Hallo,
nach vielen selbstgebauten Schleudern überlege ich nun den ersten Selbstbau eines Messers.
Es muss natürlich - Ehrensache - ein Messer sein, welches so nicht zu kaufen ist.
Meine Idee: Ein langes Springmesser (Klingenlänge ca. 13cm), die Klinge soll natürlich nach vorn und nicht seitlich herausspringen.
Um das Verbot im Waffengesetz sowie das Führungsverbot zu umgehen, plane ich, eben keine Feststellung einzubauen, die mit einer Hand bedient werden kann.
Nur die starke Feder des Sprungmechanismus sorgt dafür, dass das Messer für den Normalgebrauch fest genug steht. Eine Rändelschraube. die natürlich mit der anderen Hand bedient werden muss, kann das Messer dann ggfs. feststellen.
Ohne die Betätigung der Rändelschraube ist Schnitzen etc. kein Problem, Stechen jedoch ist so nicht möglich.
Meiner Meinung nach greift das Verbot für Springmesser hier nicht, denn es ist kein
"Messer,
2.1.1
[dessen] Klingen auf Knopf- oder Hebeldruck hervorschnell[t] und hierdurch oder beim Loslassen der Sperrvorrichtung festgestellt werden [kann] (Springmesser),"
Das Gesetz stellt auf "und", nicht auf "oder" ab. Also ein Springmesser ohne "automatische" Feststellung fällt nicht unter die Vorschrift. Es müssen beide Merkmale (Hervorschnellen der Klinge, Feststellung durch Knopfdruck bzw. beim Loslassen) gegeben sein.
Um das Messer auch führen zu dürfen, muss eine andere Vorschrift umgangen werden.
"(1) Es ist verboten
...
3. Messer mit einhändig feststellbarer Klinge (Einhandmesser) oder feststehende Messer mit einer Klingenlänge über 12 cm zu führen. "
Eine einhändige Feststellbarkeit ist nicht gegeben, wenn man die Feststellung mittels einer Rändelschraube vorsieht. Diese kann nicht ohne die zweite Hand betätigt werden.
Feststehend ist das Messer auch nicht, denn es kann ohne Demontage eingeschoben werden.
Und durch den Sprung nach vorn anstelle eines seitlichen Ausklappens ist das Messer auch sicherer. Beim versehentlichen "Einklappen" kann man sich nämlich nicht in die Finger schneiden.
Was meinen die hier anwesenden Experten - stimmen meine Recherchen Eurer Meinung nach, oder bin ich auf dem Holzweg? Ich will ja nicht zum Straftäter werden.
Gruß, Jörg