Hallo, ich möchte hier mal auf einen -aus meiner Sicht- bestehenden Widerspruch im aktuellen Waffengesetz bzgl. Druckluftwaffen hinweisen:
Um Luftdruckwaffen zu "führen", d.h. zugriffs- und schussbereit bei sich zu tragen, bedarf es eines "Waffenscheins". Aber dieser wurde lt. meines Wissens noch nie erteilt! Meine Frage also nun: Wer könnte überhaupt ein Interesse daran haben, Luftdruckwaffen zu führen? (von Jägern abgesehen, die dürfen das ja mit dem Jagdschein) Wenn ich mich verteidigen will, dann benutze ich doch keine Luftdruckwaffen, oder? Also wer, bitte, sollte Interesse daran haben, einen Waffenschein für Luftdruckwaffen zu beantragen?
Niemand, offenbar. Das heisst aber dann für mich, dass das Führen dieser Waffen "künstlich" eingeschränkt ist, es wird nämlich auf eine Vorschrift verwiesen, die nie angewandt wird...
Heuchelei?