Zitat vo B14617174
Aber mal ne Frage, bei mir im Nachbarort da is immer ne Party aufm Schloßplatz (Schwetzingen wohnt da vielleicht noch jdm?). Darf ich da meine Waffe dann mit hinnehmen, weil normalerweise is des ja verboten ne Waffe auf öffentliche Veranstaltungen mitzunhemen. Und da da immer viele grüne Männchen rumstehen, bin ich net scharf drauf, daß die meine Waffe cashen.
Also ich würde sie dann da nicht mit hin nehmen. Das Führen ist zwar erlaubt, aber wie Du sagst, ist das anscheinend ne öffentliche Veranstaltung. Und selbst wenn nicht, spätestens beim ersten Abfeuern bist Du nicht mehr im legalen Raum. Denn der Schuß galt dann bestimmt nicht der Selbstverteidigung und der Schloßplatz ist bestimmt auch nicht Dein befriedetes Besitztum.
Also ich würd die P99 lieber zu Hause lassen. Sicher ist sicher!
Gruß
Micha