Hi!
Hab mal ne frage. Darf man auch CO2 Waffen mit dem "Kleinen Waffenschein" führen?
Gruß THomas
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Hi!
Hab mal ne frage. Darf man auch CO2 Waffen mit dem "Kleinen Waffenschein" führen?
Gruß THomas
Nein.
Der Kleine Waffenschein ist nur zum führen von PTB-Zugelassenen Schusswaffen da.
Nein. Der KWS gilt nur für Waffen mit PTB-Zeichen, also Gas-und Schreckschusswaffen. Das Führen von CO2-Waffen ist verboten, wer es doch tut, macht sich strafbar.
Gruß, Yoda
ZitatOriginal von Tomy85
Hi!Hab mal ne frage. Darf man auch CO2 Waffen mit dem "Kleinen Waffenschein" führen?
Gruß THomas
Niemals nie nicht
Dacht ich mir fast schon aber transportieren um mal beim Kumpel ein paar schuss zu machen das darf man doch nur was gelten da für auflagen?
Ja, aber nur in einem abgeschlossenem Behältnis !
ZitatOriginal von Tomy85
Dacht ich mir fast schon aber transportieren um mal beim Kumpel ein paar schuss zu machen das darf man doch nur was gelten da für auflagen?
Führen und Transport sollte nun klar sein. Schießen beim Kumpel nur dann, wenn der Grundstückseigentümer oder der Mieter zugestimmt hat. Das gilt auch für das Schießen im Keller, Wohnung usw.
Weiterhin ist das Schießen im Garten so gut wie immer nicht erlaubt, wenn nicht bauliche Gegebenheiten ein Verlassen des Geschosses nicht verhindern können.
Jemand hat mal sehr treffend geschrieben: Sobald man vom Schützenstandpunkt den Himmel oder Nachbars Grundstück sehen kann, ist es nicht sicher gestellt und somit unzulässig.
Somit bleibt in den allermeisten Fällen nur das Schießen irgendwo im Haus.
Dann aber auch bitte sicher dafür sorgen, dass niemand aus Versehen in die Schusslinie laufen kann. Also die betreffenden Türen abschließen.
Warum muss man sowas überhaupt "führen". Ich transportiere meine Sachen zum Schiesstand und wieder nach Hause. Ich käm nie auf die Idee sowas nur so rumzuschleppen.
Ausser "lächerlich" oder "albern" fällt mir da jetzt nichts zu ein
ZitatOriginal von DerIngo
Warum muss man sowas überhaupt "führen". Ich transportiere meine Sachen zum Schiesstand und wieder nach Hause. Ich käm nie auf die Idee sowas nur so rumzuschleppen.Ausser "lächerlich" oder "albern" fällt mir da jetzt nichts zu ein
Hihi....
wenn so ein CO2 - Rambo dann mal an einen bösen gerät, da bekommt er nicht nur die Sahnespritze abgenommen sondern auch noch den Hintern versohlt...
Alles nicht so einfach. Diese ganze Diskussion um WBK-Pflicht usw. Es kommt nicht auf den Erlaubniszettel an sondern auf den Geisteszustand. Ich könnte die ganze Bude voll mit MG's haben - ich käme nichtmal ansatzweise auf die Idee soetwas zum Schaden anderer Menschen einzusetzen bzw. aus Spinnerei auf dem Ast durch die Stadt zu schleppen
ZitatOriginal von Floka
Ja, aber nur in einem abgeschlossenem Behältnis !
Nicht ganz.
in einem "geschlossenen" Behältnis.
Zitat13. ist eine Schusswaffe zugriffsbereit, wenn sie unmittelbar in Anschlag gebracht werden kann;
sie ist nicht zugriffsbereit, wenn sie in einem verschlossenen Behältnis mitgeführt wird.
ZitatOriginal von murphynator
Nicht ganz.
in einem "geschlossenen" Behältnis.
Seit dem 01.04.2008 muss dieses Behältnis verschlossen sein !
ZitatOriginal von Floka
Seit dem 01.04.2008 muss dieses Behältnis verschlossen sein !
In der Tat! Siehe:
Dazu hätte ich doch gleich noch eine Frage:
soweit ich das bisher beurteilen kann, besitzt keiner der sogenannten Hartschalenkoffer (z.B. Walther CP88) eine Möglichkeit zum Verschliessen. Und seien es nur zwei läppische Ösen, durch die man ein kleines Vorhängeschloss ziehen kann.
Wie also soll man gesetzeskonform eine gerade im Laden erworbene freie Waffe nach Hause tragen, ohne zuvor mit einem "Safe" im Laden aufzukreuzen?
Noch schlimmer wird es ja bei den Modellen, die "im Pappkarton" verkauft werden. Bin ich jetzt gezwungen, zum Kauf einer freien Waffe ein verschliessbares Behältnis mitzunehmen?
Auch wenn es etwas provokativ erscheint, ist die Frage durchaus ernst gemeint!
Grüsse an alle, die sich Gedanken machen
Hartschalenkoffer der CP88? Habe ich was verpasst? Das sind simple 5 ct Plastikbehälter mit Deckel.
Aber gesetzeskonforme Behältnisse gibt es auch preiswert. Alukoffer für 10 € aus dem Baumarkt, Kurzwaffenfutteral, (alter) Attachekoffer (mit funtionierenden Schlössern...
Versteh mich nicht falsch: dass ich "gesetzeskonforme" Behältnisse irgendwo kaufen kann, ist mir auch klar. Dazu kam mir z.B. neulich die Idee mit sogenannten "Leeren Pokerkoffern", die es relativ preiswert bei eboy gibt. Diese würden zumindest die gesetzlichen Ansprüche besser erfüllen, als die Verkaufs-"Koffer" (falls dir dieser Ausdruck besser gefällt) die derzeit über den Ladentische gehen.
Also der Waffenhändler meines Vertrauens verschweißt seine Tüten mit einem alten Waffeleisen...das Behältnis ist somit verschlossen. Aber bei den Umarex-CO2-Pistolen im Plastikköfferchen kann man doch um den Griff ein Vorhängeschloss machen, oder?
Black
ZitatOriginal von hallotoll
Wie also soll man gesetzeskonform eine gerade im Laden erworbene freie Waffe nach Hause tragen, ohne zuvor mit einem "Safe" im Laden aufzukreuzen?
In einer zugekebten Plastiktüte.
Dafür gibts extra Tüten, die kann man selbstklebend verschließen kann.
Somit ist die Waffe gegen den sofortigen Gebrauch geschützt.
Ich hab auch dumm geschaut, ist aber vom Gesetz her ok.
ZitatOriginal von BlackBull
Also der Waffenhändler meines Vertrauens verschweißt seine Tüten mit einem alten Waffeleisen...das Behältnis ist somit verschlossen. Aber bei den Umarex-CO2-Pistolen im Plastikköfferchen kann man doch um den Griff ein Vorhängeschloss machen, oder?Black
An meinem Koffer ist immer ein Zahlenschloß wenn ich zum Schießstand fahre.