Es gibt 7.165 Antworten in diesem Thema, welches 1.335.504 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (23. Mai 2024 um 07:04) ist von downsauger.

  • Du meinst den FSB und den "normalen" Lauf der HW100?
    Nicht identisch aber kompatibel.

    Weise einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hin und er wird sich bedanken.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.

  • Jap. Den Lauf der "normalen" HW 100 habe ich nur als Beispiel herangeführt. Es wurde ja ein Wechsellauf der Walther Dominator vorgeschlagen und mich würde interessieren ob dieser auch kompatibel ist. Der Weihrauch-Lauf wird mit einer Madenschraube schräg nach oben fest gezogen, bei meiner Airmagnum ist jedoch ein Stift eingeschlagen. Hat irgendwer schon mal den Lauf einer Dominator/Airmagnum gewechselt oder ausgebaut und hat Bilder davon oder kann dies beschreiben?

  • Deshalb hab ich gefragt was du meinst.
    Nein, der passt natürlich nicht.

    Ich habe die Frage nach einem Lauf auch mehr
    allgemein und nicht auf einen Wechsellauf für
    die HW100 verstanden.
    Den gibt es natürlich auch bei SWS, ist aber
    einiges teurer.

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  • Gestern auf dem Schießstand war Carbinechen wieder sehr begehrt, besonders jetzt in Verbindung mit dem Hawke Airmax.

    Gleich mehrere wollten ihn mal in die Hand nehmen, durchs ZF gucken und auch schießen.

    Als wir zum Spaß ein paar leere Hülsen der 357-Magnum-Fraktion in 25 Metern Entfernung vor die Scheiben stellten und Carbinechen sie mit Kraft in den Kugelfang schoss, waren alle wieder richtig begeistert.

    Einer wird sich mit Sicherheit eine HW 100 kaufen, ein zweiter hat mir spontan Hilfe mit seiner Drehbank zugesagt. Die Riemenbügelöse zur Befestigung des Harris-Zweibeins scheint mir immer teurer zu werden, da sie wohl recht begehrt ist. Nun, er wird mir eine anfertigen. Über die Veränderung des vorderen Halters, damit der Lauf frei schwingen kann, haben wir auch schon gesprochen! :thumbsup:

    Jetzt wird erst mal geschossen!

    Und für die Augenmenschen hier nochmal zwei Fotos, Carbinechen mit Hawke Airmax 8-32x50 und Hawkes hoher Montage:

  • Beim Anbringen längerer Kartuschen (z. B. von Prelutec) gibt es ja immer wieder das Problem, dass der Weihrauch-Dämpfer einen zu großen Durchmesser hat und man auf Parker Hale ausweicht.

    Gibt es eigentlich rechtliche Hemmnisse, sich z. B. ein Gehäuse mit 20 mm Durchmesser anfertigen zu lassen, und die Dämpferinnereien, die bei Egun aus Alu für den Weihrauch im Tausch zu den von Weihrauch mitgelieferten angeboten werden, dann auf den kleineren Durchmesser zu drehen?

    Natürlich alles nur für eine 7,5 Joule Ausführung!

    Zusammen mit einem Laufmantel von 20 mm Durchmesser oder einem FSB-Lauf müsste man dann doch eine wirklich überzeugende Optik erhalten.

    Darf man das Innere des Schalldämpfers überhaupt ändern oder sogar weglassen? Falls ja, dürfte bei freien Waffen doch auch nichts gegen eine andere (und kleinere) Hülle sprechen.

    Wer weiß Rat?

  • Das ist strittig.
    Zum einen gilt daß Schalldämpfer den Waffen für die Sie
    bestimmt sind gleichgestellt sind. Die Herstellung von Waffen
    ist erlaubnispflichtig; demnach muss das auch für Dämpfer
    gelten.
    Zum anderen hat so ein Dämpfer kein wesentliches Teil (die
    sind im Gesetz abschließend aufgezählt). Demnach darf man
    diese Teile anfertigen und zusammensetzen.

    Selbst wenn du den SB an deiner Waffenbehörde fragst kann
    ein jeder Cop das anders sehen und erst mal für Probleme
    sorgen...

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  • Jeder Schalldämpfer hat ein :F:. Bei einem Selbstgebasteltem Schalli ist logischerweise kein :F: drauf. Da der Schalldämpfer der Waffe gleichgestellt ist wird deine Waffe WBK pflichtig, also Illegal.
    Bei Egun wird manchmal ein Alurohr mit 1/2 x 20 Gewinde angeboten, quasi für nen Schalldämpferbausatz... Ist genauso Illegal, lieber die Finger davon lassen.
    Gruß Norbert

  • Das ist Unsinn, der Schalldämpfer braucht kein F zu haben.
    Es genügt wenn er für eine F-Waffe bestimmt ist. Das kann
    der Hersteller auch in einem Prospekt oder der Verpackung
    bestimmen.

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  • Einen Beweis für die Nicht-Notwendigkeit? Da wird nur
    umgekehrt ein Schuh draus. Es gibt keine Norm die eine
    Kennzeichnung eines Schalldämpfers verlangt. Der Rest
    ergibt sich aus der Auslegung des Gesetzes.

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  • Das Problem ist ja, ich habe noch keinen F-Schalldämpfer ohne F gesehen.
    Und wenn es reicht daß das F auf die Packung kommt, dann muss der Schalldämpfer
    einen Hersteller haben, und eine Typenbezeichnung.
    Wenn der Hersteller beides einprägt oder einlasert kann er auch ein F drauf machen.
    Du wirst also nie beweisen daß es reicht, das F wegzulassen.

  • Warum kloppen die Hersteller dann ein F auf den Schalli wenn es nicht not tut?
    Hau mal lieber nicht andere Leute in die Pfanne, die sich auf deine Aussage verlassen und dann in Teufels Küche kommen könnten.

  • Ich muss das ja auch nicht beweisen. Allerdings kann ich
    Gesetze lesen und verstehen. In diesem Fall ist das sogar
    relativ leicht.
    Und jetzt stelle ich mir vor ich bin ein Hersteller. Was ist
    der sicherste Weg für mich? Ich mach ein F drauf :D
    Damit hab ich die Bestimmung zweifelsfrei festgelegt.
    Daraus kann man aber keine gesetzliche Regel schließen.

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  • Gar nichts. Gleichstellung bedeutet nicht daß der
    Schalldämpfer gekennzeichnet werden muss weil
    die Waffe gekennzeichnet werden muss.
    Es bedeutet nur daß die Erwerbs- und Besitzerlaubnis
    die gleichen sind wie die der Waffe für die er bestimmt
    ist.
    Es steht ja auch zweifelsfrei fest daß er keine Energie
    abgibt - nur dafür ist die F-Kennzeichnung vorgesehen.

    Der Schriftzug "Nur für F-Waffen" macht lediglich den
    Herstellern das Leben einfacher. Wobei das nicht mal
    ganz richtig ist. An DDR-Waffen und Solchen von vor
    1970 darf ebenfalls ein Schalldämpfer verwendet
    werden.

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