Es gibt 5 Antworten in diesem Thema, welches 1.592 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (23. Februar 2009 um 22:33) ist von kojona.

  • Hallo Co2Air Gemeinde...
    Wie manche von euch wissen, hab ich mir vor einigen Wochen eine neue KWA Glock 18c zugelegt (sieht "Bilder eurer Airsofts").
    Da ich schon nach einer Woche das Problem hatte, dass sich der Abzug nichtmehr gespannt hat, hab ich kurzerhand Kontakt zum Verkäufer aufgenommen und die Waffe zurückgesendet.
    Als die Waffe nach ca. 1 Woche (dass ist 2 wochen her) funktionierend wieder zurück kam,
    war auf einem beigelegten Zettel die Rede von einem Kulanzfall, der nichts mit Garantieansprüchen zu tun hat (eine Feder der Mechanik war aus ihrer Position gesprungen und musste "nur" wieder eingehängt werden).
    Lange Rede kurzer Sinn...
    Als ich die Glock heute geschoßen hab, musste ich nach dem dritten Magazin feststellen, das sich der Abzug plötzlich wieder nicht spannte.

    zur eigentlichen Frage:
    kann ich in so einem Fall auf die Herstellergarantie von 24 monaten zurückgreifen und die Waffe umtauschen ?
    ich hab keine Lust, die Glock alle zwei Wochen zur Reperatur zu schicken oder selbst alle 3 magazine hand anzulegen!
    es kann doch nicht sein, dass eine neue Waffe 2 mal innerhalb von wenigen Magazinen 2 mal den selben fehler hat.
    Da muss der Hersteller was verbockt haben ! anders wäre mir das nicht zu erklären.

    ich hoffe ihr könnt mir die Frage beantworten...(ich hab sogar die Groß- und kleineschreibung beachtet :ngrins: )

    MFG kojona :lol:

    Wer das liest, ist der lebende Beweis für die Wirksamkeit dieser freistehenden Werbefläche ! :deal:

  • Garantie:
    Kulanz des Verkäufers.

    Gewährleistung:
    6 Monate, gesetzlich vorgeschrieben.

    So hab ich es damals im Vertragsrecht gelernt.

    Ja, du kannst sie, wenn sie defekt ist wieder zurückschicken. Leider ist Wandlung, also Geld zurück, nicht rechtlich zugesichert, im Gewährleistungsfall hat der VK dafür zu sorgen, dass das Gut in einen Zustand frei von Mängeln versetzt wird.

    Soll heissen, rein rechtlich kannst du nichts machen, wenn das Teil alle 2 Wochen kaputt geht, du es zurückschickst und der VK es repariert.

    Allerdings hilft es sehr ordentlich Druck per mail oder Telefon zu machen und anzudrohen die Sachen in Foren etc. offen zu legen. Dann geben die meisten Händler nach.

  • Zitat

    Original von VincentJones
    Allerdings hilft es sehr ordentlich Druck per mail oder Telefon zu machen und anzudrohen die Sachen in Foren etc. offen zu legen. Dann geben die meisten Händler nach.


    Hi Vincent
    danke für deinen rat.

    das mit dem Druck über Foren wäre zwar frech, aber wenns hilft auf jeden fall eine Lösung des problems (wenn auch eine der letzen).
    wie schon gesagt, hab ich keiene Lust, alle paar Wochen meine 150 euro teure Airsoft für 3,90 porto zum Händler zu senden..

    MFG kojona :lol:

    EDIT:
    wer sonst noch anregungen, tipps oder wichtige auskünfte hat,
    darf diese gerne posten.
    ich freu mich über jede hilfe (:)

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    Einmal editiert, zuletzt von kojona (23. Februar 2009 um 16:59)

  • !!! OHNE GEWÄHR, DA ICH KEIN ANWALT BIN...bin aber bis jetzt immer gut mit diesem Halbwissen ausgekommen. Spätestens wenn man einem Verkäufer schriftlich einige §§§ um die Ohren schmeißt und eine Frist setzt, lenken die meisten ein.!!!

    Garantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers und muß bei diesem in Anspruch genommen werden (Garantiebedingungen beachten, können durchaus weniger als ein Jahr sein)
    Gesetzlich zugesichert ist die 2 jährige Gewährleistung des Verkäufers (nach 6 Monaten Beweisumkehrpflicht, d.h. du mußt beweisen, dass es ein Defekt ist, der auf fehlerhafte Produktion zurückzuführen ist).
    Der Verkäufer hat jedoch das Recht 3 mal nachzubessern, bevor du Wandlung(Geld zurück), Umtausch, oder Minderung (Teil des Kaufpreises erstatten) verlangen kannst.
    Sollte das Rausspringen der Feder vom Hersteller nicht als Feature eingebaut worden sein ;) ... sprich es dient einer gewissen Funktion, handelt es sich hierbei um einen Defekt!
    Übrigens, auch die Versandkosten hat der Verkäufer zu tragen.
    Sollte die Feder natürlich rausspringen, weil du die Sache zweckentfremdest (z.B. du benutzt die Pistole als Hammer) ist es dein Verschulden und der Verkäufer hat dir Kulanz gewährt, weil er ein herzensguter Mensch ist :huldige: .

    http://www.verbraucherzentrale-bayern.de/UNIQ123542431731447/link7059A.html
    http://dejure.org/gesetze/BGB/437.html

    4 Mal editiert, zuletzt von oneshotonekill (23. Februar 2009 um 22:26)

  • aha !
    ihr seid helden !
    alles gut zu wissen
    danke ..... (:)

    MF kojona :lol:

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