9mm Munition wiederladen

Es gibt 28 Antworten in diesem Thema, welches 5.255 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (13. September 2016 um 15:18) ist von Zet.

  • Hallo, wollte mal fragen ob man rein technisch 9mm PAK Munition wiederladen könnte, Pulverschein etc. Vorrausgesetzt oder ist dies nicht mehr möglich, hab hier gut 500 Schuss abgeschossene 9mm PAK rumliegen.....


    P.S Versuchen will ich es nicht würde mich nur interessieren ob es funktionieren würde ?

  • Du könntest dir daraus 500 Stück Dekomuni basteln :D

    Neue Runde, neues Glück, der Feind im Visier,
    und der Sky kratzt sich am Kopf: "Warum sterb ich hier?"
    Dann hat der Chris wie immer nix gecheckt, und mit 29 Schuss den Teammate entdeckt.

  • Zitat

    Original von groza
    9mmR könnte man aber wiedeladen wenn man eine Matritze fürs Zucrimpen hat, oder?

    Also bei meinen abgefeuerten 9 mm R sind i.d.R. Risse im gecrimpten Bereich, das wird wohl nicht besser wenn man es wieder zucrimpt.


    Joachim

    Disclaimer :
    Ich distanziere mich ausdrücklich von allen Aussagen die ich gestern oder gar vor einer Stunde gemacht habe.
    Jedwede Ähnlichkeit mit der Realität wäre rein zufällig und unbeabsichtigt.

    Fotos von mir auf Flickr: http://www.flickr.com/photos/joey_s/

  • Hmm man könnte eine 38. Hülse kürzen und dann zukrimpen. Dann müsste sie in einen Revolver passen. Ich meine gelesen zu haben das man so ein Werkzeug zum crimpen kaufen kann.

    Bezweifle aber das das legal ist .

    Yoda: Die andere Seite dunkel ist, sehr dunkel!
    Obiwan: Mecker nicht, sondern iss endlich deinen Toast!

  • Es gibt keine Matrizen.
    Man bekommt keine neuen Plastikverschlüsse.
    Die alten Plastikverschlüsse bekommt man nur schlecht aus den Hülsen.
    Keine Ladedaten.

    Wenn jemand einen Pulverschein hat, wird er ein Bedürfnis zum GK-Schießen haben. Ob dann das Wiederladen von PAK noch interessant ist?

  • Du brauchst du einen Wiederladerschein, die Maschienen zum krimpen und pressen.

    Um an die Hülsen und das andere zeug zu bekommen, würde ich einfach mal die Hersteller anfragen.
    Vielleicht haben die ja noch einige 2. Wahl Hülsen usw

    MFG
    Cannyblue

  • Ich denke mal es wird schon schwer das richtig Pulver zu bekommen.
    Und dann ist da noch der maximal Erlaubte Druck von 450 Bar .
    Wenn all diese Hürden umschifft sind ist es bestimmt nicht mehr billiger, jedenfalls nicht bei den kleinen Mengen die man braucht.
    Wiederlader machen sich den Aufwand ja auch nicht weil es billiger ist.


    Joachim

    Disclaimer :
    Ich distanziere mich ausdrücklich von allen Aussagen die ich gestern oder gar vor einer Stunde gemacht habe.
    Jedwede Ähnlichkeit mit der Realität wäre rein zufällig und unbeabsichtigt.

    Fotos von mir auf Flickr: http://www.flickr.com/photos/joey_s/

  • Interessant in diesem Zusammenhang wären aber 600bar-8mmK Kartuschen, mit denen all die alten SSW's wieder einwandfrei funktionieren. Wenn also jemand einen Wiederladerschein hätte, 8mmK-Hülsen rumfliegen hat, an neue Kunststoffverschlüsse kommt und sich auch noch eine Matrize machen lässt, dürfte er dann für den Eigenbedarf solche Kartuschen herstellen oder kostenlos an Freunde abgeben oder beinhaltet das Verbot neben dem Handel auch die Herstellung?

    ----------------------- Jäger der verlorenen Erma's ------------------------
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    ------------ bitte hier mithelfen, damit es hier weitergeht ------------

  • Zitat

    Original von flens69
    Wenn also jemand einen Wiederladerschein hätte


    Wieso hätte? Kann jeder ab 21 bekommen.

    Zitat

    Original von flens69
    an neue Kunststoffverschlüsse kommt


    Da geht es schon los. Diese Verschlüsse gibt es nicht im Handel.

    Zitat

    Original von flens69
    und sich auch noch eine Matrize machen lässt,


    Zumindest theoretisch möglich, jedoch sehr teuer. So ein gefertiger Matrizensatz liegt im satten 3 stelligen Bereich. Jedoch kann man sich die Geschosssetzmatrize sparen.

    Zitat

    Original von flens69
    dürfte er dann für den Eigenbedarf solche Kartuschen herstellen


    Das lohnt doch nicht. Wenn man explizit für diese Knallfrösche diesen (gestiegenen) Aufwand betreiben möchte, müsste man wahrscheinlich mehrere 10.000 Patronen basteln.

    Zitat

    Original von flens69
    oder kostenlos an Freunde abgeben oder beinhaltet das Verbot neben dem Handel auch die Herstellung?


    Die übliche nach § 27 SprengG ausgetellte Erwerbserlaubnis gestattet nur die private Herstellung von Munition. Wer damit handeln will, braucht die Erlaubnis nach § 7 SprengG. Da man dann gewerblicher Hersteller ist, kommt beispielsweise die Kennzeichnungspflicht der Hülsen dazu, wie auch der Nachweis der (Gasdruck)Sicherheit. Normalerweise kann letzteres gegen eine Gebühr bei der Deva getetstet werden. Dafür haben die Messläufe und können den Gasdruck messen. Ob die jedoch auf Kartuschenmunition eingerichtet sind, die ja gegenüber scharfer Munition andersmaßig ist und normalerweise nicht wieder geladen wird, wage ich mal zu bezweifeln.

    Unabhängig davon.
    Wer selbstgebastelte Munition abgibt und dem Schützen passiert was, haftet im vollem Umfang. Da Fehler beim Wiederladen gravierende Folgen haben können, würde im Falle eines Unfalles mit fehlerhafter Munition der Erlaubnisinhaber dem Geschädigten oder den Hinterbliebenden eine lebenslange Rente zahlen müssen.
    Lohnt das Risiko für ein bisschen (sinnloses) rumknallen?

  • Zitat

    Original von aandykf
    Nein, es ist nicht möglich 9mm PAK wiederzuladen.

    Gruß
    andy

    Warum denn nicht, mal die Beschaffungsschwierigkeit der Plastikkappen außer acht gelassen? Eine entsprechende Matritze ließe sich mit etwas handwerklichem Geschick und einer Drehbank sicher anfertigen.

    Gibt´s da irgendwelche technischen Probleme?

    Ich weiß noch, daß wir bei DAG im Labor zu Testzwecken unsere 9mm PAK-Kartuschen selber laboriert haben. Klar, dort hat man sich aus der Fertigung die Hülsen und die Kappen kommen lassen, und die Matritzen stammten aus der Lehrwerkstatt.
    Die Fertigung war aber Handarbeit, mit einer stinknormalen Ladepresse.

    Gruß, RugerBlackhawk

  • Wie sieht es eigentlich rechtlich aus, wenn man nur das Zündhütchen setzt - dürfte ja laut Definition noch keine Munition sein?

    Es wäre zumindest theoretisch eine gute Möglichkeit seine SSWs in geschlossenen Räumen zu testen. Sicher müsste man bei Pistolen manuell nachladen, aber darum geht es ja auch nicht. Sondern zur Überprüfung des Schlagbolzens u. ä.

    Einmal editiert, zuletzt von tweg (18. April 2009 um 11:40)

  • Wiederladen kann man im Prinzip alles. Es steht und fällt mit dem Aufwand. Bei den Kartuschen dürfte die nötige Spezialherstellung die Wirtschaftlichkeit in Frage stellen.
    Außerdem bekommt man alleine für die Platzpatronen nicht das nötige Bedürfnis für die Erwerbserlaubnis nach § 27 SprengG.
    Dazu ist neben dem Fachkundekurs auch die Vereinszugehörigkeit in Verbindung mit GK und/oder VL-Schießen nötig.
    Wer das hat, wird sich kaum für das massenhafte Schießen von Platzpatronen interessieren.

  • Zitat

    Original von tweg
    Wie sieht es eigentlich rechtlich aus, wenn man nur das Zündhütchen setzt - dürfte ja laut Definition noch keine Munition sein?

    Es wäre zumindest theoretisch eine gute Möglichkeit seine SSWs in geschlossenen Räumen zu testen. Sicher müsste man bei Pistolen manuell nachladen, aber darum geht es ja auch nicht. Sondern zur Überprüfung des Schlagbolzens u. ä.

    geht rechtlich in ordnung.

    Aber sinnvoll ist das nicht gerade, zudem der Knall echt mickrig ist. zum Testen von Schlagbolzen aber ganz praktisch.

    Gruß BbB

    "Und ob ich schon wanderte im finsteren Tal, fürchte ich kein Unglück, denn ich bin die absolut gemeinste Drecksau in diesem verdammten Tal!!!"

  • Zitat

    Original von Bierbauch_Baer
    Aber sinnvoll ist das nicht gerade, zudem der Knall echt mickrig ist. zum Testen von Schlagbolzen aber ganz praktisch.

    Gruß BbB


    Bitte nicht unterschätzen. Der Knall ist gerade in Räumen erstaunlich laut und schrill.
    ZH sind frei ab 18 zu erwerben. Jedoch warne ich vor leichtfertigen Umgang.
    ZH sollten nur mit dem dafür vorgesehenem Setzwerkzeug gesetzt werden. Das ist nicht teuer, garantiert aber problemloses setzten. Den passenden Hülsenhalter müsste man suchen, weil die Platzpatronen im Maß ja nicht den scharfen entsprechen. Aber da kann man mit etwas Geschick sicher einen anderen HH umarbeiten. Normales einfaches Setzgerät kostet gute 30 € und ein HH 10 €.
    Einfaches, mit dem Hülsenboden planes Eindrücken kann Zündstörungen verursachen. Die ZH müssen ein Stück tiefer und stramm in der Zündglocke sitzen. Das kann man an jeder neuen Patrone fühlen.

    Nun kommt das Aber:
    Wenn man ein ZH mit von offener Hülse abfeuert, wird das ZH aus seinem Sitz gedrückt. Das kann in der Waffe Funktionsstörungen machen, je nach Verschlussabstand. Revolver könnten dabei klemmen.

    Einmal editiert, zuletzt von Floppyk (18. April 2009 um 12:03)

  • Zitat

    Original von Floppyk
    Wiederladen kann man im Prinzip alles. Es steht und fällt mit dem Aufwand. Bei den Kartuschen dürfte die nötige Spezialherstellung die Wirtschaftlichkeit in Frage stellen....

    Gehen wir mal davon aus, daß man als Sportschütze auch Wiederlader ist, und über die nötigen Vorraussetzungen (technisch und juristisch) verfügt.
    Warum sollten dann Kartuschen nicht wiederzuladen sein?
    Ich könnte mir vorstellen, daß man auf diese Weise endlich wieder an Kartuschen kommt, die eben bei älteren SSW für volle Funktionalität sorgen (ausreichender Gasdruck).

    Gruß, RugerBlackhawk

  • Zitat

    Original von RugerBlackhawk
    Warum sollten dann Kartuschen nicht wiederzuladen sein?


    Nochmal: Es gibt weder passende Matrizen noch den Plastikverschluss.

    Es gibt zwar Faltmatrizen um aus vormals scharfen Hülsen Platzpatronen herzustellen, diese passen aber nicht in die SSW.
    Alle Kartuschenmunition haben vom Hülsenmaß andere Abmessungen, als die scharfen Patronen. Folglich passen die normalen, billig zu kaufenden Matrizen nicht. Daher müsste man diese zum horrenden Preis anfertigen lassen.