"Schüsse" aus Dachfenster - Besuch vom SEK

Es gibt 123 Antworten in diesem Thema, welches 13.993 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (12. August 2009 um 23:00) ist von 5-atü.

  • Ich kenne mich nicht mit SSW aus darum kann ich dazu nicht viel sagen. Einen Böller von einer SSW zu unterscheiden, dazu bin selbst ich in der Lage.

    Aus einem Fenster zu böllern ist jedoch mehr als fragwürdig. Zumal der "Verdächtige" nicht zu sehen ist. Im Garten hätte er gesehen werden können und die Handlung wäre als harmlos eingestuft.

    Der SEK Einsatz ist standard. Verbarrikadierte bewaffnete Täter, mit oder ohne Geiseln werden nie von der "normalen" Polizei überwältigt. Die Meldung bei der Polizei sagte ausdrücklich "Schüsse" seien abgegeben worden. Das kann garnicht ignoriert werden. Es muss stets davon ausgegangen werden das die Meldung richtig ist und eine tatsächliche Bedrohung besteht. Das Fragen vor dem SEK Einsatz ist somit wenig Sinnvoll. Die Polizisten wollen auch am Abend zu Frau und Kind heimkehren. Ich sehe keinen Grund diesen, wegen ihrer Vorsicht Vorwürfe zu machen. Der Einsatz der SEK wird bei dem gemeldeten Vorfall fast automatisch eingeleitet.

    Zu meiner Verwunderung wurde (Laut Artikel) die Wohnung gestürmt. Das wiederum ist eigentlich nicht üblich, da vorher eine Kontaktaufnahme mit dem Täter erfolgt. Besonders wenn nicht bekannt ist ob sich weitere Personen in dem Objekt befinden. Entweder über Telefon oder Wurftelefon. Erst wenn niemand abhebt, Gefahr für Personen besteht, oder der Täter Verhandlungen ablehnt erfolgt ein Zugriff. Durch die Kontaktaufnahme hätte sich alles klären können.

    Ich denke jedoch der Artikel ist etwas Abenteuerlich geschrieben. Ein betreten der Wohnung durch das SEK muss nicht gleich einen Zugriff bedeuten.

    !! Diese Informationen habe ich aus Büchern, die ich für Recherche nutze. Sind aber 10 Jahre alt, also vor den großen Amokläufen !!

    @ Drummermatze: "Offenbar hatte der 33-Jährige die Böller aus dem Fenster geworfen" - Das stimmt, es sagt nichts über Qualität und Art der Böller aus. Da jedoch nicht geschrieben wurde" illegaler Böller" oder "riesen Böller" - was den Artikel noch Abenteuerlicher machen würde - würde ich auch nicht von etwas exotischem ausgehen.

    Chuck Norris hat nur einen Eintrag in seiner WBK: "Lfd. Nr. 1 Chuck Norris"

  • Zitat

    Original von Karnivor
    ...@ Drummermatze: "Offenbar hatte der 33-Jährige die Böller aus dem Fenster geworfen" - Das stimmt, es sagt nichts über Qualität und Art der Böller aus. Da jedoch nicht geschrieben wurde" illegaler Böller" oder "riesen Böller" - was den Artikel noch Abenteuerlicher machen würde - würde ich auch nicht von etwas exotischem ausgehen.

    Dann hätten die Nachbarn bestimmt angerufen und gesagt der Nachbar schmeißt Handgranaten aus dem Fenster.... :new16:

    "Was unterscheidet letztendlich den freien Menschen vom Sklaven? Geld? Macht? Nein! Der freie Mensch hat die Wahl, der Sklave gehorcht!"
    -Wenn du im Sarg liegst, haben sie dich das letzte Mal reingelegt!-

  • Traurig !

    Ich muss wirklich sagen es geht weiter und weiter bergab !
    Ich hatte auch mal Glück !
    Ein Streit mit der Freundin ein Depp ruft die Beamten, weil um 19 Uhr ja schon Nachtruhe ist, die Helfer und Freunde werfen einen Blick durch meine Tür und ich bin gleich übersäät mit Beamten !
    Grund : Diana 54 :F: mit Zweibein ( Harris ) und Schalli :F: !

    Die Sache war schnell erledigt und die Freunde wieder weg !
    Ich durfte natürlich mein Airking behalten allerdings mit dem Kommentar einer Beamtin !
    " Sie sind krank ! Das Gewehr sieht ja noch brutaler und gefährlicher aus als unsere Polizeigewehre, sowas muss man verbieten etc bla sülz !!!! "

    Was sagt man dazu !

    :schiess1:Gestern standen wir noch am Rande des Abgrunds - Heute sind wir einen Schritt weiter :klo:

    Einmal editiert, zuletzt von gibsonairking (7. August 2009 um 00:27)

  • Zitat

    Original von gibsonairking

    Ich durfte natürlich mein Airking behalten allerdings mit dem Kommentar einer Beamtin !
    " Sie sind krank ! Das Gewehr sieht ja noch brutaler und gefährlicher aus als unsere Polizeigewehre, sowas muss man verbieten etc bla sülz !!!! "

    Was sagt man dazu !

    :bash::aufreg::evil: Unfassbar....

    Ich meine, solange man das Waffengesetz einhält, darf man zu Hause haben was man will und das geht die gar nichts an...

    Ich glaube bald können wir uns auch von den LGs und SSWs verabschieden, glaubts mir, das dauert nicht mehr lange...

  • Haha ich habe sehr viele Nachbarn und schieße im Sommer sogar noch meine Reste von letzten Silvester aus dem Fester.
    Bis jetzt habe ich nur eine Beschwerde bekommen als ich nen Test Schuss aus dem Fester gab um kurz nach 1 Uhr XD aber da ich ich nur nen Sternhagelvollen Nachbarn Mauln hörn^^ :crazy2:

    SSW´s die ich habe: Reck Goliath, Hämmerli P26 Dark Ops, Röhm RG3, Hk P30, Walther P88, Geco P217, Walther PK380, RG89N, Weihrauch HW94
    SSW´s die noch kommen: Rg96, Walther - P22/P99 , Reck PP, usw......

    Einmal editiert, zuletzt von FlamerDust (7. August 2009 um 00:33)

  • Was mich nun mal interessieren würde, hat er wirklich aus dem Fenster geschossen, oder hat er Knallfrösche rausgeworfen....bei letzterem dürfte der Knall selbst ja wohl nicht in Fensterhöhe gewesen sein, somit frage ich mich mal wieder,was der gute Nachbar denn nun beobachtet/gehört hat?!

    Wer seinen Männer sagt was sie tun sollen , aber nicht wie, muss mit überraschenden Ergebnissen rechnen - George S. Patton

  • Meine große Frage ist nun, muss er den Einsatz bezahlen? Wenn ich im Garten rumballer oder in meinem Haus mach ich ja nichts illegales (außerhalb der Ruhezeiten). (Höchstens Ruhestörung, aber deswegen kommt kein SEK)

    Zitat

    Die Karte ist schon richtig, dass Gelände ist nur falsch!

  • wieso darf die Polizei freie Waffen eigentlich beschlagnahmen? Wenn es geknallt hat, kann er geböllert oder mit einer SSW geschossen haben. Warum werden dann Messer beschlagnahmt?
    Ist das als Strafaktion zu verstehen?

  • Das ist zur "Vorsicht" und zur "Beweissicherung".
    Meines Wissens nach dürfen Waffen (oder was danach aussieht)
    im Verdachtsfall beschlagnahmt werden und müssen,
    wenn keine Straftat damit nachzuweisen ist,
    wieder rausgerückt werden.

    Häufig dürften solche unnötigen Beschlagnahmungen
    aber wirklich nur zur Einschüchterung erfolgen.

    "Si vis pacem, para bellum"

  • Da kann er ja froh sein, dass die Jungs die Küchenmesser nicht auch noch einkassiert haben.

    Wer seinen Männer sagt was sie tun sollen , aber nicht wie, muss mit überraschenden Ergebnissen rechnen - George S. Patton

  • Zitat

    Original von yasfh
    wieso darf die Polizei freie Waffen eigentlich beschlagnahmen? Wenn es geknallt hat, kann er geböllert oder mit einer SSW geschossen haben. Warum werden dann Messer beschlagnahmt?
    Ist das als Strafaktion zu verstehen?

    Da Klein-Nordende in Schleswig-Holstein liegt, gilt dort für die Polizei zur Gefahrenabwehr das Schleswig-Holsteinische Landesverwaltungsrecht. Wenn keine Straftat vorgelegen hat, kann sich die Beschlagnhame/Sicherstellung nur nur weiteren Gefahrenabwehr nach § 210 Schleswig-Holsteinisches Landesverwaltungsgesetz gerichtet haben:
    http://sh.juris.de/sh/VwG_SH_P210.htm

  • Obwohl man sich jetzt streiten kann, was eine "gegenwärtige Gefahr für die öffentliche Sicherheit" ist.

    Manche sehen ja im bloßen Besitz einer Waffe (egal welche) schon eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit.

    Und die ist gegenwärtig, solange sich die Waffe im Besitz des Eigentümers befindet.
    Die Gefahr ist erst gebannt wenn die Waffe in guten Händen (der Polizei) ist.

    Soviel dazu....... :confused2:


    Gruß K.

    Only a government that is afraid of its citizens tries to control them.

    Die Feder ist mächtiger als das Schwert. Vorausgesetzt natürlich sie ist als Verschlussfeder in einer Glock 17 verbaut! :lol:

  • Zitat

    Original von Kentucky
    Obwohl man sich jetzt streiten kann, was eine "gegenwärtige Gefahr für die öffentliche Sicherheit" ist...Gruß K.

    Das mußt Du schon denen überlassen, die dort "gehandelt" haben. Wir waren alle nicht dabei und kennen auch die näheren Umstände nicht; alles weitere wäre nur im Bereich der Spekulationen.

  • hi

    also ich halte das für sehr übertrieben , und wundere mich das die überhaupt ausrückt sind.
    Wenn man schon Schüsse mir böller verwechselt da ich weis nicht.


    Ich hatte mal bei uns beobachtet das zwei pol. wagen gekommen sind und die Beamten aus den kofferaum die leichte schutzwesten überzogen .

    Aber trotzdem sind die rein eben mit 4 mann oder frau

    Ich denke die holen nur das S.E.K wenn auf die beamten gefeuert wird und das
    richtig . Terror verdacht , oder eben sehr stark auffällige Personen mit reichlich Vorstrafen mit illegalen Waffenbesitz. und Gewalt Potenzial.

  • Und genau darum wird ja ein zentrales Waffenregister verlangt! Dann weiß das SEK schon vorher ob einer was unter der Decke hat und kann entsprechen stürmen. Natürlich ohne Rücksicht ...........
    Aber sind wir mal ehrlich: Kommt das SEK angewackelt schreit jeder gleich: "Polizeistaat"! Kommen die nicht und es passiert was: "Na wo waren denn die Schlafkappen? Die hätten da doch eingreifen müssen!"

    Einmal editiert, zuletzt von Pinkerton (8. August 2009 um 20:13)

  • Ich kann mich ja vielleicht auch täuschen, aber kann das sein das die SEKs in den letzten Jahren öfters eingesetzt werden als früher, oder täuscht das nur weil mittlerweile jeder quersteckende Furz in die Medien kommt!?

    "Was unterscheidet letztendlich den freien Menschen vom Sklaven? Geld? Macht? Nein! Der freie Mensch hat die Wahl, der Sklave gehorcht!"
    -Wenn du im Sarg liegst, haben sie dich das letzte Mal reingelegt!-

  • Zitat

    Und genau darum wird ja ein zentrales Waffenregister verlangt!

    Ja und nu rat mal was da los ist wenn die lieben Beamten wegen Ruhestörung zu einem Haus gerufen werden und im Computer ein großes rotes W mit der Auflistung der Waffen ins diesem Haus auftaucht.
    Die werden doch sicher wegen der Ruhestörung nicht das Haus stürmen.........oder doch? :confused2:

    Oder bei der Verkehrskontrolle wenn im Computer nachgeschaut wird ob was gegen den Fahrzeughalter vorliegt und da auf dem Display ein W mit den ganzen Waffen des Kontrollierten erscheint.

    Die werden doch sicher nicht mit vorgehaltener Waffe den Fahrzeughalter zum Aussteigen zwingen und erst mal das Auto filzen (er KÖNNTE ja eine seiner Waffen unterm Sitz liegen haben)...............oder etwa doch? :confused2:


    Gruß K.

    Only a government that is afraid of its citizens tries to control them.

    Die Feder ist mächtiger als das Schwert. Vorausgesetzt natürlich sie ist als Verschlussfeder in einer Glock 17 verbaut! :lol:

  • Kentucky

    Da sieht's mit der Kalaschnikow unter dem Bett gleich viel angenehmer
    aus, wie heißt es so schön:
    Was keiner weiß, macht keinen heiß.

    Aber wehe jemand besitzt ein altes Jagdgewehr und 'ne Flinte auf Jagdschein,
    er könnte ja eine arme (Wild)-Sau töten...

    "Si vis pacem, para bellum"