Führen und Transportieren, der kleine aber feine Unterschied

Es gibt 13 Antworten in diesem Thema, welches 3.318 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (4. Juni 2009 um 20:56) ist von sund0wner.

  • Hallo zusammen,

    ich habe nichts gefunden was diese Frage im detail aufgreift, deswegen mal eine elementare Frage:

    In Waffengesetz und Co fällt immer wieder das Wörtchen "führen von Schusswaffen" Eine Waffe wird geführt, sobald sie Schussbereit ist. Bis hierher ist alles klar und Verständlich

    Aber die Definition Schussbereit macht mich etwas matschig im Hirn.
    Ab welchem zeitpunkt genau ist eine Waffe Schussbereit?

    Hier kurz ein Beispiel damit ihr wisst wie die Frage gemeint ist:

    Schusswaffe (in dem Fall mal eine Pistole Typ "egal") in der Jacken/Hosentasche mit geladenem und eingesetzten Magazin => ganz eindeutig: Führen einer Waffe

    Schusswaffe inkl. Munition und Magazin(nicht in der Waffe und nicht geladen) im abgeschlossenen Koffer aber nicht weiter voneinander getrennt => wird sie geführt oder transportiert?

    Schusswaffe im Rucksack, Magazin nicht geladen und nicht in die Waffe eingesetzt => geführt/Transportiert?

    Schusswaffe im Rücksack, Magazin geladen aber nicht in der Waffe => geführt/Transportiert?

    Schusswaffe in Hosen/Jackentasche, Magazin und Munition in Rucksack => geführt/Transportiert?

    Ich glaube das reicht als Beispiele.

    Interessieren würden mich diese Situationen allgemein bei Freien Waffen mit :F:
    Egal ob Gas/Schreckschuss, Luftgewehr, Softair oder Markierer. Letzteres ist in anderen Foren ein ewiges Streitthema.

    gruß
    Bastian

  • Transport bedeutet: nicht geladen, getrennt von der Munition in einem VERschlossenen Behältnis (Koffer oder Rucksack mit Schloß). Alles ohne Schloß gilt nach den Gesetzesverschärfungen als Führen, ob geladen in der Jacke oder ungeladen im Kofferraum ist dabei komplett schnurz.

    Softairs fallen als Anscheinwaffen generell unter das Führverbot, außer sie lassen sich eindeutig als NICHT-Waffe identifizieren (etwa durch quietschbuntes oder transparentes Gehäuse, aber selbst dabei wäre ich mir nicht mehr wirklich sicher...). Luftdruckwaffen dürfen nicht ohne Waffenschein geführt werden, egal ob leer oder geladen, mit oder ohne :F: . Schreckschuß darf man NUR mit dem Kleinen Waffenschein führen, wo es per Gesetz erlaubt ist (nicht auf Demos, Volksfesten oder ähnlichen öffentlichen Veranstaltungen) und wo es der Inhaber des Hausrechts toleriert (Supermarkt z.B. - in Discos fast immer verboten, bei der Bahn grundsätzlich verboten).

    Ich bitte darum, mir in Zukunft keine Fragen mehr zu stellen (auch nicht per PN!!!), warum ich Neu-Usern hier immer wieder die gleichen Fragen beantworte - das ist allein MEINE Entscheidung! X(
    User, die von mir eine Rechtfertigung für meine Hilfestellungen verlangen, werden AB SOFORT komplett ignoriert!!!!!

    Einmal editiert, zuletzt von Motorbiker (4. Juni 2009 um 16:12)

  • Du siehst der Begriff führen hat nicht unbedingt etwas mit Zugriffsbereit zu tun und Transportiert wird nur in einem verschlossenen Behältnis
    Das Transportieren ist eine Sonderform des führens ( eben im verschloßenen Behältnis )


    Joachim

    Disclaimer :
    Ich distanziere mich ausdrücklich von allen Aussagen die ich gestern oder gar vor einer Stunde gemacht habe.
    Jedwede Ähnlichkeit mit der Realität wäre rein zufällig und unbeabsichtigt.

    Fotos von mir auf Flickr: http://www.flickr.com/photos/joey_s/

  • dürfen Waffe und Mun zusammen im VERschlossenen Behältnis transportiert werden,
    oder müssen dann zwei VERschlossenen Behältnisse transportiert werden?

    ..."..Die Welt Ist Groß Genug..Sie Hat Nur..Weniger Zu Bieten.."... - Captain Jack Sparrow

  • danke euch, jetzt seh ich klarer :huldige:

    Denke ich zumindest. Zur Sicherheit noch ein Beispiel:

    Eine Softair unter 0,5Joule (auch wenn es eigentlich Spielzeug ist, ein schlecht gelaunter Polizist könnte das anders sehen) in einem Koffer verschlossen und die Munition dazu im selben Koffer aber durch ein Abschließbares fach getrennt von der ASG. Sollte dann unkritisch sein, oder bräuchte ich in diesem speziellen Fall das Abschließbare Fach nicht?!?

    gruß
    Bastian

  • Da man auch eine unter 0,5 Joule AS nicht führen darf hätte der schlecht gelaunte Polizist in dem Fall sogar recht.
    Rein rechtlich sind BB´s und Dia´s keine Munition und müssen nicht getrennt transportiert werden, zur sicherheit würde ich es aber machen.
    Alles was als Muntion zählt muß getrennt von der Waffe transportiert werden.


    Joachim

    Disclaimer :
    Ich distanziere mich ausdrücklich von allen Aussagen die ich gestern oder gar vor einer Stunde gemacht habe.
    Jedwede Ähnlichkeit mit der Realität wäre rein zufällig und unbeabsichtigt.

    Fotos von mir auf Flickr: http://www.flickr.com/photos/joey_s/

    2 Mal editiert, zuletzt von pupsnase (4. Juni 2009 um 17:24)

  • Verwahr die Waffe in einem verschlossenem Behälter beim Transport und es kann nicht viel kommen. Da sollte nicht dagegen zu sagen sein.

    Ich kam , sah und schoss vorbei :cry:

    Carpe Diem
    Si vis pacem para bellum

  • erwähnenswerte ausnahme ist das handschuhfach des autos; auch wenn es mit dem schloss zugeschlossen ist, gillt als teil des fahrzeuges und eine darin befindliche waffe als geführt.

    o
    L_
    OL
    this is Schäuble. copy Schäuble into your signature to help him on his way to überwachungsstaat.

  • Zitat

    Original von hyperterminal
    Für Softairs gibt es doch rechtlich gesehen keine Munition. Das sind doch nur Geschosse.

    Zitat

    Original von pupsnase
    Rein rechtlich sind BB´s und Dia´s keine Munition und müssen nicht getrennt transportiert werden, zur sicherheit würde ich es aber machen.

    ??


    Joachim

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    Ich distanziere mich ausdrücklich von allen Aussagen die ich gestern oder gar vor einer Stunde gemacht habe.
    Jedwede Ähnlichkeit mit der Realität wäre rein zufällig und unbeabsichtigt.

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