Die Polizei war mit 16 Beamten im Einsatz ...

Es gibt 117 Antworten in diesem Thema, welches 12.729 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (13. August 2009 um 12:38) ist von 5-atü.

  • Zitat

    Original von motherbuana
    Wieso zum Geier werden Softairwaffen von gesetzestreuen Bürgern ohne Straftat/ Ordnungswidrigkeit sichergestellt?

    DAS ist doch eine gesetzeswidrige Handlung.... :new16:

    im nachbardorf wurde mal die sammlung eines "waffennarren" von der polizei beschlagnahmt.

    auf dem bild in der zeitung waren mindestens 80% der "waffen" klar als luftgewehre oder PB-markierer erkennbar.
    und ich bezweifle das er wirklich JEDE seiner freien waffen illegal leistungsgesteigert hat, da wurden ihm garantiert auch legale waffen enteignet.

  • Zitat

    Original von 5-atü
    Es ist eigentlich schwierig, da ein Urteil zu fällen, da wir die genauen Umstände nicht kennen. Vielleicht hat der UZI-Spieler so mit der Waffe herumgefuchtelt, Zielübungen gemacht, dass die Anwohner sich bedroht fühlten - in dem Fall wäre der Einsatz verstänlich.
    Aber vielleicht saß er auch ganz einfach auf dem Balkon, und reinigte nur seine AS, weils Wetter schön war, er dabei eine schmöken konnte oder was auch immer, aber nicht auf die gegenüberliegende Straßenlaterne zielte oder dergleichen - in dem Fall wäre der Polizeieinsatz überzogen.

    Ja nach Lage/ Zeugenaussage ist dann auch das Beschlagnehmen der Uzi verständlich oder unverständlich.


    So oder so, der Balkon ist nun nicht gerade der ideale Platz, um Waffen zu reinigen.

    Der Beitrag von 5-atü ist der erste vernünftige Beitrag in diesem ganzen Thread!

    In diesem Thread tummeln sich lauter Waffenbesitzer und möchtegern Waffenbesitzer und reden von Denunziantentum und regen sich über jemanden auf, der sich von dem Bild eines Mannes mit einer Uzi in der Hand bedroht gefühlt hat und die Polizei gerufen hat.
    Ich glaub ich steh im Wald.

    Und was ich noch beunruhigender finde ist, dass einige auch noch den Typen verteidigen, der mit seiner AS in der Hand auf den Balkon gegangen ist.
    Schön mal was von Verantwortungbewußtsein gehört Leute?
    Wo habt Ihr denn euren gesunden Menschenverstand gelassen??
    Ich bin echt schockiert.

    Viele Airsoft Waffen haben eine Eigenart, die bei AS Waffensammlern sehr gewünscht ist. Sie sind von scharfen Waffen nicht bzw kaum zu unterscheiden und dessen sollte man sich als Besitzer bewußt sein.

    Leute, die meinen sie müssen Ihre Waffen, seien es Airsofts, Luftdruckwaffen oder Scharfe, auf den Balkon reinigen und somit halbwegs der Öffentlichkeit preisgeben, sollten mal überdenken ob sie wirklich geeignet sind diese Waffen zu besitzen.Sowas ist ein absolutes NoGo und ich bin der Meinung, dass jeder verantwortungsbewußte Waffenbesitzer nicht mal ansatzweise auf die Idee kommen sollte/würde sowas zu tun.

    Wir leben nun einmal nicht in den USA, wo Waffen in vielen Bundesstaaten zum Alltag dazu gehören.
    Aber abgesehen davon, denkt mal nicht, dass wenn ich in New York auf meinem Balkon meine Uzi reinigen würde, nicht auch irgendwann die Cops anklopfen würden. Und die würden warscheinlich nicht nur mit 16 Beamten klopfen.

    Nur zur Info. Ich war jahrelang aktiver Sportschütze, bin Airsoft Spieler und auch mit vielen Dingen im deutschen Waffengestetzt nicht einverstanden. Aber bevor man sich beklagt, sollte man erstmal nachdenken.

    Danke, Ende und Tschüss...

    Einmal editiert, zuletzt von heggtor (9. August 2009 um 18:02)

  • Da freut man sich doch immer wieder, wenn man seine Steuergelder so beim
    sinnvollen arbeiten sieht. Aber ist doch klar, dass die die Erbsenpistole eingesackt haben. Stellt Euch mal vor - da zieht die ganze Trachtengruppe im
    voller Kluft los, schwitzen wie die Affen unter Ausrüstung und Schutzwesten, schleppen vielleicht noch eine Kugelfesten Schild mit 40 Kg und einen genauso
    schweren Türöffner die Treppe rauf - und das für nix? Also wenigstens ein
    Beutestück muss man das schon heimbringen.

    heggtor

    Richtig - Airsofts sehen aus wie scharfe Waffen. Aber der Anscheinsparagraf ist gefallen - das solte sich inzwischen auch bei der Polizei herumgesprochen haben. Also muss auch sie wissen, dass nicht alles, was nach einer Uzi aussieht auch eine ist.

    Bei dem Ort musste ich eh grinsen, den kenn ich. Kleiner Ort bewohnt von
    Hardcore-Schwaben, deren Kommentar zu allem, was nicht mindestens 100 Jahre so gemacht wurde ist: "des isch verbodde" - damit meinen sie aus voller Überzeugung, dass alles verboten ist, wass ihnen nicht gefällt.

    Beweist man ihnen dann das Gegenteil (was sehr schwer ist) erntet man nie eine Entschuldigung, sondern nur den Kommentar. "der ghert verbodde".
    Wie diese Anzeige zustanden kam. kann ich mir lebhaft vorstellen. Und zu
    99 % liegt die Schuld nicht bei dem Unglückraben, der mit einer Spielzeug-
    MPI auf dem Balkon saß. Ich hab mir als Reaktion auf Winnenden zuallerst
    blickdichte Vorhänge gekauft und das ist sicher keine übertriebene Vorsicht.
    Wenn das Schwabenland bei der Teilung Deutschlands der DDR zugefallen wäre, hätten wir hier eine Quote von 100 % IM erreicht.

    :anon: an die Vertreter diverser Behörden, die hier mitlesen: Ich besitze weder Waffen noch waffenähnliche Gegenstände. Ich bin nur wegen der netten und kultivierten Mitglieder dieses Forums hier.

    2 Mal editiert, zuletzt von barret (9. August 2009 um 18:30)

  • Die Polizei ist verpflichtet bei Anrufen zu reagieren.
    Und ob es eine scharfe oder eine Replika ist weiß auch die Polizei vorher nicht.
    Menno, hier wird ein Müll geschrieben...

  • Zitat

    Original von heggtor
    Die Polizei ist verpflichtet bei Anrufen zu reagieren.
    Und ob es eine scharfe oder eine Replika ist weiß auch die Polizei vorher nicht.
    Menno, hier wird ein Müll geschrieben...

    Verpflichtet - aber nicht immer willens. Aber das sind eigene Erfahrungen, die will ich nicht verallgemeinern.

    Was hier zählt, ist die Verhältnismäßigkeit der Mittel. Wenn bei der Polzei angerufen würde mit der Meldung, dass man seinen Nachbarn durchs Fenster an einem alten Farbkopierer sieht, sicher fälscht der Geld - würde dann die Polizei sofort mit der gesamten Trachtengruppe anrücken und die Wohnung mit dem Vorwand "Gefahr im Verzug" stürmen? Wohl kaum.

    Kaum ist aber eine Schußwaffe im Spiel (und nein, wir sind nicht in Japan oder England, man kann diese noch legal besitzen) dann setzt offenbar jeder Verstand von Seiten der Staatsgewalt aus. Und das ungestraft, denn öffentlicher Beifall ist ihnen gewiss.

    Das von Seiten der Staatsmacht bei Waffen immer mehr überreagiert, wird nicht nur in diesem Forum publiziert. Auch die Fachzeitschrift "Visier" wie auch die "DWJ" schildern immer wieder Willküraktionen, bei denen man sich
    fragt, ob nicht die DDR heimlich die BRD übernommen hat.

    Wen das nicht stört, soll bei seiner Meinung bleiben - ich sammle keine Jünger für eine Sekte. Mich regt das auf.

    :anon: an die Vertreter diverser Behörden, die hier mitlesen: Ich besitze weder Waffen noch waffenähnliche Gegenstände. Ich bin nur wegen der netten und kultivierten Mitglieder dieses Forums hier.

    Einmal editiert, zuletzt von barret (9. August 2009 um 19:09)

  • Zitat

    Original von barret
    der Anscheinsparagraf ist gefallen - das solte sich inzwischen auch bei der Polizei herumgesprochen haben. Also muss auch sie wissen, dass nicht alles, was nach einer Uzi aussieht auch eine ist.

    JA und NEIN.

    2003 fiel der alte Anscheinsparagraph, aber 2008 kam der neue Anscheinsparagraph ins Spiel.

    Okay, ein Balkon ist eindeutig ein befriedeter Besitz, also dürfte darauf eine solche Waffe geführt/ gezeigt werden.
    Aber das ist wie mit dem offenen Tragen von SSWs - kann man machen, muss sollte man aber nicht machen!

    Der neue Anscheinsparagraph ist ja wegen solcher Deppen ins Gesetz zurück gekommen, weil einige Deppen, meinten, damit in der Öffentlichkeit herumfuchteln zu müssen. Und in dem Falle ist der Balkon - auch wenn Privatbesitz schon ein wenig öffentlich.
    So wie auch der 'Exhibitionist', der splitterfasernackt auf dem Balkon steht, wegen Erregung öffentlichen Ärgernisses belangt werden kann. Auch wenn der Balkon sein befriedeter Besitz ist.

    Fördermitglied des VDB.

  • Zitat

    Original von räbchen
    Wenn ich mal wegen Bagaluten die Polizei ruf, weil da randaliert wird draussen, kommt ein pol -auto so nach 45 minuten, mit der begründung, es war grad keins frei.

    Hättest du halt sagen müssen, die hantieren da draußen mit Waffen rum!
    Dann wären in 5 min GSG9 und SEK zusammen da.
    Aber glaub nicht, daß du anschließend die nächsten 2-3 Stunden wieder schlafen kannst, denn dann ist draußen Party angesagt :laugh:

    PS: Unsere Nachbarn von über der Straße können übrigens aufgrund ihres dreistöckigen Hauses in unseren Hof blicken.
    Und weil immer jemand am Fenster hockt von denen, wenn eine Tür geht, nehm ich meine Lupi oder Softair nur in einem Tuch eingewickelt oder im Koffer mit, wenn ich über den Hof in unsere Scheune zum plinkern will :new16:

    Einmal editiert, zuletzt von Peng! (9. August 2009 um 19:18)

  • Zitat

    Original von 5-atü
    [
    So wie auch der 'Exhibitionist', der splitterfasernackt auf dem Balkon steht, wegen Erregung öffentlichen Ärgernisses belangt werden kann. Auch wenn der Balkon sein befriedeter Besitz ist.

    Das regt heute - dank eifrigem RTL-Konsum - noch nicht mal die Oma von nebenan auf. Aber wehe, Du verdeckst Deine Blöße mit einem Zündplättchen-
    revolver. Aber vielleicht liegt das in der menschlichen Psyche - jede Zeit braucht wohl ihre eigene Hexenjagd.

    :anon: an die Vertreter diverser Behörden, die hier mitlesen: Ich besitze weder Waffen noch waffenähnliche Gegenstände. Ich bin nur wegen der netten und kultivierten Mitglieder dieses Forums hier.

    Einmal editiert, zuletzt von barret (9. August 2009 um 19:18)

  • Grundsätzlich finde ich, dass die Polizei absolut richtig gehandelt hat. Was soll sie denn machen, wenn Anwohner von jemandem berichten der eine Uzi auf seinem Balkon putzt. Ich wette viele wissen nichtmal, dass es sowas wie Softairs gibt. Sie melden der Polizei, dass dort jemand mit einer Waffe rumhantiert (soll ja Leute geben, die sich von sowas bedroht fühlen), Polizei geht auf Nummer sicher und stürmt die Wohnung. Alles legitim, wie ich finde. Das mit der eingezogenen Softair... Das ist unrechts, ja, aber ich glaube auch nicht, dass er diese nichtmehr zurückbekommt.

    Zitat

    Original von MC_ShreDDa

    im nachbardorf wurde mal die sammlung eines "waffennarren" von der polizei beschlagnahmt.

    auf dem bild in der zeitung waren mindestens 80% der "waffen" klar als luftgewehre oder PB-markierer erkennbar.
    und ich bezweifle das er wirklich JEDE seiner freien waffen illegal leistungsgesteigert hat, da wurden ihm garantiert auch legale waffen enteignet.

    Jut, ich weiß jetzt nicht wie das gesetzlich geregelt ist, aber wenn jemand illegale Waffen besitzt halte ich es für gerechtfertigt ihm die anderen Waffen ebenfalls zu entziehen, da er offensichtlich generell nichts auf das Waffengesetz gibt.


    Manchmal frag ich mich echt, was ich in dem Forum hier mache, sehr viele hier werden des öfteren verdammt fanatisch, wenn es um solche Themen geht. Ich fühl mich da irgendwie manchmal fehl am Platze.

    Danke für die Aufmerksamkeit.

    inb4 WaffG-Paragraphennazeehs.

    Einmal editiert, zuletzt von Wind (9. August 2009 um 19:47)

  • Einen schönen guten Abend wünsche ich.

    Hier kam bereits öfter die Frage auf, warum die Polizei die Softair mitgenommen hat und was weiter damit passiert. Da kann ich etwas Licht ins Dunkel bringen.

    Es ist den Polizisten vor Ort schlicht nicht möglich, sofort zweifelsfrei festzustellen, ob ein Objekt zugelassen und nicht manipuliert ist. Somit ist auch noch nicht klar, ob ein Verstoß begangen wurde oder nicht.
    Daher wird es erst mal gegen Quittung sichergestellt und einem Sachverständigen zur Prüfung vorgelegt (i.d.R. beim LKA). Der muß nun nach Gesetzeslage prüfen, ob das Teil zulässig ist. Das schließt tatsächlich auch oft einen Beschußtest mit Energiemessung ein, so lächerlich es sich in einem solchen Fall anhören mag.
    Kommt der Gutachter in seinem Bericht zu dem Ergebnis, daß kein Verstoß vorliegt, stellt die Staatsanwaltschaft das Verfahren ein und der Mann bekommt seine Waffe auch zurück.

    Viele Grüße
    Brandler

  • Aber warum hat man den Verdacht, dass die Waffe manipuliert wurde, wenn damit nichts Böses angestellt wurde?

  • Die Umfrage oben ist Unsinn, besonders zwei der Antworten. :new16:

    molon labe FWR-Mitglied #2xxxx
    4mm-Kurzwaffen mit :F:, auf WBK.
    Manchmal verliert man, manchmal gewinnen die Anderen. :nod:

  • Komischerweise rückt die Polizei aber häufig nur dann aus,
    wenn irgendetwas mit Waffen o.ä. gemeldet wird,
    vornehmlich in normalen Wohngegenden,
    wo selten Straftaten vorkommen.

    Sobald die Hilfe der Polizei aber wirklich benötigt
    wird, lassen die auf sich warten

    Dass man sich nun darüber aufregt, hat nichts mit
    einer "Übersensibilisierung" zu tun,
    sondern ist nur natürlich.

    Wie soll man auch mit den "Ordnungshütern"
    zufrieden sein, wenn man eher Ärger denn Schutz erwarten kann?

    "Si vis pacem, para bellum"

  • Zitat

    Original von Brandler
    Daher wird es erst mal gegen Quittung sichergestellt und einem Sachverständigen zur Prüfung vorgelegt (i.d.R. beim LKA). Der muß nun nach Gesetzeslage prüfen, ob das Teil zulässig ist. Das schließt tatsächlich auch oft einen Beschußtest mit Energiemessung ein, so lächerlich es sich in einem solchen Fall anhören mag.
    Kommt der Gutachter in seinem Bericht zu dem Ergebnis, daß kein Verstoß vorliegt, stellt die Staatsanwaltschaft das Verfahren ein und der Mann bekommt seine Waffe auch zurück.

    Richtig! Nur in was für einem Zustand ! :evil:

    Ist mir auch passiert, als ich mir damals mit 19 eine Marksman "Laserhawk" gekauft hatte und des öfteren im Garten auf Zielscheiben geschossen hatte.
    Links von mir und vor mir jeweils eine Wand, nur rechts konnte auf den Garten unseres Nachbarn schauen, der drei Häuser weiter um die Ecke wohnt.

    Jedenfalls standen dann einmal 2 Polizeibeamte vor der Haustür und wollten meine Laserhawk mitnehmen, die ich mir damals beim Ottoversand gekauft hatte.
    Der Nachbar hatte mich angezeigt, weil ich mit der Laserhawk angeblich eins seiner Gartenlaubenfenster zertrümmert hatte... und die Polizisten haben auf seinem Grundstück komischerweise gelbe 6mm Kunststoffkugeln gefunden, keine verkupferten 4,5mm Metallkugeln...
    Jedenfalls konnten die Beamten kein :F: auf meiner Lupi finden, ich wußte damals aber auch noch nicht, daß sowas draufmußte.
    Wenn man sowas bei Otto bestellt, geht man ja in der Regel davon aus, daß mit der Waffe alles I.O. ist.
    Jedenfalls haben sie sie mitgenommen, überprüfen lassen und nach 6 Monaten durfte ich sie wieder haben.
    Die Schußenergie war im Neuzustand schon nichts besonderes, aber nach der Überprüfung der Ballistiker konnte ich die Kugeln mit einem Blasrohr eher schneller und genauer ins Ziel befördern, so ausgenudelt war die Luftpistole !!!

    Seitdem schieße ich nur noch in der Scheune, hab zwar nicht so viel Platz, aber dafür meine Ruhe.
    Und was Nachbarn angeht, gehe ich so mit meinen Plempen um, daß nur ja keiner was davon sieht, allenfalls die Geräusche dürften sie mitbekommen.
    Aber wer weiß schon genau, von wo die kommen ?? *g*

    Was meinen Nachbarn von weiter oben angeht, wollte er mir entweder eins reinwürgen oder seine Plagen haben das Fenster kaputtgemacht und er wollte es dann über meine Versicherung abrechnen.
    Jedenfalls haben die Ballistiker vom LKA rausgefunden, daß mit dieser LP aus dieser Entfernung so ein Fenster nicht zu zerstören gewesen wäre, und ich war aus dem Schneider.
    Den Nachbar guck ich seitdem nicht mal mehr mit dem Ar?ch an :new16:

    PS: Jetzt wißt ihr ja, weshalb es bei Otto keine freien Waffen mehr gibt :))


    edit: Militis: meine volle Zustimmung!

    Einmal editiert, zuletzt von Peng! (9. August 2009 um 20:44)

  • Zitat

    Original von barret
    Kaum ist aber eine Schußwaffe im Spiel (und nein, wir sind nicht in Japan oder England, man kann diese noch legal besitzen) dann setzt offenbar jeder Verstand von Seiten der Staatsgewalt aus. Und das ungestraft, denn öffentlicher Beifall ist ihnen gewiss.

    Sag mal gehts noch?
    Ich finde es absolut richtig dass die Polizei wie Du sagst "überempfindlich" reagiert wenn es um Schußwaffen geht.
    Schließlich kann man mit Schusswaffen durchaus auch Leute umbringen. Schonmal drüber nachgedacht?

    Nur weil Schusswaffen in Deutschland nicht komplett verboten sind, heißt es noch lange nicht dass man sie in der Öffentlichkeit mal eben zur Schau stellen kann/sollte.
    Es besteht ja immerhin die Möglichkeit, dass die Person mit der Waffe wirklich nichts gute im Schilde führt. Und wenn die Polizei dann so reagiert, wie Du es gerne hättest, kann es schon für diverse Menschenleben zu spät sein.

    Und dann?? Dann wird wieder rumgeheult dass die Polizei nicht entsprechend Reagiert hat und somit Schuld ist dass es Opfer gegeben hat.

    Bei verantwortungslosem Umgang Schusswaffen hört jeglicher Spass und jegliche Toleranz auf!!!!
    Das sollte eigentlich jedem der gesunde Menschenverstand sagen.


    Und nochmal ein Nachsatz zu deinen Ausführungen zur Verhältnissmässigkeit der Mittel:
    Hast Du schon mal gesehen dass jemand mit nem Farbkopierer Menschen getötet hat? Nein? Na dann weißt Du jetzt auch warum die Polizei mit 16 Mann bei dem Idioten angerückt ist.

    Zitat

    Original von Wind
    Manchmal frag ich mich echt, was ich in dem Forum hier mache, sehr viele hier werden des öfteren verdammt fanatisch, wenn es um solche Themen geht. Ich fühl mich da irgendwie manchmal fehl am Platze.
    Danke für die Aufmerksamkeit.

    Da gebe ich Dir sowas von Recht Wind.
    Wenn man Beiträge einiger Leute hier liest, kann man echt froh sein dass das Waffenrecht in Deutschland so ist wie es ist und hoffen dass scharfe Waffen für diese Leute ein feuchter Traum bleiben.

    4 Mal editiert, zuletzt von heggtor (10. August 2009 um 10:35)

  • Allerdings frage ich mich wieso das früher anders war. Da gabs noch KK-Waffen auf Rezept, äh nein Krankenschein...nee...Altersnachweis wars, und zwar aus dem Neckermann-Katalog! Da kamen auch nicht das Überfallkommando wenn der Nachbar das KK-Gewehr, die SSW oder das Luftgewehr auf dem Balkon geputzt hat....und wenn man im Garten mit dem LG geschossen hat, dann hat der Nachbar höchstens gefragt ob er auch mal schießen darf, heute ruft er gleich die Polizei...

    http://de.wikipedia.org/wiki/%C3%9Cberfallkommando

    Und die Terrorismusgefahr war damals genauso hoch wie heute (damals wars die RAF) und Amoklauf gabs auch schon...in den 60ern, mit einer Lanze und einem selbstgebauten Flammenwerfer...

    Aber die Zeiten ändern sich, und nicht unbedingt immer zum positiven....

    "Was unterscheidet letztendlich den freien Menschen vom Sklaven? Geld? Macht? Nein! Der freie Mensch hat die Wahl, der Sklave gehorcht!"
    -Wenn du im Sarg liegst, haben sie dich das letzte Mal reingelegt!-

  • Früher war vieles anders und wir hatten sogar noch nen Kaiser ;)
    Und hast Du schon mal versucht Heutzutage nen Flammenwerfer zu kaufen?

    Aber mal ehrlich. Das sich die Zeiten ändern ist ja kein Geheimniss.
    Und das in den Regierungskreisen Viele Vertreter des Volkes versuchen Waffen für Privatpersonen zu ächten auch nicht.

    Begeistert davon bin ich auch nicht, aber grade deshalb sollte man doch von Leuten, die ein gesteigertes, nicht kriminelles Interesse an Waffen haben, erwarten dass sie sich verantwortungsbewußt Verhalten und nachdenken bevor sie mit ihren Waffen hantieren oder?

    Und dazu gehört eben auch, dass ich mir bewußt bin dass es für ne Menge Leute komisch aussehen könnte, wenn ich mit etwas, was wie eine scharfe Waffe aussieht, auf dem Balkon sitze und dass sich eventuell Außenstehende davon bedroht fühlen könnten.

    Den Unterschied zwischen einer Uzi und einem "0815" Luftgewehr kann man auch auf größerer Entfernung erkennen.
    Den Unterschied zwischen einer Airsoft Uzi und einer scharfen Uzi nicht.

    2 Mal editiert, zuletzt von heggtor (10. August 2009 um 11:02)

  • Zitat

    Original von heggtor
    Und hast Du schon mal versucht Heutzutage nen Flammenwerfer zu kaufen?

    Hier der Fall und auch der "Ansatz", wo man solch einen Flammenwerfer herbekommt:
    http://www.spiegel.de/schulspiegel/0,1518,303519,00.html


    Nichts ist unmöglich. Und wer ein Ziel vor Augen hat, wird es auch erreichen. Da könnten Waffen und Gartenspritzen gänzlich verboten sein - irgendwie würde der Täter schon seine Tatwerkzeuge beschaffen. Und wenns ne Axt oder ein Küchenmesser ist.

    Fördermitglied des VDB.

  • Wenn ein Polizist nicht in der Lage ist eine Softair von einer richtigen Maschinenpistole zu unterscheiden...wenn er Sie dann in der Hand hält, soll er den Beruf wechseln.
    Das sind doch heutzutage....ach lassen wir das.