Hm, also die Saufeder in dem Video ist ja eindeutig zweischneidig. Schon allein aufgrund dieser Tasache wäre ein Führen verboten da muss die Klinge gar nicht über 12 cm lang sein.
Du darfst sie natürlich in einem verschlossenen Behältnis bei dir tragen und zum allgemein anerkannten Zweck (hm, was ist denn ein allgemein anerkannter Zweck für eine Sauferder?. Selbstverteidigung ist ja nach Aussageder Politiker KEIN allgemein anerkannter Zweck) rausholen.
Gruß K.