Glasbrecher als Führungsgrund?

Es gibt 18 Antworten in diesem Thema, welches 4.512 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (9. März 2009 um 20:42) ist von Motorbiker.

  • hi,
    also ich hab mir letztens ein neues Einhandmesser gekauft. (im übrigen das Walther black
    tactical) Da das Messer hinten einen Glasbrecher hat, hab ich mich gefragt ob man das nicht als Führungsgrund ansehen könnte, dass wenn man bei einem Unfall die Scheibe einschlagen muss, dies auch machen kann.
    Glaubt ihr das könnte als Führungsgrund angesehen werden? (Ich bezweifle es, aber ich hoffe es )


    mfg kalzium

  • Wie immer bei Rechtsfragen: Ich bin kein Anwalt, von daher keine rechtliche Garantie auf meine Beiträge!

    Ich kann mir nicht vorstellen, dass das als Begründung reichen wird! Scheibenzertrümmerer kann man auch einzeln kaufen und dann wird der Polizist der dich anhält, dich wahrscheinlich auf diesen verweisen. Muss man halt ein Taschenmesser und einen Glaszertrümmerer mit sich führen, aber als Begründung für das Einhandmesser dürfte das nicht reichen, weil die sowieso verboten sind, ob mit Accessoirs oder ohne.

    Einmal editiert, zuletzt von Sgt. Miller (7. März 2009 um 18:15)

  • Zitat

    aber als Begründung für das Einhandmesser dürfte das nicht reichen, weil die sowieso verboten sind, ob mit Accessoirs oder ohne.

    Das stimmt nicht!

    Einhandmesser sind nicht verboten. Nur sind sie eingeschränkt zu führen.

  • Zitat

    Einhandmesser sind nicht verboten. Nur sind sie eingeschränkt zu führen.

    Entschuldigung, so muss es natürlich richtig heißen! Das "Verbot" bezog sich auch nur auf's Führen, hab's aber vergessen zu schreiben! ;)

    Einmal editiert, zuletzt von Sgt. Miller (7. März 2009 um 18:21)

  • Naja, Verboten ist es ja auch nicht wirklich...

    Zu einem sozial anerkannten Zweck (Brauchtumspflege, ... steht glaub ich im Lexikon) darf man sie ja mitführen.
    Das Problem ist bloß das man im Falle einer Kontrolle durch einen weniger qualifizierten Polizisten Pech haben kann. Messer wird eingezogen und man muss möglicherweise die Konsequenzen tragen.

    Gerade bei Messern die Tactical oder anderweitig "gefährlich" aussehen würde ich auf das Führen verzichten. Den Stress den man im Zweifelsfall hat ist es nicht wert.

  • Ist fast so eine Frage wie,

    Darf ich mein Einhandmesser, welches ich auf Arbeit führe, auch mitnehmen wenn ich den Betrieb verlasse und z.B. in den Supermarkt gehe?
    Eigentlich ja nicht, aber soll ich es andauernd ablegen?

  • Mein schlaues Buch sagt speziell zum Thema § 42a:
    Ein individueller Grund eines Einzelnen, kann keine Begründung im Sinne von einem allgemein anerkannten Zweck sein.
    Sonst würde genau das den 42a aushebeln, weil jeder leicht einen Grund dafür anführen könnte und das würde den Sinn des 42a zu wider laufen.

  • Dieses Einschränkungen beim Führen von bestimmten Messern sind ein
    reiner Pfusch seitens des Gesetzgebers

    so sagt

    Art. 103 II GG, § 1 StGB
    Eine Tat kann nur bestraft werden,
    wenn die Strafbarkeit gesetzlich
    bestimmt war, bevor die Tat begangen wurde.

    Und - ist das bei diesem unsäglichen Führverbot und seinen schwammigen Ausnahmen gegeben? Jeder Ministerialrat oder sogar jeder Dorfpolizist wird so in de Rolle des Gesetzgebers gedrängt. Dabei steht die Auslegung eine Gesetzes streng genommen noch nicht einmal einem Richter zu - er soll bestehende Gesetze nur anwenden.

    Wie sagt der Kommentar zu richtig:

    Wenn ein Richter sich in der Lage fühlt, einen unverständlichen oder mehrdeutigen Gesetzestext „richtig auszulegen“, dann wird wohl auch der Gesetzgeber in der Lage sein einen verständlichen, nicht mehrdeutigen Gesetzestext zu schaffen, zumal nur dem Gesetzgeber, wie bereits sein Name besagt, die gesetzgebende Funktion zukommt.

    Foppyk, wenn Dein schlaues Buch einen entsprechenden Kommentar abgibt (ich nehme mal an, dass es sich um ein Handbuch für den Polizeidienst handelt), dann gibt das eben nur eine willkürliche Auslegung des § 42a
    wieder.

    Was mich wirklich wundert, ist, dass die Messerhersteller hier den Gesetzgeber nicht auf rechtlichem Weg zwingen, dieses Gesetz nochmals zu überarbeiten. Wenn der Staat keine Einhandmesser will, dann soll er sie als verbotene Waffen einstufen und sich dann aber auch der Sinnfrage stellen.

    Aber Böker begnügt sich damit, auf dem Einband seines neuen Katalogs .darauf hinzuweisen: Unsere Garantie: Alle Artikel erlaubt nach dem Deutschen Waffengesetzt , ist damit genauso schwammig wie der Gesetzgeber und lässt die Folgen des Kaufs den Käufer ausbaden.

    So wie das Gesetz jetzt formuliert ist, lassen die wenigen Informierten ihre Einhandmesser zu Hause und die breite Masse (die diese Dinger bei Aldi gekauft hat) schert sich mangels besserem Wissen ein Dreck darum.

    Ein Gesetz, dass von den meisten nicht beachtet wird, dessen Einhaltung vermutich keiner kontrolliert ist genauso sinnlos, wie die Politiker, die es verfasst haben.

    :anon: an die Vertreter diverser Behörden, die hier mitlesen: Ich besitze weder Waffen noch waffenähnliche Gegenstände. Ich bin nur wegen der netten und kultivierten Mitglieder dieses Forums hier.

    Einmal editiert, zuletzt von barret (8. März 2009 um 18:35)

  • Zitat

    Original von barret
    Dabei steht die Auslegung eine Gesetzes streng genommen noch nicht einmal einem Richter zu - er soll bestehende Gesetze nur anwenden.

    Das ist so nicht ganz richtig.

    In der Gesetzgebung hat es sich seit Gründung der Bundesrepublik, und genau genommen schon lange davor bewährt mit unbestimmten Rechtsbegriffen zu arbeiten.

    Und das wurde auch hier umgesetzt, zieht sich aber bis hin zum Grundgesetz. Was ist denn z.B. die "Würde des Menschen" die unantastbar ist? Und genau DA fängt die Arbeit der Gerichte an.

    Ein Recht ohne Unbestimmtheit währe im übrigen noch viel komplizierter. Im vorliegenden Fall hätte man seitenlang Ausnahmen aufzählen und Auflage bestimmen können, wirklich verwertbarer währe das nicht gewesen und hätte zudem alle paar Monate an neue Gegebenheiten angepasst werden müssen. Das ist nämlich auch ein guter Grund für die Verwendung unbestimmter Rechtsbegriffe. Die Gesellschaft ist dauernd im Wandel, und nur unbestimmte Begriffe passen sich da "automatisch" an.

    Sätze wie Artikel 1 des GG sind zeitlos, was aber nicht bedeutet das sie nicht jede Generation anders für sich interpretiert und anwendet. Erst diese Unbestimmtheit macht sie Zeitlos.

    Das im WaffG Handwerklich schlecht gearbeitet wurde, O.K. das weiß wohl jeder. Daran ist der "Flaschenzug" schuld, Politiker wie zu Adenauer oder Erhards Zeiten lässt man eben nicht mehr nach oben wo sie anderen gefährlich werden könnten. Aber das Prinzip der unbestimmten Rechtsbegriffe ist daran nicht Schuld.

    Stell' Dir vor, es ist Krieg und keiner geht hin. Dann kommt der Krieg zu Dir. Willst Du jedoch Gutmensch sein, behalt' einfach die Hälfte ein.

    Einmal editiert, zuletzt von Erklärbär (8. März 2009 um 20:57)

  • Also ich habe mir nach 1.4.08 extra ein Einhandmesser mit Gurtschneider und Scheibenzertrümmerer zugelagt um es in der Mittelkonsole meines Töfftöffs zu platzieren. Gut sichtbar versteht sich.
    In der Seitenablage habe ich ein vom BKA herausgegebenes Merkblatt wo die wichtigen Stellen von wegen "allgemein anerkannter Zweck" etc. Markiert sind.

    Mögen sie mich steinigen aber DAS ist meine kleine Form des Protestes gegen diesen Schwachsinn.
    Ich habe eine gute (Waffen)rechtschutzversicherung.

    Wollen doch mal sehen ob ich Unfallhilfe nicht als allgemein anerkannten Grund vor Gericht glaubhaft machen kann. Und nein, ein Gurtschneider allein reicht mir nicht! Man muss ja manchmal auch sehr schnell Kleidung o.Ä. zerschneiden um dem Verletzten zu helfen.


    Gruß K.

    Only a government that is afraid of its citizens tries to control them.

    Die Feder ist mächtiger als das Schwert. Vorausgesetzt natürlich sie ist als Verschlussfeder in einer Glock 17 verbaut! :lol:

  • Zitat

    Original von Kentucky
    Wollen doch mal sehen ob ich Unfallhilfe nicht als allgemein anerkannten Grund vor Gericht glaubhaft machen kann.

    Genau so und nicht anders sieht es bei mir aus. Ich war lange Zeit ehrenamtlich im Rettungsdienst, bin ausgebildeter Rettungssanitäter und werde mein Victorinox Rescue Tool weiterhin immer und ständig bei mir tragen.

    Bei Messern wie dem Jim Wagner Reality Based Blade oder allem was mit "Tactical" oder "Reality" anfängt, habe ich ja, trotz vorhandenem Glasbrecher, Zweifel an der Glaubwürdigkeit einer entsprechenden Einlassung, dass man dieses Messer nur zur Unfallhilfe benötige und damit einen allgemein anerkannten Zweck ins Felde führen könnte...

    Aber bei einem Messer, was, trotz Einhandklinge, aufgrund seines Namens und der übrigen Werkzeuge als Rettungsmesser ausgelegt ist, so wie dies eben beim Rescue Tool der Fall ist, falle ich vom Glauben ab, wenn mir hier jemand vom Sportverein Grüß-Weiß eine OWi-Anzeige pinnt und diese dann auch noch vor Gericht Bestand haben sollte.

    Denn:

    Wenn Hilfeleistung bei Unfällen kein allgemein anerkannter Zweck ist, kann man m. E. den Tatbestand der unterlassenen Hifeleistung auch gleich aus dem Gesetz streichen. Gerade weil "Jeder" verpflichtet ist, im Rahmen seiner Möglichkeit zu helfen, muss eben das Führen der Werkzeuge, die eine angemessene Hilfeleistung ermöglichen, allgemein anerkannt sein.

    Das Gegenteil von "allgemein anerkannt" wäre ja, das Unfallopfer seinem Schicksal zu überlassen und einfach weiterzufahren.

    In diesem Zusammenhang frage ich mich übrigens bis heute, so rein denklogisch, weshalb Notwehr kein allgemein anerkannter Zweck zum privaten Führen eines Schlagstocks sein soll (wo doch extra rechtliche Rahmenbedingungen für Notwehr sowohl im Strafrecht als auch im Zivilrecht vorgesehen sind und damit die Möglichkeit der Notwehr jedem zugebilligt wird und wohl niemand ernsthaft die Auffassung vertreten kann, dass Notwehr nicht allgemein anerkannt sei).

    In diesem Sinne...

    Was senkt den Blutdruck eines Angreifers? Ein kleines Loch. Was senkt ihn schneller? Viele kleine Löcher. // Si vis pacem, para bellum.

  • Zitat

    Original von Jermaine25Bln
    Denn:

    Wenn Hilfeleistung bei Unfällen kein allgemein anerkannter Zweck ist, kann man m. E. den Tatbestand der unterlassenen Hifeleistung auch gleich aus dem Gesetz streichen. Gerade weil "Jeder" verpflichtet ist, im Rahmen seiner Möglichkeit zu helfen, muss eben das Führen der Werkzeuge, die eine angemessene Hilfeleistung ermöglichen, allgemein anerkannt sein.


    Wer sagt denn, dass eine Hilfeleistung mit Messern oder unten dem Führverbot stehende Mittel geschehen muss.
    Dann müsste man auch in diesem Sinne scharfe Schusswaffen führen dürfen, denn es könnte ja sein... *lol*

    Schon ein Anruf eines Rettungswagens oder eine Opfer die Wunden verbinden, das Aufstellen des Warndreiecks usw. sind unbestreitbar Hilfeleistungen. Außerdem ist die Hilfeleistung immer in dem Rahmen gefordert, was dem Hilfeleistenden zu zumuten und durchführbar ist. So ist es genauso wenig sinnvoll, ständig einen Feuerlöscher mit sich rumzutragen. Die Wahrscheinlichkeit mit einem Feuerlöscher jemanden helfen zu können, ist bei weitem größer, als das ausgerechnet mit einem Einhandmesser oder Waffe tun zu können.
    Außerdem gibt es Rettungsmesser ohne Einhandbedienung. Victorinox hat genau aus dem (deutschen) Grund die Klinge gewechselt und bietet das Rescue-Tool in beiden Versionen an.

  • Zitat

    Original von Jermaine25Bln
    Bei Messern wie dem Jim Wagner Reality Based Blade oder allem was mit "Tactical" oder "Reality" anfängt, habe ich ja, trotz vorhandenem Glasbrecher, Zweifel an der Glaubwürdigkeit einer entsprechenden Einlassung, dass man dieses Messer nur zur Unfallhilfe benötige und damit einen allgemein anerkannten Zweck ins Felde führen könnte...

    Wenn schon ein Jim Wagner als Rettungsmesser, dann das Reality Based Blade Emergency in leuchtrot ;)
    Mit stumpfer Spitze, integriertem Gurtschneider und Glasbrecher kommt man nicht so leicht in Erklärungsnot.

    Gruß
    Beowolf

    * Denn sie säen Wind und werden Sturm ernten. Ihre Saat soll nicht aufgehen; was dennoch aufwächst, bringt kein Mehl; und wenn es etwas bringen würde, sollen Fremde es verschlingen. * Hosea 8,7

  • Zitat

    Schon ein Anruf eines Rettungswagens oder eine Opfer die Wunden verbinden, das Aufstellen des Warndreiecks usw. sind unbestreitbar Hilfeleistungen. Außerdem ist die Hilfeleistung immer in dem Rahmen gefordert, was dem Hilfeleistenden zu zumuten und durchführbar ist. So ist es genauso wenig sinnvoll, ständig einen Feuerlöscher mit sich rumzutragen. Die Wahrscheinlichkeit mit einem Feuerlöscher jemanden helfen zu können, ist bei weitem größer, als das ausgerechnet mit einem Einhandmesser oder Waffe tun zu können. Außerdem gibt es Rettungsmesser ohne Einhandbedienung. Victorinox hat genau aus dem (deutschen) Grund die Klinge gewechselt und bietet das Rescue-Tool in beiden Versionen an.

    Also entschuldige bitte aber das sehe ich ganz und gar anders.

    Ich habe sowohl einen KFZ-Feuerlöscher als auch ein Rettungsmesser im Auto. Was ich auch immer von den zwei Sachen jemals brauchen werde, ich habs dann!

    Ich war schon mal in der unglücklichen Situation wo ich als erster an einen Unfallort kam und jemanden aus dem brennenden Auto holen musste. Daraufhin hab ich mir den Feuerlöscher angeschafft.
    Und glaub mir, du brauchst in so einer Situation ein Messer das du schnell und mit einer Hand öffnen kannst.

    Ich hatte damals nur einen Gurtschneider im Wagen. Der Sicherheitsgurt des Opfers war auch schnell durch. Leider musste die Jeans aber ebenfalls abgeschnitten werden weil sie an einem der drei Pedale festhing und nicht zu lösen war. Und versuch mal mit einem Gurtschneider ohne Spitze das zu bewerkstelligen.
    Hätte ich nicht mein böses Einhand-Taschenmesser gehabt, hätte es sein können daß dieser Mensch noch schlimmere Verbrennungen erlitten hätte!
    Wäre es ein Schweizer oder ein anderes Messer ohne Einhandpin gewesen, hätte ich es wahrscheinlich nicht mal aufgekriegt, so war ich am zittern.

    Soviel zu " Einhandmesser muss nicht sein".

    Und hätte ich in der Situation nur meine Pflicht getan, das Warndreieck aufgestellt, den Rettungswagen gerufen und die Wunden verbunden, wäre der Mann höchstwahrscheinlich verbrannt!


    Gruß K.

    Only a government that is afraid of its citizens tries to control them.

    Die Feder ist mächtiger als das Schwert. Vorausgesetzt natürlich sie ist als Verschlussfeder in einer Glock 17 verbaut! :lol:

    Einmal editiert, zuletzt von Kentucky (9. März 2009 um 18:16)

  • Zitat

    Original von Floppyk
    Mein schlaues Buch sagt speziell zum Thema § 42a:
    Ein individueller Grund eines Einzelnen, kann keine Begründung im Sinne von einem allgemein anerkannten Zweck sein.
    Sonst würde genau das den 42a aushebeln, weil jeder leicht einen Grund dafür anführen könnte und das würde den Sinn des 42a zu wider laufen.

    Diesen Kommentar des "schlauen Buches" kann ich nicht nachvollziehen.

    Das "berechtigte Interesse" kann m.E. nur individuell sein und der Zweck muß "allgemein anerkannt" aber nicht "öffentlich anerkannt gemeinnützig" sein.

    Ich nehme an, um beliebige Zweckbehauptungen auszuchließen, wird die Rechtsprechung den Weg gehen, objektive äußere Merkmale zu fordern, mit denen die Zweckbehauptung verifiziert wird. Der Rettungssanitäter z.B. wäre dann so ein Fall. Der "ich trag das immer, denn es könnte ja mal..." dürfte Probleme bekommen.

    Ich jedenfalls werde es mit Blick auf meine waffenrechtliche Zuverlässigkeit lieber erst mal eng sehen und im Fall der Fälle vom bedauernswerten Opfer ein Handyfoto machen, das sich die Gutmenschen dann übers Bett nageln dürfen.

    Einmal editiert, zuletzt von Sologun (9. März 2009 um 19:40)

  • Diesen Absatz aus dem "schlauen Buch" versteh ich auch nicht ganz.
    Das hieße ja in meinem Fall, daß ich als hilfsbereiter Mensch erst Sanitäter werden muss um berechtigt zu sein mein Rettungsmesser im KFZ zu haben. Dann aber auch wiederum nur wenn ich dienstlich unterwegs bin.

    Mann mann mann,.........

    Und da wundern die sich daß niemand mehr bei einem Unfalkl helfen will.
    Die machens einem aber echt schwer.

    Es hängt natürlich nicht davon ab ob ich jetzt ein Einhandmesser dabei hab oder nicht, ich persönlich würde auch so helfen. Aber mit dem richtigen Werkzeug kann man halt schneller und effektiver helfen.

    Und wenn mir DAS einer ankreiden will, bitteschön. Die Blöd-Zeitung wird sich auf so einen Fall stürzen wie die Fliegen auf den Haufen.


    Gruß K.

    Only a government that is afraid of its citizens tries to control them.

    Die Feder ist mächtiger als das Schwert. Vorausgesetzt natürlich sie ist als Verschlussfeder in einer Glock 17 verbaut! :lol:

  • Bin weder Anwalt noch rechtlich bewandert, aber ich glaube, der Glasbrecher allein weist das Messer noch nicht als Rettungsgerät aus. Es gibt ja auch Rescue-Messer mit Glasdorn und Gurtschneider, die einzig aufgrund der Einhand-Klinge auch unter das Führverbot fallen - selbst Montage im Auto würde bei einem schlecht gelaunten Richter NICHT als Grund zum legalen Führen ausreichen.

    Willkommen auf dem Planeten Deutschland... :(

    Edit: ich habe bei meinem Black Tac Tanto inzwischen den Öffnerpin abgeschraubt und die verlängerte Parierstange von der Klinge abgeschliffen - das Messer bekommt man jetzt nicht mehr mit einer Hand auf. :n17:

    Ich bitte darum, mir in Zukunft keine Fragen mehr zu stellen (auch nicht per PN!!!), warum ich Neu-Usern hier immer wieder die gleichen Fragen beantworte - das ist allein MEINE Entscheidung! X(
    User, die von mir eine Rechtfertigung für meine Hilfestellungen verlangen, werden AB SOFORT komplett ignoriert!!!!!

    Einmal editiert, zuletzt von Motorbiker (9. März 2009 um 20:44)