unangemeldete Kontrollen auch als KWS-Inhaber?

Es gibt 21 Antworten in diesem Thema, welches 1.983 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (8. Juni 2009 um 20:25) ist von bulawog.

  • Moin moin

    Auf den Gedanken bin ich über diesen Thread KWS - Wo vermerkt? gekommen.

    Wenn die Verschärfungen im Waffengesetz demnächst durchgesetzt werden, vor allem die,
    der unangemeldeten Kontrolle zu Überprüfung der Aufbewahrung von Schusswaffen,
    ist man als registrierter Inhaber eines KWS auch von dieser Gesetzesänderung betroffen?
    Oder gilt das nur für WBK-pflichtige Waffen?

    ..."..Die Welt Ist Groß Genug..Sie Hat Nur..Weniger Zu Bieten.."... - Captain Jack Sparrow

  • das wird wohl auf den genauen wortlaut des gesetzes ankommen, den noch niemand ( inklusive den verantwortlichen :D ) kennt...

    o
    L_
    OL
    this is Schäuble. copy Schäuble into your signature to help him on his way to überwachungsstaat.

  • Eine Kontrolle bei KWS besitzern (also SSW Inhabern) würde sich ja nur lohnen, wenn Betreffende Person mit Minderjährigen in einem Haushalt lebt.
    Eine Knallpuffe erfordert keinen Tresor, sondern muss nur vor Unbefugten gesichert sein.
    Ich denke nicht, dass sich der ohnehin kaum zu bewältigende Aufwand der Kontrollen hierfür lohnen würde

    ABIsajaf - Endlich Hammas!

  • Mjölnir
    recht hast du. Der Aufwand ist immens
    Mich interessiert es halt, ob den Behörden der weg zum totalen Überwachungsstaat noch weiter eingeebnet wird.

    ..."..Die Welt Ist Groß Genug..Sie Hat Nur..Weniger Zu Bieten.."... - Captain Jack Sparrow

  • Zitat

    Original von spacefrosch
    Moin moin

    Auf den Gedanken bin ich über diesen Thread KWS - Wo vermerkt? gekommen.

    Wenn die Verschärfungen im Waffengesetz demnächst durchgesetzt werden, vor allem die,
    der unangemeldeten Kontrolle zu Überprüfung der Aufbewahrung von Schusswaffen,
    ist man als registrierter Inhaber eines KWS auch von dieser Gesetzesänderung betroffen?
    Oder gilt das nur für WBK-pflichtige Waffen?


    KWS berechtigt zum führen.
    Muss aber nicht bedeuten das man überhaupt eine SSW besitzt.
    Also wäre eine Kontrolle nicht berechtigt (meiner Meinung).

    [GLOW=red]Glüht der Lauf, Friede blüht auf![/GLOW]

  • Zitat

    Original von lam0R
    KWS berechtigt zum führen.
    Muss aber nicht bedeuten das man überhaupt eine SSW besitzt.
    Also wäre eine Kontrolle nicht berechtigt (meiner Meinung).

    Art. 13 GG sagt ganz klar aus, ob eine Kontrolle berechtigt ist oder nicht.

    Ihr Glück ist Trug und ihre Freiheit Schein:
    Ich bin ein Preuße, will ein Preuße sein!

  • Zitat

    Original von F600

    Art. 13 GG sagt ganz klar aus, ob eine Kontrolle berechtigt ist oder nicht.

    Ich meinte eher, dass es doch Egal ist ob der jenige einen KWS hat oder nicht.
    SSW´s darf schließlich jeder ab 18 Jahren besitzen.Ausschließlich Kontrollen bei KWS- besitzer wäre ja schwachsinn.

    [GLOW=red]Glüht der Lauf, Friede blüht auf![/GLOW]

  • Zitat

    Original von lam0R
    KWS berechtigt zum führen.
    Muss aber nicht bedeuten das man überhaupt eine SSW besitzt.
    Also wäre eine Kontrolle nicht berechtigt (meiner Meinung).

    Berechtigt oder nicht - da ich erst einen Brief von unserem OB bekommen habe, der sich kollektiv an alle Inhaber von waffenrechtlichen Erlaubnissen richtete, ohne zwischen erlaubnispflichtigen und freien Waffen zu differenzieren halte ich es sogar für warscheinlich, dass in einer möglichen Gesetzesänderung auch kein Unterschied mehr gemacht wird und auch die KWS-Inhaber zur Preisgabe von Grundrechten genötigt werden :evil:

  • Zitat

    Original von Gummiente

    Berechtigt oder nicht - da ich erst einen Brief von unserem OB bekommen habe, der sich kollektiv an alle Inhaber von waffenrechtlichen Erlaubnissen richtete, ohne zwischen erlaubnispflichtigen und freien Waffen zu differenzieren halte ich es sogar für warscheinlich, dass in einer möglichen Gesetzesänderung auch kein Unterschied mehr gemacht wird und auch die KWS-Inhaber zur Preisgabe von Grundrechten genötigt werden :evil:

    Ich halte dies aber für sehr schwierig, es ist schließlich bei SSW´s nirgends Dokumentiert wie viele SSW´s im Hause sind. Bei erwerbspflichtigen sieht es da anders aus. Somit müsste bei KWS ja die ganze Wohnung durchsucht werden, um sicher zustellen das alle SSW´s sorgfältig gelagert werden.

    [GLOW=red]Glüht der Lauf, Friede blüht auf![/GLOW]

  • Kann man das Problem nicht dadurch lösen, indem man einfach, wenn die Polizei vor der Tür steht und gern sehen will, wo die Waffen sind, sagt, dass man keine SSW mehr hat?!

    Überprüfen können sie es nicht, da es nirgendwo vermerkt ist. Man kann also jederzeit keine und viele Waffen zu Hause haben.

    Wäre aber schon komisch.
    Die, die keinen KWS haben wären damit dann bevorzugt, da Sie mit dem 18. Lebensjahr auch SSW besitzen dürfen.
    Also müsste jeder Haushalt mit Personen ü18 durchsucht werden können/dürfen.
    Und ich denke, DAS würde den Rahmen wirklich sprengen. Obwohl dadurch dann ne Menge Arbeitsplätze geschafft würden^^

  • ...und da der kleine Mann immer wehrloser wird...sollen Sies wenigsten vorher anmelden,dann kann ich vorher ne Kaffee kochen und Kekse auf den Tisch stellen...

    ...wenns ne nette Beamtin sein sollte,sollte sie vormittags kommen...dann koche ich auch - nur mein Weib darf dann nicht daheim sein...wegen Sutenbissigkeit und so...g.g.g.

    Mal ernsthaft...keine Ahnung obs soweit kommt und wenn ja,wie es realisiert werden soll.
    Auf jeden Fall sollte es dann bei dem aufkommenden Arbeitsaufwand neue Arbeitsplätze schaffen...
    Ich werde mich dann auch gleich bewerben...dann lerne ich die CO2 Gemeinde wenigstens mal persönlich kennen und bekomme es noch bezahlt.

    Und bei mir bräuchtet Ihr dann auch keine Angst vor willkür haben...die eine Krähe sollte der anderen ja nun kein Auge auspicken,gelle... :laugh:

  • Zitat

    Ich halte dies aber für sehr schwierig, es ist schließlich bei SSW´s nirgends Dokumentiert wie viele SSW´s im Hause sind. Bei erwerbspflichtigen sieht es da anders aus. Somit müsste bei KWS ja die ganze Wohnung durchsucht werden, um sicher zustellen das alle SSW´s sorgfältig gelagert werden.

    ... aber es gibt den Behörden dann die Möglichkeit, jederzeit den KWS-Besitzer einen Besuch abzustatten und die Aufbewarung der Waffen zu überprüfen.

    Wie der KWS-Besitzer an der Tür die Beamten abwimmelt ist ja dedem das seine, aber er ist dem WBK-Besitzer klar im Vorteil, da kein Nachweis über die einzelnen SSWs Existiert.

    Hier geht es nur um eine Erweiterung von Befugnissen der Kontrollorganen, nichts anderes.

    ..."..Die Welt Ist Groß Genug..Sie Hat Nur..Weniger Zu Bieten.."... - Captain Jack Sparrow

  • ...ists dann eigentlich erlaubt,dem Kontrollorgan mein Ausscheidungsorgan (das unterm Steiß) blank entgegen zu halten...ihm dabei nen Handschuh anzubieten...

    mit den Worten..."es könnte ein Xythos drin stecken"... :laugh:

    Das müsste doch eigentlich uneingeschränkte Cooperationsbereitschaft beweisen :))

  • Ob erlaubnisspflichtige Waffen oder nicht, wenn das Kontrollorgan "Waffe" liest, werden die Scheuklappen angelegt, der Verstand ausgeschaltet, die Ohren auf Durchzug gestellt und dann wird der Bürger zu tode kontrolliert.

    ..."..Die Welt Ist Groß Genug..Sie Hat Nur..Weniger Zu Bieten.."... - Captain Jack Sparrow

  • Zitat

    Original von hyperterminal
    Wohnräume dürfen gegen den Willen des Inhabers nur zur Verhütung dringender Gefahren für die öffentliche Sicherheit betreten werden; das Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 des Grundgesetzes) wird insoweit eingeschränkt.

    Rein praktisch sieht es wohl bei 90% aller Schuetzen, die in einer Wohnung wohnen so aus:
    Der Waffenschrank steht in einem dauerhaft bewohnten Raum..... wie war das noch gleich gedacht mit der Unverletzlichkeit von Wohnraeumen?

    Das Einzige was dieser Paragraph erlauben wuerde, waere die Kontrolle von Vereinsheimen oder Sammlern mit seperaten Sicherheitsraeumen. Der Rest waere wieder Grauzone, da der Zutritt zu Wohnraeumen ja verboten werden kann.

    Ihr Glück ist Trug und ihre Freiheit Schein:
    Ich bin ein Preuße, will ein Preuße sein!

  • Heist es wer KWS hat kann belastigt werden wegen Kontrolle einfach so?
    Na toll da jhat man ja bald kein privat leben mehr! ;D

    Weil jeder frei sein will!

  • Tjoa... das hatte ich meinem Ordnungsamt geschrieben, ob KWS Inhaber nun gegenüber normalen SSW Besitzern benachteiligt werden... (wegen dem Schreiben der ordnungsgemäßen Lagerung)

    Eine Antwort gabs nicht...

    Einmal editiert, zuletzt von motherbuana (8. Juni 2009 um 19:56)

  • Macht euch mal da keine Sorgen.Kleiner Waffenschein bedeutet ja nicht dass man zwangsläufig SSW besitzen muss.Außerdem sind diese nirgendwo registriert.Wenn also irgendjemand in die Wohnung will, braucht er einen Durchsuchungsbefehl.Und wenn ich sage ich habe nichts zu Hause?Wird dann von einem Richter ein Durchsuchungsbefehl erteilt?Für eine Gaspistole?

    Kontrollen beziehen sich auf Besitzer von erlaubnispflichtigen Waffen!

  • Was nun wirklich im Gesetz drin stehen wird und ob die gestzliche Möglichkeit der Heimsuchung, Daheim-Besuchung, ähm... der Kontrollbesuche daheim auch wirklich auf KWS-Inhaber angewandt wird, ist noch völlig offen.

    Denkbar ist es aber schon. Wenn alles so läuft, wie sich dass der Grundgesetz-Vergewaltiger und sein Trupp vorstellen, bleibt abzuwarten. Natürlich gibt es den §13 GG. Noch.
    Der wird ja auch gar nicht in Frage gestellt. Es kann jeder Bürger "frei" entscheiden, ob er den Inspekteur in die Wohnung lässt oder nicht. Lässt er ihn rein (und alles ist ordentlich verwahrt) ist´s prima, andernfalls ist der Lappen weg.
    Das ist in etwa so "freiwillig", wie die Herausgabe von Bargeld, EC-Karte, Handy, etc., an Mitmenschen, die einem die Option "Geld oder Leben" offerieren. Auch da kann man ja nein sagen.
    :new16:


    Ich will nicht groß schwarz malen, aber es ist wahrscheinlich, dass auch KWS-Besitzer daheim besucht werden.
    Wobei es natürlich gar nicht kontrollierbar ist, ob ALLE Waffen richtig verwahrt werden. Denn im Gegensatz zum WBK-Inhaber kann ich eine SSW im Tresor präsentieren, während die anderen Modelle unterm Kopfkissen, im Wäscheschrank oder gar im Kinderzimmer untergebracht sind.

    Natürlich hat der KWS-Inhaber (und wahrscheinlich auch SSW-Besitzer) im ersten Moment nichts zu befürchten.
    Aber ich würde mich nicht wundern, wenn man auch bei ihm ein Vermerk ("Hat uns nicht reingelassen!") machen würde. Und er sich eine WBK in nächster Zeit abschminken könnte.
    Okay - auch das ist Spekulation, aber sicherlich nicht unwahrscheinlich.

    Darum: kämpft, damit es soweit nicht kommt!

    Fördermitglied des VDB.