Hi !
Da ich bis vor ein paar Minuten dachte, die hierzulande leider verbotenen Fallmesser würden nur als Messer definiert die sich durch das Eigengewicht der Klinge bei leichter Bewegung quasi von selbst aufklappen, dachte ich dass Messer, die sich durch schleudern öffnen, keine Fallmesser sind
Das Black Tac http://www.waffenostheimer.de/catalog/produc…7a54b8976c3496f besitzt aber einen, ich nenne es mal "kleinen Dorn" an der Rückenseite der Klinge nahe der Verankerung am Griff, durch dessen Hilfe man die Klinge ein Stück ausklappen kann, um es dann durch schleudern auszuklappen.
Musste dieses Messer denn nicht verboten sein?
Ps: Wenn diese Frage euch absurd erscheint---sorry, ich kenn mich da nicht so aus
Gruss Stefan