SSW mit KWS kommt bald besuch?

Es gibt 46 Antworten in diesem Thema, welches 4.403 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (15. Mai 2009 um 01:42) ist von Takuan.

  • Hallo,
    ich habe im web gelesen das Waffen besitzer ab und zu besuch bekommen unangemeldet von der Polizei.

    Meinen die jetzt richtige Scharfe waffen oder SSW?
    Das heißt ja nicht wenn einer ein KWS hat auch eine SSW haben muss meine ich. Wie wollen die das raus kriegen?
    Der eine kann einfach nach lust und laune eine KWS beantragen und bekommen muss aber keine SSW haben.

    MfG

  • Nun laß mal Luft ab und leg den Panikschalter auf AUS.
    Überprüft,bzw. Besucht,werden nur Besitzer scharfer Waffen.Denn nur diese müssen in der WBK eingetragen werden und die örtliche Waffenbehörde weiß wer was wo besitzt..Obwohl ich mir dabei nicht immer ganz sicher bin............ :new16:
    Im KWS gibt es keine Einträge,und wenn Du eine SSW kaufst,musst Du das der Behörde auch nicht melden.Oder ist da bei Dir anders ?

    Gruß,Leuchtturm

    Für ein gerechtes Waffengesetz,und freie Bürger.

  • Zitat

    Original von luna213
    Hallo,
    ich habe im web gelesen das Waffen besitzer ab und zu besuch bekommen unangemeldet von der Polizei.
    MfG

    Dann mach halt dem unangemeldeten Besuch nicht auf.... *lol*

  • Oder mach es so wie ich :
    Zu den regulären Arbeitzeiten der Behörde bin ich eh nicht zu Hause,da selber auf der Arbeit :))
    Und die Polizei kommt nur wenn Du unsinn machst !

    Gruß,Leuchtturm

    Für ein gerechtes Waffengesetz,und freie Bürger.

  • Zitat

    Die Tür selbst muss nicht mal geöffnet werden. :lol:

    http://www.youtube.com/watch?v=kJCKNCwsN6A

    "Der Gott, der Eisen wachsen ließ, der wollte keine Knechte, drum gab er Säbel, Schwert und Spieß dem Mann in seine Rechte, drum gab er ihm den kühnen Mut, den Zorn der freien Rede, dass er bestände bis aufs Blut, bis in den Tod die Fehde." Ernst Moritz Arndt

  • Naja, die Frage ist nicht ganz unberechtigt.

    Eine SSW ist auch eine Waffe, und ein KWS-Inhaber ist logischerweise irgendwo registriert. Nur nicht die Waffen, aber von mind. 1 Waffe sollten die Behörden dann ausgehen. Möglich ist (leider) alles, aber Panik sollte man auch nicht schieben.

    Was ansonsten stimmt, ist daß scharfe Waffen in der WBK eingetragen u. somit den Behörden bekannt sind.

    Da sieht man´s mal wieder: Die Illegalen Besitzer kommen am besten weg. Die sind nicht bekannt. Und wer seine SSW nicht führen muß/will, sollte auch keinen KWS machen, da er dann nicht erfaßt ist.
    (Das war kein Tipp zu illegalen Handlungen! Wer das anders sieht: nochmal lesen! ;-))

    mfg
    Sascha

    Wer nicht merkt, daß er von Idioten umgeben ist, merkt das aus einem gewissen Grund nicht..... :D

  • Angst vor unangemeldeten Besuch müssen ja, wenn der Gesetzesvorschlag so abgenickt wird, nur die haben, die legal ne Waffe haben. Für die anderen braucht die Polizei weitehin nen Durchsuchungsbeschluß. Das ist doch viel zu aufwändig.

    Gruß
    Doly

  • Naja, es würde in des Konzept einiger Parteien passen ( keine Privaten Waffen ).
    Aber ob es überhaupt noch rechtens wäre könnte ja das Bundesverfassungsgericht entscheiden ( wieso heisst das eigentlich so ? Wir haben doch gar keine Verfassung )


    Joachim

    Disclaimer :
    Ich distanziere mich ausdrücklich von allen Aussagen die ich gestern oder gar vor einer Stunde gemacht habe.
    Jedwede Ähnlichkeit mit der Realität wäre rein zufällig und unbeabsichtigt.

    Fotos von mir auf Flickr: http://www.flickr.com/photos/joey_s/

  • Hallo,

    also ich gehe davon aus das die im Gesetz schon unterscheiden werden.

    Da wird bestimmt stehen, Bestitzer erlaubnispflichtiger Waffen oder so.
    (weis man natürlich nicht, und da kann ein Wort zu wenig alle in die Pfanne hauen)

    Da eine SSW nicht auf WBK ist würde der Satz bedeuten das sie bei dir nicht kommen können.

    Steht aber alle in Inhaber einer waffenrechtlichen Erlaubnis, dann sieht das schon anders aus.
    Dann können sie schauen ob du eine SSW hast und wie du sie verwahren tust.


    Ich gehe vom oberen aus da alles andere schlicht nicht zu kotrollieren ist.
    Wenn sie wissen was du hast können sie schauen ob es da ist wo es hingehöhrt.
    Es geht ja wohl nicht um eine Hausdurchsuchung sondern ertmal darum das bei dir jemand vorbei kommt du ihn rein lässt und er die Waffen sehen will die auf der WBK sind.
    Im Idialfall gehst du mit ihm zum Waffenschrank und zeigst im deine 20 Pusten und er ist zufieden. (es wird nicht weiter geschaut was du so illegales unterm Sofa hast, denn er soll ja kontrollieren ob das legale da ist und richtig gelagert)

    Ist eine Waffe nicht im Schrank gibt es ärger, hast du sie gerade auf dem Tisch liegen ist es bestimmt i.O. wenn du ihm sagts das du sie gerade gereinigt hast.
    Hast du sie aber im Schalfzimmerschrank oder im Wohnzimmerschrank dann gibt es mächtig ärger wegen falscher Lagerung.

    Das wollen die, nichts anderes.

    Gruß C.C.

    Zeige einem schlauen Menschen einen Fehler und er bedankt sich.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen!

  • Die ganze Kiste steht zumindest rechtlich auf extrem wackligen Beinen. Eine HD kann es nicht werden (wäre ja noch schöner)... Der Schutz des befriedeten Besitztums wird vor sämtlichen Instanzen höher gewertet werden als die Angst irgendwelcher geisteskranken Spinner, dass Legalwaffenbesitzer ihre Waffe falsch lagern.

    Sollten es "freiwillige" Besuche werden, siehts genauso finster aus, weil zur Entziehung bspl. des KWS die rechtliche Grundlage fehlt. Eine rückwärtige Änderung wird beim BVerfG kaum durchgehen (die Richter dort arbeiten richtig im Vergleich zu manch anderen...)

    Möglich wäre so ein Besuch aber bei einer beantragten Neuerteilung, da könnte man wohl kaum was machen.

    VENI VIDI FUNGHI

  • Hi,

    wie gesagt lasst nicht jetzt schon die Köpfe rauchen.
    Bisher wissen wir noch gar nicht ws kommt.
    Bisher haben wir nur das gelaber von Leuten ohne ahnung was sie da machen.

    Wenn die erste Vorlage des Textes vorliegt, also wo dann genau steht was im Gesetz drin ist dann können wir erst wissen was da nun anders ist.

    Gruß C.C.

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    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen!

  • Also ich wär mir da nicht so sicher, daß keiner kommt wenn man einen KWS hat.

    Was man hier so manchmal liest wenn Leute ihren KWS beantragen........
    Da kommen Beamte mal eben kurz "vorbei" um den Antragsteller zu "begutachten".
    Was soll das denn?

    Da ist ein kurzer Besuch aufgrund eines bereits erteilten KWS doch auch nicht so abwegig.
    Hat genauso wenig Sinn, macht aber mächtig Eindruck und man kann wieder mal den Boss raushängen lassen.


    Gruß K.

    Only a government that is afraid of its citizens tries to control them.

    Die Feder ist mächtiger als das Schwert. Vorausgesetzt natürlich sie ist als Verschlussfeder in einer Glock 17 verbaut! :lol:

  • Fackt ist was nicht im Gesetz steht können sie nicht machen.
    Wenn vor ein paar Jahren so ein Typ bei meinem Antrag her gekommen währe, hätte er sich kurz mit mir an der Tür unterhalten und währe wieder gegangen.

    Wenn ich ihn dann nicht bekommen hätte dann währe mein Anwalt um ein paar Euro von der Rechtschutz reicher gewesen und gut.
    Die rechtslage ist nun mal die Grundlage des ganzen und da kann auch ein kleiner Beamter nichts machen.

    Wenn da dann letztlich nur steht "Bestitzer erlaubnispflichtiger Waffen" braucht keiner der eine SSW nach jetzigem stand hat ( man weis ja nicht ob irgendwann die WBK für SSW kommt) keinen rein lassen!
    Herkommen können die immer, da kann sie ja keiner hindern. Ob sie aber über die Türschwelle kommen liegt an jedem selber.

    Ich habe auch schon mal die Polizei draussen stehen lassen und mich mit denen an der Tür unterhalten. Sie hatte gefragt ob sie mal rein kommen dürfen und ich habe nein gesagt. (war aber keine Waffesache, sondern was anderes)

    Gruß C.C.

    Zeige einem schlauen Menschen einen Fehler und er bedankt sich.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen!

    Einmal editiert, zuletzt von Christian (10. Mai 2009 um 09:57)

  • Tja, weil nicht sein kann was nicht sein darf.

    Es gab und gibt hier in meiner Umgabung einige Fälle (auch einen in meinem Bekanntenkreis, deswegen weiß ich es aus erster Hand). wo man nach "unkooperativem Verhalten" eben die nächste Zeit häufiger mal in eine Verkehrskontrolle geriet. Also nicht in die allgemeine wo sie am Straßenrand stehen, sondern solche wo dann hinter oder vor einem ein Streifenwagen fährt und dann der Schriftzug " Bitte folgen" aufleuchtet.

    Sowas würde ich als Schikane bezeichnen.
    Die Dienstaufsichtsbeschwerde wurde nicht weiter bearbeitet weil es sich ja "nur" um Verkehrskontrollen handelten.

    Die sitzen halt am längeren Hebel und wenn man Pech hat, kommt man an ein Arsc*loch, das einem dann ständig am Auspuff klebt und darauf wartet, daß man einen Fehler macht.

    Ist nicht schön sowas, kommt aber vor.
    Soviel zu "ich würd mir das nicht gefallen lassen".


    Gruß K.

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  • Wenn´s wirklich darauf hinausläuft, daß die Behörden nur den Aufbewahrungsort der registrierten Waffen inspizieren dürfen (afaik ist das eh bereits so), dann werd ich meinen Waffenschrank halt doch in die Speisekammer stellen, denn die ist vom Hausflur zu erreichen, die können sie sehen und müssen nicht erst durch die ganze Wohnung (der rest der Wohnung ist vom Hausflur nicht einsehbar :)) )

    Wenn das aber auf einen Blanko-Durchsuchungsbeschluß hinausläuft, dann muß man sich was anderes überlegen.

    Gruß, RugerBlackhawk

  • Zitat

    Original von RugerBlackhawk
    Wenn´s wirklich darauf hinausläuft, daß die Behörden nur den Aufbewahrungsort der registrierten Waffen inspizieren dürfen (afaik ist das eh bereits so), .


    Nein, das ist falsch.
    Jeder darf an eine Haustür klingeln und um Einlass bitten. Das kann man verweigern.
    Bei Waffenbesitzern darf die Behörde eine Kontrolle der Aufbewahrung machen, wenn sie begründeten Verdacht gegen Verstöße hat. Somit müssen die keinen richterlichen Durchsuchungsbeschluss einholen.

    Neu hinzukommen soll die Kontrolle auch ohne begründeten Verdacht. Quasi als warnende, vorausschauende Maßnahme. Verweigert man den Zutritt, soll dann die Zuverlässigkeit angezweifelt oder sogar sofort widerrufen werden.
    Das stellt den Waffenbesitzer quasi unter Generalverdacht und behandelt ihn schlechter als einen Verbrecher.

    WaffG § 36 Aufbewahrung von Waffen oder Munition
    ...
    (3) Wer Schusswaffen, Munition oder verbotene Waffen besitzt, hat der zuständigen Behörde die zur sicheren Aufbewahrung getroffenen Maßnahmen auf Verlangen nachzuweisen. Bestehen begründete Zweifel an einer sicheren Aufbewahrung, kann die Behörde vom Besitzer verlangen, dass dieser ihr zur Überprüfung der sicheren Aufbewahrung Zutritt zum Ort der Aufbewahrung gewährt. Wohnräume dürfen gegen den Willen des Inhabers nur zur Verhütung dringender Gefahren für die öffentliche Sicherheit betreten werden; das Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 des Grundgesetzes) wird insoweit eingeschränkt.
    ...

    Anmerkung: Das steht nicht erlaubnispflichtige ...

    Einmal editiert, zuletzt von Floppyk (10. Mai 2009 um 11:40)