ZitatOriginal von BlackBull
Also der Waffenhändler meines Vertrauens verschweißt seine Tüten mit einem alten Waffeleisen...das Behältnis ist somit verschlossen.
ZitatOriginal von steffirn
In einer zugekebten Plastiktüte.
Dafür gibts extra Tüten, die kann man selbstklebend verschließen kann.
Somit ist die Waffe gegen den sofortigen Gebrauch geschützt.Ich hab auch dumm geschaut, ist aber vom Gesetz her ok.
Demnach wäre der Transport einer freien Waffe in einem zugeklebten Briefumschlag auch gesetzeskonform? Oder wenn ich den "simplen 5 ct Plastikbehälter mit Deckel" mit einem Tesafilm verschliesse? Reicht das um bei einer eventuellen Nachfrage der Gesetzesvertreter abgesichert zu sein?
Das hört sich jetzt natürlich lustig an, die Frage ist aber immernoch durchaus ernst gemeint!
ZitatOriginal von Nomad6000
An meinem Koffer ist immer ein Zahlenschloß wenn ich zum Schießstand fahre.
Das ist auch gut so, aber das hat nichts mit der Frage zu tun.
Nehmen wir mal folgendes Beispiel:
Beim nächsten Shoppingrundgang erweckt irgendein CO2-Fahrkahrtenlocher meine Aufmerksamkeit beim Dealer meines Vertrauens. Das Teil wird werksseitig nur im Pappkarton ausgeliefert. Der nette Verkäufer nimmt nun sein Waffeleisen und verschweisst mir das Gerät in seiner Plastiktüte. Mit dem so "gesicherten" Gerät verlasse ich den Laden und draussen stehen ein paar nette Herren vom Sportverein Grün-Weiss. Die halten mich dann an und behaupten dann, ich würde die Waffe nicht ordnungsgemäss transportieren, weil da kein Schloss dran ist.
Wie mache ich dem netten Herrn mit Mütze nun klar, dass der Gesetzgeber hier keinerlei Vorgaben für die Art und Weise des Verschlusses vorgegeben hat und er deswegen (nur als Beispiel) auch einen zugeklebten Briefumschlag als "Transportbehältnis" akzeptieren muss??
Der guckt mich dann bestimmt genauso dumm an, wie ich eben bei den Antworten mit der Tüte geschaut habe. Und dann gibts natürlich erstmal Probleme...
Also: welche Art von Verschluss ist für den Transport ausreichend und vorallem gesetzlich ausreichend?