starke Feder Ausland, wo denn da? + ein paar Fragen zu LG

Es gibt 31 Antworten in diesem Thema, welches 3.868 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (24. Juli 2009 um 22:49) ist von germi.

  • Versuch doch dir ein Gewehr in Spanien zu leihen, dann hast du die Probleme nicht das du es dort lassen musst. Ich denke ein Händler würde dir sowas gegen Pfand (Kaufpreis) vermieten.

    Chuck Norris hat nur einen Eintrag in seiner WBK: "Lfd. Nr. 1 Chuck Norris"

  • Zitat

    Original von germi


    Und es gibt auch Waffen ohne :F: die frei sind....

    Wenn die Waffen vor 1970 in der BRD oder vor 1991 in der früheren DDR in den Handel gekommen sind. Dann brauchts kein :F: und die Energie ist auch egal, das hat damals noch keinen interessiert. Da gabs damals noch LGs die über 20J hatten (die größeren Weihrauch-LGs), oder das offene HW 35 mit 13J.

    Allerdings darf man die zuhause nicht schießen, sondern nur auf einem zugelassenen Stand. Wobei ich das auch witzlos finde, zuhause darf man Armbrust schießen mit Energie die teilweise KK entspricht, aber ein Luftgewehr das jetzt beispielsweise 10J hat darf man nicht zuhause schießen....
    Aber eine Armbrust ist halt keine Waffe...


    Oha, jetzt bin ich aber baff. Das wusste ich garnicht. Soll das jetzt heißen, dass ich mein Heanel III-60 mit irgendwas über 7,5 J nicht im Garten oder in der Wohnung schießen darf?

  • Zitat

    Original von shootmaster7
    Oha, jetzt bin ich aber baff. Das wusste ich garnicht. Soll das jetzt heißen, dass ich mein Heanel III-60 mit irgendwas über 7,5 J nicht im Garten oder in der Wohnung schießen darf?

    Nur, wenn es ge :F:t ist, sonst zugelassener Schießstand.

  • selbst dann musst du es beschießen / F-en lassen. wenn dann das F im fünfeck drauf prangt, darfst du. ich glaub um einen beschuss zu veranlassen brauchte es auch irgendwie einen büchsenmacher, weiß nicht mehr genau...vieleicht kann jemand der mit deutschen gesetzen näher vertraut ist klahrheit schaffen..


    aber kurze antwort: nein, du darfst nicht.

    o
    L_
    OL
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  • Zitat

    Original von katha
    selbst dann musst du es beschießen / F-en lassen. wenn dann das F im fünfeck drauf prangt, darfst du. ich glaub um einen beschuss zu veranlassen brauchte es auch irgendwie einen büchsenmacher, weiß nicht mehr genau...vieleicht kann jemand der mit deutschen gesetzen näher vertraut ist klahrheit schaffen..


    aber kurze antwort: nein, du darfst nicht.

    Nein, braucht man nicht. Das :F: ist auch dann nicht erforderlich!

    Das alte Diana 25 von 1969 hat auch kein :F:, darf ich aber trotzdem zuhause schießen. Dieses LG war damals ein sogenanntes Jugend-LG, das hatte schon damals nicht mehr als 7,5J. Das sind ja bei einem 0,5g Diabolo 175 m/s Mündungsgeschwindigkeit, dieses LG bringt aber nur 160 m/s.

    Allerdings würde ich mir immer einen Ausdruck von der Passage des WaffG bereit legen und falls doch mal die Rennleitung kommt denen zeigen. Ansonsten denken die, kein :F:, also illegal...

    Du darfst sogar rein theoretisch selber in das alte LG eine neue starke Feder reinmachen. Ich dürfte in mein Burgo Meisterschütze (also umgelabeltes HW 35) eine Exportfeder vom HW 35 einbauen, aber halt nur wenn die genauso stark ist wie die ursprüngliche. Also vorher 13J-Feder drin, also darf auch hinterher eine 13J-Feder rein. Schwächer geht auch, aber stärker darf sie nicht sein. Also da darf dann keine Feder rein die 21J bringt, mal extrem gesagt. Das ganze läuft als Instandsetzung...

    Selber machen würde ich das aber nicht, gerade solche Federn haben eine ordentliche Vorspannung, und da besteht schon massive Verletzungsgefahr.

    "Was unterscheidet letztendlich den freien Menschen vom Sklaven? Geld? Macht? Nein! Der freie Mensch hat die Wahl, der Sklave gehorcht!"
    -Wenn du im Sarg liegst, haben sie dich das letzte Mal reingelegt!-

  • liegt die sache nicht bei deinem beispiel diana 25 anders, da es weniger als 7,5J hatte, das gewehr von shootmaster allerdings mehr als 7,5 hat?

    o
    L_
    OL
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  • Die Sache mit dem Schießen ist eine andere als der Besitz. Da das Gewehr noch zu einer Zeit hergestellt wurde als es kein :F: gab, ist der Besitz frei trotz fehlendem :F:. Wenn man da eine schwache Feder rein macht darf man damit zuhause schießen, :F: ist aber trotzdem nicht erforderlich.

    "Was unterscheidet letztendlich den freien Menschen vom Sklaven? Geld? Macht? Nein! Der freie Mensch hat die Wahl, der Sklave gehorcht!"
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  • Nein, im WaffG steht nur unter 7,5 Joule darf zuhause geschoßen werden. Dabei ist es egal um welche Art Waffe es sich handelt oder warum sie unter 7,5 Joule hat. Selbst Waffen die einen Antrieb mit heißen Gasen haben und unter 7,5 Joule bringen dürfen zuhause geschoßen werden.


    Joachim

    Disclaimer :
    Ich distanziere mich ausdrücklich von allen Aussagen die ich gestern oder gar vor einer Stunde gemacht habe.
    Jedwede Ähnlichkeit mit der Realität wäre rein zufällig und unbeabsichtigt.

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    Einmal editiert, zuletzt von pupsnase (24. Juli 2009 um 22:47)

  • Wobei das auch Schmarren ist, Armbrust und Bogen* darf man zuhause schießen aber kein offenes LG. Und die haben weitaus mehr Dampf als eines der alten LGs aus den 60ern und davor. Pressluft gabs da noch nicht, waren also alles Gewehre die man so per Hand vorspannen musste. Und spannbar mussten die natürlich auch bleiben, deswegen sind die nicht so stark wie Waffen die einen Tank für Pressluft haben.

    *Sind halt keine Waffen im Sinne des WaffG im Gegensatz zu Luftgewehren.

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