Scharfe Muni geschickt bekommen!

Es gibt 102 Antworten in diesem Thema, welches 10.992 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (3. März 2009 um 11:29) ist von Paramags.

  • Wer sagt denn das es ein Scherz war?
    Aber jetzt im Ernst,wie sagt man"Der Teufel ist manchmal ein Eichhörnchen".
    Vielleicht wird unserer Gummiente erst jetzt bewusst was er da in
    einer evtl.Kurzschlussreaktion losgetreten hat.
    Wollen wir mal hoffen das sich alles zum guten wendet.

    Gruß casio :n12:

    Einmal editiert, zuletzt von casio (28. Februar 2009 um 10:43)

  • Zitat

    Original von Lt. Columbo
    Rechtlich war es sicher einwandfrei was Du gemacht hast. Aber ob es moralisch bzw menschlich der einzig gangbare Weg war... :confused2: Das wirst Du mit Deinem Gewissen klären müssen.

    Du hast natürlich nicht vorher mit dem Verkäufer Kontakt aufgenommen nehme ich mal an? So daß dieser Irrtum vielleicht im Guten hätte geklärt werden können. Wo Menschen arbeiten passieren nunmal Fehler. Es wird sich hier vielleicht auch um einen gehandelt haben?

    Wie auch immer es zu diesem Fauxpas gekommen ist... Du hast das Problem tatkräftig angegangen und es auf eine sehr deutsche Weise gelöst.


    Dem kann ich nur zustimmen :new16:

  • Muss ich Lt. Columbo Recht geben

    Man sollte nicht voreilige Entschlüsse ziehen .

    Vielleicht hat der gute auch schön alles auf der wbk alles drum und dran aber hat seine Waffen Schränke nicht grade ordentlich und hat in der Hecktick zum falschen Packet gegriffen.


    Gruss Twin

    SSW: Browing Mod.GPDA 9,Röhm RG 89N,Valor B.G.i , Colt Double Eagle Mod.Combat Comander , Röhm RG 96,Röhm RG 89. Röhm RG9 ..Reck Baby Automatic, S&W 1911, S&W Ciefs Specail.

  • Hi,

    passieren wird der Ente nichts! ;)
    Er hat ja gemeldet, aber vorbei kommen wird bestimmt noch mal wer oder du mußt noch mal vorbeischauen. Je nach dem was der Versender gesagt hat.


    Da fällt mir noch ein Fall ein den ich vor ein paar Jahren mal miterlebt habe.
    Da hat ein bekannter von mir auf einen Dorf bei uns in der nähe einen kleinen Bauernhof geerbt den er für sich zum Wohnen umgebaut hat.
    Als er schon 3 Jahre dort wohnte hat er beim fälligen "alles was in der Scheune ist wegschmeissen" ein Ofenrohr nebst Mun und zwei MP40 ohne Mun aber mit 14 leeren Mag´s mit Tasche gefunden.
    Das Zeug war noch in sehr guten Zustand, er hat dann die damals noch grünweissen gerufen die dann mit dem Kamfmittelräumdienst anrückten.
    Aber großen Ärger hat er nicht gehabt, auch wenn er gefragt wurde warum die Sachen erst 3 Jahre nach der Besitzübernahme angezeigt wurden.
    Das hat er erklärt und dann wurde das Verfahren eingestellt.

    Also keine Angst wegen ein paar .22er Murmeln, das wir wenn es auf ihn zurück kommt eh wegen nichttigkeit eingestellt. Die Gerichte haben besseres zu tun.

    Gruß C.C.

    Zeige einem schlauen Menschen einen Fehler und er bedankt sich.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen!

  • Gute Frage, keine ahnung wer bei so einem Fund der Eigentümer ist.
    Im Grunde müsste das der Staat sein.

    Wenn man die Hürde überwunden hat und das Geld für einen Umbau dann auch noch da ist sollte das möglich sein.


    Bei uns hier in der Gegend wurden übrigens schon häufiger in den letzten Jahren solche Funde gemacht. Drei davon habe ich sogar gesehen.
    Man sollte ja eigentlich meinen das die Ami´s das damals alles eingesammelt haben.

    Gruß C.C.

    Zeige einem schlauen Menschen einen Fehler und er bedankt sich.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen!

  • Es ist erschreckend, mit welcher Selbstverständlichkeit in Deutschland Menschen denunziert, angezeigt oder anderweitig in die Pfanne gehauen werden.
    Wie kann ein einigermaßen logisch denkender Mensch überhaupt auf die Idee kommen, dass das Absicht war? Selbstverständlich hat der arme Versender entweder unwissend (mit SSW Muni verwechselt) oder bei evtl. mehreren zu versendenden Päckchen einfach etwas verwechselt.
    Wenn ich illegalerweise scharfe Munition habe und diese loswerden will, schicke ich sie dann einem Wildfremden????? NEVER!!
    Also für mich ist die Sache glasklar. Sollte Gummiente jetzt Ärger bekommen, was ich ihm trotzdem nicht wünsche, so ist das vielleicht auch eine Lektion fürs Leben.
    In diesem Sinne, allen ein schönes Wochenende.
    Marc

  • Da passt ja irgendwie der Spruch aus seiner Signatur:

    Das Lesen deckt Ihren Tagesbedarf an [...] Niedertracht.

    :new16:

    Hoffen wir mal das beste für beide Parteien. Außer er hat die absichtlich rien, dann soll ihn der Teufel holen :evil:

    Diese Seite beweist, was bisher keine Studie beweisen konnte: Die Intelligenz deutscher Bürger wird unterwandert von einer zeitung und deren Onlineportal!

    Ich will eine Daisy 717 :cry:

  • @ Christian.. hier waren damals die Briten, und wer mit einer Waffe erwischt wurde... Militärgericht, Genickschuss.

    Die hatten dann vermutlich genausoviel Angst wie heute, das der MP zu melden.... also wurds irgendwo versteckt.

  • Na also alte Schrotflinten oder Floberts wird man z.B auf alten Bauernhöfen noch genügend finden. So ziemlich jeder Hof hatte damals zumindest eine Flinte.

    Und ich schätze mal daß nur wenige davon damals 1975 angemeldet wurden. ;)


    Gruß K.

    Only a government that is afraid of its citizens tries to control them.

    Die Feder ist mächtiger als das Schwert. Vorausgesetzt natürlich sie ist als Verschlussfeder in einer Glock 17 verbaut! :lol:

  • Ein Blick ins Waffengesetz erleichtert die Rechtsfindung:

    § 37 Anzeigepflichten
    (1) 1Wer Waffen oder Munition, deren Erwerb der Erlaubnis bedarf,
    1.beim Tode eines Waffenbesitzers, als Finder oder in ähnlicher Weise,
    2.als Insolvenzverwalter, Zwangsverwalter, Gerichtsvollzieher oder in ähnlicher Weise
    in Besitz nimmt, hat dies der zuständigen Behörde unverzüglich anzuzeigen. 2Die zuständige Behörde kann die Waffen und die Munition sicherstellen oder anordnen, dass sie binnen angemessener Frist unbrauchbar gemacht oder einem Berechtigten überlassen werden und dies der zuständigen Behörde nachgewiesen wird. 3Nach fruchtlosem Ablauf der Frist kann die zuständige Behörde die Waffen oder Munition einziehen. 4Ein Erlös aus der Verwertung steht dem nach bürgerlichem Recht bisher Berechtigten zu.

    Alles klar?

    Einmal editiert, zuletzt von Sologun (28. Februar 2009 um 15:19)

  • Zitat

    Original von Sologun
    Ein Blick ins Waffengesetz erleichtert die Rechtsfindung:

    § 37 Anzeigepflichten
    (1) 1Wer Waffen oder Munition, deren Erwerb der Erlaubnis bedarf,
    1.beim Tode eines Waffenbesitzers, als Finder oder in ähnlicher Weise,
    2.als Insolvenzverwalter, Zwangsverwalter, Gerichtsvollzieher oder in ähnlicher Weise
    in Besitz nimmt, hat dies der zuständigen Behörde unverzüglich anzuzeigen. 2Die zuständige Behörde kann die Waffen und die Munition sicherstellen oder anordnen, dass sie binnen angemessener Frist unbrauchbar gemacht oder einem Berechtigten überlassen werden und dies der zuständigen Behörde nachgewiesen wird. 3Nach fruchtlosem Ablauf der Frist kann die zuständige Behörde die Waffen oder Munition einziehen. 4Ein Erlös aus der Verwertung steht dem nach bürgerlichem Recht bisher Berechtigten zu.

    Alles klar?

    Und genau wegen dem Fettgeschriebenen hat er absolut korrekt gehandelt.

    Ich weis nicht warum hier gleich gemeint wird daß man den anderen in die Pfanne hauen will, als rechtschaffender Bürger und/oder Waffenbesitzer kennt man die gesetzeslage und hält sich auch daran und geht in dem fall auf nummer sicher. Wenn der Versender glaubhft machen kann daß es ein versehen war daß er die Mun in die Waffe gelegt hat weil Erbschaft oder onstwas wird er außer nen rüffler auch nicht viel bekommen.

    Gruß
    Thomas

  • Hallo Thomas
    Den wahren Sachverhalt kennt hier keiner!!!!!
    Und wenn der Verkäufer sagt,das er nicht weiß woher
    die Munition ist(VIELLEICHT LIEST ER MIT).
    Was ist denn dann?
    Die Polizei und auch die Bevölkerung reagiert auf Waffen(MUNITION),ob freie
    Waffen oder nicht sehr sensibel.
    Ob er dafür jetzt bestraft wird oder nicht,keine Ahnung.
    Aber es könnte jede Menge ÄRGER auf unsere Gummiente zukommen.

    Gruß casio

  • Korrekt gehandelt hat unser rechtschaffener Bürger. Aber wie geht jetzt die Geschichte nach der normalen Lebenserfahrung weiter?

    Vernehmung des Verkäufers. Wenn das nicht ein absoluter Volltrottel ist, kommt dabei folgende Aussage heraus: "Ich habe nie scharfe Munition besessen noch welche verschickt. Welches Motiv hätte ich, einem wildfremden Menschen scharfe Munition zu schicken? Ich kann nur vermuten, dass der Käufer wegen Unzufriedenheit über den Ablauf unseres Geschäftes sich an mir rächen will.
    Ich erstatte hiermit Anzeige wegen Verleumdung und Vortäuschung einer Straftat."

    Glaubt der Richter das (und ich würde die Geschichte glauben) dann kommt folgendes:

    1) Wer wider besseres Wissen einer Behörde oder einer zur Entgegennahme von Anzeigen zuständigen Stelle vortäuscht,
    1. daß eine rechtswidrige Tat begangen worden sei oder
    2. daß die Verwirklichung einer der in § 126 Abs. 1 genannten rechtswidrigen Taten bevorstehe,

    wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in § 164, § 258 oder § 258a mit Strafe bedroht ist.

    und/oder

    §186 StGB[1]:

    „Wer in Beziehung auf einen anderen eine Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen geeignet ist, wird, wenn nicht diese Tatsache erweislich wahr ist, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“

    Und irgendwie hätte ich kein Mitleid, wen den Themenstarter so etwas trifft. Wir haben es mit diesem Waffenrecht für Sklaven schon schwer genug, und werden wegen jeder Blähung von rechtschaffenen Bürgern in den Kot geritten,
    da müssen wir uns nicht auch noch gegenseitig das Leben schwer machen.

    :anon: an die Vertreter diverser Behörden, die hier mitlesen: Ich besitze weder Waffen noch waffenähnliche Gegenstände. Ich bin nur wegen der netten und kultivierten Mitglieder dieses Forums hier.

  • Nein, kann nicht. Wie paranoid seit ihr eigentlich mittlerweile schon geworden?

    Sollte der Verkäufer leugnen, dass er die Patronen versendet hat, liegt die Beweispflich seitens der Staatsanwaltschaft. Und diese wird garantiert nicht bei Gummiente suchen, da dieser den Fall erst zur Anzeige brachte. Er wird allerhöchstens zeugenschaftlich verhört und gut. Die Auslagen bekommt er auch noch erstattet.

    Mal zum Verkäufer.
    Ich gehe davon aus, dass es sich bei dem verkauf um Nachlass handelt.
    Gibt dieser bei der Pol also an, dass er die Mun für Platzpatronen für diese Waffe gehalten hat, was nach dem äußeren Erscheinungsbild möglich ist, wird das Verfahren gegen ihn mit größter Warscheinlichkeit wegen geringer schuld bzw gegen Zahlung einer Geldbuße eingestellt.

    Es sei denn, der Fall gerät an einen übereifrigen Staatsanwalt in Sachen Waffenrecht, aber davon gehe ich nicht aus.


    So, jetzt wurde das Ganze hier schön juristisch und möchtegernjuristisch durchgekaut und jetzt mal Butter bei die Fische.
    Abwarten, tee trinken und warten, was Gummiente zu dem fall zu sagen hat.

    P.S. wer so übereifrig paraniod ist und denkt, bei Gummiente steht schon das SEK vor der Tür, der kann gerne mit mir wetten. Ist leicht verdientes geld.

  • Also wer da den Ärger bekommt ist mir relativ egal.
    Ich finde beide haben sich hier etwas merkwürdig verhalten .
    Der eine das er sowas verschickt (ein Versehen kann ich mir hier nur sehr
    schlecht vorstellen, da man ja weiss wie sensibel das Thema ist)
    und der andere der ohne Nachfrage gleich zur Polizei rennt.
    Egal.
    Aber leider habe ich die Befürchtung das durch solche Geschichten
    die Kaüfer und Verkäufer bei EGon noch genauer betrachtet werden,
    und im schlimmsten Fall es irgendwann ein Verbot dieser Handelsplattform
    gibt.
    Zumal durch das breittreten hier im Forum es natürlich jetzt jeder mitgekriegt hat.

  • Zitat

    Original von Tornado-mdc
    nachdem ich diesen thread mal so einigermaßen durchgelesen habe fühle ich mich in meiner vermutung mal wieder bestätigt: es gibt leute die probleme haben und es gibt noch welche, die sich zusätzliche suchen.

    Aber wirklich. Es wäre das einfachste gewesen das Ding anonym zu entsorgen und gut war's. Warum muss man in Deutschland wegen Kleinigkeiten immer den Bürokratenweg gehen? Formal war es sicherlich korrekt was du gemacht hast, aber eigentlich ziemlich überzogen.

  • Zitat

    Original von Joffix

    Aber wirklich. Es wäre das einfachste gewesen das Ding anonym zu entsorgen und gut war's.

    Anonym entsorgen wäre m. E. auch keine gute Maßnahme, denn das Eigentum an der Ware hat man nicht erworben, wenn man irrtümlich etwas zugesendet bekommen hat.

    Aus welchem Grunde auch immer die Munition ins Paket gelangte, sei mal dahin gestellt. Ein Irrtum beim Pakete packen, kann immer mal vorkommen, auch wenn man natürlich, gerade bei derartigen Inhalten, besonders viel Sorgfalt walten lassen sollte.

    Auch wenn ich nachvollziehen kann, dass man nicht gerne illegal besessene Dinge zu Hause haben möchte, so finde ich doch, dass man derlei Sachverhalte zunächst mal auf dem kurzen Wege mit dem Versender besprechen sollte (Anruf/eMail), bevor man das bei der Behörde meldet und damit u. U. eine Lawine lostritt, die für den so angeschwärzten Handelspartner unangenehme Folgen haben dürfte (waffenrechtliche Zuverlässigkeit).

    Man hätte ja auch immernoch die Möglichkeit, die Munition bis zur Klärung des Sachverhalts einer berechtigten Person zu überlassen. So könnte man diese z. B. beim Waffenhändler / BüMa seines Vertrauens - nach vorheriger Klärung - vorübergehend deponieren.

    Ich bin nicht der Meinung, dass hier irgendein ein Risiko im kurzeitigen Verzuge bestanden hätte. Die Zeit zur Kontaktaufnahme hätte man sich nehmen können. So hat das irgendwie was von Panikreaktion und den Beigeschmack des vorauseilenden Gehorsams, auch wenn es unter rein linientreuer Betrachtung wiederum nicht falsch war.

    Aber wo man Handlungsspielräune erkennt, sollte man diese m. E. auch Nutzen. Man selber könnte schließlich auch mal in eine Situatione geraten, wo man froh ist, dass das Gegenüber Fünf hat gerade sein lassen. Shit happens...

    Einmal editiert, zuletzt von gunimo (28. Februar 2009 um 20:59)

  • Zitat

    Original von Floppyk
    Nun wartet doch mal ab, was Gummiente berichten wird. Er sitzt sicherlich auf heißen Kohlen und wir wollen nicht weitere Streichhölzer dran halten.

    Er hat das Thema hier schließlich selber zu Diskussion gebracht. Also muss er sich im Gegenzug auch Meinunge und Kommentare gefallen lassen, die ihm u. U. keine Freude bereiten.

    So what?

    Einmal editiert, zuletzt von gunimo (28. Februar 2009 um 20:51)