Kann mir mal einer sagen wie dieser Satz in normalen Deutsch lauten würde?
Das ist für mich "etwas" missverständlich. Im Satz davor wird das Teil als Waffe eingestuft. Was denn jetzt?
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Kann mir mal einer sagen wie dieser Satz in normalen Deutsch lauten würde?
Das ist für mich "etwas" missverständlich. Im Satz davor wird das Teil als Waffe eingestuft. Was denn jetzt?
nach 4 mal lesen und 12 mal woerterbuch gucken verstehe ich es so:
auch wenn die kennzeichnung irgendwie zweifelhaft war, ist es dennoch erwiesenermassen und offensichtlich ein tierabwehrspray.
hoffe ich hab es nicht vermurkst jetzt. wenn einer der rechtsgelehrten des forums (oder vieleicht zumindest jemand der deutsch als muttersprache spricht) einer anderen ansicht ist, habe ich mich fast todsicher geirrt^^
ZitatOriginal von Airweizen
Kann mir mal einer sagen wie dieser Satz in normalen Deutsch lauten würde?Das ist für mich "etwas" missverständlich. Im Satz davor wird das Teil als Waffe eingestuft. Was denn jetzt?
In normalem Deutsch: Man hat keine eindeutigen Beweise gegen die Einstufung dieses Sprays als Tierabwehrspray. Also läßt man es "vorerst" als Tierabwehrspray "durchgehen"...
ZitatAlles anzeigenOriginal von HW50
Was ist hier eigentlich los in D muss ich erst beim Ausliefern
(bin Courierfarer) darauf warten das mich irgend so ein Tier halb zerfetzt bevor ich mich wehren darf und voralem WOMIT den?
uuups da steht was falsches drauf des ist ja net zugelassen na des darf ich jetzt aber net nehmen
soll ich jetzt immer mit Frolic in der Tasche rum rennen?
und wenn mich einer anfällt ein paar stückchen wegwerfen und hoffen das er des lieber mag als mich ?Ein durchsuchungsbeschluss wegen besitz eines Pfeffersprays
Mann Mann Mann und da heisst es wir leben in einer DEMOKRATIEHA unser Land verkommt doch immer mehr zum POLIZEISTAAT
Demnächst wird jeder Haushalt der eine Nagelfeile besitzt durchsucht
gefährliche Stichwaffe.Es wird immer lächerlicher bei uns aber zum lachen ist mir momentan nicht zumute.HE HE aber halt mir fällt gerade etwas ein was ist mit den kleinen Deo Dosen die man bei Aldi schlecker und CO. kaufen kann ??
Die wo nur so groß wie ne Handfläche sind.Einen strahl Deo in den augen oder der Nase könnte mir vorstellen das das extrem unangenehm wirkt.
Hat damt jemand schonmal erfahrung gemacht ?Den wen se alles verbieten können DEOS mit sicherheit net.
sonst werden wir nämlich ein Stinkerstaat
Wozu habe ich im Herbst 1989 in der DDR demonstriert?
Um nach kapp 20 Jahren den gleichen Kot wieder zu bekommen.
Da kann ich nur sagen armes Deutschland
Mensch, hast du es nicht mitbekommen?
Nicht die BRD hat die DDR übernommen, sondern umgekehrt.
Zum Thema:
Bis es irgend ein Richter in irgendeiner Instanz anders sieht und die Polizei dann Jagd auf Pfeffersprayträger macht.
ZitatOriginal von Kentucky
Äh, also ein Viereck mit PTB muss nur auf CS-Spray sein soweit ich weiß. Da hat wohl einer was durcheinander gebracht.Was mich viel mehr beunruhigt, ist die Tatsache, daß man wegen sowas einen Durchsuchungsbefehl ausstelt.
Sehr merkwürdig......
Gruß K.
Ja, mir wäre das auch neu.
katha & perikles:
Habt ihr auch ne Erklärung hierfür?
Das steht ja einen Satz vorher. Zudem frage ich mich, wie man die Hausdurchsuchung rechtfertigen möchte, wenn die BKA Feststellung bereits 2008 erfolgte.
ZitatOriginal von Mr.Draco
Mensch, hast du es nicht mitbekommen?
Nicht die BRD hat die DDR übernommen, sondern umgekehrt.Zum Thema:
Bis es irgend ein Richter in irgendeiner Instanz anders sieht und die Polizei dann Jagd auf Pfeffersprayträger macht.
Du hast recht.
Ich wollte es bloß nicht sagen, sonsnt wären einige meiner Kollegen deprimiert.
ZitatOriginal von katha
auch wenn die kennzeichnung irgendwie zweifelhaft war, ist es dennoch erwiesenermassen und offensichtlich ein tierabwehrspray.
Ja, augenscheinlich war ja das fehlende Wort "Tierabwehrspray" in der Beschriftung das Problem. Erst, wenn dieses Wort auf der Dose steht, ist es anscheinend amtsdeutsch sicher anerkannt, dass es für diese Anwendung hergestellt wurde und verkauft wird.
Die "alten" Dosen dürfen trotzdem weiter geführt werden, da das Gesetz das obige Wort nicht vorschreibt, es legt nur irgendeine Kennzeichnung für die Verwendung zur Tierabwehr fest.
Dass der BKA-Bescheid eine Überprüfung wegen so etwas Minimalen für nötig hält, ist nur eine Randnotiz, wie deutsches Beamtentum nunmnal funktioniert: "Was? Es ist nicht explizit erlaubt? Dann ist es sicher verboten! Einziehen!". Nicht schön, natürlich - aber es ist nunmal so...
MfG, Mike.
Wir verkommen immer mehr zur Bananenrepublik - jede Dienststelle macht sich scheinbar seine eigenen Gesetze, bzw. bastelt sich aus den bestehenden sein eigenes Süppchen - LECKER ...
Hat nicht mehr viel von gesundem Menschenverstand - na toll ...
ZitatOriginal von Airweizen
katha & perikles:Habt ihr auch ne Erklärung hierfür?
Das steht ja einen Satz vorher. Zudem frage ich mich, wie man die Hausdurchsuchung rechtfertigen möchte, wenn die BKA Feststellung bereits 2008 erfolgte.
Guten Morgen!
@Airweizen:Das bedeutet in Beamten-Deutsch nur: Der Text auf dem Fläschchen war nicht eindeutig - darum war eine Klärung nötig, ob das so legal ist oder nicht. Der Satz ist also praktisch bloß eine Einleitungsfloskel.
Ganz allgemein verstehe ich die Sache nicht recht. Einerseits bietet nicht nur http://www.pfefferspray-versand.de, sondern auch der Hersteller das Spray ungehindert weiter an - auf der Homepage http://www.ballistol-shop.de wird ausdrücklich auf die Irritationen bezüglich der Einstufung dieses Sprays eingegangen und dann die waffenrechtliche Unbedenklichkeit erklärt - und andererseits schreibt ein Händler hier, er dürfe das Spray nicht mehr vertreiben. Irgendetwas paßt da nicht zusammen.
(Einzige Erklärung wäre, daß der Händler das KO-Spray noch mit alter Beschriftung, also ohne die Beizeichnung "Tierabwehrspray" angeboten hat...)
Nach dem oben zitierten Bescheid und nach den Erklärungen auf http://www.ballistol-shop.de sehe ich keinen Grund, warum das Spray nicht legal sein sollte.
Beste Grüße! Perikles
Ich habe gestern in dieser Sache Rücksprache gehalten mit http://www.abwehrspray.com , welche das Pfeffer KO auch vertreiben. Die Angabe auf den Sprays ist eindeutig, wie du ja schon geschrieben hast. habe ich das jetzt überlesen oder steht irgendwo in diesem Thread, welche Bezeichnung früher genau drauf war? Dann müsste ich mein altes Spray dochmal überprüfen...
Hallo!
Der wichtige Unterschied: Auf neuen KO-Sprays steht ausdrücklich im Text das Wort "Tierabwehrspray" - bei alten Sprays ist das nicht der Fall.
Sgt. Elias hat beide Texte zum Vergleich auf Seite 1 dieses Threads als PDF hochgeladen.
Beste Grüße! Perikles
Was ist nun eigentlich wenn man noch ein Spray der alten Version hat?`Meine beiden sind heute angekommen und auf dem Jet steht die neue Version, auf dem Fog leider nicht.
Witzigerweise ist das Fog Spray länger haltbar.
EDIT:
Habe gerade mal Klever angeschrieben. Werde berichten, was zurück kam.
Ich schrieb:
ZitatOriginal von crassmike
Die "alten" Dosen dürfen trotzdem weiter geführt werden, da das Gesetz das obige Wort nicht vorschreibt, es legt nur irgendeine Kennzeichnung für die Verwendung zur Tierabwehr fest.
Wenn sie jetzt illegal wären, würde Klever doch schnellstens eine große Rückrufaktion der alten Dosen einleiten... Durch den BKA-Feststellungsbescheid wurde eher eindeutig die Legalität festgestellt.
MfG, Mike.
Stimmt, allerdings wundert es mich da um so mehr, dass der Feststellungsbescheid aus dem Jahre 2008 ist und die Hausdurchsuchung bei besagtem Anwalt aus 2009.
Wie wurde das denn dann bitte durchgebracht? Waren die zu blöd den Feststellungsbescheid zu lesen? [Das sie einen an der Waffel haben, steht so oder so außer Frage )
Scheinbar ist es ja so, dass trotz Feststellungsbescheid einige Beamten das Spray einfach mal als Waffe kategorisieren, um darauf folgend nen Haufen Sch... zu fabrizieren.
ZitatOriginal von Airweizen
Stimmt, allerdings wundert es mich da um so mehr, dass der Feststellungsbescheid aus dem Jahre 2008 ist und die Hausdurchsuchung bei besagtem Anwalt aus 2009.Wie wurde das denn dann bitte durchgebracht? Waren die zu blöd den Feststellungsbescheid zu lesen? [Das sie einen an der Waffel haben, steht so oder so außer Frage )
Hallo!
Theoretisch müßte das Spray tatsächlich auch mit der unvollständigen Kennzeichnung legal sein. Ich persönlich würde es aber trotzdem lieber umtauschen. Du ersparst Dir unter Umständen lästige Erklärungen.
Beste Grüße! Perikles
Ja, werde ich wohl auch machen. Das ich im Recht bin bringt mir nämlich wenig, wenn ein übereifriger Polizist das Teil als "Waffe" einkassiert und mir ggf. noch die Bude leer räumt, weil ... *kreiert was kreatives - heute ist ja alles möglich*
Bin mal gespannt was Klever antworten wird. Im Zweifelsfalle schreibe ich noch den Verkäufer an.
Weiß eigentlich einer ob der Anwalt dagegen vorgehen wird?
ZitatOriginal von Perikles
... Theoretisch müßte das Spray tatsächlich auch mit der unvollständigen Kennzeichnung legal sein ...
So sehe ich das aber auch! Unglaublich ... was die für "fadenscheinige" Begründungen liefern!
Ich nehme dennoch mein "altes" Spray (ist das KO) zumindest solange mit, bis es abgelaufen ist. (Kopfschütteln)
Schließlich benutze ich es ja nur und wenn überhaupt, gegen "Schweinehunde".
Man kann es ja kaum Glauben ...
Gruss
steinadler
Ich habe von Klever eine Antwort erhalten. Ein Austausch der Dosen wird als nicht notwendig erachtet.
Die genaue Mail & eine .pdf dazu werde ich hier online stellen, sofern mir Klever dazu die Erlaubnis erteilt hat.