Interessante Bastelei

Es gibt 20 Antworten in diesem Thema, welches 2.248 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (8. Mai 2009 um 22:29) ist von tehmahde.

  • Nicht gerade führig aber doch ganz witzig!

    Respekt an denen die sowas basteln.

    Gruß BbB

    "Und ob ich schon wanderte im finsteren Tal, fürchte ich kein Unglück, denn ich bin die absolut gemeinste Drecksau in diesem verdammten Tal!!!"

  • hab schon andere systeme gesehen in der testphase, auch videos bei youtube. die sind zwar nicht mit feuerwaffen vergleichbar, jedoch will ich solch ein bolzen nicht umbedingt abbekommen..

    und das beste, keine pulverrückstände im lauf :D

  • Zitat

    Original von Tornado-mdc
    und das beste, keine pulverrückstände im lauf :D


    Aber dafür jede Menge Elektronen die du wegputzen musst :crazy2:

    Auf meiner Couch schläft das haarige Unheil!!!
    Bert Gummer: Alternativmediziner, Okkultist und Waffensammler aus Leidenschaft :n13:

  • Er benutzt aber auch nur eine einzige Spule.
    Effektiver geht das Ganze mit mehreren Spulen, die die Projektile weiter
    beschleunigen.
    Wäre sicher mal interessant, so etwas in einen Mikrocontroller zu
    programmieren, aber der restliche Hardwareaufwand schreckt mich dann
    doch eher ab...

    Wobei, mit kleinen Stahl-BBs... Hmmmm...

    Ach nee, lieber nicht!

    Was sagt eigentlich unser Waffengesetz in der Bananenrepublik Dummland
    dazu? Es werden zwar Geschosse durch einen Lauf getrieben, aber weder
    mit kalten noch mit heissen Gasen...

    Diabolos zu verkaufen: 4,5mm, verschiedene Marken, nur 1 Mal benutzt!

  • Ich würde mal sagen per Definition ist es kein Lauf.
    [list=1][*]ist das Rohr aus Kunststoff und hat damit keine ausreichende Festigkeit
    [*]wird das Geschoß nicht durch das Rohr geführt sondern durch das Elektromagnetische Feld
    [/list=1]
    Das würde bedeuten das es keine Waffe ist und nicht vom WaffG erfasst wird. Somit wäre das Selbstbauen ok.

    Zitat

    der Lauf ist ein aus einem ausreichend festen Werkstoff bestehender rohrförmiger Gegenstand, der Geschossen, die hindurchgetrieben werden, ein gewisses Maß an Führung gibt, wobei dies in der Regel als gegeben anzusehen ist, wenn die Länge des Laufteils, der die Führung des Geschosses bestimmt, mindestens das Zweifache des Kalibers beträgt

    Joachim

    Disclaimer :
    Ich distanziere mich ausdrücklich von allen Aussagen die ich gestern oder gar vor einer Stunde gemacht habe.
    Jedwede Ähnlichkeit mit der Realität wäre rein zufällig und unbeabsichtigt.

    Fotos von mir auf Flickr: http://www.flickr.com/photos/joey_s/

  • Zitat

    Original von Floppyk
    Nett, aber hier verbotener Gegenstand. Da ist eine Lampe dran :new16:

    ?
    Es ist doch keine Waffe, warum sollte dann die Lampe und der Laser verboten sein ?
    An beiden ist auch keine Montage für Waffen, ergo erlaubt.
    An meinen Bogen kann ich ja auch soviele Lampen und Laser bauen wie ich möchte.


    Joachim

    Disclaimer :
    Ich distanziere mich ausdrücklich von allen Aussagen die ich gestern oder gar vor einer Stunde gemacht habe.
    Jedwede Ähnlichkeit mit der Realität wäre rein zufällig und unbeabsichtigt.

    Fotos von mir auf Flickr: http://www.flickr.com/photos/joey_s/

  • Sagt mal, und wie sieht das laut WaffenG mit Armbrüsten aus? Die haben ja überhaupt keinen Lauf - gelten die trotzdem als Waffen?

    ...und bald ist wieder Silvester!

  • Eine Armbrust ist ein gleichgestellter Gegenstand und fällt damit unter das WaffG, im Gegensatz zu einem Bogen.

    Zitat

    1.2 Gleichgestellte Gegenstände
    Den Schusswaffen stehen gleich tragbare Gegenstände,
    1.2.1 die zum Abschießen von Munition für die in Nummer 1.1 genannten Zwecke bestimmt sind,
    1.2.2 bei denen bestimmungsgemäß feste Körper gezielt verschossen werden, deren Antriebsenergie durch Muskelkraft eingebracht und durch eine Sperrvorrichtung gespeichert werden kann (z. B. Armbrüste). Dies gilt nicht für feste Körper, die mit elastischen Geschossspitzen (z. B. Saugnapf aus Gummi) versehen sind, bei denen eine maximale Bewegungsenergie der Geschossspitzen je Flächeneinheit von 0,16 J/cm² nicht überschritten wird.


    Joachim

    Disclaimer :
    Ich distanziere mich ausdrücklich von allen Aussagen die ich gestern oder gar vor einer Stunde gemacht habe.
    Jedwede Ähnlichkeit mit der Realität wäre rein zufällig und unbeabsichtigt.

    Fotos von mir auf Flickr: http://www.flickr.com/photos/joey_s/

  • Will auch Coilgun :cry:
    Hat jemand eine Anleitung im I-net oder so die durchführbar ist? Mir fält da nichts ein :(

    92% der deutschen Bevölkerung hören Gangsta Rap, wenn du zu denn 8% gehörst die was anderes hören dann nimm dieselbe Signatur wie ich.

  • Da mußt Du mal Googlen, es gibt massenhaft zu dem Thema ( auch Schaltpläne )


    Joachim

    Disclaimer :
    Ich distanziere mich ausdrücklich von allen Aussagen die ich gestern oder gar vor einer Stunde gemacht habe.
    Jedwede Ähnlichkeit mit der Realität wäre rein zufällig und unbeabsichtigt.

    Fotos von mir auf Flickr: http://www.flickr.com/photos/joey_s/

  • Zitat

    Wobei, mit kleinen Stahl-BBs... Hmmmm...


    damit wirst du wohl kein Glück haben. Stichwort magnetische Sättigung. Daher auch die Kostruktion mit mehreren Spulen.

  • Ich denke schon, daß das eine Waffe ist.
    Wie jeder weiß, wird Elektronik mit heißem Dampf betrieben - geht was kaputt, kann man häufig sehr schön sehen, wie der Dampf entweicht.

    Wenn bei dem Teil was hops geht, wird vermutlich sehr viel Dampf entweichen. :))

    ---

    Am besten hat mir die Idee mit der Glühlampe als Vorwiderstand gefallen.
    Allerdings.. ab September sollen ja Glühlampen mit >=100W EU-weit nicht mehr verkauft werden, kleinere später.

    Damit fällt das Design spätestens dem Leuchtobst-Verbot zum Opfer. :direx:

    ---

    Vllt. sollten wir mal eine Liste der Dinge aufstellen, die noch nicht verboten sind.
    1. Ist die Whitelist inzwischen sicher kürzer als die Blacklist.
    2. Anhand der Geschwindigkeit, mit der die Liste kürzer wird, läßt sich dann recht gut das Ende der menschlichen Entwicklung abschätzen.
    Alternativ könnte man den Termin von Weltuntergang oder der Revolution schätzen - dummerweise findet beides nicht statt - weil bis dahin vom Familienministerium oder vom Fischereiausschuß bereits verboten. :deal:

    Signatur: siehe Rückseite.