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Es gibt 7.094 Antworten in diesem Thema, welches 1.316.754 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (25. April 2024 um 16:47) ist von Peterle57.

  • Seltsam!

    Bei mir hat drin gestanden, das genau diese Erlaubnis nach Paragraph 26 für die Arbeiten, die ich durchfuhren will, nicht erforderlich sei.
    Weiterhin scheint es so zu sein, das man eine solche Erlaubnis so einschränken kann, das sie genau auf die Bedürfnisse passt, es ist kein Persilschein zur Herstellung beliebiger Schusswaffen.
    Dazu kommt noch, das bei einem F-Luftgewehr nur durch den Austausch vom Lauf kaum mit einer wesentlichen Leistungssteigerung zu rechnen ist.

    Scheinbar wird das von Dienststelle zu Dienststelle sehr unterschiedlich ausgelegt.
    Schade.

    Und es geht doch....jedenfalls meistens.... :D

  • Bei so einer Anfrage in Bremen hätte man wahrscheinlich schon das SEK vor der Türe. :D

    Ja, die Ämter scheinen das mit mal mehr, mal weniger Penibilität auszulegen.
    Soweit ich weiß (hab das irgendwo vor langer Zeit gelesen) kann man diese Bescheinigung nach Paragraph 26 sogar speziell nur für F-Gewehre mit Beschränkung auf Bearbeitung bekommen.
    Aber wegen einer alten Crosman so einen zirkus? Nö, besser nicht.

  • sehr richtig!
    Genau das hatte ich mit den Einschränkungen gemeint!
    Aber sogar dies sei bei meinen Arbeiten nicht notwendig.

    Und es geht doch....jedenfalls meistens.... :D

  • Ich habe auch immer gedacht es sein eine Erlaubnis erforderlich um an Luftgewehren
    etwas zu verändern.

    Erst das schweizer Forenmitglied mit dem Raumschiff hat mich aufgeweckt.
    Ihr könnt an euren Lustschubsen so viel feilen wie ihr wollt.
    Solange ihr nicht erwischt werdet und das Ergebnis unter 7,5 Joule bleibt könnt
    ihr machen was ihr wollt.
    Wurstblinker anbringen, meinetwegen.
    Nur gewerblich dürft ihr eure selbst hergestellten waffenrechtlich relevanten Erzeugnisse nicht unter das Volk bringen.
    Das muss geprüft werden.

    Wenn ich mein Auto wasche bekomme ich eine Anzeige. War schon mal einer vom Amt da der mich ermahnt hat.
    Zum Glück war der gerade 5 Minuten außerhalb seiner Arbeitszeit.

  • ´tschuldige, aber das ist Quatsch!
    An einem Lauf ein Gewinde schneiden, eine Aufnahme für einen Ladedorn einbohren etc. sind Arbeiten an wesentlichen Teilen.

    Solange ihr nicht erwischt werdet

    Ja, eben! Dann darf ich aber auch 100km/h in der geschlossenen Ortschaft fahren.
    Aber bitte nicht verbreiten das jeder an seinem Lauf rumsägen kann wie er will. Auch nicht wenn er unter 7,5 Joule bleibt.

  • Warum das Beispiel mit dem Auto?

    Ich darf mit einem sauberen Auto herumfahren.
    Aber ich darf es nicht waschen.

    Warum es gewaschen ist geht niemanden etwas an!

    F Stempel drauf, fertig.
    Es zählt nur das Ergebnis.
    Wie es dazu gekommen ist interessiert niemanden.
    Und jetzt komm mir nicht mit Urkundenfälschung.

  • Ich rufe ausdrücklich nicht dazu auf, Straftaten zu begehen.

    Ein Bekannter macht Haushaltsauflösungen.
    Eines Tages ruft er mich.
    Er hat bei sich im Keller eine komplette Waffenwerkstatt mit allem
    wovon ihr Nachts träumt. Und mehr.
    Unter all den Sachen aufgebohrte SSW.
    Alles nicht von ihm, alles bei der Auflösung dabei gewesen.

    Ich habe gesagt:
    Was immer du damit machst, bevor ich diesen Raum verlasse
    werde ich mit dem Winkelschleifer diese SSW vernichten.

    Aus allem können sie dir einen Strick drehen.
    Aber der schlimmste ist, DU hättest die SSW aufgebohrt.

  • F Stempel drauf, fertig.
    Es zählt nur das Ergebnis.
    Wie es dazu gekommen ist interessiert niemanden.
    Und jetzt komm mir nicht mit Urkundenfälschung.

    Du forderst hier öffentlich zu einem Verstoß gegen das Waffengesetz auf?
    :thumbdown:
    Ohne Worte.

  • Wenn es so ist daß man das F nicht selber schlagen darf,
    dann hast du recht und ich nehme das gerne zurück.
    Dann suche dir einen der das stempeln darf.
    Ich werde nicht zu Straftaten aufrufen.
    Ich sage nur wie es ist.

  • Wir hatten mal den Fall daß ein Auto keine Fahrgestellnummer hatte.
    Die war nur auf einer Plakette die nachweislich und erkennbar
    nie ausgetauscht wurde.
    Um alles richtig zu machen ab zum Markenhändler, mit allen Papieren.
    Neu einschlagen lassen.
    Dabei hat der aber an der falschen Stelle eingeschlagen.
    Zwischen zwei Buchstaben eine Lücke die groß genug war,
    einen weiteren einzuschlagen.
    DAS GAB ÄRGER!
    Hinterher hat mich einer der ermittelnden Personen gefragt:
    Warum um Himmels Willen haben Sie die Nummer nicht selber eingeschlagen?

    Da war ich platt.
    Er hat mir dann erklärt, das dürfe ich selber machen.
    Urkundenfälschung ist es erst wenn die Fahrgestellnummer nicht zum Auto gehört.

  • Was hat das jetzt mit dem F zu tun?
    Es geht hier um das Bearbeiten von wesentlichen Teilen. Dem Lauf.
    Ein F hat die Crosman schon. Da es den Lauf nicht mehr käuflich gibt, muss ein ähnlicher Lauf umgearbeitet werden und danach die Leistung überprüft werden.
    Ganz einfach. Nur darf eben nicht jeder "mal eben so" einen Lauf bearbeiten. Sicher, das ist bei LG´s Quatsch. Aber ist nunmal so im Gesetz festgelegt.

  • Es zählt nur was hinterher auf dem Tisch liegt.
    Wenn die Waffe hinterher den gesetzlichen Vorgaben entspricht
    ist alles in Ordnung.
    Mehr wollte ich eigentlich nicht ausdrücken.
    Also vergessen wir es. OK?
    Ich will dich nicht in moralische Konflikte hineinziehen.

    Das bearbeiten von Waffentechnisch relevanten Teilen ist zu Recht
    verboten und da werde ich auch nicht das Gegenteil behaupten.

    Einmal editiert, zuletzt von Büroklammer (4. Juni 2020 um 13:36)

  • Ehrlich gesagt verstehe ich diese Diskussion nicht so ganz.

    Die Tatsachen liegen doch auf dem Tisch.

    Ich habe von meiner Waffenbehörde die Erlaubnis, einen Laufrohling zu erwerben
    und meine geplanten Umbauten selber durchzuführen.
    Also scheint das Möglich zu sein.
    Punkt

    Der Kollege KannDasNicht hat bei seiner Waffenbehörde angefragt und eine
    andere Antwort bekommen, warum auch immer.
    Möglicher weise anderer Landkreis, andere Interpretation des Waffenrechts.
    Das ist blöd, natürlich, aber es ist im Moment erst mal so.

    Das bedeutet, wenn er und ich die gleichen Tätigkeiten durchführen würden,
    wäre es, zumindest im Moment, bei mir legal, bei ihm leider nicht.

    Ich finde da gibt es nicht viel drüber zu streiten, das sind einfach Tatsachen.

    Und es geht doch....jedenfalls meistens.... :D

  • Ganz einfach. Nur darf eben nicht jeder "mal eben so" einen Lauf bearbeiten. Sicher, das ist bei LG´s Quatsch. Aber ist nunmal so im Gesetz festgelegt.


    Ich denke nicht, das es bei Luftgewehren generell Quatsch ist.
    Es geht in diesem speziellen Fall um ein FREIES LG mit einem F im Fünfeck.

    Ich glaube nämlich nicht das mir meine Waffenbehörde die Erlaubnis für ein 16J Gewehr erteilt hätte, für die ich nicht mal einen Erwerbsschein habe.

    Wen man sich das Waffengesetz mal durch liest merkt man, das diese F-Waffenart nur einen winzigen Teil des Gesetztes ein nimmt, ja das es eigentlich schon ein Sonderfall ist.

    Das Problem könnte daran liegen, das es schwierig ist ein Gesetz für freie Waffen zu interpretieren, das eigentlich für nicht freie, "scharfe" Waffen ausgelegt ist. Und da will sich manch einer nicht zu weit aus dem Fenster lehnen und auf der sicheren Seite bleiben.

    Und es geht doch....jedenfalls meistens.... :D

  • Ich bezog das auf freie LG´s.
    16 Joule Gewehre sind ja WBK pflichtig. Da hättest Du auf Granit gebissen. :D
    Das mit dem Quatsch war auf eben diese überzogenen Auslegungen mancher Ämter bezogen.
    Wenn es nach denen ginge dürfte man noch nicht einmal eine Krone nachsenken oder polieren.
    Aber leider ist es im Waffg ganz allgemein ohne Leistiungsangaben so definiert das an einem LG der Lauf und alle daren fest verbundenen Teile wesentliche Teile sind.
    Da könnte man auch mal nachbessern. Es ist ja nicht einmal definiert was fest verbunden bedeutet.

  • Ich habe von meiner Waffenbehörde die Erlaubnis, einen Laufrohling zu erwerben
    und meine geplanten Umbauten selber durchzuführen.

    Ist das einfach nur ein Brief oder eine ausdrückliche
    Erlaubnis zum nichtgewerbsmäßigen Bearbeiten und
    Instandsetzen von Schußwaffen?

    Weise einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hin und er wird sich bedanken.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.

  • ?( Seit wann darf man denn wesentliche Waffenteile, also waffenrechtlich relevante Teile wie einen Lauf, selbst "bearbeiten"? Oder habe ich hier was überlesen?

    (Mit "Bearbeiten" wäre zumindest eine "spanabtragende" Tätigkeit gemeint.)

    Das Gesetz macht da eigentlich keinen Unterschied zwischen 7,5J und 5000J...
    Es ist nur von "Waffen" die Rede, wozu rechtlich auch ein F-Gewehr gehört.

    Der genaue Wortlaut der Erlaubnis würde mich auch mal interessieren.

    Gruß
    UCh

  • Ist das einfach nur ein Brief oder eine ausdrücklicheErlaubnis zum nichtgewerbsmäßigen Bearbeiten und
    Instandsetzen von Schußwaffen?

    Wie ich vorher schon geschrieben habe, war eine solche Erlaubnis nach Paragraph 26 nicht nötig.
    Es ist ein Brief mit der Erklärung, das es für die von mir angegeben Tätigkeiten nicht nötig ist.

    Und es geht doch....jedenfalls meistens.... :D