Tja, entscheidet selbst. Unsere lieben Volksvertreter wollen was ändern.........Und dann steht in der Münsterschen Zeitung vom 07.04.09 unterer Artikel:
Gruss
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Tja, entscheidet selbst. Unsere lieben Volksvertreter wollen was ändern.........Und dann steht in der Münsterschen Zeitung vom 07.04.09 unterer Artikel:
Gruss
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Ich seh keinen Artikel
Geht auch schlecht da der seine Festplatte H verlinkt hat
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Wow so sicher wollen die unser Land machen
Falls du das in Ordnung bringst editiere ich das und bringe meine wahre Meinung zu Geltung;)
Kriege den Artiekl leider nicht als Bild eingestellt.
Gruss
Thomas
Lieber Mod bitte meinen Thread zu diesem verschieben. Gleiches Thema, allerdings hatte ich ein Bild der MZ dabei.
Russe fühlt sich in der BRD unsicher!!!!
Danke
Gruss
Thomas
mach einfach nen screenshot und lads hoch.
Dann klappts auch mit den Artikeln
ZitatOriginal von tomba
....
Russe fühlt sich in der BRD unsicher!!!!
Danke für den Link, denn im OT bereich schau ich kaum nach.
Habe ein wenig gegoogelt und bin dazu auf folgendes Urteil des BGH gestossen:
"
1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Mainz vom 7. Mai 2007 mit den Feststellungen aufgehoben
a) im Schuldspruch im Fall II 1 der Urteilsgründe
b) im gesamten Strafausspruch
c) im Ausspruch über die Einziehung der Maschinenpistole STEN MKII, Hersteller: J.L. & C., Kaliber 9 mm Luger FK 76873 nebst Zubehör (2 Stangenmagazine, eine Schulterstütze) sowie der 25 Patronen Kaliber 9 mm Luger (Aufschrift WRA).
2. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Verfahrens, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen.
...
3. Die Aufhebung im Schuldspruch im Fall II 1 der Urteilsgründe führt zur Aufhebung der insoweit verhängten Einsatzstrafe und der Gesamtstrafe. Auch die für den Fall II 2 der Urteilsgründe verhängte Einzelstrafe hat keinen Bestand, weil das Landgericht insoweit von einem unzutreffenden Strafrahmen ausgegangen ist. Die Annahme eines besonders schweren Falls gemäß § 52 Abs. 5 WaffG kommt nämlich, wie schon der Wortlaut des § 52 Abs. 5 Satz 1 WaffG ergibt, nur in Fällen des § 52 Abs. 1 Nr. 1 WaffG, nicht hingegen in dem hier von der Strafkammer angenommenen Fall des § 52 Abs. 1 Nr. 2 b zur Anwendung (vgl. Steindorf aaO § 52 WaffG Rdn. 64). Da das Tatgericht für den Fall II 2 die nach § 52 Abs. 5 WaffG mögliche Mindeststrafe von einem Jahr festgesetzt hat, kann der Senat nicht ausschließen, dass es bei zutreffender Anwendung des Strafrahmens des § 52 Abs. 1 Nr. 2 b WaffG (Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren) auf eine niedrigere Einzelstrafe erkannt hätte.
..."
http://www.hrr-strafrecht.de/hrr/2/07/2-361-07.php
Der Russe dürfte also mit max 6 -12 Monaten auf Bewährung davonkommen. Seine UZI bekommt er aber natürlich nicht mehr zurück...
Beste Grüße!
PS
So mein zweiter Versuch den Zeitungsartikel hier hochzuladen.
Gruss
Thomas
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unser schiff soll schöner werden...
eine spende für die toten...
rettet die haie...
unser land soll sicherer werden...
ZitatOriginal von hyperterminal
Also macht es vom Strafmaß her keinen Unterschied, ob man eine halbautomatische oder eine vollautomatische Kurzwaffe illegal besitzt bzw. führt?
Hierzulande würde ich mich nicht mehr wundern, wenn man mit dem Einhandmesser oder einem Luftgewehr in einem UN-verschlossenem Futteral erwischt wird, mit höheren Strafen zu rechnen hat.
Aber auch das ist wieder rein spekulatius.
ZitatOriginal von 5-atü
Hierzulande würde ich mich nicht mehr wundern, wenn man mit dem Einhandmesser oder einem Luftgewehr in einem UN-verschlossenem Futteral erwischt wird, mit höheren Strafen zu rechnen hat.
Welche Strafe hatte Graf Lambsdorf eigentlich seinerzeit für seinen "Spazierstock" bekommen? Heutzutage und als Nicht-Politiker kriegt man dafür sicherlich 5 Jahre Kaffee Viereck...
Mal ne ganz unbedarfte Frage am Rande: Hat der Typ jetzt irgendwem was getan? Jemanden verletzt oder bedroht? War er wenigstens vorbestraft? Irgendein Hinweis auf kriminelle Intentionen, abgesehen vom Verstoß gegen WaffG und KWKG?
Der Artikel liest sich jedenfalls grad so, als hätten die Polizisten und der Rest der Welt sich in akuter Lebensgefahr befunden. Ist das so eine Art journalistischer Pawlow-Effekt? Wenn Privatleute mit Waffen umgehen, kommen die Speicheldrüsen auf Touren?
Tsss...
ZitatOriginal von Schnurbel
Mal ne ganz unbedarfte Frage am Rande: Hat der Typ jetzt irgendwem was getan? Jemanden verletzt oder bedroht? War er wenigstens vorbestraft? Irgendein Hinweis auf kriminelle Intentionen, abgesehen vom Verstoß gegen WaffG und KWKG?Der Artikel liest sich jedenfalls grad so, als hätten die Polizisten und der Rest der Welt sich in akuter Lebensgefahr befunden. Ist das so eine Art journalistischer Pawlow-Effekt? Wenn Privatleute mit Waffen umgehen, kommen die Speicheldrüsen auf Touren?
Tsss...
Ich persönlich habe den Eindruck, dass der Bursche die Waffe nur illegal besessen und geführt hat. Das war's
ZitatOriginal von bulawog
Ich persönlich habe den Eindruck, dass der Bursche die Waffe nur illegal besessen und geführt hat. Das war's
"Nur" ist gut.....
Ja, aber es handelte sich um eine betreibsbereite Kriegswaffe, das macht den Unterschied.
Sonst wär´s "nur" unerlaubter Waffenbesitz.
Und mal ehrlich, wer bitteschön, braucht in unserem Land um Himmels Willen ´ne UZI ?? Bei aller Liebe zu unseren Waffen, aber mit Maschinenwaffen muss außer der Armee wirklich niemand rumlaufen !!!
Aber klar doch wenns ne Makarov gewesen wäre wäre alles in Butter gewesen, ne?
ZitatOriginal von Blechbaron
...
Und mal ehrlich, wer bitteschön, braucht in unserem Land um Himmels Willen ´ne UZI ?? Bei aller Liebe zu unseren Waffen, aber mit Maschinenwaffen muss außer der Armee wirklich niemand rumlaufen !!!
Sorry, aber irgendwie kapier ich nicht warum ständig so getan wird als ob ein Vollautomat gefährlicher als ein Halbautomat sei. Auch mit einem Halbautomat wie bsp einer AR15 oder Zastava M77 lassen sich, wenn man am Druckpunkt bleibt und den Finger schnell genug bewegt beträchtliche Feuerraten erzielen. Das Magazin ist bei den Halbautomaten dann fast so schnell leer wie bei den vollautomatischen Orginalen.
Wer's nicht glaubt kann das ja mal mit einer Selbstladepistole (egal ob nun WBK oder SSW) ausprobieren.
NIcht ohne Grund ist in vielen Ländern die Magazinkapazität bei Halbautomaten begrenzt.
Beste Grüße!
PS
Was wird hier jetzt eigentlich diskutiert? Mir wird das irgendwie nicht ganz klar...
Also ich weiß ja nicht wie es euch geht, aber ich fühl mich jetzt wo der Russe seine Uzi nicht mehr hat, bedeutend sicherer!!!
Ihr etwa nicht?
Und jetzt lasst uns alle Blumenkränze flechten und ums Lagerfeuer tanzen und Gras rauchen.