Mit KWS und SSW (verdeckt) ins Kino?

Es gibt 63 Antworten in diesem Thema, welches 7.169 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (16. September 2009 um 17:29) ist von Fuxe.

  • Zitat

    Original von kurlekurl
    Thema Hausrecht.
    Darf ich zur Arbeit in meine Firma eine SSW mitbringen um sie einem Kollegen zu zeigen?

    Grundsätzlich darfst du das, wenn du einen kleinen Waffenschein hast. Ich würde aber keine Probleme provozieren, bei solchen Aktionen sind die aber vorprogrammiert. Aber die Entscheidung darüber bleibt natürlich dir überlassen. Außerdem solltest du, falls es auf deiner Arbeit so etwas gibt, in die Dienstanweisung bzw ins QM schauen. Dort ist in manchen Fällen ein Verbot sämtlicher Waffen (und anderen Abwehrmitteln) vorgesehen. Ein Verstoß dagegen hätte ggf eine Abmahnung zur Folge.

  • Zitat

    Original von Sirke
    Bei diesem Thema geht es ja um das Führen von SSWs im Kino bzw auf dem Weg dahin und wieder zurück. Ich frage mich daher wie es sich - anabhängig der Hausordnung des Kinos - mit dem Gesetz verhalten würde, wenn man aus einem Führen einen Transport machen würde? Durch einen Transport würde dann die Tauglichkeit für den KWS nicht berührt werden, oder?

    Die Frage stelle ich mir, weil ich gerade in einigen Online-Shops Hüfttaschen zum Verstauen von Kurzwaffen gesehen habe, welche alle einen Reißverschluss haben, welchen man mit einem Schloss verschließen könnte, sodass daraus dann ein Transport der SSW werden würde und kein Führen mehr ist. Liege ich damit richtig oder ist der Transport in nicht Hartschalenkoffern ebenfalls ein Führen?

    Nein das ist kein führen. Solange ein abschließbarer Reißverschluss dran ist wo man ein Schloss durchziehen kann, ist das Transport.

    Sonst wären ja der Transport von scharfen Langwaffen mit dem Futteral(aus Stoff) zum Schießsportverein auch führen der Waffe. :ngrins:

    Zitat

    Original von Hubilyn
    Ich denke der Transport ist auf dem direktem Weg, von A nach B und nicht über C.

    An deine Idee dachte ich auch schon.

    Das ist bei freien Waffen egal. Scharfe Waffen darf man nur zu einem vom "Bedürfniss umfassten Zweck transportieren".
    Will heißen zb. zum Verein, zum Waffengeschäft/Büchser usw.

    Freie Waffen kannst du transportieren sooft und solange du willst, solange sie ebend in einem verschlossenen Behältniss getrennt von der Munition untergebracht sind.

    Pro Legal / BDS

    Einmal editiert, zuletzt von Hundefänger (16. September 2009 um 15:30)

  • Zitat

    Original von kurlekurl
    Thema Hausrecht.

    Darf ich zur Arbeit in meine Firma eine SSW mitbringen um sie einem Kollegen zu zeigen?

    Solange das Dein Boss nicht im Vorfeld verbietet, denke ich schon.
    Allerdings kann er Dich auch nachträglich anweisen, dass Du die Waffe vom Betriebsgelände entfernst.