Scharfe Muni geschickt bekommen!

Es gibt 102 Antworten in diesem Thema, welches 11.304 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (3. März 2009 um 11:29) ist von Paramags.

  • Moinsen.
    Folgendes hat sich zugetragen:
    Ich habe bei Egun eine SSW (RG9) ersteigert und heute geschickt bekommen. Leider hat der Verkäufer gemeint, er müsste mir eine angebrochene Packung .22er Schrotpatronen mitschicken. Selbstredend stand das nicht in der Artikelbeschreibung :bash:
    Meine Mitbewohnerin hat das Paket angenommen und vor die Zimmertür gestellt, als ich eine Stunde später von der Arbeit kam habe ich das Paket gleich geöffnet und - autsch :(
    Da mir nichts bessere einfiel, habe ich gleich die Muni genommen und bin damit zu den Freunden und Helfern gegagen, mit Ausdruck der Auktionsseite und Adresse des Verkäufers. Erste Frage der entgegennehmenden Beamtin: ob ich einen Waffenschein besitze. Nja, sie meinte dann auch, dass sie davon eigentlich keine Ahnung habe :new16:
    Also wurden die Personalien aufgenommen, ich habe die Übergabe der Patronen quittiert bekommen und das war's.
    Frage: was könnte mich jetzt erwarten? Ein kurzes Statement von mir als Zeuge oder schlägt bald die Exekutive hier auf und krempelt mir die Bude um? :confused2:

  • Ja klar....ich tippe mal "Ich? Nö....habe da gar nichts beigelgt....muß sich um eine Verwechslung halten...."

    Oder er mailt dich wutentbrannt an wenn Sache grössere Kreise zieht....."Hey, Du hättest auch Schweigen können und Patronen stillschweigend behalten können."

    Naja......aber da wir hier nix unterstellen wollen, nehmen wir an es war ein Versehen..... :crazy2:

    Alles spekulativ.....

  • Ich finde einfach, es ist eine Frechheit, seine (wohl illegal besessene) Muni einfach jemand anderem unterzuschieben. Soll er sie doch selbst entsorgen.
    Vielleicht wäre ich auch nicht ganz so erregt gewesen, wenn der eigentliche Auktionsgegenstand nicht so versifft gewesen wäre...

    2 Mal editiert, zuletzt von Gummiente (27. Februar 2009 um 22:46)

  • Du hast das richtige gemacht, zur Polizei und Gut.
    Abwarten was darauf kommt...

    Tonight, tonight, yea ...I could use somebody! Someone like you...

  • Hätte man da nicht zuerst den Verkäufer mal anmailen sollen ob es ein Versehen war ?
    Hätte ich zumindest gemacht oder den mal angerufen ob da was schief gelaufen ist.
    Nun hat er dicken Ärger an der Backe deswegen,fehler passieren immer mal wieder würde ich dem zuerst mal nichts böses unterstellen.

    StGB §328, Absatz 2.3

    Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine nukleare Explosion verursacht.

    Einmal editiert, zuletzt von Mister-L (27. Februar 2009 um 23:23)

  • Rechtlich war es sicher einwandfrei was Du gemacht hast. Aber ob es moralisch bzw menschlich der einzig gangbare Weg war... :confused2: Das wirst Du mit Deinem Gewissen klären müssen.

    Du hast natürlich nicht vorher mit dem Verkäufer Kontakt aufgenommen nehme ich mal an? So daß dieser Irrtum vielleicht im Guten hätte geklärt werden können. Wo Menschen arbeiten passieren nunmal Fehler. Es wird sich hier vielleicht auch um einen gehandelt haben?

    Wie auch immer es zu diesem Fauxpas gekommen ist... Du hast das Problem tatkräftig angegangen und es auf eine sehr deutsche Weise gelöst.

    Jugend ist beständige Trunkenheit - sie ist das Fieber der Vernunft

    Francois de la Rochefoucauld ( französischer Moralist des 17. Jhdt )

  • Wahrscheinlich kriegt der Verkäufer Ärger aber sicherheitshalber würde ich doch mal mit nem Besuch der polente rechnen zur kontrolle ob du auch nix illegales machst.
    Richtig Ärger gibts nur dann wenn man die Dinger behält.

    Selch:W:urst

  • Siehste...
    Wenn ich nen Paket öffne, ist immer ein Zeuge bei. Zur Beweissicherung noch nen Foto...betrifft allerdings nur die Vollzähligkeit und den Zustand der Ware...zuviele schlechte Erfahrungen gemacht!
    Ehrlich, ich hätte dem das an deiner Stelle zurückgeschickt,war wohl doch eher ne bösartige Retourkutsche wegen dem Rest der Lieferung :confused2: :confused2:
    Du hättest das ebenso gut beim nächsten Schützenverein an einen Berechtigten übergeben können und es hätte kein Hahn mehr danach gekräht!

    Haenel, what else?

  • Logisch wird die Polizei vorbei kommen, bzw. der Staatsanwalt wird sicherlich auch einige Fragen haben. Schließlich ist das Überlassen von erlaubnispflichtiger Munition an Unberechtigte eine Straftat. Da muss der Staatsanwalt tätig werden.
    Außerdem wird man wissen wollen, woher der vormalige Besitzer die Mun hat. Er wird wohl kaum eine Berechtigung haben, denn sonst wüsste er, dass eine Weitergabe an Unberechtigte verboten ist.

    Dann wollen wir mal hoffen, dass die Sache für Gummiente unkompliziert und selbstverständlich ohne Folgen erledigen wird.

    Was mir gerade einfällt: Vielleicht könnte die Sache für Ulrich interessant sein. Dann wäre eine Schließung dieses Freds sicher hilfreich und die beiden unterhalten sich per PN - nur so eine Idee.

  • ich glaube das war wieder eine von diesesn typischen nachlass versteigerungen , keine ahnung , sich nicht schlau machen und einfach rein damit

    pistole? muntion? das gehört zusammen

    hoffen wir mal das beste

  • nachdem ich diesen thread mal so einigermaßen durchgelesen habe fühle ich mich in meiner vermutung mal wieder bestätigt: es gibt leute die probleme haben und es gibt noch welche, die sich zusätzliche suchen. beweis du doch mal, dass du diese munition ungewollterweise bekommen hast? hättest du die einfach in ne schachtel gepackt und in die mülltonne 2 blocks weiter gekippt wäre da absolut kein problem draus entstanden, nun bist du aber bei der polizei bekannt, dass du unberechtigterweise an munition kommst. mit sicherheit sind sie nun bei dir aufmerksamer und schauen auch vll noch bei dir daheim vorbei, da es ja sein kann, dass du nen ganzes waffenarsenal daheim hast und nur mal kurz nen teil entsorgen wolltest.

    wie gesagt, es wäre einfacher gegangen, aber nein, man muss sich das leben schwer machen. manche dinge werde ich wohl nie begreifen *kopfschüttel* :new16:


    und.. ach ja, immer schön den müll trennen! munition vorher auspacken, pappschachtel bei papier und munition bei metall entsorgen! :crazy3:


    edit: ich dachte, päckchen werden durchleuchtet? fällt es da nicht auf wenn sich scharfe munition im päckchen befindet? oder sind diese kontrollen etwa nur stichprobenartig oder von DE - DE gar nicht?

    Einmal editiert, zuletzt von Tornado-mdc (28. Februar 2009 um 00:25)

  • Ich finde du hast richitg gehandelt.
    Wenn jemand im Besitz scharfer Munition ist, sie aber ausversehen verschickt, muss der Sache nachgegangen werden.
    Gerade bei solchen Sachen muss man aufpassen wie ein "Schießhund" (pflegte meine Oma immer zu sagen :lol: )

    Ich schließe sogar meine Diablos vor unbefugten Personen weg.
    Wenn ich anderen Personen Teile meiner Sammlung in die Hand gebe, werden die Gegenstände vorher erst auf leere Patronenkammer etc. geprüft.
    Und wenn man etwas verschickt, weiß man auch was man ins Paket steckt. So verpennt kann man garnicht sein!
    Ich bin aber neugierig wie es in deinem Fall weiterverläuft... Also kann der Thread ruig aufbleiben... Solange er nicht Sinnlos zugespammt wird.

    Liebe Grüße und erstmal Gute Nacht

    vom ... Hazer :n3:

    W

    Einmal editiert, zuletzt von Hazer (28. Februar 2009 um 00:30)

  • Innerhalb DE wird nichts durchleuchtet,wenn dann an der Grenze.
    Die werden bestimmt noch die eine oder andere Frage haben zu dem Fall.
    Den Stress hätte ich mir erspart und das Zeug in den Rhein gekippt.

    StGB §328, Absatz 2.3

    Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine nukleare Explosion verursacht.

  • Hy Gummiente,

    nein, es wird dir nichts passieren. Man braucht zwar für den Erwerb von Munition einen MES, jedoch nicht für den Transport.

    Erworben hast du die Munition auch nicht, da es sich hierbei eine vom Willen getragene Vorsatztat handeln müßte. Jemand, der Munition zugeschickt bekommt und sie nicht behalten will, wie in deinem Fall, hat keine Aneignungsabsicht. Genau das Gleiche ist es, wenn Jemand eine illegale Schusswaffe (verbastelte SSW) zugeschickt bekommt, nur hier wäre genau genommen auf dem Weg zur Polizei eine waffenrechtliche Erlaubnis nötig, weshalb man im Fall der Schusswaffe diese tunlichst von der Polizei bei sich abholen lassen sollte.

    Nur der alleinige, vorübergehende kurz andauernde Besitz von Munition wie in deinem Fall ist keine Straftat.

    LG Andreas

    Die Zukunft ist jetzt und jetzt ist schon Vergangenheit.

  • Hmm, Hmm.. das gibt sicher für euch BEIDE Ärger :(

    ...an deiner Stelle hätte ich die Mun einfach sicher weggepackt und dort 'verotten' lassen..sorry aber so eine Selbstanzeige ist sicher eher suboptimal!
    wenn das ne Strafanzeige wegen unerlaubten Munitionsbesitz wird... oh, oh..
    du hast es sicher gut gemeint.. aber na ja.. :))

  • Zitat

    Original von Sparky
    nein, es wird dir nichts passieren. Man braucht zwar für den Erwerb von Munition einen MES, jedoch nicht für den Transport.

    Erworben hast du die Munition auch nicht, da es sich hierbei eine vom Willen getragene Vorsatztat handeln müßte.


    Bitte nicht weiterschreiben. Hier ist es schon falsch genug.

  • ganz prima gemacht.jetzt fehlt nur noch ne neue mauer und wir alle
    sind wieder denuz...polizisten. :crazy3:mann,fühl ich mich gerade deutsch.(pc runterfahr und nicht wieder in diesen thread kuck) :new16:

    :new2:Die letzten Worte seines Vaters waren,nicht Junge,das Ding ist geladen :n17:

    FWR.NR.26338

    Fernwettkampf...I want You :deal:Scheibenabgabe nur nach Aufforderung an gunsmoker@gmx.net