Es gibt 43 Antworten in diesem Thema, welches 5.307 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (14. April 2009 um 18:23) ist von Nomad.

  • Also ich wollt mich mal informieren ab wann ich mit der Waffe zum Beschussamt muss.

    Ist das erst wenn ich die Energie der Waffe erhöhe oder auch schon wenn
    ich an der Präzision arbeite und nen neuen Lauf oder Hop Up einbaue.

    Greez

    Shadysoul

  • Es geht nicht um das erhöhen der Energie sondern um das verändern.
    Also, im dem Moment wo Du die E0 verändert hast dürftest Du die Waffe nicht mehr haben da sie nicht mehr zugelassen ist. Daher müsste das ein Berechtigter machen.

    Joachim

    Disclaimer :
    Ich distanziere mich ausdrücklich von allen Aussagen die ich gestern oder gar vor einer Stunde gemacht habe.
    Jedwede Ähnlichkeit mit der Realität wäre rein zufällig und unbeabsichtigt.

    Fotos von mir auf Flickr: http://www.flickr.com/photos/joey_s/

  • in deutschland muss ein lauf imho vom büchsenmacher eingebaut und die waffe danach neu beschossen werden, da bin ich sogar relativ sicher.

    beim hopup weiß ich es nicht genau, aber ich glaube mal gehört zu haben dass das auch beschossen werden muss... [/hörensagen]

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  • Das mit dem Lauf und HopUp ist umstritten, einige sagen man darf es, andere sagen man darf es nicht, was jetzt wirklich richtig ist weiß ich selber nicht, aber naja, die meisten machen es einfach, soll aber jetzt nicht heißen das du es auch machen sollst @Threadstarter

    Meine kleine Sammlung: KSC G19 Metall (GBB), KJW P8 Metall (GBB), G&G PM5-A4 (S-AEG), G&P M4A1 Carbine with Marine Logos (S-AEG), Real Sword Type 56-1 (S-AEG), DE G36C (AEG), Umarex Python Revolver (Schreckschuss), Reck P6 (Schreckschuss), Daisy Desert Eagle (Co²), Luftgewehr Modell 61 (Luftdruck)

    2 Mal editiert, zuletzt von MakaveliTha (4. April 2009 um 22:38)

  • wir sagen nicht dass es sinnvoll ist. wir sagen nur dass streng rechtlich gesehen das F deiner softairwaffe verfällt wenn du irgendwelche teile austauschst :D

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  • Silberlöwe
    Ich auch *lol*

    Ich sah das immer wie folgt

    Zitat

    Ich denke mal das ganze kann man mit einem Chiptuning beim Auto vergleichen, nach einem Chiptuning muß man ja auch nicht zum TÜV (obwohl man mehr PS bekommen hat), weil einfach nur die Motoreinstellungen optimiert werden, verändert wird ja in dem Sinne nichts, und so ist es beim Lauf und dem HopUp ja auch, man optimiert das ganze nur, man baut ja im eigentlichen Sinne keine Leistungssteigernden Teile ein sondern ersetzt diese nur mit optimierten Teilen, was anderes wäre es wenn man eine stärkere Feder einbauen würde ;)

    Und auch in keinem Shop (Begadi, KoZe, Sniper, Ostheimer usw..) wird erwähnt das man einen Tuninglauf oder ein HopUp nicht einfach einbauen darf, also nehme ich mal an das man es doch selber machen darf, bei anderen Teilen wie z.b. der Feder, Selector Plate usw.. wird nämlich "exziplit" dazu geschrieben

    Zitat

    "ACHTUNG: Der Besitz ist erlaubt, der Einbau in der BRD verboten!"

    oder

    Zitat

    Federn für Softair-Waffen sind keine wesentlichen Bestandteile der Waffen und somit frei verkäuflich. Nach Einbau einer Tuningfeder verliert das "F" im Fünfeck seine Gültigkeit nicht (sofern mit der neu eingebauten Feder eine Bewegungsenergie zwischen 0,5 J. - 7,5 J. erzeugt wird). Der Einbau der Feder ist jedoch eine Tätigkeit, die nur von einem Berechtigten, einem Büchsenmacher oder einem Betrieb mit Waffenherstellungserlaubnis durchgeführt werden darf.

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    6 Mal editiert, zuletzt von MakaveliTha (5. April 2009 um 19:26)

  • Nach deiner Definition wäre es ja auch ok wenn ich den Lauf eines Weihrauch LG´s an einer Gamo baue. Der Lauf gehört Definitiv zu den wesentlichen Waffenteilen. Wenn ich einen Orginal Lauf verbauen kann das noch rechtlich ok sein aber spätestens beim verbauen von Fremdteile sieht es eigentlich anders aus.
    Das es wahrscheinlich niemanden juckt es dann wieder eine andere sache.

    Und wenn Du bei einem Auto teile einbaust die so nicht in den Papieren stehen mußt Du ja auch zum Tüv und eintragen lassen, wobei man Auto´s und Waffen sowieso nicht vergleichen kann.


    Joachim

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  • Das Stichwort ist, zumindest bei den Scharfen, die "Bearbeitung". Bei "echten" Waffen darfst du wesentliche Teile tauschen wie du lustig bist, solange du an den Teilen selbst keine Veränderung vornimmst. Dies ermöglicht erst das Nutzen von Wechselsystemen, denn sonst müsste man ja für jeden Wechsel seine Pistole zum Büma tragen und da mal eben Verschluss und Lauf wechseln lassen.

    Auf Airsoft übertragen bedeutet das: Mach watte willst.

    ABER: Bei :F: kommt dazu, dass die Waffe als ganzes (bzw eine baugleiche) geprüft und aufgrund des ergebnisses dieser Prüfung für frei befunden wurde. Bei einem neuen Schaft wird keiner meckern, aber beim austausch wesentlicher Teile (Faustregel Luftdruckwaffen: Alles was die Gaszufuhr beeinflusst, wie Ventile und Federn, sowie alles was während des eigentlichen Schusses mit dem Geschoss in Berührung kommt) kann theoretisch schon gemeckert werden.

    Ob die 0.1 Joule die ein Tuninglauf als Nebenwirkung bringt auffallen ist aber wieder eine andere Frage.

    Jaja, Floppyk, Ich mach ja schon ;)

  • Moin Entenmann

    Zitat

    Das Stichwort ist, zumindest bei den Scharfen, die "Bearbeitung". Bei "echten" Waffen darfst du wesentliche Teile tauschen wie du lustig bist,


    Sorry,aber definiere wesendliche Teile !?
    Es gab in der Vergangenheit Hausbesuche,weil sich Besitzer einer (scharfen) GLOCK bei eGun einen Feuerwahlhebel gekauft haben,der die in eine Serienfeuerwaffe verwandeln kann,aber nie verbaut hatten.
    Das nur mal nebenbei zum Datenschutz :(
    Das verbauen eines Tuniglauf und/oder eines HU verbessert nur die Präzession,erhöht aber nicht die V0,es sei,der Lauf ist länger als das Orginal ! Anders sieht es aus wenn ich die Feder wechsel.Eine stärkere Feder erhöht die V0,sprich Joule.Wird mit einer anderen Feder die Grenze einer <0,5 J Waffe erhöht,verliert sie ihren Status frei ab 14 Jahre und müsste Geefft werden !
    Anderseits die ab 18 Waffen .Steht beim Anbieter von bis zu xx Joule laut
    PTB Protokoll ,habe ich doch nach dem eigenen Chronen potenzial
    die Möglichkeit das nach oben auszureizten.

    Sollte ich falsch liegen,bitte verbessern.

    Gruß,Leuchtturm

    Für ein gerechtes Waffengesetz,und freie Bürger.

  • Zitat

    Das verbauen eines Tuniglauf und/oder eines HU verbessert nur die Präzession


    Diese Aussage ist so allerdings auch nicht tragbar, diese Teile können absolut messbar die Leistung steigern.

    e: Nicht nur wenn der Lauf länger ist sondern auch enger (=Tuninglauf) und HU Gummis....super Beispiel sind da G&P M4/M16.
    Wenn man sich so eins kauft fallen die so mit 1,2/1,3 J aus dem Karton, schwanken aber zwischen den einzelnen Schüssen relativ stark.
    Baut man ein neues Gummi kann das die Nozzle in der HU-Unit besser abdichten und so für mehr V0 sorgen. Im Falle der G&Ps kriegt man so eigentlich immer dann konstante 1,5J wenn nicht mehr...nur durch nen neues 5€ Gummi...

    Einmal editiert, zuletzt von unas (7. April 2009 um 02:29)

  • O.K. Unas
    Wenn jetzt aber das PTB ein Höchst Joule angiebt,die Du aber als Normalverbraucher (seltsamerweise) nie erreichst,mit HU und Tuninglauf ausreitzt,also das erlaubte PTB-Ergebnis erreichst,wer soll Dir denn da noch was illegales anhängen ?
    Wenn Du es übertreibst,o.k.dann hast ein Problem mit der Obrigkeit .

    Gruß,Leuchtturm ;)

    Für ein gerechtes Waffengesetz,und freie Bürger.

  • Das Sehe ich anders.
    Zum einem sind im WaffG wesentliche Teile genau definiert und der Lauf zählt dazu.
    Zum anderen ist jede veränderung der Waffe bei der E0 sich ändert ersmal Tabu.

    Fact ist doch das Du hinterher eine AS in Händen hälst die so nie von der PtB gemessen wurde.


    Joachim

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  • ich darf ja auch nicht bei meiner airmagnum, nur weil sie 7J statt 7,5J schießt ein paar unterlegscheiben vor die feder legen damit das schlagstück doller aufs ventil haut :D

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