Hmm, entweder bin ich blind oder im PDF sind widersprüchliche Angaben.
Siehe Seite 20:Insbesonde- re wird geregelt, wie mit Schusswaffen, die nach nationalen Standards, die vor Inkrafttre- ten der Durchführungsverordnung (EU) 2015/2403 galten, oder nach den Standards der Durchführungsverordnung (EU) 2015/2403 vor deren Überarbeitung unbrauchbar ge- macht wurden, umzugehen ist. Diese Waffen sollen weiterhin als unbrauchbar gemachte Schusswaffen gelten, solange sie bei ihrem bisherigen Besitzer im Inland verbleiben. Bei Verbringen in einen anderen Mitgliedstaat oder dauerhaftem Besitzwechsel sollen die Waffen jedoch nachdeaktiviert oder als scharfe Schusswaffen eingestuft werden, für die jedoch Erlaubnisse unter erleichterten Voraussetzungen erteilt werden können.
Ich krieg das nicht in einen Beitrag, weil ich zwischen .pdf, Waffengesetz und Forum bald die Übersicht verliere. Seite 20 widerspricht dem nicht, sondern erklärt vereinfacht nochmal, was ich oben geschrieben habe:
Insbesonde-
re wird geregelt, wie mit Schusswaffen, die nach nationalen Standards, die vor Inkrafttr
e-
ten der Durchführungsverordnung (EU) 2015/2403
galten, oder nach den
Standards der
Durchführungsverordnung (EU) 2015/2403
vor deren Überarbeitung unbrauchbar g
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macht wurden, umzugehen ist. Diese Waffen sollen weiterhin als unbrauchbar gemachte
Schusswaffen
gelten, solange sie bei ihrem bisherigen Besitzer im Inland verbleiben. Bei
Verbringen
in einen anderen Mitgliedstaat
oder dauerhaftem Besitzwechsel sollen die
Waffen jedoch nachdeaktiviert oder als scharfe Schusswaffen
eingestuft werden, für die
jedoch Er
laubnisse unter erleichterten Voraussetzungen erteilt werden können.
Die Formatierung ist auch mist, das geht nicht besser.
Kurz gesagt, für alle "alten" Deko ändert sich nix, wenn Sie beim "alten" Besitzer bleiben. Verkauf mit vereinfachter WBK wird wieder möglich.