Kaufberechtigung Waffen/Munition

Es gibt 16 Antworten in diesem Thema, welches 2.091 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (17. März 2009 um 16:08) ist von Bad.Boy.

  • Hallo,

    ich habe seit 1976 eine Waffenbesitzkarte für einen 44er Revolver (Vorderlader). Musste hierfür auch Anfang 2009 einen Aufbewahrungsnachweis (Waffenschrank) erbringen.

    Frage:
    Kann ich mit diesem Berechtigungsschein auch Munition (Schwarzpulver) erwerben?
    Wenn ja, ist es dann auch möglich, bei egun entsprechende Artikel zukaufen, wo ein EWB/MES erforderlich ist?

    PS: Habe mir bei der Suche Mühe gegeben, aber ohne Erfolg

    Gruß wolfgang

    Einmal editiert, zuletzt von wolle.d (17. März 2009 um 13:14)

  • Hallo,

    da biste leider im falschen Forum.
    Hier gehts eigtl nur um SSWs.

    Hier sind zwar auch Leute utnerwegs, die die WBK haben, doch würde ich generell, wenns um scharfe Waffen geht, http://waffen-online.de/ empfehlen.

    Dort gehts nämlich rund um das Thema scharfe Waffen und Recht etc.

    Gruß Jochen

  • Wenn Du Presslinge kaufen willst, brauchst Du einen MES - also einen Eintrag in der WBK, das Du Munition kaufen darfst. Mich wundert aber, das Du seit 76 eine WBK fuer einen VL-Revolver hast. Eigentlich waren diese bis 2003 noch frei erhaeltlich.
    Ansonsten kannst Du loses Treibladungsmittel (SP und -ersatzstoffe) nur mit einem Pulverschein erwerben.

    Ihr Glück ist Trug und ihre Freiheit Schein:
    Ich bin ein Preuße, will ein Preuße sein!

  • Zitat

    Original von HWJunkie

    Nein, die sind seit 1976 WBK-pflichtig.

    2003 hat sich bei den Vorderladern nichts geändert.


    Stefan

    Danke fuer die Verbesserung! Bin noch 2 Kaffee von meinem wachen Zustand entfernt....

    Ihr Glück ist Trug und ihre Freiheit Schein:
    Ich bin ein Preuße, will ein Preuße sein!

  • Zitat

    Original von groza
    Soweit ich weiß braucht man um loses Schwarzpulver zu erwerben den Pulverschein, Presslinge zählen als normale Munition.


    Richtig :winke:
    Da es mein Gebiet ist, darf ich vielleicht ergänzen:

    Waffenrechtlich gelten kalibergroße Pulverpresslinge zur Munition, so dass diese mit der normalen Munitionserwerbserlaubnis in der WBK erworben werden dürfen. Ist der Revolver auf der (neuen) gelben WBK eingetragen, ist damit ohne weitere Erlaubnis auch der Munitionserwerb genehmigt. Bei einer grünen WBK muss in Spalte 7 ein "ja" stehen.

    Jedoch sind noch alte grüne WBK's im Umlauf, wo das noch etwas anderes geregelt war. Da sollten dann noch entsprechende Vermerke stehen.

    Diese Pulverpresslinge sind aber sehr teuer - 48 Stk für 25 €. Außerdem nicht so zündfreudig, gelten als unpräzise und man kann bestimmte Eigenschaften nicht über die Pulversorte und Körnigkeit wählen. Für gelegentliches Schießen mag das ausreichend sein, aber allein der exorbitant hohe Preis disqualifiziert eine häufige Nutzung.
    Zum Vergleich: 1 Kilo SP kostet so um die 45 € und reicht für mehr als 700 Standardladungen. Somit sind die Lehrgangskosten und Gebühren schnell wieder amortisiert. (700 Presslinge würden 365 € kosten!)

    Für loses Pulver (in Plastikflaschen, Dosen) muss eine Erwerbserlaubnis nach § 27 her - der sog. Pulverschein. Dazu ist ein Fachkundelehrgang mit abschließender Prüfung nötig und für das Bedürfnis eine Mitgliedschaft in einem Verein, also ähnlich wie die Bedingungen für eine WBK. Der Fachkundelehrgang ist vom Umfang nicht so umfangreich wie der für eine WSK. Allerdings ist das Mindestalter zur Teilnahme 21 Jahre.
    Näheres kann man in meiner FAQ nachlesen -> siehe mein Profil.

    Einmal editiert, zuletzt von Floppyk (17. März 2009 um 14:32)

  • Zitat

    Original von F600
    Mich wundert aber, das Du seit 76 eine WBK fuer einen VL-Revolver hast. Eigentlich waren diese bis 2003 noch frei erhaeltlich.

    Nach damaliger Erkenntnislage waren mehrschüssige Vorderlader (Revolver) WBK-pflichtig. Einschüssige dagegen nicht.

    wolfgang

  • Diese Revolver mit einschüssiger Trommel waren ein Kunstgriff, der sie damals auf der gelben WBK berechtigte.
    Obwohl einschüssig, waren diese jedoch nie frei, weil das historische Vorbild fehlt.
    Mit der neuen gelben WBK - eingeführt 2003, sind nun auch mehrschüssige Perkussionsrevolver auf Gelb möglich, so dass dieser "Kunstgriff" nicht mehr nötig ist.
    Einschüssige VL mit historischem Vorbild von 1871 waren und sind immer frei ab 18 zu erwerben. Das gilt auch für Kanonen. Jedoch das zum schießen notwendige Schwarzpulver ist und bleibt erlaubnispflichtig.

    Übrigens - so erklärt sich auch, warum der Pulverschein auch ohne WBK einen Sinn machen kann. Wenn jemand diese freien VL besitzt und diese schießen möchte, braucht er den Pulverschein, jedoch keine WBK.

  • Hier die Angaben auf meiner Waffenbesitzkarte (hellgrüne Farbe)

    Nr. 248/76
    befristet bis 1.6.1981
    Befristung gelöscht am 7.6.1981 (wollte eine Verlängerung beantragen, war aber nicht erforderlich, weil die Befristung amtlich aufgehoben wurde)
    Stempel mit Eintrag: "Befristung gelöscht"

    Textlaut:
    ...........wird hiermit die Erlaubnis erteilt, die von der Behörde in den Spalten 1-3 der Rückseite bezeichneten Schußwaffen zu erwerben und die tatsächliche Gewalt darüber auszuüben.

    Spalte 1-3 Art/Kaliber/Hersteller

    Bleibt auch noch die Frage, ob diese Waffenbesitzkarte als EWB zum Kauf bei egun berechtigt.

    Anforderung lt. egun:
    Nachweis einer EWB
    Der Nachweis einer EWB (Waffenbesitzkarte/ Jagdschein/ Munitionerwerbschein) kann nur im Original oder als beglaubigte Kopie erfolgen. Beglaubigungen von Dokumenten können u.a. auch öffentliche Stellen wie Einwohnermeldeämter, Pfarrämter oder Schulen vornehmen.

    Kann ich somit mit meiner WBS Waffen mit EWB-Anforderung kaufen?

    wolfgang

  • Zitat

    Original von wolle.d
    Hier die Angaben auf meiner Waffenbesitzkarte (hellgrüne Farbe)

    Bleibt auch noch die Frage, ob diese Waffenbesitzkarte als EWB zum Kauf bei egun berechtigt.


    Nein, weil Du auf einer grünen WBK für jede Waffe einen Voreintrag benötigst. Da die alte WBK nicht mehr (vom PC) bedruckt werden kann und nicht mehr mit den Spalten der aktuellen WBK übereinstimmt, wird sowiso eine neue WBK ausgestellt.
    Aaaaaber: in jedem Fall brauchst Du für jede weitere Waffe ein Voreintrag in dieser WBK und dafür musst Du wiederum Bedürfnis nachweisen. Weiterhin kann es sein, dass ein neuer Sachkundenachweis verlangt wird. Hast Du damals überhaupt zur Ausstellung der WBK eine Sachkunde nachweisen müssen?

    Einzig bei der gelben und roten WBK ist kein Voreintrag notwendig. Dafür sind aber nur bestimmte Arten von Waffen über diese WBK's erwerbbar.

    Einmal editiert, zuletzt von Floppyk (17. März 2009 um 15:30)

  • Dachte ich es mir. Dann wirst Du auch mit dem Wunsch einer neuen Waffe denjenigen ohne WBK und Sachkunde gleichgestellt.

    Also brauchst Du:
    Bdürfnis. Um das zu bekommen einjährige Mitgliedschaft in einem Verein, einjähriges Training.
    Waffensachkundezeugnis
    Dann kannst Du das Bedürfnis beim Verband (nicht Verein) beantragen. Ist das da, stellst Du Antrag auf eine Schusswaffe bei der Waffenbehörde. Diese wird dann Deine Zuverlässigkeit und persönliche Eignung prüfung und dann eine neue WBK mit einem Voreintrag ausstellen.
    Dann darfst Du gemäß des Voreintrages eine Waffe erwerben, die Du dananch eintragen lässt.

    Ergänzung: Bist Du als Sportschütze anerkannt, kannst Du auch je nach Bedürfnis auch eine gelbe WBK beantragen. Ist die Wunschwaffe prinzipiell eintragungsfähig, braucht man dann keinen Voreintrag.
    Unnötig zu erwähnen, dass der Voreintrag auf Grün mit Munitionserwerb 81 € kostet. Der Waffeneintrag dann nochmal knapp 13 €, egal auf welcher WBK.

    Einmal editiert, zuletzt von Floppyk (17. März 2009 um 15:49)

  • [

    Zitat

    Aaaaaber: in jedem Fall brauchst Du für jede weitere Waffe ein Voreintrag in dieser WBK und dafür musst Du wiederum Bedürfnis nachweisen. Weiterhin kann es sein, dass ein neuer Sachkundenachweis verlangt wird. .


    Z.B.:
    Ich bekomme bei einem Angebot egun glänzende Augen und möchte diesen Artikel mit EWB gerne kaufen.
    Wie soll das dann mit dem Voreintrag funktionieren?
    Ab zur Behörde, eintragen lassen und dann werde ich überboten?
    Warscheinlich verstehe ich etwas nicht/falsch!

    wolfgang

  • Du wirst mit einer Altbesitz WBK wohl keinen Neueintrag mehr bekommen, da Dir das Bedürfnis Fehlt.

    Diese wurde ja wohl nur ausgestellt, da du im Besitz einer damals freien Waffe warst, die dann WBK pflichtig wurde um diese dann legal behalten zu können.

    Da du aber weder Sportschütze mit Sachkundeprüfung, noch einer der wenigen anerkannten Sammler mit historisch bedeutsamer Sammlung und roter WBK bist, fehlt dir Wohl einfach das nachzuweisende Bedürfnis für eine Waffe um einen Voreintrag zu erhalten.

    Die Welt wird nicht bedroht von den Menschen, die böse sind, sondern von denen, die das Böse zulassen. (Albert Einstein) 
    Es gibt keine großen Entdeckungen und Fortschritte, solange es noch ein unglückliches Kind auf Erden gibt. (Albert Einstein)