hi,
also ich hab mir letztens ein neues Einhandmesser gekauft. (im übrigen das Walther black
tactical) Da das Messer hinten einen Glasbrecher hat, hab ich mich gefragt ob man das nicht als Führungsgrund ansehen könnte, dass wenn man bei einem Unfall die Scheibe einschlagen muss, dies auch machen kann.
Glaubt ihr das könnte als Führungsgrund angesehen werden? (Ich bezweifle es, aber ich hoffe es )
mfg kalzium