Naja,
eigentlich wollte ich nix mehr hier schreiben, aber nun kommt doch noch was.
Eigentlich ist es völlig egal wie viel Waffen der Vater hat, hatte, ob 2, 20, 200 soll er doch, wen interessiert es? Wenn sie, wie es der Gesetzgeber fordert, gelagert werden.
Bei diesem Fall ist nur eine der Waffen benutzt worden, die anderen nicht. Vermutlich weil die anderen ordnungsgemäß in einem Tresor lagen.
Von diesem Standpunkt ist es also egal ob da 2 oder 20 oder 200 gewesen wären.
Es gab hier anscheinend einen Verstoß gegen geltendes Recht.
Vermutlich wäre es also auch mit einer Waffe zu diesem Amok Lauf gekommen. Daraus könnte man schließen das die Anzahl der Waffen hier nicht entscheidend waren.
Vermutlich hätte der Täter auch keine 16 Waffen zur Ausführung seiner Taten mitgenommen, selbst wen sie ihm zur Verfügung gestanden hätten.
Bei neuerteilungen von WBK`s möchte die Behörde einen Nachweis über einen Tresor.
Was bringt jetzt eigentlich ein zentrales Waffenregister
Dieser Punkt ist mir immer noch ein wenig Schleierhaft, aber vielleicht kann man mich ja aufklären.
Die Polizei vor Ort wußte nach dem sie im Elternhaus war welche Waffen da sein sollten. Das konnen die Behörden im Kreis erfragen, bei uns jedenfalls.
Was bringt uns das Zentrale Register das die Behörde in Berlin oder Hamburg das auch weiß, schön für diese. Diese Behörden sind allerdings selten vor Ort. in dieser Situation hätte auch ein zentrales Waffenregister herzlich wenig gebracht, da die Nummer der Waffe ja nicht bekannt ist, war bis der Schütze tot war.
Dann gibt es immer weider den Vorschlag Waffen ins Schützenhaus. Was ist denn wenn die Polizeibehörde eine Aufbewahrung im Schützenhaus ablehnt da sie eine zu große Einbruchsgefahr sieht. Die durch eine Einbruchmeldeanlage alarmierten Streifenwagen können das abgelege Schützenhaus nicht rechtzeitig erreichen. Diebe könnten sich in der zwischenzeit mit stattlichen Arsenalen ausstatten.