Walther Black Tac-- Verbotenes Fallmesser?

Es gibt 8 Antworten in diesem Thema, welches 3.120 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (29. Januar 2009 um 19:15) ist von Arcubalista.

  • Hi !

    Da ich bis vor ein paar Minuten dachte, die hierzulande leider verbotenen Fallmesser würden nur als Messer definiert die sich durch das Eigengewicht der Klinge bei leichter Bewegung quasi von selbst aufklappen, dachte ich dass Messer, die sich durch schleudern öffnen, keine Fallmesser sind :new16:
    Das Black Tac http://www.waffenostheimer.de/catalog/produc…7a54b8976c3496f besitzt aber einen, ich nenne es mal "kleinen Dorn" an der Rückenseite der Klinge nahe der Verankerung am Griff, durch dessen Hilfe man die Klinge ein Stück ausklappen kann, um es dann durch schleudern auszuklappen.
    Musste dieses Messer denn nicht verboten sein?
    Ps: Wenn diese Frage euch absurd erscheint---sorry, ich kenn mich da nicht so aus ;)

    Gruss Stefan

    CO2: Beretta 92fs :nuts::)):n1: Crossman 1077
    Luftdruck: Diana Panther.21
    SSW: RG96

  • Das ist ein bedauerlicher Sonderfall.
    Das Black Tac Tanto hat eine verlängerte Parierstange zum Schutz gegen Abrutschen. Wenn Du diese in den Griff reindrückst, kommt die Klinge unten heraus und kann dann mittels Daumenbewegung oder Abwärtsschleudern ganz geöffnet werden. Entfernen des Öffners langt also nicht, um aus dem Einhänder ein Zweihänder zu machen... Ich bin ernsthaft am Grübeln, ob ich bei meinem das Parierelement kürze oder das Messer einfach in Rente schicke - unbenutzt... :cry:

    Noch was zur Info:
    Test Walther Black Tac Tanto
    ;)

    Ich bitte darum, mir in Zukunft keine Fragen mehr zu stellen (auch nicht per PN!!!), warum ich Neu-Usern hier immer wieder die gleichen Fragen beantworte - das ist allein MEINE Entscheidung! X(
    User, die von mir eine Rechtfertigung für meine Hilfestellungen verlangen, werden AB SOFORT komplett ignoriert!!!!!

  • Und der Vollständigkeit halber:

    Das "Ding" heißt Flipper und ist genau dazu da um die Klinge mit dem
    Zeigefinger herauszuschnippen.
    Somit ist es ein Einhandmesser und unterliegt dem Führverbot. Ein "Fallmesser"
    - und damit ein verbotener Gegenstand - ist es aber bestimmt nicht.

    Wer mehr wissen will klickt auf den Lexikonlink in meiner Signatur.

    mfg,
    Arcu

    - inaktiv -

  • Eben, man kann mit etwas Übung fast jedes Einhandmesser durch eine Schleuderbewegung öffnen (oder sogar ein Opinel)...beim Fallmesser fällt die Klinge nach Entriegelung vorne aus dem Griff. Es gibt da so ein Eickhorn Rettungsmesser...und nicht der Flipper macht das Messer zum Einhandmesser, sondern der Daumenpin oder das Daumenloch.

    Black

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    OL <----This is Schäuble. Copy Schäuble into your signature to help him on his way to Überwachungsstaat.

  • Zitat

    Original von BlackBull
    ...und nicht der Flipper macht das Messer zum Einhandmesser, sondern der Daumenpin oder das Daumenloch.

    Black

    Das heißt, um es zu führen reicht es aus wenn man den Knopf zum rausschieben an beiden Seiten der Klinge entfernt???

    CO2: Beretta 92fs :nuts::)):n1: Crossman 1077
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    Einmal editiert, zuletzt von Kreatorfan (29. Januar 2009 um 14:51)

  • Zum führen ist es aber recht schwer,ich hab es nur im Auto liegen weil es einem ein Loch in die Tasche zieht.0

    StGB §328, Absatz 2.3

    Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine nukleare Explosion verursacht.

  • Ja, das reicht. Allerdings gibts es noch keine gesicherte Quelle hierfür. Am Ende wird immer ein Richter zu entscheiden haben. Meiner Meinung nach ist es übrigens sinnvoller, sich ein Tool an den Gürtel zu hängen, die sind besser verarbeitet und mit allerlei Nützlichem bestückt.

    Black

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  • Zitat

    Original von Kreatorfan

    Das heißt, um es zu führen reicht es aus wenn man den Knopf zum rausschieben an beiden Seiten der Klinge entfernt???

    NEIN.

    Ein Flipper ist genauso wie der Daumenpin, ein Daumenloch oder ein
    Springmechanismus ein Mechanismus mit dem man das Messer einhändig
    verriegeln kann, ---> EINHANDMESSER. Punkt aus.

    - inaktiv -