Totaler Anfänger: Selbstverteidung mit CO2, Druck oder Air?

Es gibt 86 Antworten in diesem Thema, welches 19.378 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (24. April 2009 um 18:42) ist von Vogelspinne.

  • Ich weiß, aber es lässt sich mit ghenug "zeugen" leicht drehen,d ass es nicht nach Notwehr aussieht.
    ich stimme dir voll zu, aber dafür muss die notwehrsituation vorliegen.
    Und wenn dann 10 Leute der gegnerischen Partei bezeugen, man hat einfach drauf los geschossen...ähm..sieht nit gut aus ;)

    Aber das ist ein anderes thema =)

  • Zitat

    Original von Cityboy
    Das mag vllt stimmen, aber da ist wieder das heikle Thema: Vorsatz oder nicht, wegen Pfeffer geladen bzw. mitgeführt.

    Das haben wir doch jetzt geklärt ;).
    Man darf Pfeffer mit dem Vorsatz führen, gegen Menschen einzusetzen.
    Verstößt nicht gegen das Waffengesetz. Siehe Seite 3 am Ende.

    Das mit den Zeugen und so ist ein generelles Problem, und hat nichts damit zu tun, welches Mittel man benutzt. Wobei Waffen vorm Richter immer einen gewissen Beigeschmack haben, der objektiv aber natürlich nichts ändern darf/sollte.

  • Zitat

    Original von White
    Es könnte aber eine Waffe nach § 1 II b) sein.

    Nein, weil Tierabwehrspray nicht im Gesetz genannt ist. b) bezieht sich auf Gegenständige, die ausdrücklich darin benannt sind.

    Zitat

    müssten wir also auch noch ein Prüfzeichen haben?!

    Für Waffen nach § 1 II a) ja, die in Punkt 1.3.5 erwähnte amtliche Zulassung für Reizstoffsprühgeräte, vgl. die Praxis bei CS-Gas.

    Zitat

    somit gilt Punkt 1.3.5 in diesem Fall nicht. Für diese Waffe ist also kein Prüfzeichen ("zur Tierabwehr") erforderlich.

    "zur Tierabwehr" ist kein Prüfzeichen, s.o. Das drückt die Wesensbestimmung seitens des Händlers aus, um es in der Praxis verkaufen zu dürfen.

    Zitat

    Danach verstößt es also nicht gegen das Waffengesetz, wenn man ein Pfefferspray mit der Absicht führt, es gegen Menschen einzusetzen.

    Doch, weil du es damit der Zweckbestimmung als Waffe zuführst.

    Zitat

    Und nebenbei: das Amtsgericht Hamburg hat entschieden (Az 930 - 297/07 Jug), dass es nicht gegen das Waffengesetz verstößt, wenn die Kennzeichnung (Tierabwehr) durch Abnutzung unleserlich wird.

    Damit alleine wird ja auch nicht die ursprüngliche Zweckbestimmung geändert.

    Wenn du bei einem Küchenmesser den Klingenrücken anschleifst, wird es vom Werkzeug zum Dolch und damit zur Waffe. Bei einem Pfefferspray ist dieser Übergang eben subtiler, es kommt allein auf die Intention an.

    Wäre die Rechtslage so klar, dass Pfefferspray nunmal Pfefferspray ist und man es gefälligst als Tierabwehrspray ohne Waffeneigenschaft anzusehen hat, bräuchten wir den Tam-Tam mit diesem Aufdruck überhaupt nicht und die Händler könnten einfach importiertes Spray verkaufen, ohne es umlabeln zu müssen.

    "Der Gott, der Eisen wachsen ließ, der wollte keine Knechte, drum gab er Säbel, Schwert und Spieß dem Mann in seine Rechte, drum gab er ihm den kühnen Mut, den Zorn der freien Rede, dass er bestände bis aufs Blut, bis in den Tod die Fehde." Ernst Moritz Arndt

  • Waffen zur Selbstverteidigung?
    In diesem Forum?

    Sorry, aber da fällt mir nichts mehr zu ein außer :klo:

    Versucht es mal mit Kampfsport oder Budo, hat mehr als 7,5 Joule ;)

    Gruß
    Jörg

  • nun, besser er fragt als dass er mit ner co2-puffe losrennt. so abwegig ists gar nicht, ssw wurden ja genau für dieses zweck geschaffen...

    o
    L_
    OL
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  • Sorry normalerweise gib ich möglichst hilfsbereites Zeug von mir aber jetzt konnte ich nicht anders. Ist auch nichts gegen den Author keineswegs falsch verstehen. Man muss halt mal auch über sich selbst lachen können.
    Kenns du den Film Snatch?
    Hier der abgeänderte Spruch: "Kaufst dir Feinwerkbau 300S. Is Schwer, schwer heisst qualität. Wenns mit Diabolo nich funktioniert, haust du ihm um Kopf."
    Da hast du dann die Selbstverteidigung mit dem LG etc.
    SSW und so kannste vergessen. Wenn du dich wirklich mit einer Schusswaffe verteidigen willst musst du neben dem rechtlichen Kram auch bereit sein tatsächlich auf jemanden zu schiessen. Wenn du deine SSW rausholst und der holt eine Scharfe Pistole raus dann gute nacht. In den letzten 4 Monaten hatte wir hier in der Schweiz (im Kanton Luzern) zwei schiessereien, wohlgemerkt Schusswechsel mit todesopfern. Wenn du eine Waffe ziehst sollte das schon eine echte sein und du bereit abzudrücken. Das kriminelle Pack hat schusswaffen und ist auch bereit die einzusetzten.

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  • Zitat

    Original von Broadhead
    Nein, weil Tierabwehrspray nicht im Gesetz genannt ist. b) bezieht sich auf Gegenständige, die ausdrücklich darin benannt sind.

    Dann sind wir uns ja einig, dass Pfefferspray nicht unters Waffengesetz fällt. Mit dieser Argumentation drehst du dir selbst das Wort um Munde um.

    Zitat

    Original von Broadhead
    Doch, weil du es damit der Zweckbestimmung als Waffe zuführst.

    Wenn du bei einem Küchenmesser den Klingenrücken anschleifst, wird es vom Werkzeug zum Dolch und damit zur Waffe. Bei einem Pfefferspray ist dieser Übergang eben subtiler, es kommt allein auf die Intention an.


    Um es mal in einfachen Worten deutlich zu machen:
    Man stelle sich das in der Praxis vor. Der kleine Hansi geht durch die U-Bahnstation, seine Gedanken:
    *nur-zur-Tierabwehr*
    *nur-zur-Tierabwehr*
    *nur-zur-Tierabwehr*

    Nun sieht er dort eine Gruppe Menschen stehen, die ihm nicht ganz geheuer sind. Hansi denkt sich für eine (juristische) Sekunde:
    *auch-gegen-Menschen*

    und BÄNG!
    Strafbar nach Punkt 1.3.5 Anlage 2 Abschnitt 1 WaffG iVm § 52 III Nr. 1: Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe (zum Vergleich: selbes Strafmaß wie § 182 StGB (Sexueller Mißbrauch von Jugendlichen).

    Und das kann ja wohl nicht sein. Wie willst du außerdem den Vorsatz abgrenzen? Ob ich die Gruppe Menschen jetzt bereits sehe, oder nur ahnen kann, oder nur in Betracht ziehe. Wo soll der Vorsatz beginnen und wo endet er durch die mögliche tatsächliche Notwehr?


    Die Anlage 2 ist eine Liste, in der die Waffeneigenschaft alleine objektiv bestimmt wird. Ein Gedanke kann einen Gegenstand nicht zu einer objektiven Waffe machen. Auf die subjektive Zweckbestimmung kommt es beim strafrechtlichen Begriff von Waffen und gefährlichen Werkzeugen an, nicht aber bei einer objektiven Waffenliste.
    Die Rechtsgüter werden ausreichend geschützt, indem ein Pfefferspray als gefährliches Werkzeug z.B. im § 224 I Nr. 2 Alt. 2 StGB eingestuft wird.

    Wenn ich ein Messer beidseitig anschleife, habe ich ja ganz objektiv eine Waffe, die auch unter die objektive Anlage 2 fällt. Daher hinkt dein Vergleich (ein besserer fällt mir aber auch nicht ein).


    Das ist eben meine Meinung; wie ich finde, logisch und schlüssig. Für gute Argumentation bin ich natürlich offen und auch überzeugbar. Ein Urteil dazu hab ich dazu zumindest noch nicht gefunden.

    In die Richtung geht höchstens ein Urteil vom AG Tiergarten am 14.04.2008 Az (242 Cs) 81 Js 230/08 (28/08), bei dem jmd mit einem Pfefferspray zu einer Gegendemo ist, und wegen § 17a II 2 Versammlungsgesetz (Achtung: der Waffenbegriff im Versammlungsgesetz ist so ziemlich der weiteste und nicht identisch mit dem Waffenbegriff aus dem Waffengesetz!) verurteilt worden ist. Hier wurde ihm aus den Umständen Vorsatz bezgl des Führens unterstellt, nicht aber wegen dem Vorsatz, es gegen Menschen einzusetzen.
    Es wurde aber garnicht auch nicht wg Verstoß gg das WaffG angeklagt, somit stand der Vorsatz auch nicht zur Debatte, was im Ergebnis aber für die Richtigkeit meiner Argumentation spricht.

  • Zitat

    Original von supertux
    Wenn du deine SSW rausholst und der holt eine Scharfe Pistole raus dann gute nacht.

    Total neu das Argument :crazy3:

    Und wenn ich ein Messer raushole und er zieht ne Waffe? Besser?

  • wenn ein übeltäter eine scharfe schusswaffe zur verfügung hat, wird er die wohl kaum zurückhalten wenn er plant mich auszurauben oder zu verletzen. 99,999% aller straßenschläger und prollos, mit denen man probleme bekommt und gegen die man sich verteidigt werden außerdem keinen zugang zu scharfen waffen haben.

    *katha, die sich mitlerweile schon 3 mal (sowohl handwerklich als auch rechtlich) erfolgreich mit ssw verteidigt hat*

    o
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  • groza: übrigen finde ich die Groza toll, wenn das russ. Sturmgewehr gemeint ist.
    Neu ist das Argument sicher nicht... Aber ich spreche da aus erfahrung in der Armee, wo seit einem Vorfall das tragen von Waffen ohne Munition nicht mehr erlaubt ist, auf Wache und so. Denn wenn du eine Waffe hast (oder etwas das den Anschein erweckt) musst du im Notfall damit schiessen können.
    Das das Schläger und kriminelle Pack keine Schusswaffen hat ist wunschdenken. Ein Freund bei der Stadtpolizei Luzern hat mir erzählt das es in der Stadt Luzern dreiu Leute gibt die legall (zur Selbstverteidigung) eine Scharfe Waffe) mitführen dürfen. Ein Tragschein ist sogut wie nicht zu bekommen. Jedoch werden in der Woche mindestens eine Person die eine Scharfe GK Pistole illegal mitführt gefasst. Vieviele wohl nicht?
    Wenn einer ein Messer zieht ziehst du halt ein riesen Bushmesser und sagst: "Das soll ein messer sein? *lol* Das ist ein Messer!!". Ich hatte früher andauernd schlägereiein und sogar mal so ein verfluchtes Butterfly im Rücken. Seit jahren jedoch keine Probleme mehr weil ich gar nicht mehr über sowas nachdenke und es somit auch nicht anziehe. Menschenkenntniss geht über alles.
    Zugang zu scharfen Waffen *lol*. Vielleicht bei euch in Deutschland. Ich hatte mit 16, als ich noch im Jugendheim war drei russische Makarovs, sammt Munition. Die ich dan zwar entsorgt habe. Aber wenn ich als nicht krimineller zu drei illegalen, nicht registrierten Makarovs komme. Dann kommt das einschlägige Pack wohl sicher dazu. Wenn man weiss wo, und das wissen die, ist es einfacher als Brot zu kaufen.
    Einfach so gut aus ärger raushalten wie es geht. Und wenn es doch mal nicht geht: Taktischer rückzug.
    Der beste Kampf ist ein vermiedener Kampf.

    Und wenn wir hier schon bei Selbstverteidigung sind:
    LEUNG TING WingTsun der EWTO: Verteidige Deinen Körper!
    Lernt man in den höheren graden auch die verteidigung gegen Messer

    Ein anderer Fall ist ein überfall zuhause. Da ich eine kleine Tochter habe würde ich da im Notfall (Ich weiss ja nich was der will) ohne weiteres zur Waffe greiffen, ob das legal ist ist mir dan erstmal schnuppe. Wenn einer in meinem Haus meine Familie bedroht :evil: dan kriegt er eins aufs Fell gebrannt Wäre dann vielleicht unnötig da der Hund wahrscheinlich nicht viel von dem individuum übriglassen würde.

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    2 Mal editiert, zuletzt von supertux (6. April 2009 um 18:01)

  • Zitat

    Original von katha
    wenn ein übeltäter eine scharfe schusswaffe zur verfügung hat, wird er die wohl kaum zurückhalten wenn er plant mich auszurauben oder zu verletzen. 99,999% aller straßenschläger und prollos, mit denen man probleme bekommt und gegen die man sich verteidigt werden außerdem keinen zugang zu scharfen waffen haben.

    *katha, die sich mitlerweile schon 3 mal (sowohl handwerklich als auch rechtlich) erfolgreich mit ssw verteidigt hat*

    Respekt!

    Ich stimme Dir in allen Punkten zu.

    Und aus eigener Erfahrung kann ich nur noch anfügen, dass die Selbstverteidigung mit einer ordentlichen SSW wesentlich effektiver ist, als KiTu oder sonst irgendein Rumgefuchtel alá Bruce Lee.
    Um sich mit WT, JiuJitsu, oder sonst irgendeiner Kampfkunst zu verteidigen, braucht es nämlich mindestens 15 Jahre Erfahrung und nicht nur nen Crashkurs in der nächsten KickBox- Klitsche.
    Abgesehen davon hat eine Reizstoffwolke noch den Vorteil, dass man mit dem Gegner gar nicht erst in Kontakt kommt.

  • Ausser Wt ist sowieso alles mist das sich kaum zu Strassenkampf eignet.
    Mein Schwager hat den 9. Schülergrad, zugegeben er ist einen Kopf grösser als ich und doppelt so breit. Als wir dann doch mal ein "Problemchen" mit ein paar freundlichen Mitbürgern hatten die sich ihren ausgang mit unseren Geldbörsen finanzieren wollten hat das kaum 15 Sekunden gedauert bevor die wimmernd am Boden lagen. Und als dann ein anderer der zu uns gehörte (2m Gross und ex Fallschirmgrenadier) haben sie dann extrem schnell humpelnd das weite gesucht.
    Eigentlich ist man nach den ersten Stunden WT bereits in der Lage sich notfalls zu verteidigen. Das nennt sich BlitzDefence

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  • Zitat

    Originally posted by supertux
    Ausser Wt ist sowieso alles mist das sich kaum zu Strassenkampf eignet.
    ...
    Eigentlich ist man nach den ersten Stunden WT bereits in der Lage sich notfalls zu verteidigen. Das nennt sich BlitzDefence

    Ganz ueble Falle. Es gibt weder die eine noch die andere Sportart, die sich als einzige zur SV eignet. Jede mag in gewisser Hinsicht interessant sein und ihre Vor- und Nachteile haben, aber wer einen Absolutaetsanspruch erhebt, dem sollte man von vorneherein nicht trauen.
    Was immer man auch fuer eine Selbstverteidigungskunst waehlt, man wird immer jemanden finden, der groesser, staerker oder in einer effektiveren Form des Kampfsportes ausgebildet ist oder man bekommt von dessen Kumpel von Hinten eins auf die Ruebe. Insofern mag Kampfsport zwar ein Vorteil in einer Gefahrensituation sein, aber das einzig Wahre ist es nicht. Auch wenn man mit ein paar Stunden Ausbildung einige Kniffe erlernen sollte, wird da nicht in jeder Situation weiterhelfen und u.U. bekommt man auch so viel Selbstvertrauen vermittelt, das man der Situation nicht mehr aus dem Weg geht.

    [SIZE=7]..... die Anzahl von Schussfesten Raeubern ist uebrigens immer noch erwisenermassen geringer als die von schlagfesten![/SIZE]

    Nachdem das alles gesagt ist:

    Zur Selbstverteidigung soll jeder das einsetzen, was er am sinnvollsten haelt. Ob Kampfsport, Pfefferdeo, SSW oder Messer. Das Wichtige ist, das man sich damit vertraut gemacht hat, bereit ist das Mittel der Wahl einzusetzen und auch nicht aus falschem Mitleid mit seinem Angreifer davor zurueckschreckt. Wenn man sich nicht sicher ist, ob das gewaehlte Mittel im Ernstfall ausreicht hilft nur Ausprobieren und andere Methoden versuchen, bis man eine passende gefunden hat.

    Ihr Glück ist Trug und ihre Freiheit Schein:
    Ich bin ein Preuße, will ein Preuße sein!

    Einmal editiert, zuletzt von F600 (6. April 2009 um 20:11)

  • Supertux,
    schön, daß in der Schweiz jeder grenzdebile Schläger grundsätzlich eine scharfe Schußwaffe dabei hat, aber der Threadstarter und die meisten der Poster in diesem Thread reden von und leben in Deutschland. Und hier hat der gemeine Schläger vielleicht ein Messerchen, Pfefferspray oder einen Schlagstock, daher funktioniert mit etwas Training eine SSW mit Gasmunition in den meisten Fällen ausreichend, um Land zu gewinnen. Eine 100%ige Wirksamkeitsgarantie habe ich selbst mit einer scharfen Faustfeuerwaffe nicht, egal, welches Kaliber diese hat.
    Ich habe mich ebenfalls schon erfolgreich mit einer SSW gegen ein paar südländische Kleinkriminelle verteidigt.

  • In Deutschland solls ja noch schlimmer sein.. Zumindest wenn man den Medien traut und wer tut das schon. Vielleicht die Grenzdebilen Schläger *lol*
    Ok ich hab ja gesagt mein Senf dazu ist nicht der Schläuste... Ich verabscheue Schlägertypen und sinnlose Gewalt, und ich glaube das das WT system das beste ist weil es speziell für solche sachen entwickelt wurde und weil meine ganze Familie es betreibt.
    Ausserdem kannst du in der schweiz genausogut eine scharfe Pistole kaufen, die Bürokratie ist genauso mühsam wie für eine SSW, Co2 oder eine Softair.
    Bis vor dem 1. Dezember konnte man einfach in ein Waffengeschäft gehen und ein KK Gewehr kaufen, wenn man Stammkunde ist sogar ein GK Gewehr, vorausgesetzt man ist nicht einschlägig vorbestraft. Jetzt sieht das alles ein wenig anders aus. Wobei 7,5J LG nicht mal waffen sind :laugh:

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    Einmal editiert, zuletzt von supertux (7. April 2009 um 12:58)

  • Zitat

    Original von supertux
    Ich hatte mit 16, als ich noch im Jugendheim war drei russische Makarovs, sammt Munition. Die ich dan zwar entsorgt habe. Aber wenn ich als nicht krimineller zu drei illegalen, nicht registrierten Makarovs komme. Dann kommt das einschlägige Pack wohl sicher dazu.


    Als Nichtkrimineller... :new16: Was bist du, wenn du illegal Waffen besitzt? Kriminell!!!
    Sorry Supertux, aber deine geistigen Ergüsse nützen hier niemandem etwas. Das haben wir hier alles schon x-mal(auf deutlich höherem Niveau) durchgekaut.
    Die Frage des Themenstarters dürfte beantwortet sein. Es gibt keinen Grund, diesen Thread noch weiter aufzublasen.

    Gruß, Yoda

    Ohne Gaffee gönn mer nich gämpfn!

  • Ok immer mit der ruhe ja! Ich sagte das ich mit 16 2 Makarovs hatte die ich nach etwa einer woche entsorgete, in einem See, da ich ja nicht weiss was mit den Waffen vorher angestellt wurde und ich nicht dafür Verantwortlich gemacht werden wollte falls ich die den netten Herren in Blau abgebe.
    Das ist 12 Jahre her. Wieso sollte ich deswegen kriminell sein. Aber in einem Jugendheim sind halt auch kriminelle (Diebstäle, Drogenhandel etc.) die meinten ich hätte vielleicht Freude daran hätte. Deshalb bekam ich die und dachte zuerst "Wow Knarren!" erst später kam ich dann auf den Gedanken das es besser wäre sie zu entsorgen.
    Ich war in dem Heim weil meine Stiefmutter eine Irre war und ich nicht mehr mit der zusammenleben wollte.
    Zufrieden.
    Sorry aber gegen solche anschuldigungen muss man sich verteidigen, sonst bekennt man sich stillschweigend schuldig.

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    Einmal editiert, zuletzt von supertux (8. April 2009 um 06:32)

  • Zitat

    Original von supertux
    Ich hatte mit 16, als ich noch im Jugendheim war drei russische Makarovs, sammt Munition.

    Zitat

    Original von supertux
    Ich sagte das ich mit 16 2 Makarovs hatte

    Waugawumm! :ngrins:

    Kann glaub ich zu.
    Wenn Broadhead sich nochn bisschen mit mir über die rechtliche Einordnung von Pfefferspray kabbeln mag, machen wir das per PM oder in 'nem eigens dafür erstellten Thread.

  • naja heavy medications weisst du, es waren 2. So klapprige rostnarbige dinger.
    Aber kriminell bin ich deswegen nicht!!! Zumindest seit 12 Jahren nicht mehr *lol*
    Aber die Munition habe ich noch irgendwo, genau 1 Patrone

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    Einmal editiert, zuletzt von supertux (9. April 2009 um 02:03)

  • Zitat

    Original von WhiteDann sind wir uns ja einig, dass Pfefferspray nicht unters Waffengesetz fällt.

    Tierabwehrspray fällt nicht unter das Waffengesetz. Pfefferspray zum Einsatz gegen Menschen schon. Ich glaub das hab ich jetzt oft genug geschrieben.

    Zitat

    Wie willst du außerdem den Vorsatz abgrenzen? Ob ich die Gruppe Menschen jetzt bereits sehe, oder nur ahnen kann, oder nur in Betracht ziehe. Wo soll der Vorsatz beginnen und wo endet er durch die mögliche tatsächliche Notwehr?

    Glückwunsch, jetzt hast du eine der zahlreichen Zwickmühlen gefunden, die sich durch das handwerklich miserabel geschriebene Waffengesetz ergeben.
    Gegenüber der Schwammigkeit des § 42a z.B. ist das aber noch ein richtig ordentlich geregelter Punkt. Das "berechtigte Interesse" ist dort auch überhaupt nicht greifbar.

    Zitat

    Die Anlage 2 ist eine Liste, in der die Waffeneigenschaft alleine objektiv bestimmt wird. Ein Gedanke kann einen Gegenstand nicht zu einer objektiven Waffe machen.

    Doch, sonst würde die Ausführung in der Anlage 2 ja absolut gelten und Tierabwehr-Pfefferspray wäre verboten.

    "Der Umgang mit folgenden Waffen und Munition ist verboten: [...] Tragbare Gegenstände im Sinne des § 1 Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe a nach den Nummern 1.3.1 bis 1.3.8 [...]Gegenstände mit Reiz- oder anderen Wirkstoffen, es sei denn, dass die Stoffe als gesundheitlich unbedenklich amtlich zugelassen sind und die Gegenstände- in der Reichweite und Sprühdauer begrenzt sind und - zum Nachweis der gesundheitlichen Unbedenklichkeit, der Reichweiten- und der Sprühdauerbegrenzung ein amtliches Prüfzeichen tragen;[/quote]

    Es kommt hier auf den Gehalt von §1 Abs. 2 Nr. 2 a) an, nämlich die WESENSBESTIMMUNG. Diese ist eben nicht objektiv.
    Beschäftige dich mal mit diesem Wesen bei den Messern.
    Das eine Messer kann als Jagdmesser ausgewiesen und damit ein Werkzeug sein, ein identisches Messer, das als "tactical" oder "military" beworben wird, eine Waffe. Selbst am Aussehen kann diese Eigenschaft u.U. bejaht werden, wenn der Look zu martialisch ist, egal ob das zur Eignung als "Waffe" beiträgt oder nicht. Eine Dose Pfefferspray ist aber nunmal eine Dose Pfefferspray. Die Waffeneigenschaft kann sich hier nur aus der Intention ergeben.

    Eben so, wie wenn ich beim Schützenumzug meinen 20cm Hirschfänger zur Tracht führe. Würde ich da angeben, dass ich den im Rahmen der Brauchtumspflege führe, wäre das klar erlaubt. Gebe ich aber an, dass ich gar nicht an der Brauchtumspflege interessiert bin, sondern den führe, um mich gegen Besoffene zu verteidigen, kannst du Gift drauf nehmen, dass das "berechtigte Interesse" verneint werden wird.

    "Der Gott, der Eisen wachsen ließ, der wollte keine Knechte, drum gab er Säbel, Schwert und Spieß dem Mann in seine Rechte, drum gab er ihm den kühnen Mut, den Zorn der freien Rede, dass er bestände bis aufs Blut, bis in den Tod die Fehde." Ernst Moritz Arndt

    2 Mal editiert, zuletzt von Broadhead (13. April 2009 um 02:13)