Es gibt 20 Antworten in diesem Thema, welches 2.214 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (11. April 2009 um 23:38) ist von rhodium.

  • Hallo liebe Mitglieder,

    seit einiger Zeit spielen mein Kumpel und Ich mit der Idee einen eigenen Field-Target Stand auf seinem Wiesengrundstück zu bauen um mit nomaen 7,5 Joule Gewehren zu schiessen.
    Da ich mich in keinster Weise strafbar machen möchte oder Riskieren möchte Jemanden zu verletzten haben wir uns folgendes überlegt:

    -Schiessbahn: 30m

    -Kugelfang: Am Ende der Bahn wird eine 4m breite und 2m hohe Wand aus OSB Platten aufgebaut die mit Styropor oder ähnlichem beplankt wird, dies soll verhindern, dass Kugeln die an den etwa 5 Zielen vorbeigehen nicht das Grundstück nach hinten verlassen.

    - Kugelauffang: Unter jedem Ziel wird ein Eimer eingegraben über dem das Ziel befestigt werden, d.h. Kugeln landen nicht im Erdreich sondern in einem Behälter.


    Alle diese Vorkehrungen zu treffen wäre kein Problem.
    Aber die Große Frage auf die ich bis jetzt keine vernünftige Antowrt finden konnte, "Darf ich auf meinem Grundstück schiessen"?
    Es heisst ja immer, es muss gewährleistet sein, dass die Kugel das Grundstück nicht verlassen darf. Nach vorne hin sicherlich nicht wegen der Wand, aber muss ich auch dann einen seitlichen Schutz aufbauen, falls mal einer evtl nach links oder Rechts raus geht??
    Hat von euch jemand Erfahrungen mit so einem Vorhaben oder mal jemand ein´s auf´s Dach gekriegt??

    Für Antworten wäre ich sehr dankbar.

    Oliver

  • Zitat

    Original von Sportshooter

    Es heisst ja immer, es muss gewährleistet sein, dass die Kugel das Grundstück nicht verlassen darf. Nach vorne hin sicherlich nicht wegen der Wand, aber muss ich auch dann einen seitlichen Schutz aufbauen, falls mal einer evtl nach links oder Rechts raus geht??
    Hat von euch jemand Erfahrungen mit so einem Vorhaben oder mal jemand ein´s auf´s Dach gekriegt??

    Für Antworten wäre ich sehr dankbar.

    Oliver


    Genau das heißt es, kein Diabolo und wird er auch noch so unsinnig
    abgeschossen sollte das Grundstück verlassen können.

    Am besten ein Zaun drumherum und 500 x 500 m groß und ihr steht in
    der Mitte.


    CO2air.de - Lexikon: zuhause Schiessen im Garten
    CO2air.de - Lexikon: befriedeter Besitz

  • ganz einfach:

    Wenn du von deiner Schußposition den Himmel, oder das Nachbargrundstück sehen kannst ist es nicht erlaubt.

    Vereinfacht dargestellt.


    Edith: Hw35 kann es sein das dein Fernwettkampflink in deiner Signatur nicht stimmt? Lande da bei einer Firma bzgl Networkconsulting.

    Versuche NIE, einen Bayer über Bier zu belehren. NIE, denn 1. hast du keine Ahnung von Bier
    wenn du ein Preiß bist und 2. würdest du dir nur a boor einfanga und mit da Fotzn ans Discheck hirumpen (mit
    dem Gesicht am Tischeck zerschellen).

    2 Mal editiert, zuletzt von whizz71 (31. März 2009 um 02:23)

  • Hw35 sry mein Fehler. habe Firefox+noscript laufen. wenn man die Seite nicht freigibt, wird man automatisch auf eine Consulting Firma geleitet.

    :huldige:

    Versuche NIE, einen Bayer über Bier zu belehren. NIE, denn 1. hast du keine Ahnung von Bier
    wenn du ein Preiß bist und 2. würdest du dir nur a boor einfanga und mit da Fotzn ans Discheck hirumpen (mit
    dem Gesicht am Tischeck zerschellen).

  • Hallo Oliver,

    im Lexikon findest Du ne ganze Menge Infos und Links zum Thema.
    https://www.co2air.de/wbb2/lexi-775-…-im-Garten.html

    Allgemein kann man sagen
    - das Grundstück Muß befriedet sein
    - Du brauchst die Erlaubnis des Eigentümers
    - Das Geschoß darf das befriedete Gelände nicht verlassen können (s. Beitag von whizz)

    Alles in allem nicht einfach, manche Kameraden schießen aus dem Gartenhäuschen heraus, etc.

    Gruß,

    Michael

    PS: herzlich Willkommen im Forum (:)

  • Zitat

    Original von Sportshooter
    -Kugelfang: Am Ende der Bahn wird eine 4m breite und 2m hohe Wand
    Oliver


    Reicht nicht

    Zitat

    Original von Sportshooter
    - Kugelauffang: Unter jedem Ziel wird ein Eimer eingegraben über dem das Ziel befestigt werden,
    Oliver


    Reciht nicht

    Zitat

    Original von Sportshooter
    Alle diese Vorkehrungen zu treffen wäre kein Problem.

    Aber die Große Frage auf die ich bis jetzt keine vernünftige Antowrt finden konnte, "Darf ich auf meinem Grundstück schiessen"?
    Es heisst ja immer, es muss gewährleistet sein, dass die Kugel das Grundstück nicht verlassen darf. Nach vorne hin sicherlich nicht wegen der Wand, aber muss ich auch dann einen seitlichen Schutz aufbauen, falls mal einer evtl nach links oder Rechts raus geht??Oliver


    Genau das ist der Knackpunkt. Das Geschoss darf auch dann nicht vom Grundstück fliegen können, wenn Du mehr oder weniger steil in die Luft schiießt.
    Daher ist die Umsetzung dieser Forderung doch ein Problem.
    Auf normalen Grundstücken sogar nur mit erheblichen Bauaufwand zu erreichen. Und dann stellt sich die Frage nach der Baugenehmigung.

    Daher so wie Du das beschreibst nicht zulässig.

  • Zum Auffangen der Kugeln - wir hatten bei uns auf dem Stand alte Zeltbahnen ausgelegt - die Diaboloreste aus den 7,5 Joule - Waffen lagen bis etwa 3 Meter von den Zielen entfernt. Ein Eimer ist zwar eine Tolle Idee, aber es wird fast kein Blei drin sein.

  • @ Ulli S treffen müßte man dann auch noch ;) sry konnte mir es nicht verkneifen

    Versuche NIE, einen Bayer über Bier zu belehren. NIE, denn 1. hast du keine Ahnung von Bier
    wenn du ein Preiß bist und 2. würdest du dir nur a boor einfanga und mit da Fotzn ans Discheck hirumpen (mit
    dem Gesicht am Tischeck zerschellen).

  • Wie ist das denn auf den offiziellen FT Bahnen feregelt?

    Die sind ja auch im Freien.

    Wenn eine PaintballWaffe auch Marker genannt wird...
    Ist dann eine scharfe Waffe ein permanent Marker?

    Silvester. Mit I

  • Nachdem ich vor ein paar Tagen erst mit einem Sachverständigem geredet habe...
    Lass es lieber, du brauchst je Lane 250m nach vorne befriedetes, eigenes Land in einem Halbkreis von iirc 90 Grad oder einen hohen Hang.
    Kugelfang ist sinnlos.
    Wenns nen richtiger Schießstand sein soll auchnoch diverse Schadstoff/Umweltgutachten, Bleirückgewinnung und so weiter.

    Btw. unsere Standabnahme ist geändert, wird dürfen nun (wenn der Antrag beim Kreisamt abgesegnet ist) auf unserer 50m Bahn Fieldtarget schießen, bis 30J und 6,35mm ;)

    Ebenso auf unserer 25m Bahn ^^

    Mfg,
    Peter

  • Zitat

    Original von Mr.CO2
    Wie ist das denn auf den offiziellen FT Bahnen feregelt?


    Sicherlich über die Größe des Geländes. Ein "F"-Diabolo dürfte kaum weiter als 150 m fliegen. Kräftigere Waffen entsprechend weiter. Macht man das Arial groß genug und legt den Schussbereich so fest, dass von den Randbezirken nicht geschossen werden darf, ist das ist das ja auch in Ordnung.
    Jeder Wurfscheibenschießstand ist so aufgenaut.
    Daher auch die übliche Schrotkorngrößenbegrenzung auf 2,4 bzw. 2,8 mm. Rechnerischer Gefahrenbereich bei Schrot - Korngröße in mm x 100 m. Das heißt theoretische 240 bzw. 280 m.

  • Hallo
    Am besten 2 kleine Blockhäuser vom Baumarkt und dazwischen 25m KG Rohr DN500, das sind 50cm im Durchmesser und schon kann die Kugel das Grundstück nicht mehr verlassen. Nicht ganz billig aber rechtens, da geschlossenes System. Hab mal beim Ordnungsamt angefragt. Gruß Axel

    - Nicht alles ist Gold was glänzt ! -
    HW100 mit SD & Bipod / Nikko Nighteater 10-50x60,\\ HW97KT mit SD / Simalux 10-40x56,\\ HW 35 mit SD & Bipod / ZOS 10-40x60,\\ HW 50 mit SD & Bipod / Walther 4-12x50 CI,\\ Diana 27 mit SD & Bipod / Walther 3-9x32,\\ Diana Lp3,\\ div.SSW wie: Reck Miami 92F u.a.

  • Zitat

    Original von whizz71
    ganz einfach:

    Wenn du von deiner Schußposition den Himmel, oder das Nachbargrundstück sehen kannst ist es nicht erlaubt.

    Vereinfacht dargestellt.


    Edith: Hw35 kann es sein das dein Fernwettkampflink in deiner Signatur nicht stimmt? Lande da bei einer Firma bzgl Networkconsulting.

    Da sind wir mal wieder päpstlicher als der Papst.
    Haben Schießstände nicht auch die Auflage: baulich so geschaffen zu sein, dass kein Geschoss den Stand verlassen kann?
    Da kommt auch niemand auf die Idee"man könnte ja nach oben schießen.
    Gewerbliche Schießstände haben Blenden, sodass man im Anschlag auch wenn man sich erschreckt etc keine Schuss abgeben kann, der den Stand verlässt. Dabei kommt niemand auf die Idee nach oben oder nach hinten raus zu schießen.

  • Ich kenne zwei private Schützenvereine. Einmal eine 50 m lange Hallenbahn und zum anderen einen offene Stand mit Blenden und Vorbau. Da sieht man tatsächlich keinen Himmel vom Schützenstand. Rückwärtig ist ein Gebäude.
    Beide Stände sind vor etwa 3 Jahren abgenommen worden.

  • Vampyr nein, ich bin nicht päbstlicher als der Papst.
    Der TE hat danach gefragt, wie es rechtlich aussieht.
    Ich habe ihm eine sehr vereinfachte Regelung gesagt.

    BTW, wenn du wüßtest, wo bei uns am 25m und 100m Schießstand Einschußlöcher sind......

    Gibt ja zb KW Schützen, die die dumme, und verbotene Angewohnheit haben, von OBEN ins Ziel zu gehen....... was denkst du, wo der "versehentliche" Schuß dann landet??

    Versuche NIE, einen Bayer über Bier zu belehren. NIE, denn 1. hast du keine Ahnung von Bier
    wenn du ein Preiß bist und 2. würdest du dir nur a boor einfanga und mit da Fotzn ans Discheck hirumpen (mit
    dem Gesicht am Tischeck zerschellen).

  • ich würde es an deiner Stelle so machen wie du es beschrieben hast.

    Es ist zwar hart das ich sowas sagen muss, aber wenn du dich wirklich an jedes kleinste noch so unsinnige Gesetz halten würdest, dann bräuchtest du eigentlich garkein Luftgewehr mehr. Ich würde sagen, solang dich niemand direkt sieht und du niemanden gefährdest oder hört ist alles im grünen Bereich.


    Das Gesetz ist sowieso sowas von lächerlich und unsinnig, dass es abgeschafft gehört.
    Ich möchte mal ehrlich wissen, wieviele Menschen in Deutschland dur Luftgewehre verletzt werden.

    Ich will hier niemanden zu strafbaren Handlungen bewegen :laugh:, ich habe hier lediglich meine persönliche Meinung gepostet.

  • Hi,

    also wenn ich mir die Anzahl der Antworten ansehe, dann schließe ich daraus, dass ich wohl nicht der einzigste bin, der sich einen Kopf darüber gemacht hat "wie man sicher schießt ohne mit einer Gefahr seitens der Behörden rechnen zu müssen"
    Eine Frage beschäftigt mich dennoch, irgendjemand hat mir mal erzählt, dass er einen Papiermülleimer (Hofmülleimer, keiner der unterm Schreibtisch steht) aufgesägt hat und sich zum schießen quasi die da hinein legt. Die Begründung ist die, dass die Kugel quasi in einem geschlossenen Raum abgefeuert wird.
    Kann da was drann sein an dieser Theorie??
    Was meint ihr damit "Einige Kameraden schiesen aus dem Gartenhüttchen"?

    Schützengruß aus Reutlingen

    Oliver

  • das hat mit einem geschlossenen raum nichts zu tun. bei der Gartenhütte gehts darum, dass es keiner sieht hört, und dass der Gefahrenbereich verkleinert wird(Fehlschüsse nach oben/Seite sind nicht möglich) Wenn der Garten dann am ende noch durch eine Mauer die hoch genug ist eingegrenzt ist, dann istd as legal *lol*. Du siehst also, es ist in Deutschland so gut wie unmöglich legal in seinem garten mit einem Luftgewehr zu schießen. Ich finde sowas ist traurig, aber man sieht wieder wie schwachsinnig die deutsche Gesetzgebung in Bezug auf Waffen ist. Ich würde dir das raten, was ich ich oben geschrieben habe.

  • >> sofern die Geschosse das Besitztum nicht verlassen können !<< Können sie ja auch nicht wenn du in Schussrichtung einen Kugelfang hast .. alles andere wäre reine Spekulation.
    Kann? könnte ? Letztendlich könnte auch ein Schütze im Verein von einer Wespe gestochen werden und mit samt Gewehr auf die Straße rennen, stolpern und dabei unbeabsichtigt an den Abzug kommen ;)

    Einmal editiert, zuletzt von fränzi (11. April 2009 um 23:36)