Gaswaffen verdeckt tragen ?

Es gibt 30 Antworten in diesem Thema, welches 7.928 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (6. Juni 2009 um 19:31) ist von Sinclair.

  • Hi,
    kurze Frage muss ich eine Gaswaffe verdeckt führen ?
    Oder kann sie auch im Holster stecken und rausragen ?

    Ahh und bis ichs wieder nicht vergesse.
    Darf ich eine GasWaffe führen die mir geschenkt wurde also wegen der Seriennummer oder ist das bei Gas völlig egal.
    Ja sie ist hier gekauft mit PTB.

    Danke
    Gruß

    Einmal editiert, zuletzt von Saiga (5. Juni 2009 um 00:56)

  • ...du solltest sie verdeckt führen...müssen must du es nicht!

    ABER...wird es sicher dazu führen,das sich irgendwer auf deinem Weg negativ angesprochen fühlt und der Polizei nen bewaffneten meldet...

    ...da hast Du nicht wirklich Bock drauf...oder?


    Ja...sofern du einen KWS hast,darfst du jede PTB gestempelte Waffe führen...
    da spielt die Seriennummer keine Rolle...bei SSWs ist das mit der Seriennummer eh anders ,als bei "echten" Schusswaffen...

    3 Mal editiert, zuletzt von Tyrnaud (5. Juni 2009 um 01:07)

  • Nee werds natürlich nicht machen, aber nicht das wenn man die Jacke aufmacht man sie vlt. sieht deswegen.

    Oh und letztens wie siehts eigentlich mit sowas wie Läden oder Ubahn, Bus aus?
    Darf man dort eine Gas Waffe führen oder nicht ?


    Danke Gruß

  • U-Bahn, Bus, Deutsche Bahn,Straßenbahn, Volksfeste, Supermärkte ect. ist das führen einer SSW auch mit KWS untersagt.

    Gruss Leo

    das Leben ist ein Kampf, jeden Tag aufs
    neue,darüber klagen wir aber nicht, da wir eine liebende Frau zuhause haben, deswegen sehen wir alles mit gesunden Sarkasmus

  • Hallo !
    Gehts noch ? Das Thema ist ja wohl mehr als dutzendemal abgehandelt worden.Ich bin ja nicht wirklich der Kleinkrämer,aber die Suchfunktion würde genug über dieses Thema ausspucken :crazy3:

    Gruß,Leuchtturm :new16:

    Für ein gerechtes Waffengesetz,und freie Bürger.

  • Zitat

    Original von Leopard2A4
    U-Bahn, Bus, Deutsche Bahn,Straßenbahn, Volksfeste, Supermärkte ect. ist das führen einer SSW auch mit KWS untersagt.

    Gruss Leo

    So pauschel gesagt ist deine Antwort einfach mal völlig falsch.

    Ein Volksfest ist ne öffentliche Veranstaltung. Das ist korrekt. Aber wo bitte trifft das auf die anderen Punkte zu? Dort gilt erstmal HAUSRECHT, und keineswegs ein pauschales Verbot...

    Browning GPDA 8 x2. Colt 1911 2. Geco 225, 1910. Glock 17 SV. Walther P 22 x2 + P22R, P22Q, P 88 x2, PK 380, PPK, PP x2, P99+SV. HW 88 Super Airw. x2. Erma EGP 55. Röhm Little Joe, RG 3, 8, 9, 56, 69, 89 + RG 96. Mauser HSC 84, HSC 90 , K 50 + Magnum. Perfecta FBI 8000, IWG Government Sportclub IPSC. Reck Miami 92, Commander, G5 "light", Baby. ME Mini Para, Falcon. SM 110 x 2, SM 110a. Valtro 85, 98. Zoraki 906, 914, 917, 918. Umarex Python, Sherlock Holmes .22. Berloque + diverse weitere.

  • die deutsche bahn schließt in ihren agb's das führen und den transport von waffen zwar aus, ABER^^ ich habe rausgefunden dass der transport oder das führen akzeptiert wird, wenn der waffenbesitzer im besitz einer jeweiligen erlaubnis ist. also mit kws vermutlich auch in der bahn kein problem. und sowieso nicht, da niemand das ding jehmals sehen sollte. das würde einen als ziel für übeltäter nur noch atraktiver machen (waffe = beute), ihr vorgehen noch rücksichtsloser machen (bewaffnetes ziel wird gar nicht angeredet sondern bekommt gleich messer in rücken / knüppel auf die rübe^^ ) und ausserdem kennt dich bald das zuständige sek mit vornamen :D

    €: hmmmm frage ist nur: wie läuft das in der bahn mit dem transport von rlaubnisfreien waffen, zB einem F-luftgewehr...dafür gibts ja dann keine dokumente...

    o
    L_
    OL
    this is Schäuble. copy Schäuble into your signature to help him on his way to überwachungsstaat.

    Einmal editiert, zuletzt von katha (5. Juni 2009 um 06:36)

  • Also.. Hier mal die Bedingungen der DBAG und vom VBB (Berlin/Brandenburg), ein paar andere kann ich mal suchen..

    DBAG:

    Zitat


    Beförderungsbedingungen der Deutschen Bahn AG (Gesamtausgabe)

    7.2 Beförderungsausschluss

    7.2.1
    Von der Mitnahme als Handgepäck oder Traglast sind Gegenstände und Stoffe ausge- schlossen, die geeignet sind, Mitreisende zu stören oder zu verletzen oder den Wagen zu beschädigen. Ausgeschlossen sind insbesondere gefährliche Stoffe und Gegenstände, Schusswaffen, explosive und entzündbare Stoffe und Gegenstände, entzündend wirkende, giftige, radioaktive, ätzende und ansteckungsgefährliche Stoffe sowie sonstige gefährliche Güter nach dem Gesetz über die Beförderung gefährlicher Güter (GGBefG) und der hierzu ergangenen Verordnung über die innerstaatliche und grenzüberschreitende Beförderung auf der Straße und mit Eisenbahnen (GGVSE), Mopeds oder Mofas und Gegenstände und Stoffe, deren Beförderung aufgrund sonstiger Rechtsvorschriften verboten ist. Nach den Freistellungsvorschriften der Ordnung über die internationale Eisenbahnbeförderung gefährlicher Güter (RID) sind für den persönlichen Gebrauch jedoch Zündhölzer, Feuerzeuge, Spraydosen mit ungefährlichem Inhalt, elektronische Aufnahme- und Abspielgeräte, Mobiltelefone sowie tragbare Computer zugelassen.

    Quelle: DBAG Unterseite / DBAG Direktlink PDF
    Seite 11/12

    Sieht also so aus, als wenn die DBAG trotz WS/KWS kein Führen und keinen Transport erlaubt.. Wobei ich nie Probleme hatte, auch wenns offensichtlich war (bitte keine DIskussion wegen der Sichtbarkeit; das hatte Gründe). Auch hat der damalige BGS bei einer Kontrolle nichts dagegen gehabt.. Die waren nur sehr genervt, dass die Leute wegen jedem Mist anrufen ;)

    It told us we have to create the future - or others will do it for us.

  • Sinclair

    wenn ich die Beförderungsbestimmungen richtig verstanden habe, würde ich meinen, das eine Beförderung mit entsprechender Berechtigung doch erlaubt ist,

    § 3 Von der Beförderung ausgeschlossene Personen
    [...]
    3. Personen mit Waffen, die unter das Waffengesetz fallen, es sei denn, dass sie zum Führen von Waffen berechtigt sind,

    ... und eine KWS berechtigt das führen einer SSW.

    ..."..Die Welt Ist Groß Genug..Sie Hat Nur..Weniger Zu Bieten.."... - Captain Jack Sparrow

    Einmal editiert, zuletzt von spacefrosch (5. Juni 2009 um 09:13)

  • Ja schon, aber in erster linie ist das für echte Waffen gemeint, Polizisten, Millitär, Jäger, Sportschützen usw
    Gas Waffen interessiert da keinen, schon garnicht wenn sie nur Transportiert werden.
    Es sind ja keine Illegalen Waffen, ausserdem ist der KWS zum führen und nicht für den Transport gedacht.
    Zumal das Transportieren immer noch frei ist.

    Ich würde mir da keinen Stess machen ;)

    Bis jetzt habe ich jede Kontrolle überlebt *lol*

    MFG
    Cannyblue

  • Zitat

    Original von spacefrosch
    wenn ich die Beförderungsbestimmungen richtig verstanden habe, würde ich meinen, das eine Beförderung mit entsprechender Berechtigung doch erlaubt ist,
    ..

    Mein Kommentar war auf die DBAG bezogen, du zitierst den VBB ;)
    Die DBAG verbietet es anscheinend.. Nur wie gesagt, selbst der herbei gerufene BGS hat sich nicht groß dafür interessiert.. Sie wollten für die transportierten Waffen die WBK sehen sowie die gewerblichen Genehmigungen und für die geführten Waffen die WBK und WS. Dem Schaffner wars egal - dem haben wir Bescheid gegeben. War halt einer der Fahrgäste, der "Angst" hatte.. Keine Ahnung wieso. Vielleicht weil der ZUB nach seiner Arbeit bei uns saß (war im Sprinter FFM-B; also haben die viel Zeit).
    Ich denke, dass eine SSW samt KWS noch uninteressanter ist ;)

    It told us we have to create the future - or others will do it for us.

  • ...ich neheme meine Waffe mit,wenn ich meine das es erforderlich ist,basta...
    Deshalb ist das verdeckte Tragen die beste Lösung...was niemand sieht,stößt keinem sauer auf...

    Diskretion ist das a und o... wenn ich an mein Schliessfach gehe und nen größeren Betrag rausnehme,gehe ich da auch nicht ohne hin...

    In Läden und ähnlichem must du dich nach dem Hausrecht richten...
    In Bahn und Bus ist es (glaube ich ) untersagt...

    Wenn Du rausbekommen hast,wo du sie überall nicht mit hin nehmen darfst,kannst Du sie wohl gleich zu hause lassen...
    Zumal man ja keine Waffe führt um sie in einem Geschäft zu ziehen,sondern im schlimmstfall auf dem Weg hin oder zurrück...

  • Das die Deutsche Bahn, eine jeweilige Erlaubnis im Bezug auf Waffen und Transport sehen will ist klar soweit, es sollen ja nur Berechtigte Leute diese Transportieren.
    Aber wer schaut mir schon in den Koffer ?, sollange ich die Waffe nicht so Führe das eine Person diese evtl sehen kann, passiert eigendlich auch nichts.

    Ich selbst bin Pendler und Fahre fast jeden Tag 50KM zur Arbeit, bis jetzt hat sich noch nie ein DB Angestellerter für mein Gepäck interessiert.

    Ausser die lieben Kripos am Bahnhof, bei ihrer einwöchigen Massen Kontrolle und wer sich da weigert, würd auch gleich mit genommen.
    Ist halt Bayern :crazy2:

    MFG
    Cannyblue

  • Zitat

    Original von Cannyblue
    Ausser die lieben Kripos am Bahnhof, bei ihrer einwöchigen Massen Kontrolle und wer sich da weigert, würd auch gleich mit genommen.
    Ist halt Bayern :crazy2:

    Kannst du das mal bitte näher erläutern? Ne Massenkontrolle ohne konkreten Verdacht oder wie?
    Seitdem in der Berufsschule meiner Freundin vor Jahren alle Funktelefone durchsucht worden sind, reagier ich auf sowas immer etwas allergisch..

    It told us we have to create the future - or others will do it for us.

  • Zitat

    Original von Sinclair

    Seitdem in der Berufsschule meiner Freundin vor Jahren alle Funktelefone durchsucht worden sind, reagier ich auf sowas immer etwas allergisch..

    Das ist ja häftig!
    Dürfen die das so ganz ohne Verdacht? Wird Zeit das es TrueCryp für's Handy gibt^^

    ..."..Die Welt Ist Groß Genug..Sie Hat Nur..Weniger Zu Bieten.."... - Captain Jack Sparrow

  • Ich reagiere da auch etwas aufgebracht, fast jede Woche einmal gibt es eine Kontrolle am Hauptbahnhof, wo du von 2 Relativ netten Beamten in Zivil nach deinem Ausweiß gefragt würst.
    Diesen muß man ja soweit auh raus geben ( verstehe ich noch) , dann kommt die frage nach Drogen und Waffen und ob ich schonmal Drogen genommen habe( Egal was man sagt ist eh falsch), dann würst du Nett gefragt ob du dich durchsuchen lassen willst( in der zwischenzeit wird festgestellt ob was gegen dich vorliegt), lässt du das nicht zu, würst du mitgenommen :evil:

    Allerdings habe ich das letzte mal zum Beamten gesagt er soll sich Schleichen, den ich muß zur Arbeit und bin einfach weiter gegangen *lol* geschaut hat er so ( :confused2:).


    Und darauf berufen sich wohl die Beamten.

    Die Polizei kann, außer in den Fällen des Art. 13 Abs. 2 Satz 4 eine Person durchsuchen, wenn

    1. Tatsachen die Annahme rechtfertigen, daß sie Sachen mit sich führt, die sichergestellt werden dürfen,
    2. sie sich erkennbar in einem die freie Willensbestimmung ausschließenden Zustand oder sonst in hilfloser Lage befindet,
    3. sie sich an einem der in Art. 13 Abs. 1 Nrn. 2 oder 5 genannten Ort aufhält oder
    4. sie sich in einem Objekt im Sinn des Art. 13 Abs. 1 Nr. 3 oder in dessen unmittelbarer Nähe aufhält und Tatsachen die Annahme rechtfertigen, daß in oder an Objekten dieser Art Straftaten begangen werden sollen.

    MFG
    Cannyblue

    Einmal editiert, zuletzt von Cannyblue (5. Juni 2009 um 10:03)

  • Zitat

    Original von Cannyblue
    Ich reagiere da auch etwas aufgebracht, fast jede Woche einmal gibt es eine Kontrolle am Hauptbahnhof, wo du von 2 Relativ netten Beamten in Zivil nach deinem Ausweiß gefragt würst.
    Diesen muß man ja soweit auh raus geben ( verstehe ich noch) , dann kommt die frage nach Drogen und Waffen und ob ich schonmal Drogen genommen habe( Egal was man sagt ist eh falsch), dann würst du Nett gefragt ob du dich durchsuchen lassen willst( in der zwischenzeit wird festgestellt ob was gegen dich vorliegt), lässt du das nicht zu, würst du mitgenommen :evil:

    Ich bin vielleicht empfindlicher, weil ich mithin noch einen gewerblichen Hintergrund habe.. Aber ich rufe bei solchen Kontrollen, wenn Sie denn über das Maß Papiere hinausgehen, praktisch immer den Rechtsanwalt an.. Soll jener Ihnen erklären, was Sie dürfen und was es für Konsequenzen hat, wenn Sie zu weit gehen. Aktuell bin ich froh, wenn ich keine Kontrolle sehe. Hab den Karfreitag in Gewahrsam verbracht - dank 2 ......
    Und durchsuchen.. Ich frage immer nach dem Grund und woraus ggfs. der Verdacht resultiert. Auch die Frage nach der Verhältnismäßigkeit erlaube ich mir.

    Zitat

    Original von Cannyblue
    Allerdings habe ich das letzte mal zum Beamten gesagt er soll sich Schleichen, den ich muß zur Arbeit und bin einfach weiter gegangen *lol* geschaut hat er so ( :confused2:).

    Wenn es passt, ist das auch nicht unangemessen.

    Zitat

    Original von spacefrosch
    Das ist ja häftig!
    Dürfen die das so ganz ohne Verdacht? Wird Zeit das es TrueCryp für's Handy gibt^^

    Ging malwieder drum, dass auf dem Schulhof "böse" Videos getauscht wurden.. Sie haben aber alle Jahrgänge und alle Richtungen kontrolliert.. Darunter, wie meine Freundin, auch Rechtsanwaltsfachangestellte und Notariatsfachangestellte.. ;) Einige davon haben ihre RAs angerufen. Gab einigen Aufstand. Meine Freundin hatte sich geweigert und brauchte danach auch Hilfe von Ihrer Chefin.. Hier hat sich übrigens keine Zeitung für interessiert - ist ja zu langweilig..

    It told us we have to create the future - or others will do it for us.

  • Nach unseren Lieben Gesetzten habe ich da wohl keine Chance, da es wohl alleine genügt an einem Bekannten bzw Gefährlichen Ort zu sein, wie z.B der Hauptbahnhof.

    Demnach hätten die Beamten wohl recht. :evil:

    Soviel zu unseren Terror Gesetzen, nur Treffen diese das Volk und nicht den Terror.

    MFG
    Cannyblue

  • Zitat

    Original von Sinclair

    [...]gewerblichen Hintergrund[...]
    [...]Karfreitag in Gewahrsam[...]


    bis du Türsteher und hast die Zivielen zu sehr gärgert?

    Hmm... das mit dem Anwalt anrufen ist ne gute Idee. Irgendwie läßt man sich von Staat ja doch ganz schön auf der Nase rumtanzen.
    Wie machs du das denn in der Kontrolle, über gibts du dein Telefon einfach dem beamten und sagts er könne sich mit deinem Anwalt auseinander setzen?

    ..."..Die Welt Ist Groß Genug..Sie Hat Nur..Weniger Zu Bieten.."... - Captain Jack Sparrow

  • Zitat

    Original von spacefrosch
    bis du Türsteher und hast die Zivielen zu sehr gärgert?

    Weder noch.
    Am Karfreitag (unbewaffnet), gabs Probleme weil ich BTM bei mir hatte - vom Arzt verordnet. Hatte die Freunde in Grün gerufen, weil ich 2 Kinder beim Schmieren erwischt habe.. Die waren denen aber egal.

    It told us we have to create the future - or others will do it for us.