Totaler Anfänger: Selbstverteidung mit CO2, Druck oder Air?

Es gibt 86 Antworten in diesem Thema, welches 19.397 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (24. April 2009 um 18:42) ist von Vogelspinne.

  • Zitat

    Original von Sgt. Miller

    So ab jetzt wird's geht's hier auch wieder los, oder? :new16:

    WIe war das noch mit eventuellen Theorien über das mögliche Ausgehen des Urteils vor Gericht und solchen wahnwitzigen Schnapsideen? Glaubst du das eigentlich selber, wenn du sowas postest?

    Es geht hier nicht um Theorie. Die Hemmschwellentheorie ist Praxis. Bitte vorm Flamen informieren. Bei Google findest du reichlich Fälle auch aus der Wissenschaft zum Thema Hemmschwellentheorie.

    Natürlich soll der Beitrag nicht dazu animieren, lieber ein großes statt ein kleines Messer mitzunehmen. Er dient aber dazu, besser zu verstehen, wie die Rechtsprechung solche Dinge auslegt. Denn es ist sinnvoll, sich vorher zu informieren, womit man sich verteidigen möchte. Andere hätten dies mal besser getan.

    Eine argumentative Auseinandersetzung deinerseits wäre übrigens schöner, als einfach alles als "großen Humbug" abzustempeln.

    Einmal editiert, zuletzt von White (24. März 2009 um 11:56)

  • Von Messer halte ich auch grundsätzlich nichts, vorallem weil sie den Gegner selbst bei einer Schweren Verletzung nicht unbedingt Kampfunfähig machen. Und sobald man mehr als einen Angreifer hat wird es sowieso problematisch und man hat gaaaanz schlechte Karten. Mit ner SSW schiesst du drei mal in die "Runde" und flitzt los. Dann stehen die meisten im Nebel und mit hinterherlaufen wirds dann wohl nichts. Was willst du mit nem Messer machen?

  • Also von Nahkampfwaffen würde ich abraten.
    1. Besteht die Gefahr das dir die Waffe im Kampf abgenommen wird und sie dann gegen dich eingesetzt wird.
    2. Wie der Name Nahkampfwaffe schon sagt, musst du dich in einen Kampf verwickelt lassen um dich zu verteidigen.

    Jetzt musst du dich fragen ob du dafür Körperlich und Psychisch in der lage bist ,dich zu verteidiegen und ob du das überhaubt noch ma willst nach deiner Erfahrung.

    Sobald man Angst oder Panik bekommt ist der Kampf schon vorbei bevor er überhaubt angefangen hat. Weil man in so einer Situation dann ein Blackout hat und man garnicht mehr weist was man machen muss.


    Da ist ein Spray oder eine SSW schon besser, damit kannst du dir die Angreifer auf distanz halten und zur Not kann man noch abhauen.

  • Eine SSW ist schon OK !
    Am besten immer Wegrennen ! Ist keine Schande !
    Wenn die dann doch wollen dann musste halt !

    Aber wer immer von solchen Situationen ausgeht, kommt interessanterweise auch immer da hinein !

    Grüße Gib :))

    :schiess1:Gestern standen wir noch am Rande des Abgrunds - Heute sind wir einen Schritt weiter :klo:

  • Mal kurz zur Definition von "Gas(waffen)":

    Umgangssprachlich sind damit meist SSW´s gemeint, da sie nur GAS "verschießen". Entweder knallen sie nur, ohne ein Projektil zu verschießen (nur GAS), oder sie verschießen Abwehr-GAS (nat. auch ohne Projektil).

    Aber dann gibt´s noch einige Softair-Waffen, die auch mit GAS (Treibgas, vergleichbar mit Preßluft) betrieben werden. Z.B.: "GBB" = "Gas-Blowback".
    Nur sind Softairs jeder Art völlig ungeeignet zur Selbstverteidigung. Selbst wenn man einen Angreifer damit abschrecken könnte, wäre das Führen auch mit KWS verboten.

    Als völlig legale u. trotzdem wirkungsvolle Art zur Eigensicherung bevorzuge ich immer noch meine "Mag-Lite". Die ist mir zwar noch nicht "angewachsen", aber wenn ich hier abends zu Fuß unterwegs bin (z.B. zur Sparkasse nebenan), ist die immer "am Mann".
    Gut sichtbar am Gürtel erweckt das schonnmal einen Eindruck von "Security, wichtig, etc." Und wenn das nicht reicht, kann man im Dunklen damit erstmal schön blenden u. dann zuschlagen (falls wirklich nötig)!
    Wirklich gute Tipps zur SV gibt es eh´kaum, da selbst die SV eine Gewalttat darstellt (wenn der Angreifer den richtigen Anwalt hat).
    Deshalb sollte man Waffen aller Art (laut Definition WaffG) erstmal vermeiden.

    mfg
    Sascha

    Wer nicht merkt, daß er von Idioten umgeben ist, merkt das aus einem gewissen Grund nicht..... :D

  • Zitat

    Original von WhiteBeachte aber, dass man mit so einem kleinen Messer nicht viel anrichten kann, solange man nicht in den Hals sticht.

    Ich schrieb ja auch, als letztes Mittel. Natürlich geht man mit so einem Messer dann gegen den Hals. Theoretisch könnte man auch in den Oberarm der Waffenhand oder knapp übers Knie stechen, sollte ausreichen um den Gegner kampfunfähig zu machen.

    Zitat

    Daher haben diese aber auch meist selbst eine Klinge dabei; meist relativ groß!

    Aber nur zum posen und ggf. um ohne Eigengefährdung hinterrücks zuzustechen. Auf einen offenen Messerkampf lässt sich so schnell keiner ein.

    Zitat

    Kannst du mir hier Urteile oder den dogmatischen Ansatz geben?

    Liegt in der Waffendefinition des Waffengesetzes begründet. "Waffen sind [...] tragbare Gegenstände, die ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen zu beseitigen oder herabzusetzen [...]". Ein Pfefferspray, das als Tierabwehrspray geführt wird, fällt gar nicht unter das Waffengesetz. Ist das Pfefferspray aber zum Einsatz gegen Menschen bestimmt, fällt es als Waffe unter das Waffengesetz und müsste dann zugelassen sein (Prüfzeichen). Solche Pfeffersprays gibt es aber nicht (die nötigen Tierversuche für ein Zulassungsverfahren sind verboten), damit wäre es also eine illegale Waffe. Deshalb ist es so wichtig, dass auf den in Deutschland verkauften Sprays "zur Tierabwehr" draufsteht. Diese vom Hersteller vorgegebene Zweckbestimmung sollte man dann eben auch besser beibehalten.

    Zitat

    Etwas anderes gilt höchstens, wenn man das Pfefferspray einpackt und sich damit in eine Situation begibt, bei der man sichere Kenntnis hat, dass etwas mit hoher Wahrscheinlichkeit aus dem Ruder laufen kann (Neuen Freund der Ex zur Rede stellen, als Maximalpigmentierter auf einem KuKluxKlan-Treffen plötzlich die Mütze lupfen... :nuts: ;) )

    Der Witz ist, gerade dann hat man keine Probleme. Es gibt da z.B. ein höchstrichterliches Urteil zu einem Fall, wo jemand eine illegale Schusswaffe zu so einem verabredeten Treffen mit Kontrahenten mitgeführt hat und dann in Notwehr einsetzen musste - die Waffenrechtsverstöße (Erwerb, Besitz, Führen) blieben komplett straffrei, da die Notwehr gegeben war. Führt man dagegen die illegale Waffe die ganze Zeit mit sich und gerät zufällig in eine Notwehrsituation, sieht es etwas schlechter aus!

    "Der Gott, der Eisen wachsen ließ, der wollte keine Knechte, drum gab er Säbel, Schwert und Spieß dem Mann in seine Rechte, drum gab er ihm den kühnen Mut, den Zorn der freien Rede, dass er bestände bis aufs Blut, bis in den Tod die Fehde." Ernst Moritz Arndt

    Einmal editiert, zuletzt von Broadhead (28. März 2009 um 03:32)

  • Zitat

    Original von Broadhead
    Der Witz ist, gerade dann hat man keine Probleme. Es gibt da z.B. ein höchstrichterliches Urteil zu einem Fall, wo jemand eine illegale Schusswaffe zu so einem verabredeten Treffen mit Kontrahenten mitgeführt hat und dann in Notwehr einsetzen musste - die Waffenrechtsverstöße (Erwerb, Besitz, Führen) blieben komplett straffrei, da die Notwehr gegeben war.

    Sorry, aber das klingt wenig plausibel! Sonst könnte ich mich einfach schwarz anmalen u. mich mit illegaler Waffe unter eine Nazi-Demo mischen (Notwehr-Situation garantiert).
    Und das "verabredete Treffen" ist eine Notwehr-Situation, mit der man rechnen mußte u. einfach hätte fernbleiben können.
    Demnach ist die Notwehr rechtlich zwar eindeutig (straffrei), aber der Waffenbesitz bleibt illegal. Es wundert mich schon, daß das fallengelassen wurde.
    Soll aber nicht heißen, daß ich das schlecht finde!

    mfg
    Sascha

    Wer nicht merkt, daß er von Idioten umgeben ist, merkt das aus einem gewissen Grund nicht..... :D

  • Zitat

    Original von Fisher´s Sam
    Demnach ist die Notwehr rechtlich zwar eindeutig (straffrei), aber der Waffenbesitz bleibt illegal. Es wundert mich schon, daß das fallengelassen wurde.

    Hier mal aus einem anderen Urteil zitiert die Leitsätze des BGH:

    Zitat

    1. Soweit der Einsatz einer rechtswidrig geführten Schusswaffe durch Notwehr gerechtfertigt war, entfällt auch die Strafbarkeit wegen des damit einhergehenden Führens derselben (BGH NStZ 1981, 299; BGH, Urteil vom 23. Juli 1998 - 4 StR 261/98).

    2. Die Strafbarkeit entfällt auch für alle Handlungen des Führens, Besitzens oder Erwerbens, die unmittelbar der Notwehr vorangehen, nicht aber, wenn ein längerer Zeitraum zwischen Einsatz und Beginn des Führens liegt (vorliegend das Führen während des gesamten Tatabends).

    "Der Gott, der Eisen wachsen ließ, der wollte keine Knechte, drum gab er Säbel, Schwert und Spieß dem Mann in seine Rechte, drum gab er ihm den kühnen Mut, den Zorn der freien Rede, dass er bestände bis aufs Blut, bis in den Tod die Fehde." Ernst Moritz Arndt

  • Okay, hab mal eben Juris angeschmissen und mir den Volltext reingezogen ;>. In vorliegendem Fall war aber so, dass nur wegen des (i.E. entschuldigten) Totschlages angeklagt wurde, insofern durfte außerhalb des Totschlages nicht mehr geprüft werden, ob ein Verstoß gegen das Waffengesetz vorlag.
    Eine Nachtragsanklage erfolgte auch nicht.
    Im Rahmen der Notwehr (unmittelbarer Zusammenhang) kann aber das Führen der Waffe tatsächlich mit von der Notwehr gedeckt sein. Insofern muss ich mich korrigieren.

    Demnach ist es aber auch egal, ob ich eine illegale Schlagrute oder ein Pfefferspray mit zur Konfrontation nehme.

    Wenn ich nun mit einem Pfefferspray beim regelmäßigen Führen "erwischt" werde und ich sage "das führe ich, um mich in Notwehr gegen Menschen verteidigen zu können", halte ich einen Verstoß gg. das WaffG für fraglich. Denn niemand kann im Voraus sagen, ob in einem hypothetischen künftigen Pfefferspray-Einsatz die Voraussetzungen für Notwehr vorliegen würden oder nicht. Wenn ich nun schon im oben genannten Wortlaut voraussetze, dass ich das Pfeffer nur in Notwehr einsetze, sollte man nicht anders stehen, als wenn man das Pfeffer direkt zu einer Konfrontation mitnimmt.

    Auf der sicheren Seite steht man aber natürlich, wenn man grundsätzlich nur zur Tierabwehr führt und dies auch so angibt.

  • Polizist: Warum in aller Welt haben Sie so ein gefährliches Pfefferspray dabei?
    Bürger: Es ist nicht so wie Sie denken. Ich habe es nur zur Tierabwehr dabei.
    Polizist: Was? Um 2:00 nachts hier mitten in der Stadt führen Sie ein Pfefferspray gegen nicht vorhandene wilde Tiere mit? Das kann doch wohl nicht Ihr Ernst sein!
    Bürger: Doch, stellen Sie sich vor! Neulich hat mich doch tatsächlich ein freilaufender Rottweiler festgesetzt. Einen Maulkorb hatte er nicht! Da hatte ich vielleicht Angst! Erst als die Straßenbahn kam, ist er weggelaufen. Was alles hätte passieren können. Tiere sind schließlich unberechenbar. Habe wohl nochmal Glück gehabt. Daher führe ich jetzt Pfefferspray! Sie haben ja auch eins! Hat mir ein netter :ngrins: Kollege von Ihnen empfohlen. ;)


    Klappe halten macht aber immer erstmal verdächtig. Wer offen und freundlich ist, Dinge plausibel erklären kann, hat meist bessere Chancen.

  • Zitat

    Original von White
    Denn niemand kann im Voraus sagen, ob in einem hypothetischen künftigen Pfefferspray-Einsatz die Voraussetzungen für Notwehr vorliegen würden oder nicht.

    Das hat doch damit überhaupt nichts zu tun. Du vermengst hier zwei Sachverhalte, die ich überhaupt nicht in Zusammenhang gebracht habe und die so zusammen keine Relevanz haben.
    Das käme nur in Betracht, wenn du das Pfefferspray tatsächlich in Notwehr gegen einen Menschen eingesetzt hast und dann angibst, dass du es extra für solche Fälle dabei gehabt hast.
    Führst du es einfach so mit der Zweckbestimmung als Waffe, spielt das Notwehrrecht überhaupt keine Rolle sondern nur das Waffengesetz.

    "Der Gott, der Eisen wachsen ließ, der wollte keine Knechte, drum gab er Säbel, Schwert und Spieß dem Mann in seine Rechte, drum gab er ihm den kühnen Mut, den Zorn der freien Rede, dass er bestände bis aufs Blut, bis in den Tod die Fehde." Ernst Moritz Arndt

  • Tur mir Leid. Ich stehe da vor einem groooßen Berg, über den ich nicht blicken kann ;D. Ich muss hier doch nochmal etwas ins Detail gehen.


    Also es geht gerade darum:

    Man führt ein zur Tierabwehr gekennzeichnetes Pfefferspray: will es gegen Tiere einsetzen: erlaubt, da es nicht unters WaffG fällt.
    Man führt ein zur Tierabwehr gekennzeichnetes Pfefferspray: will es gegen Menschen einsetzen: (angeblich) verboten

    Die hier genannte, durchaus denkbare Begründung

    Zitat


    Ist das Pfefferspray aber zum Einsatz gegen Menschen bestimmt, fällt es als Waffe unter das Waffengesetz und müsste dann zugelassen sein (Prüfzeichen).

    Hierzu:
    ____________________________________________________
    § 1 Gegenstand und Zweck des Gesetzes, Begriffsbestimmungen
    (2) Waffen sind
    a) die ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen zu beseitigen oder herabzusetzen, insbesondere Hieb- und Stoßwaffen;
    b) die, ohne dazu bestimmt zu sein, insbesondere wegen ihrer Beschaffenheit, Handhabung oder Wirkungsweise geeignet sind, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen zu beseitigen oder herabzusetzen, und die in diesem Gesetz genannt sind.
    ____________________________________________________

    Ein zur Tierabwehr bestimmtes Pfefferspray ist seinem Wesen nach nicht dazu bestimmt (da es als Tierabwehrspray in den Handel kommt), die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen herabzusetzen. a) fällt damit unstreitig weg.
    Es könnte aber eine Waffe nach § 1 II b) sein. Wenn man dies bejaht (durchaus denkbar), müssten wir also auch noch ein Prüfzeichen haben?!

    Und hier liegt der Pudel im Korn :ngrins:

    Punkt 1.3.5 Anlage 2 Abschnitt 1 WaffG bezieht sich nur auf

    Zitat

    Tragbare Gegenstände im Sinne des § 1 Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe a (siehe WaffG)

    somit gilt Punkt 1.3.5 in diesem Fall nicht. Für diese Waffe ist also kein Prüfzeichen ("zur Tierabwehr") erforderlich.

    Danach verstößt es also nicht gegen das Waffengesetz, wenn man ein Pfefferspray mit der Absicht führt, es gegen Menschen einzusetzen.

    Und nebenbei: das Amtsgericht Hamburg hat entschieden (Az 930 - 297/07 Jug), dass es nicht gegen das Waffengesetz verstößt, wenn die Kennzeichnung (Tierabwehr) durch Abnutzung unleserlich wird.

  • Bei mir in der Nähe gibt's Abends realtiv viele Punks mit relativ großen Hunden (ohne Maulkorb versteht sich, der ist ja unnötig).
    Hatte letztens einen ziemlichen Adrenalinkick als ich alleine an den Monsterhunden vorbei musste.

    Dachte als Schutz an Pfefferspray, falls der Hund mal nicht gehorchen sollte.
    Oder habt ihr eine bessere Idee? (die Gegend meiden geht schwer, täglich mit dem Taxi fahren ist nämlich ein bissl teuer)

    Eine Ritterrüstung wäre glaub ich ideal, aber da schaut man so lächerlich damit aus.

    Sind Punks grundsätzlich gewaltbereit oder eher auf der "Friede Freude Eierkuchen-Welle"?

    habe grad ein Gerät zur Hundeabwehr entdeckt. Kennt das jemand?
    Ist das nützlich?

    ein Dazer der mit Ultraschall funktioniert.

    http://www.dazer-eu.com/fragen.html

    Einmal editiert, zuletzt von Scaramanga (5. April 2009 um 10:30)

  • Moin moin :winke:

    ...nur mal so ein paar Gedanken dazu... ;)

    Also, ich stelle mir gerade mal jemand vor, "einen normalen Bürger" (durchnittlich groß, mit Bauch und relativ unsportlich, möglicherweise starker Raucher).

    Und nun lese ich hier, wie sich so jemand verteidigen soll... :laugh:

    Also stelle ich mir vor, dieser Bürger geht Nachts durch einen Park, oder eine Strasse (er muss dort durch, weil es keinen anderen Weg gibt...basta).

    Und nun steht dort ein Mann, recht kräftig (sieht gut durchtrainiert aus) und der kommt auf den Bürger zu - der Bürger versucht weiter zu gehen, wird aber nun geschubbst und angepöbelt, evtl. sogar geschlagen - Worte helfen nicht mehr... :confused2:

    Tja und nun, was soll er tun... :confused2:

    Er hat sein Pfeffer, gas oder sonnst für ein Spray oder seine entsprechende Pistole dabei (er hat natürlich die entsprechende Waffenerlaubnis, sprich Schein, also alles legal).

    1. Er schiesst oder sprüht auf den Angreifer - resultat, der Angreifer schüttelt sich kurz, wird nun aber dadurch noch agressiver und macht den Bürger platt
    (denn wegrennen, wie viele hier sagen, kann der Bürger nicht, denn nach 50m geht ihm die Luft aus und der Angreifer ist viel agiler)

    Tja, und rabiatere Mittel darf der arme Bürger ja nicht einsetzen... :new16:

    Da bleibt Ihm wohl nur übrig, diesen Ort zu meiden - und sich in seiner Freiheit einzuschränken...schade das es soweit kommen muss, hier in unserem doch soooo schönen Lande... :new16:


    Gottseidank habe ich hier, wo ich wohne solche Probleme "noch" nicht. Und ich möchte hier auch nicht schreiben, was ICH, mit solch einem Angreifer tun würde... :p:

    ...dat

    :S "Die Welt ist ein sch... Spiel, aber die Grafik ist geil" 8o
    Meine HP, schaut doch mal rein... Teddy-Trucker.de

  • Zitat

    Original von Sniper Teddy
    1. Er schiesst oder sprüht auf den Angreifer - resultat, der Angreifer schüttelt sich kurz, wird nun aber dadurch noch agressiver und macht den Bürger platt
    [/IMG]

    Das wird aber nicht so häufig passieren. Zwar heißt es immer wieder mal, dass in seltenen Fällen auch Pfeffer nicht so gut wirkt, allerdings ist immer noch die Regel, dass Pfefferspray hoch effektiv ist.

  • Zitat

    Original von White
    Das wird aber nicht so häufig passieren. Zwar heißt es immer wieder mal, dass in seltenen Fällen auch Pfeffer nicht so gut wirkt, allerdings ist immer noch die Regel, dass Pfefferspray hoch effektiv ist.

    Das mag vllt stimmen, aber da ist wieder das heikle Thema: Vorsatz oder nicht, wegen Pfeffer geladen bzw. mitgeführt.

    Aber sonst hast du recht, es gibt immer mal ne aAusnahme, aber das wird eben selten sein

  • cityboy, das haben wir doch anderswo schon erörtert: zur tierabwehr getragenes pfeffer gegen menschen einsetzen ist, wenn eine notwehrsituation vorliegt BSOLUT legitim. du überschätzt die problematischkeit von reinem pfeffer in ssw und pfeffersprays gegen menschen.

    und teddy war offensichtlich noch nie ordnungsgemäßem einsatz von oc ausgesezt. wer sich da nur kurz schüttelt hat sich meine bewunderung verdient, gewalttäter oder nicht :D

    o
    L_
    OL
    this is Schäuble. copy Schäuble into your signature to help him on his way to überwachungsstaat.