Habe heute durch Zufall bemerkt, dass der Abschussbecher, welchen ich seit nunmehr eineinhalb Jahren für meine RG96 benutze, scheinbar ein falscher ist. Kam zum ersten Mal auf die Idee, die PTB-Nr. mit der auf der Waffe zu vergleichen und siehe da, es ist eine andere. Zudem steht "RG88" auf dem 15mm-Becher. Habe ihn in Verbindung mit der Waffe gekauft, scheinbar ist dem Verkäufer ein kleiner fehler unterlaufen.
Da die Waffe ja bisher problemlos funktioniert hat un auch das Aufschrauben einwandfrei funktioniert bezieht sich meine Frage nun einzig und allen auf die rechtliche Situation. Ist das Nutzen eines Abschussbecher mit anderer PTB als der benutzten Waffe zulässig?