Ersatz - Gearbox aus den USA

Es gibt 24 Antworten in diesem Thema, welches 4.130 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (2. Februar 2009 um 19:28) ist von Wardog.

  • Hi@all,
    eine Frage, die mich sehr beschäftigt, ich möchte aus den USA für meine KWA M4 eine Ersatz - Gearbox bestellen. Was mich immer wieder jetzt in's grübeln bringt ist folgendes, ist es noch legal ? Ich habe den Support vorsichtshalber auch gefragt, ob sie die Gearbox ohne selector plate oder wenigstens getrennt von der Gearbox mir zuschicken würden, da sie sonst FA wäre und sie würden sie mir wenn es gesetzl. erforderlich ist, mir ohne selector plate bzw. getrennt davon zuschicken.
    Nur, wie gesagt, bin ich jetzt ein wenig überfragt wegen dem Waffengesetz und Zoll. Hoffe, ihr könnt mir helfen.

    ....Neid muss man sich erarbeiten, Mitleid bekommt man geschenkt...

  • Ich bin zwar kein Anwalt und meine Bettlektüre ist kein deutsches Gesetzbuch..

    Aber so wie ich das sehe, ist eine reine Gearbox doch keine Waffe nach deutschen Gesetz, da man damit keine Projektile verschießen kann. In dem Falle wäre es doch eher ein Apperat wie z.B. eine Luftpumpe und daher dürfte eine eingebaute FA-Platte doch kein Problem sein oder? Allerdings stellt sich die Frage nach relevanten Waffenteilen wo geklärt werden müsste, ob eine komplette Gearbox dadrunter fallen würde.

    Was den Einbau angeht dürfte ja eigentlich keine Frage mehr im Raume stehen, oder?

    Nur mal meine 2 cent..

    Heartstopper Unit

    Alpha Team

  • Also ich hab schon öffters gelesen das man eine "komplette" Gearbox nicht einfach so importieren darf, und Jürgen von 6mm schrieb mir damals folgendes


    Zitat

    Ich:
    Wie sieht das eigentlich mit dem Import von nem Body und ner kompletten Gearbox aus, das kann ich normalerweise ohne Bedenken importieren, oder? Bei der Gearbox wird es halt wichtig sein das die Selector Plate ausgeschnitten ist bzw. nicht dran montiert ist, richtig?

    Antwort von Jürgen:
    Body ist kein Thema, Gearbox ist knifflig. Streng genommen ists verboten sie zu importieren wenn man den Gesetzestext wortgenau auslegt. Das Problem ist halt wie immer dass man es nie so genau sagen kann. Je nachdem wie genau es die Zöllner nehmen, wie viel oder wie wenig Ahnung die haben und ob sie nen guten Tag haben oder nicht. Ich würde es nicht unbedingt riskieren, kann aber auch net ausschließen das es durchgeht.


    Da müßte man mal direkt beim Gesetzgeber nachfragen...

    Meine kleine Sammlung: KSC G19 Metall (GBB), KJW P8 Metall (GBB), G&G PM5-A4 (S-AEG), G&P M4A1 Carbine with Marine Logos (S-AEG), Real Sword Type 56-1 (S-AEG), DE G36C (AEG), Umarex Python Revolver (Schreckschuss), Reck P6 (Schreckschuss), Daisy Desert Eagle (Co²), Luftgewehr Modell 61 (Luftdruck)

    2 Mal editiert, zuletzt von MakaveliTha (31. Januar 2009 um 18:50)

  • Ohne mich hier festzunageln und eine Rechtsberatung abzugeben (was ich als Nicht-Anwalt nicht darf):

    Auch die Gearbox ist der freien Waffe gleichgestellt. Vergleichbar mit Lauf, Bodyteilen, was weiß ich. Die Gearbox ist keine komplette Waffe. Die Sache mit "systemrelevant" zieht bei freien Waffen nicht, ein gerne nachgeplapperter Irrtum.
    Somit ist Besitz und Import erlaubt; denke, der Einbau fällt auch unter die üblichen (erlaubten) Reinigungs- und Instandhaltungsarbeiten.
    Du nimmst ja keine Leistungsveränderung vor, da es sich um ein Originalersatzteil für deine geprüfte und abgenommene Waffe handelt(es sei denn, die US-Version hätte eine andere Feder verbaut).
    Natürlich solltest du es tunlichst vermeiden, die Selectorplate hier mit reinzubauen, aber das ist sicher vollkommen klar.

    Hier noch etwas zum Nachlesen, druck es dir aus und nimm es mit, wenn du das Teil beim Zoll abholst.
    Sollte es Probleme geben, beziehe dich auf diese Auskunft.

    Airsoftzweisatz: IQ/100 = max. Joule

    2 Mal editiert, zuletzt von Flitzebogen (31. Januar 2009 um 20:43)

  • Danke für die Antworten. Also die Gearbox, die ich bestellen möchte ist die ein und die selbe, die in der KWA ist. Ist ja echt `ne knifflige Angelegenheit. Ich möchte sie ja nur als Ersatzgearbox haben. Deswegen habe ich ja den Händler auch gefragt, ob er sie mir ohne selector plate bzw. getrennt von der Box schickt aber wenn das wegen dem Waffengesetz so undurchsichtig ist, riskier ich es lieber nicht ein Verfahren zu bekommen. Schade eigentlich.
    Danke nochmals an alle .

    ....Neid muss man sich erarbeiten, Mitleid bekommt man geschenkt...

  • Nur mal so als finale Anmerkung - Ersatzgearboxen werden auch in Deutschland verkauft. Und, so weit mir bekannt ist, auch mit unveränderter Selector-Plate.

    Warum auch nicht, die Stärke der Waffe ergibt sich ja aus vielen Faktoren und die Gearbox kann am Ende ja in einer Waffe <0,5 Joule landen. Dann ist auch Vollauto egal.

    Ich würde eine Bestellung im Ausland für unbedenklich halten. Wichtig ist nur, wie die Waffe am Ende aussieht.

    MfG
    Matthias

    Nur noch lesend aktiv... Oder ggf., um eine verbale Ohrfeige zu verteilen.

  • und ihr seid euch da ganz sicher, das man die ohne Bedenken importieren kann? Ich war damals nämlich auch kurz davor mir bei Redwolf Airsoft ne Systema M170 MechaBox zu bestellen, hab es aber dann gelassen wegen der Antwort von Jürgen...

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  • @ Elchinator :
    Hm, das stimmt aber ich brauche die Gerbox von KWA, weil die LiPo Ready ist und ich meine KWA mit LiPos betreibe. Wenn du natürlich jemanden in DE kennst, die die GB vertreibt, wäre das natürlich toll. Nur ich habe gegoogelt aber nichts gefunden was Händler in DE angeht. Also wenn du jemanden kennst in DE, wäre ich dir sehr dankbar.

    @ MakaveliTha :
    tja, da hoffe ich auf eine sichere Antwort. Zur Not muss ich halt zum Landratsamt "Waffen und Sprengstoffrecht". Die müssten es ja wissen.

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    2 Mal editiert, zuletzt von Wardog (1. Februar 2009 um 16:01)

  • Ok, soll das dann heißen so lange es nur "Einzelteile" sind und keine komplette Waffe kann man sich alles ohne Probleme und ohne Anruf beim Zoll importieren? Egal ob Schlitten, Body's, komplette Gearboxen usw...? Man könnte sich sogar eine komplette Waffe in Einzelteilen bestellen und es wäre noch legal so lange man sie nicht zusammenbaut, richtig?

    Wenn das wirklich so ist dann werde ich mir wohl das DeepFire Tuning-Kit aus dem Kopf schlagen und mir doch ne komplette Systema MechaBox importieren :D

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  • Du mußt richtig lesen...
    Kann man aus den gelieferten Teilen ein Waffe zusammenbauen, brauchst du einen Waffenschein dafür oder eine Importgenehmigung. Kann das Teil zusammengebaut F/A schießen, reicht nicht mal das aus.

    Edit: Sorry, verwechselt, dachte du sprichst von einem Challenge Kit. Notiz an mich: Erst genau lesen, dann tippen ;)

    Airsoftzweisatz: IQ/100 = max. Joule

    2 Mal editiert, zuletzt von Flitzebogen (1. Februar 2009 um 20:45)

  • Ach so, den Schein müßte man dann da direkt vorzeigen? Ich hab das eher als Hinweis verstanden das man die Waffe daheim halt nicht ohne WBK zusammenbauen darf und nicht das man den auch zum Import braucht.

    Die andere Frage wäre dann noch ob man die Gearbox mit oder ohne Selector Plate importieren darf?

    edit: Und nein ich meine kein Conversion oder Challenge Kit, sondern komplett alles in Einzelteilen bzw. jeder Artikel extra und nicht im Kit, eventuell sogar von verschiedenen Herstellern.

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    3 Mal editiert, zuletzt von MakaveliTha (1. Februar 2009 um 20:51)

  • Würde mal sagen: Da die Gearbox ohne Waffe nicht schießt und da du die Selectorplate auch besitzen darfst, darf sie sogar eingebaut sein. Natürlich nicht in der zusammengebauten Waffe.

    Auch mit WBK darfst du keine Waffe zusammenbauen, in dem Fall stellst du ja eine Waffe her (dafür gibt es wieder extra Genehmigungen) und brauchst selbstverständlich auch mit WBK eine Importerlaubnis. Bitte WBK nicht mit Waffenschein verwechseln, nur der erlaubt das Führen einer Waffe. Wie sich das genau mit Waffenschein verhält, weiß ich nicht mangels eigener Erfahrung. Als Inhaber einer Waffenhandelslizenz brauchst du keine Importgenehmigung, habe das analog darauf bezogen. Vielleicht ist die Auskunft des Zolls da auch nicht rechtlich einwandfrei.

    Nochmal: Läßt sich aus den gelieferten Teilen eine Waffe zusammenbauen, bzw. "zufällig" trifft am gleichen Tag ein Paket des gleichen Absenders mit den Restteilen ein und du kannst keine Importerlaubnis vorweisen, hast du ein mächtiges Problem.

    Airsoftzweisatz: IQ/100 = max. Joule

  • Ah, danke für die Erklärung, d.h. beim Import einer "kompletten" Gearbox steht mir nichts im Weg :)

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  • Im Weg steht dir das Gleiche wir mir vor nem Jahr, wollte einen Schlitten importieren, hatte mich mit dem Zoll in Verbindung gesetzt der jedoch nur auf die Behörde im zuständigen Landratsamt (Weilheim bei mir) verwies, der "nette" ( :evil: ) Herr im LRA verweigerte danach nachdem er mich etwa 1 Monat sitzen lassen hatte kurzerhand mein Gesuch um eine Importgenehmigung, denn die ist auch bei dir so oder so fällig!

    Importgenehmigungen werden, so wurde es mir gesagt nur an Personen abgegeben die eine WBK besitzen und somit auch so Waffen erwerben dürfen, das es sich hierbei um eine Freie Waffe handelte bzw. ein Teil davon interessiere dabei niemanden (obwohl ich es mehrmals deutlich zur Sprache brachte). Waffe -> Importerlaubnis -> WBK.

    Also wünsch ich dir schonmal viel Spaß, denn sogar wenn du eine WBK hättest ist diese kein Garant für die Ausstellung dieses dämlichen Dokuments..... liegt alles im Ermessen des jeweiligen LRA Sachbearbeiters. :(

  • Also dann ist die Wahrscheinlichkeit wegen der Gearbox gering, diese zu bekommen ?

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  • Naja nach dem was mir erzählt wurde ist das leider nicht so einfach, weshalb bei mir jetzt eine 200€ KSC Nighthawk 4.3 rumliegt, an der nichts kaputt ist außer dem eingerissenen Schlitten und ein Ersatzteil liegt bereits bezahlt und geliefert bei einem Bekannten in Tokyo-Japan zuhause und darf nicht importiert werden. Das alles für eine Waffe die legal erworben wurde...

    Sniperairguns (Der Händler der sie verkauft hat!) verweigert übrigens auch den Import (was heißt Import.... es geht ja nur noch um die Frage wer für die Frachtpapiere unterschreibt bzw. diese dämliche Genehmigung übernimmt, die die nichtmal bräuchten, weil BüMas eine generelle Erlaubnis für eine Verbringung haben), wahrscheinlich weil das Teil bereits bezahlt ist und sie damit nixmehr aufschlagen können ohne dasses auffällt :evil:

    Hatte übrigens auch den Text den Flitzebogen gepostet hat wortwörtlich so zum Zoll geschickt, wonach der Typ dann ziemlich verblüfft war *lol*

    Aber wenn ichs mir so recht überlege, ich bin mir ziemlich sicher dass ich den Text dem Sachbearbeiter beim LRA nichtmehr mit geschickt hatte! Das müsste man mal versuchen! Ich könnte mir in den ***** beißen dass ich da nicht schon früher drauf gekommen bin...... der sollte sowas auch erfahren :))

    Frag doch du mal bei deinem zuständigen Landratsamt, geht ja heute ganz gemütlich und schnell per email! Da hast dann auch was schriftliches! Evtl. ist deiner ja kooperativer.

    Mann mann mann, irgendwie erscheint mir die Sache langsam schon fast wie beim TÜV, der Eine trägt Teil XY ein, der andere sagt "DU DU! Böser Auspuff, der darf da aber nicht ran" *lol*

    Einmal editiert, zuletzt von Falconmaximus (2. Februar 2009 um 01:02)

  • Da haste recht. Echt schlimm.
    Yo, werd ich wohl machen mit dem LRA. Ich dachte echt, das wäre weniger kompliziert aber dennoch, danke euch allen.

    ....Neid muss man sich erarbeiten, Mitleid bekommt man geschenkt...

  • Für Einzelteile braucht ihr keine Importerlaubnis...NUR für komplette Waffen.
    Da herrscht viel Unwissen auf den Ämtern und eh man was Falsches sagt, gibt man sicherheitshalber negative Auskunft.
    Wendet euch ans Zollinfocenter mit eurem Anliegen, die wissen Bescheid.
    Ich habe schon Mengen an Schlitten importiert, geht aus der Rechnung/Begleitpapieren hervor, daß es sich um Teile für eine freie Waffe handelt, habt ihr nix zu befürchten.

    Airsoftzweisatz: IQ/100 = max. Joule

    Einmal editiert, zuletzt von Flitzebogen (2. Februar 2009 um 07:26)