Picatinny - Anbaugeräte legal?

Es gibt 30 Antworten in diesem Thema, welches 3.656 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (28. Februar 2009 um 12:07) ist von HWJunkie.

  • Guten Abend zusammen,

    Soweit ich weiß, ist es in Deutschland ja verboten, an Waffen mit einer Pictinny-Schiene Geräte anzubringen, die ihr Ziel beleuchten oder anstrahlen, aber wie ist es mit Soft Air bis 0.08Joule?

    Diese fallen ja nicht unter das Waffengesetz, folglich müsste es doch auch legal sein, an solchen eine Lampe oder einen Laser anzubringen.

    Und wenn es legal sein sollte, kennt jemand einen Shop, der diese Anbaugeräte im Sortiment hat?

    Danke schon mal im Voraus für eure Antworten!

    Mfg Flasher

  • Illegal, da schon die Lampe inkl. Montage illegal ist.

    Beides besitzen darfst du, aber nicht zusammenbauen.

    Wenn eine PaintballWaffe auch Marker genannt wird...
    Ist dann eine scharfe Waffe ein permanent Marker?

    Silvester. Mit I

  • Die vorrichtung um Eine Lampe an eine Anscheinswaffe zu Montieren zu können ist in kombination mit der Lampe auch Illegal.

    Somit nix zu rütteln!

    Gruß BbB

    "Und ob ich schon wanderte im finsteren Tal, fürchte ich kein Unglück, denn ich bin die absolut gemeinste Drecksau in diesem verdammten Tal!!!"

  • das problem ist, dass nicht nur die montage an einer waffe, sondern bereits die vorrichtung zur mantage an einer waffe illegal ist.
    mit klebeband daran fixiert... ist grenzwertig, würde ich sagen. kommt drauf an wie man die vorrichtung zur montage definiert.
    aber lampen, die per dafür vorgesehenen adapter an eine schiene montiert werden, darfst du leider nichtmal besitzen, selbst wenn du nichts zum montieren hättest.

    zumindest hab ich das soweit verstanden... aber ohne gewehr ;)

    R.I.P. Sir Terry Pratchett

  • kannst du...
    du musst nur beides seperat bestellen, und vor dem zusammenbauen die lampe mit epoxid oder sonstwas ausgießen (zumindest das batteriefach), sodass sie keine lampe mehr ist, sondern nur noch ein teil, das wie eine lampe aussieht.

    evt. würde es auch reichen, die montage "kaputt" zu machen, sodass sie nirgends mehr montiert werden kann. nur das würde wohl keinen sinn machen, da du wohl eine "waffe" mit lampe ausstellen möchtest, oder?

    R.I.P. Sir Terry Pratchett

  • Ahh ok
    Jetzt hab ich das verstanden.

    @ T-gnom: Ja ich habe vorgehabt die Lampe zu montieren, aber das hat sich nun erledigt.

    Danke für eure schnellen Antworten

    Mfg

    Einmal editiert, zuletzt von FlasherHK (16. Februar 2009 um 23:05)

  • beides zusammen auch, wenn vor zusammenbau eines von beidem unbrauchbar gemacht wurde ;)
    also montagering die halterung auf einer seite weggefeilt oder lampe halt ausgegossen... macht wenig sinn den montagering unbrauchbar zu machen, aber es ginge.

    R.I.P. Sir Terry Pratchett

  • also wenn das ganze wirklich fest an deiner nicht waffe montiert ist, sodas es nicht mehr an eine waffe montiert werden kann, müßte es legal sein!

    bildung ist das, was übrig bleibt, wenn man alles vergessen hat, was man gelernt hat. werner heisenberg

  • stimmt auch wieder^^ nur müsste man erst die befestigung ankleben, und dann erst die lampe reinstecken...
    guter plan eigentlich o.0

    R.I.P. Sir Terry Pratchett

  • ja, ist richtig. muß aber wirklich fest sein sodas es nur noch durch zerstörung gelöst werden kann.

    bildung ist das, was übrig bleibt, wenn man alles vergessen hat, was man gelernt hat. werner heisenberg

  • Zitat

    Original von baumstamm
    also wenn das ganze wirklich fest an deiner nicht waffe montiert ist, sodas es nicht mehr an eine waffe montiert werden kann, müßte es legal sein!

    Ne, da wird nichts draus. Das Thema war 2004 schon durch, damals kamen einige Hersteller auf die Idee Spielzeug-Airsofts auf den Markt zu bringen wo Lampen oder Laser fest in die Waffe eingebaut waren.

    Wurde damals alles Einkassiert, Vernichtet und hat wohl auch einiges an Strafen gekostet.

    Wenn es nicht mal erlaubt ist wenn die Lampe und das Spielzeug absolut ein gemeinsamer Klotz sind, wird ankleben auch nichts nützen.

    Stell' Dir vor, es ist Krieg und keiner geht hin. Dann kommt der Krieg zu Dir. Willst Du jedoch Gutmensch sein, behalt' einfach die Hälfte ein.

  • Zitat

    Original von baumstamm
    weist du mit welcher begründung die einkassiert wurden?

    Ich hab auf die schnelle nur das hier wiedergefunden: Laser, Lampen usw. an Softairs... Antwort vom BKA eingetroffen

    Den genauen Wortlaut weiß ich nach ca. 5 Jahren natürlich nicht mehr, war IMHO aber auch in der Richtung das auch Spielzeug-Softairs noch immer Schußwaffen seien weil auch da ein Geschoss durch ein Lauf getrieben würde, daran ändere auch die Energie nichts, selbst wenn sie daher selber nicht unter das WaffG fallen.

    Ich weiß noch das sogar Umarex damals einige Containerladungen eingebüßt hat, vielleicht findest Du ja mehr mit der Forensuche, wurde damals garantiert auch hier diskutiert.

    Stell' Dir vor, es ist Krieg und keiner geht hin. Dann kommt der Krieg zu Dir. Willst Du jedoch Gutmensch sein, behalt' einfach die Hälfte ein.

  • wobei in diesem schreiben vom BKA sehr deutlich auf das "für schusswaffen bestimmt" hingewiesen wird... und sowas würden wir ja eh nicht benutzen.

    käme evt. auf eine neue anfrage an...

    R.I.P. Sir Terry Pratchett

  • Melde mich auch mal zu Wort.

    Es ist egal auf was man sowas montiert oder montieren möchte.
    Die Möglichkeit es auf eine Waffe zu montieren macht es illegal.

    Auch sollten Lampe und Halter unbrauchbar sein. Es bringt nichts, die Lampe unbrauchbar zu machen und mit einem Halter diese auf seiner Airsoft zu befestigen.
    Mit "wenigen" Handgriffen könnte man die Lampe nämlich austauschen. (unterstellt einem der Staatsanwalt)

    Mein Vorschlag: Lampe unbrauchbar machen und dauerhaft mit dem Halter verbinden. (nur durch Zerstörung lösbar)
    Hab hier mal eine Bastelanleitung veröffentlicht:

    http://www.vabok.com/wbblite/thread.php?threadid=1411

    Die Bilder sind nicht die Besten, aber es geht ja ums Prinzip.
    Übernehme natürlich keine Gewähr, dass irgendjemand das dennoch als illegal empfindet.
    Aber eigentlich dürfte dem Gesetz genüge getan sein....

    Seit Januar 09 begeisterter Röhm-Fan und Sammler.