Braucht Pfefferspray nun PTB? (Ermittlungen gegen Besitzer von Spray OHNE PTB-Zulassung)

Es gibt 94 Antworten in diesem Thema, welches 20.966 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (18. März 2016 um 15:37) ist von Marechal.

  • Alleine diese Diskussion zeigt schon,
    wie bescheuert es in Deutschland zugeht.

    Wenn ich eine Sprühflasche mit Schwefelsäure
    und Treibgas fülle und bei mir führe,
    würde die ganze Geschichte nicht vom
    Waffengesetz erfasst,
    obwohl sich damit schwerste Verätzungen verursachen lassen.

    Aber wehe, jemand führt ein Pfefferspray,
    auf dem nicht die richtige Aufschrift ist :wogaga:.

    "Si vis pacem, para bellum"

  • Ich kann mit jedem Deospray und einem Feuerzeug jeder Person schwerste Verletzungen beibringen.Genauso mit meinem Küchenmesser,der Heckenschere,dem Schraubendreher und auch mit dem Wagenheber meines Auto...........und sicherlich mit tausenden Gegenständen in meinen Haushalt :new16:
    Ganz vergessen : meine Kreditkarte,richtig geführt kann ich damit ohne weiteres eine Halsschlagader durchtrennen.

    Und nun löscht das.Leider nicht die Idioten,die sich solche Gesetze ausdenken die ad Absurdum sind :evil:

    Gruß,Udo :confused2:

    Für ein gerechtes Waffengesetz,und freie Bürger.

  • Das Schlimmste ist doch, daß es hier im Prinzip gar nicht darum geht, was generell erlaubt/ nicht erlaubt ist. Es hängt alles mal wieder von bürokratischer Erbsenzählerei ab: Ist das "korrekte" Zeichen bzw. der exakte Begriff aufgedruckt, ist alles in Butter. Fehlt eins von beiden (oder beides), hat man ein Riesenproblem.....
    Genauso, wie die Banane eine genormte Biegung haben muß - eine gerade Banane wäre womöglich giftig.
    Nat. ist sie nicht giftig u. schmeckt wie die (ordentlich) gebogene, aber im Verordnungs-Dschungel ist sie nicht aufgeführt u. deshalb darf es sie auch nicht geben! ("Es kann nicht sein, was nicht sein darf!") :new16:

    mfg
    Sascha

    Wer nicht merkt, daß er von Idioten umgeben ist, merkt das aus einem gewissen Grund nicht..... :D

  • Ne Wasserpistole mit Chili-Extract dürfte man also mit sich führen, auch ohne Hinweis auf der Wasserpistole "nur gegen aggressive Tiere"? Oder sonstige Kennzeichnungen?

    u.a. div. Crosman, Podium, Anschütz 275, div. Haenel, CP88, SSP 250, S&W 79G usw.

  • Zitat

    Original von Windbeutel
    Ne Wasserpistole mit Chili-Extract dürfte man also mit sich führen, auch ohne Hinweis auf der Wasserpistole "nur gegen aggressive Tiere"? Oder sonstige Kennzeichnungen?

    wenn sie knallig bunt und deutlich als wasserpistole zu erkennen ist, dann ja. ansonnsten greift das neue anscheinwaffengesetz.

    o
    L_
    OL
    this is Schäuble. copy Schäuble into your signature to help him on his way to überwachungsstaat.

  • Ist eigentlich geregelt wer da "nur gegen aggressive Tiere" draufschreiben muss? Mann kan sich doch einfach selber so einen bunten Aufkleber drucken und draufpappen.

    Aus technischen Gründen befindet sich die Signatur auf der Rückseite des Beitrages!

  • Also ich hab bisher in D noch kein Pfefferspray gesehen, wo nicht irgendwas mit Tierabwehr draufgestanden hätte.

    Ich umwickle die Sprays meiner Freundin immer gleich nach dem Kauf mit transparentem Packband. Damit ist der Aufkleber geschützt und wird nicht irgendwann unleserlich.

    Man will ja nicht kriminell werden...... :crazy2:


    Gruß K.

    Only a government that is afraid of its citizens tries to control them.

    Die Feder ist mächtiger als das Schwert. Vorausgesetzt natürlich sie ist als Verschlussfeder in einer Glock 17 verbaut! :lol:

  • Zitat

    Original von Kentucky
    Also ich hab bisher in D noch kein Pfefferspray gesehen, wo nicht irgendwas mit Tierabwehr draufgestanden hätte.

    Schon, aber wie dieserFall zeigt ist irgendwas eben nicht immer ausreichend, selbst wenn nur irgendwas gefordert wird. :evil:

    Stell' Dir vor, es ist Krieg und keiner geht hin. Dann kommt der Krieg zu Dir. Willst Du jedoch Gutmensch sein, behalt' einfach die Hälfte ein.

  • Ihr macht mich echt fertig.

    Ich habe den Feststellungsbescheid nun schon zum 5. Mal durchgelesen, da ich so langsam an meinem Verstand zweifle. Da steht doch: "Eine gesetzliche Regelung ... der Beschriftung ... existiert nicht."

    Die Beschriftung im vorliegenden Fall war nicht eindeutig genug und erforderte eine waffenrechtliche Einstufung, die mit diesem Feststellungsbescheid erfolgte. Selbst ohne Beschriftung kann man die Zweckbestimmung zur Tierabwehr nicht widerlegen. Das geht nur mit einer Aufschrift "Ausdrücklich nur zur schweren Körperverletzung von Menschen zu verwenden!" - steht aber nirgendwo drauf.

    Zur Belehrung unserer Freunde und Helfer also den obigen Feststellungsbescheid ausdrucken und immer dabei haben, wenn man solche scharfen Sachen führt. Für Rückfragen könne die dann ja gerne beim BKA anrufen.

    "Je mehr Regeln und Gesetze, desto mehr Diebe und Räuber." Lao Tse (6. Jh. v. Chr.)

  • Auf die Gefahr hin das der Thread gleich geschlossen oder sogar entsorgt wird :
    Sollte ich jemals in eine Situation kommen wo mein Leib und Leben bedroht wird,würde ich mich mit allen zur verfügung stehenden Mitteln zur wehr setzen um aus dieser Sache heil rauszukommen.
    Das nennt man Überlebenswillen und hat die Evulution uns in Millionen von Jahren in den Genen verankert.Gesetztgebung und Staatsmacht hin oder her...........das ist ganz alleine meine Meinung ! :new16:

    Gruß,Udo

    P.S.: um beim Thema zu bleiben,mein Pfefferspray hat auch keine PTB und ist in Deutschland hergestellt und gekauft :))

    Für ein gerechtes Waffengesetz,und freie Bürger.

  • Oh Man, ich verstehe den Text auch nicht wirklich. Ich weiß nur, ich trage auf der Arbeit Sicherheitsschuhe mit Stahlkappe. Nun werde ich mir normale Schuhe ins Auto legen, denn wenn ich nach der Arbeit einkaufen gehe und Schuhe mit Stahlkappen trage, weiß ich nicht, ob ich nicht als potenzieller Nazi ins Gefängsnis muß. :confused2:

    DKMS.de - ich bin dabei, du auch ?

  • Richtig Merkur,
    bin auch schon am überlegen den Wagenheber in der Garage zu lassen.Bei den letzten Krawallen in Kreuzberg wurden solche als Schlagwaffen gegen Polizisten benutzt ! Wer weiß was mir bei einer normalen Kontrolle da angehängt wird was ich damit den vorhabe...........,
    ein Schelm,der böses dabei denkt :confused2:

    Gruß,Leuchtturm :new16:

    Für ein gerechtes Waffengesetz,und freie Bürger.

  • Wegen einer Knieverletzung habe ich auch einen Gestock; so einen klappbaren, weil ich ihn nur ab und zu brauche und ansonsten wegpacke.

    Bin ich bei der nächsten Kontrolle dran wegen Besitz und Führens einer verbotenen Würgewaffe, weil ich ein Nunchaku besitze.

    Klappbarer Gehstock von Tschibo

    Aber steht im Waffengesetz nicht etwas von Ausnahmen bei berechtigtem Interesse, etwa zu einem allgemein anerkannten Zweck: Gehen mit einem Gehstock, Wagenheben mit Wagenheber, Tierabwehr mit Tierabwehrspray, Schreckschießen mit Schreckschußwaffen...

    "Je mehr Regeln und Gesetze, desto mehr Diebe und Räuber." Lao Tse (6. Jh. v. Chr.)

    2 Mal editiert, zuletzt von Markus2240 (3. September 2009 um 17:04)

  • Hallo,
    bin Inhaber eines Militärfachhandels.
    Habe unter meinen Kunden auch viele Securityfirmen.
    Vertrieb bis vorgestern KO Jet und Fog.
    Laut Urteil vom Amtsgericht Neustadt/Aisch,Staatsanwaltschaft Fürth
    wurde dieses Pfefferspray als verbotener Gegenstand eingestuft(ging um eine
    Notwehrsituation eines meiner Kunden).Mußte das Spray auf Weisung des
    Staatsanwaltes und Richters sofort aus meinem
    Sortiment nehmen. :evil:
    Habe den Hersteller über diesen Sachverhalt informiert und jetzt beginnt sich anscheinend ein riesiges Rad zu drehen.
    Werde euch auf dem laufenden halten.
    Gruß
    Hans

  • Also irgendwie werd ich daraus nicht schlau.

    Die KO-Sprays sind doch als Tierabwehrspray gekennzeichnet.
    Wie kann denn dann ein solches Spray als verbotener Gegenstand eingestuft werden??

    Hast du dazu nähere Informationen zum Sachverhalt. Evtl Schriftstücke vom Amt, die du hier veröffentlichen darfst?

    Gruß K.

    Only a government that is afraid of its citizens tries to control them.

    Die Feder ist mächtiger als das Schwert. Vorausgesetzt natürlich sie ist als Verschlussfeder in einer Glock 17 verbaut! :lol:

  • Zitat

    Original von harryhans

    Laut Urteil vom Amtsgericht Neustadt/Aisch,Staatsanwaltschaft Fürth
    wurde dieses Pfefferspray als verbotener Gegenstand eingestuft(ging um eine
    Notwehrsituation eines meiner Kunden).

    Gibt es dazu auch ein Aktenzeichen, und gilt dies bundesweit, wenn ja, aufgrund welcher Gesetzgebung?

    Bei dem 40 ml KO-Jet steht nämlich klar und deutlich drauf:

    "Gegen alle Arten von Tieren geeignet."

    und:

    "...wirkt ebenso überzeugend gegen Menschen, ist aber in Deutschland dafür nicht zugelassen!"

    Damit ist jedem, der lesen kann, klar und deutlich gemacht, daß es ein Tierabwehrmittel ist, daß zwar auch gegen Menschen wirkt, aber dafür nicht zugelassen ist.
    Vielleicht hilft bei den betreffenden Beamten ein Grundkurs in Deutsch lesen und schreiben? :confused2:

    Einmal editiert, zuletzt von Vogelspinne (25. September 2009 um 19:39)

  • Was ist hier eigentlich los in D muss ich erst beim Ausliefern
    (bin Courierfarer) darauf warten das mich irgend so ein Tier halb zerfetzt bevor ich mich wehren darf und voralem WOMIT den?
    uuups da steht was falsches drauf des ist ja net zugelassen na des darf ich jetzt aber net nehmen :n17:
    soll ich jetzt immer mit Frolic in der Tasche rum rennen? :evil:
    und wenn mich einer anfällt ein paar stückchen wegwerfen und hoffen das er des lieber mag als mich ? :evil:

    Ein durchsuchungsbeschluss wegen besitz eines Pfeffersprays :crazy3:
    Mann Mann Mann und da heisst es wir leben in einer DEMOKRATIE :laugh:

    HA unser Land verkommt doch immer mehr zum POLIZEISTAAT :evil: :evil: :evil:

    Demnächst wird jeder Haushalt der eine Nagelfeile besitzt durchsucht
    gefährliche Stichwaffe.Es wird immer lächerlicher bei uns aber zum lachen ist mir momentan nicht zumute. :confused2:

    HE HE aber halt mir fällt gerade etwas ein was ist mit den kleinen Deo Dosen die man bei Aldi schlecker und CO. kaufen kann ??
    Die wo nur so groß wie ne Handfläche sind.

    Einen strahl Deo in den augen oder der Nase könnte mir vorstellen das das extrem unangenehm wirkt.
    Hat damt jemand schonmal erfahrung gemacht ?

    Den wen se alles verbieten können DEOS mit sicherheit net.
    sonst werden wir nämlich ein Stinkerstaat :crazy2: