Langes Springmesser ohne Auto-Feststellung - legal?

Es gibt 45 Antworten in diesem Thema, welches 9.531 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (26. Mai 2009 um 22:29) ist von JoergS.

  • Hallo,

    nach vielen selbstgebauten Schleudern überlege ich nun den ersten Selbstbau eines Messers.

    Es muss natürlich - Ehrensache - ein Messer sein, welches so nicht zu kaufen ist.

    Meine Idee: Ein langes Springmesser (Klingenlänge ca. 13cm), die Klinge soll natürlich nach vorn und nicht seitlich herausspringen.

    Um das Verbot im Waffengesetz sowie das Führungsverbot zu umgehen, plane ich, eben keine Feststellung einzubauen, die mit einer Hand bedient werden kann.

    Nur die starke Feder des Sprungmechanismus sorgt dafür, dass das Messer für den Normalgebrauch fest genug steht. Eine Rändelschraube. die natürlich mit der anderen Hand bedient werden muss, kann das Messer dann ggfs. feststellen.

    Ohne die Betätigung der Rändelschraube ist Schnitzen etc. kein Problem, Stechen jedoch ist so nicht möglich.

    Meiner Meinung nach greift das Verbot für Springmesser hier nicht, denn es ist kein

    "Messer,
    2.1.1
    [dessen] Klingen auf Knopf- oder Hebeldruck hervorschnell[t] und hierdurch oder beim Loslassen der Sperrvorrichtung festgestellt werden [kann] (Springmesser),"

    Das Gesetz stellt auf "und", nicht auf "oder" ab. Also ein Springmesser ohne "automatische" Feststellung fällt nicht unter die Vorschrift. Es müssen beide Merkmale (Hervorschnellen der Klinge, Feststellung durch Knopfdruck bzw. beim Loslassen) gegeben sein.

    Um das Messer auch führen zu dürfen, muss eine andere Vorschrift umgangen werden.

    "(1) Es ist verboten
    ...
    3. Messer mit einhändig feststellbarer Klinge (Einhandmesser) oder feststehende Messer mit einer Klingenlänge über 12 cm zu führen. "

    Eine einhändige Feststellbarkeit ist nicht gegeben, wenn man die Feststellung mittels einer Rändelschraube vorsieht. Diese kann nicht ohne die zweite Hand betätigt werden.

    Feststehend ist das Messer auch nicht, denn es kann ohne Demontage eingeschoben werden.

    Und durch den Sprung nach vorn anstelle eines seitlichen Ausklappens ist das Messer auch sicherer. Beim versehentlichen "Einklappen" kann man sich nämlich nicht in die Finger schneiden.

    Was meinen die hier anwesenden Experten - stimmen meine Recherchen Eurer Meinung nach, oder bin ich auf dem Holzweg? Ich will ja nicht zum Straftäter werden.

    Gruß, Jörg

  • Böker hat sogar genau diesen Umstand ausgenutzt, dass es beim Einhandmesser auf die Verriegelung ankommt und stellt ein 42a konformes Einhandmesser her.
    Denn es heißt in 42a:

    3.Messer mit einhändig feststellbarer Klinge (Einhandmesser) oder ...

    Somit ist ein Einhandmesser definitionsgemäß ohne einhändiger Arretierung nicht vom Führverbot betroffen.

    Einmal editiert, zuletzt von Floppyk (9. Mai 2009 um 11:13)

  • Wenn ich mir das WaffG ansehe und die entsprechenden Paragraphen durchlese komme ich zu dem gleichen Schluss.
    Solange die Klinge nicht automatisch feststellt ist es keine verbotene Waffe.
    Wenn der Sperrmechanismus nicht Einhändig bedienbar ist gibt es kein Führverbot.


    Joachim

    Disclaimer :
    Ich distanziere mich ausdrücklich von allen Aussagen die ich gestern oder gar vor einer Stunde gemacht habe.
    Jedwede Ähnlichkeit mit der Realität wäre rein zufällig und unbeabsichtigt.

    Fotos von mir auf Flickr: http://www.flickr.com/photos/joey_s/

  • Auch wenn ich die Einschätzung teile, das, wenn es nicht verriegelt, das Messer lagal sein müßte, wäre ich damit vorsichtig.

    OTF´s (Out the Front) sind generell verboten, da kann es wenn man Pech hat, schnell zu Schwierigkeiten kommen.

    Damit man das Messer überhaupt sinnhaft benutzen kann, müßte die Feder auch recht stark sein, damit die Klinge nicht bei der leichtesten Belastung nachgibt.

    Und darin seh ich das juristische Problem...

    Wie Du es umsetzen willst, würde mich aus technischer Sicht sehr interessieren...!

  • Zitat

    Original von Thehunt
    OTF´s (Out the Front) sind generell verboten

    Wo steht das? Es gibt zwar keine Ausnahmen für OTFs, so wie bei den Klapp-Springern mit Klingen unter 8.5 cm, aber ein Verbot für ein nicht automatisch verriegelndes OTF habe ich nirgends gefunden.

    Ich plane übrigens den Einsatz von zwei, vielleicht sogar drei Schraubenfedern, Durchmesser 8 mm.

    Zurückziehen (Spannen) plane ich übrigens ganz einfach, mittels der Trageschlaufe. Die ist an der Klinge, nicht am Griff festgemacht.

    Die Rändelschraube verläuft in einer Nut (geschlitzte Klinge), sie führt die Klinge auch und sorgt dafür, dass die Schneide nicht in Kontakt mit dem Rahmen kommt.

    Hier eine (nicht maßstabsgerechte) Skizze:

  • Ja eben. Mein Messer würde ohne das Zudrehen der Rändelschraube beim Druck gegen die Tischoberfläche wieder einfahren. Also kein verbotener Gegenstand.

    Einen Aufrollmechanismus... hmmm.... mal überlegen.

    Jörg

  • Was natürlich auch gut wäre wenn man das Messer im geschlossenen Zustand mit der Rändelschraube auch sichern könnte, so das es z.B. in der Hose beim Radeln nicht ausversehen aufgehen kann.

  • Zitat

    Original von sund0wner
    Was natürlich auch gut wäre wenn man das Messer im geschlossenen Zustand mit der Rändelschraube auch sichern könnte, so das es z.B. in der Hose beim Radeln nicht ausversehen aufgehen kann.

    Das ist explizit so vorgesehen, deshalb hat die Rinne oben UND unten eine kreisförmige Erweiterung. EIn solches Messer ohne Sicherung ist ein gefährliches Unding.

    Das mit dem Schieber habe ich mir schon angesehen, in einem Waffenladen in den USA. Die dürfen solche Messer verkaufen, aber nur an Law Enforcement (Polizisten). Gezeigt hat man es mir aber trotzdem.

    Problem ist das Einrasten des Schiebers, das ist eine echte Mikro-Arbeit und die wollte ich mir schenken.

    Ansonsten habe ich bei Mircotech definitv Anleihen gemacht. Einfach und gut. Wenn auch sauteuer.

    Das Microtech ist superflach, ich nehme an, eine Art Magazinfeder kommt zum Einsatz. Dafür habe ich keine Bezugsquellen. Es müssen daher Schraubenfedern sein.

  • Da kann ich behilflich sein:







    Und gleich zur Info:

    Nein, das ist nicht mein Messer (schön wärs)!
    Aber im schönen Österreich geht sowas noch.

    Einmal editiert, zuletzt von Thehunt (9. Mai 2009 um 19:46)

  • Danke für die Bilder. Das ist hilfreich, ich habe die Konstruktion verfeinert.

    Anstelle die Klinge zu schlitzen, mache ich in die Metallschalen (Platinen) Schlitze und setze zwei Führungsnocken in die Klinge. Eine davon ist eine Gewindestange, auf die dann die Rändelmutter aufsetzt.

    Die Rändelmutter wird vertieft in die Griffschalen eingelassen, um einerseits die zweite Hand zu erfordern und andererseits Fingerquetschungen beim Öffnen zu verhindern.

    Durch Zurückziehen der Rändelmutter wird das Messer auch gespannt.

    Vielleicht mache ich auch auf der anderen Klingenseite eine Führung, dann hält alles besser.

    Hier die aktuelle Skizze:

  • Jetzt versteh ich ;)

    Genial mit der versenkten Rändelschraube.

    Bei einer Führung auf der Rückseite der Klinge musst du aber darauf achten das du nicht zu viel Reibung aufbaust bzw. das dir Flusen oder Dreck nicht dort rein geraten und die Bewegung der Klinge behindern. Wenn die Klinge durch den geschlitzten Druckknopf und die seitliche Führung gehalten wird sollte es stabil und robust genug sein (theoretisch natürlich).

  • Die größte Sorge machen mir die Sprungfedern. Die werden sich nämlich ohne gute Führungen verwinden.

    Ich habe mir einen ganzen Satz 15 cm langer Sprungfedern besorgt, in unterschiedlichen Durchmessern.

    Mal sehen was passiert.

  • Wenn die Federn bündig im Griffstück liegen können sie sich zumindest nur noch nach "oben"(Klingenrücken) und "unten"(Schneide) verbiegen.
    So eine kleine Teleskopführung für die Federn kann man aber wahrscheinlich nicht realisieren, höchstens Blattfedern die von außen auf die Federn drücken. Diese würden dann aber wieder mit der Klinge in Konflikt kommen.

    Aber ich glaube bei dieser Variante Messer ist ein gewisser "Wackelfaktor" nicht zu verhindern, da um diesen zu umgehen, dann die Toleranzen äußerst gering sein müssten was die Anfälligkeit gegenüber äußeren Einwirkungen steigert.

  • Aber ich dachrt alle Springmesser wären verboten???

    92% der deutschen Bevölkerung hören Gangsta Rap, wenn du zu denn 8% gehörst die was anderes hören dann nimm dieselbe Signatur wie ich.

  • Eine Möglichkeit um das Verwinden der Federn zu verhindern wäre, sie einige mm breiter als die Klinge sein zu lassen. Die Klinge hat ja kaum Spiel im Griffstück, also laufen die Federn mit ihren äusseren paar millimetern in einer entsprechenden Ausfräsung im Griffstück. So dürften sich die Guten nicht mehr verwinden können, da das Griffstück im Weg wäre.

    Jaja, Floppyk, Ich mach ja schon ;)

  • Zitat

    Original von Crossbow13
    Aber ich dachrt alle Springmesser wären verboten???

    Nee nee, noch nicht.

    Es sind nur bestimmte Springmesser generell verboten und andere wiederum unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt.

    Ich frage mich aber weiterhin warum zum Geier kein Importeur die Stilettos wieder einführt.

    Nach Wegfall der Klingenbreiten-Regelung wären die doch auch wieder erlaubt.

    Schätze der Erste würde ein recht großes Geschäft machen. :))


    Gruß K.

    Only a government that is afraid of its citizens tries to control them.

    Die Feder ist mächtiger als das Schwert. Vorausgesetzt natürlich sie ist als Verschlussfeder in einer Glock 17 verbaut! :lol:

    Einmal editiert, zuletzt von Kentucky (25. Mai 2009 um 16:58)