ZitatAlles anzeigenOriginal von Rene'
Hallo!Eine scharfe Kurzwaffe auf "Salut" umzubauen wäre technisch sicherlich möglich.
Eines wurde hier allerdings vergessen zu erwähnen. Diese umgebaute Waffe ist dann immer noch EWB-Pflichtig.Siehe Passus im Waffengesetz:
Von daher wäre der ganze BKA und PTB-Aufwand für den nicht WBK-Inhaber für die Katz. Für den WBK-Inhaber sowieso.
Einen freien Umbau auf "Salut" sieht der Gesetzgeber nur bei Langwaffen vor:
Gruß,
Rene'
Ich habe im Rahmen der Anmeldung meiner LEP-Waffen (Altbesitz) auch einen originalen, zur Salutwaffe umgebauten Webley-Revolver mit angemeldet. Das Gesetz kennt Ausnahmen ja nur für Salut-Langwaffen, also ging ich von einer WBK-Pflicht des Webleys aus.
Dieser Revolver wurde nicht eingetragen, weil das Amt keine WBK-Pflicht erkannt hat.
Rein theoretisch könnte daher der Weg über die PTB immer noch möglich sein und zu einer freien Waffe führen. Jedoch wird meiner Kenntnis nach so ein Umbau schon lange nicht mehr genehmigt, bereits weit vor der aktuellen Gesetzesänderung.
Fazit: Anders als bei LEP-Umbauten ist bei Salut-Kurzwaffenumbauten mit Stempel der Altbesitz weiter frei ab 18 Jahren. Neue Umbauten werden nicht genehmigt und würden WBK-pflichtig bleiben.