Führen erlaubt?
Es gibt 15 Antworten in diesem Thema, welches 1.935 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (
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Danke, das war schnell und gut.
Warum genau?
Weil es ein Dolch ist ? (Beidseitige Klinge?) -
Beide Seiten sind geschliffen also ist es ein Dolch und das führen somit untersagt.
Edit/: Und das Messer sieht wie ein Kampfmesser aus. Und Kampfmesser darf man auch nicht führen.
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Zitat
Original von A|ucard
Beide Seiten sind geschliffen also ist es ein Dolch und das führen somit untersagt.
Alles klar, vielen Dank! -
Zitat
Original von A|ucard
Beide Seiten sind geschliffen also ist es ein Dolch und das führen somit untersagt.Edit/: Und das Messer sieht wie ein Kampfmesser aus. Und Kampfmesser darf man auch nicht führen.
Was ist denn ein Kampfmesser?
Nach dem neuen Affengesetz sind selbst Küchenmesser vom Führverbot betroffen wenn die Klingen über 12cm lang sind.
Das Wort "Kampfmesser" wurde benutzt um das Gesetz auch dem Bürger als etwas Gutes zu verkaufen und ihn nicht unnötig mit Details zu langweilen.Der abgebildete Dolch ist als Hieb und Stoßwaffe im Gesetz aufgeführt und unterliegt einem generellen Führverbot. Ausser du machst einen allgemein anerkannten Zweck geltend. Für einen solchen Dolch gibts aber nun mal keinen vernünftigen Zweck, ausser die Verteidigung eventuell.
Verteidigung zählt aber nicht als Allgemein anerkannter Zweck (warum auch immer) und deshalb bleibt diese schöne Ausnahme des Führverbots reine Theorie. -
Alles nicht ganz richtig. Das abgebildete Messer ist durch den doppelseitigen Schliff der Klinge ein Dolch. Es bleibt zwar beim Führverbot, jedoch hat das mit Kampfmesser nichts zu tun.
Dazu führt die WaffVwV aus:
Zu den Hieb- und Stoßwaffen zählen z. B. zweiseitig geschliffene Messer, Dolche und Säbel. Im Einzelfall kommt es darauf an, ob das Messer in seiner gesamten Gestaltung objektiv dazu bestimmt ist, als Waffe die Angriffs- und Abwehrfähigkeit von Menschen zu beseitigen oder herabzusetzen.
Somit zählt der Dolch definitionsgemäß zur Hieb- und Stoßwaffe.
Wenn man nun ins WaffG schaut:
§ 42a Verbot des Führens von Anscheinswaffen und bestimmten tragbaren Gegenständen
(1) Es ist verboten
1.Anscheinswaffen,
2.Hieb- und Stoßwaffen nach Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 2 Nr. 1.1 oder
3.Messer mit einhändig feststellbarer Klinge (Einhandmesser) oder feststehende Messer
mit einer Klingenlänge über 12 cm
zu führen.
Weiter:
Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 2 Nr. 1.1:
Hieb- und Stoßwaffen (Gegenstände, die ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind, unter unmittelbarer Ausnutzung der Muskelkraft durch Hieb, Stoß, Stich, Schlag oder Wurf Verletzungen beizubringen), -
Hallo Floppy,
kannst du mir sagen wo genau der Satz "Zu den Hieb- und Stoßwaffen zählen
z. B. zweiseitig geschliffene Messer, Dolche und Säbel. Im Einzelfall kommt es
darauf an, ob das Messer in seiner gesamten Gestaltung objektiv dazu bestimmt
ist, als Waffe die Angriffs- und Abwehrfähigkeit von Menschen zu beseitigen
oder herabzusetzen." steht? Den würde ich gerne noch in meinen
Lexikoneintrag übernehmen.vielen Dank,
Arcu -
Steht doch drüber. WaffVwV
Meine Zitate versehe ich immer mit Quellenangabe. -
@ Floppyk
In einem etwas älteren Trend von mir in dem es auch um das führen von Messern ging schriebst du folgendes:
ZitatZitat:
Nö, das dürfte dem äußeren Erscheinungsbild einem Kampfmesser entsprechen und demnach Waffe. Führverbot unabhängig der Klingenlänge!
WaffVwV:
Zu den Hieb- und Stoßwaffen zählen z. B. zweiseitig geschliffene Messer, Dolche und Säbel. Im Einzelfall kommt es darauf an, ob das Messer in seiner gesamten Gestaltung objektiv dazu bestimmt ist, als Waffe die Angriffs- und Abwehrfähigkeit von Menschen zu beseitigen oder herabzusetzen.Ich stimme mit meiner Einschätzung Arcubalista zu, dass eine Tantoklingenform grundsätzlich schon mal die Einstufung eines Kampfmessers sehr wahrscheinlich macht. Wollen wir es mal so ausdrücken.
Und wen du schon der Meinung bist dass das SWHRT4 ein Kampfmesser ist ist der Dolch vom Themenstarter wohl erstrecht ein Kampfmesser oder etwa nicht?
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Hier ging es unzweifelhaft um einen Dolch.
Daher braucht man nicht die zweifelhafte Definition zum Kampfmesser suchen, weil der Dolch ohnehin eine Waffe ist.
Jedoch ist ein Kampfmesser auch eine Waffe und somit auch Führverbot. Aber bei der Einstufung könnte man streiten. Beim Dolch ist das von vorneherein klar. -
Na wat is denn nu ein Kampfmesser?
Meint ihr die Dinger die meist in Olivgrün daherkommen?
Oder die schwarzen Teile?Erstere sind für mich Militärmesser.
Zweiteres sind ähm, na ja schwarze Messer halt.Wenn ein BWler ein Messer an seinem Gürtel hat, dann sicher nicht zum "kämpfen". Da hat er seine Puste für.
Das Wort Kampfmesser ist eine Erfindung (ok, das Wort gabs schon länger aber es wird jetzt für alles verwurstet was nach bösem Messer aussieht).
Wenn das Messertrageverbot ein Kampfmessertrageverbot wäre, dann wären doch alle glücklich.
Solangs aber auch ein Küchenmessertrageverbot oder ein Taschenmesserführverbot ist, kann man mich nicht von der Sinnhaftigkeit überzeugen.Gruß K.
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Mal etwas OT, aber mir ist beim lesen gerade etwas aufgefallen, und zwar folgender Satz:
3.Messer mit einhändig feststellbarer Klinge (Einhandmesser) oder feststehende Messer mit einer Klingenlänge über 12 cm.
Fällt euch was auf? Ich schreibs nochmal:
3.Messer mit einhändig feststellbarer Klinge (Einhandmesser) oder feststehende Messer mit einer Klingenlänge über 12 cm.
Kann es sein, das sich die 12 cm auf beide Arten von Messer beziehen? Wenn ja, so könnte man fast jedes ach so böse Einhandmesser weiterführen. Man könnte es zumindest so auslegen. Ist das Absicht von Seiten des Gesetzgebers? Will man uns gezielt einschüchtern ohne rechtlich Grundlage? Weiß einer von euch Genaueres?
Black
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Nö, das mit der Klingenlänge bezieht sich nur auf Feststehende Messer.
D.h. Taschenmesser und Einhandmesser ohne feststellbarer Klinge dürfen über 12 cm haben.Joachim
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Darf die Klinge also nur 12 cm lang sein?
Dachte immer die Grenze wäre 12,5cm.Weis einer zufällig wieso gerade die 12 cm als max. Länge festgelegt wurde. Gib doch auch andere schöne Zahlen wie zb: 13 oder 11,372.
Gruß
Babylon -
Also angeblich wurde die 12 wegen uns Bayern so festgeschrieben.
Und zwar ist es bei uns immer noch brauch einen sog. Jagdnicker in der Lederhose zu haben (ja oft auch ohne daß man auf ein Fest geht oder sein Brauchtum pflegt ;-)). Die Klingenlänge dieser Messer liegt so zwischen 10 und 12 cm länge.
Ob das auch der wahre Grund dafür ist weiß ich natürlich nicht, ich habe aber von irgendeinem verantwortlichen Politfuzzi mal irgendwo einen solchen Kommentar gelesen.
Vor dem Tag X gab es übrigends sloche lächerlichen längenbeschränkungen nur bei Springmessern (8,5cm).
Zum Beispiel dieser Mythos der "Handbreit" langen Klinge, ist absoluter Schwachsinn und geistert auch heute noch durch die Landen.
Gruß K.