Widerspruch im Waffengesetz

Es gibt 14 Antworten in diesem Thema, welches 1.592 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (7. Januar 2009 um 09:24) ist von Rene'.

  • Hallo, ich möchte hier mal auf einen -aus meiner Sicht- bestehenden Widerspruch im aktuellen Waffengesetz bzgl. Druckluftwaffen hinweisen:

    Um Luftdruckwaffen zu "führen", d.h. zugriffs- und schussbereit bei sich zu tragen, bedarf es eines "Waffenscheins". Aber dieser wurde lt. meines Wissens noch nie erteilt! Meine Frage also nun: Wer könnte überhaupt ein Interesse daran haben, Luftdruckwaffen zu führen? (von Jägern abgesehen, die dürfen das ja mit dem Jagdschein) Wenn ich mich verteidigen will, dann benutze ich doch keine Luftdruckwaffen, oder? Also wer, bitte, sollte Interesse daran haben, einen Waffenschein für Luftdruckwaffen zu beantragen?

    Niemand, offenbar. Das heisst aber dann für mich, dass das Führen dieser Waffen "künstlich" eingeschränkt ist, es wird nämlich auf eine Vorschrift verwiesen, die nie angewandt wird...

    Heuchelei?

  • vielleicht ist damit ja das führen außerhalb von privatgelände also z.B. im Wald gemeint

  • Zitat

    Original von Treibspiegel
    Also wer, bitte, sollte Interesse daran haben, einen Waffenschein für Luftdruckwaffen zu beantragen?

    Tierpfleger oder Tieraerzte fuer das Mitfuehren von Teleinjektionsgeraeten. Wenn sie nachweisen koennen, das sie haeufiger auf oeffentlichem Grund entsprechende Tiere betaeuben muessen wird sicherlich auch jemand Ihnen einen Schein dafuer ausstellen.
    Waere ja peinlich wenn ein Nashorn irgendwo aus dem Safaripark ausbricht und der Tierarzt steht an der Gartenpforte und wartet, das es vorbeikommt ;D

    Ihr Glück ist Trug und ihre Freiheit Schein:
    Ich bin ein Preuße, will ein Preuße sein!

  • Das ist nicht der einzige Widerspruch im Waffengesetz.
    Siehe umgebaute LEP-Waffen.

    Theoretisch können diese weiterhin erworben werden wenn der Betreffende ein Bedürfins (für die ursprüngliche Originalwaffe!!) nachweisen kann.

    Bedürfnisnachweis bekommt man vom Verband wenn eine Schießdisziplin für die entsprechende Waffe existiert und auch alle anderen Dinge erfüllt sind.

    Die LEP-Waffe ist aber nach dem Umbau keine Waffe mehr für die eine Disziplin existiert und somit gibts auch kein Bedürfnis.

    Ergebnis:
    Verbot durch die Hintertür.

    Gruß K.

    Only a government that is afraid of its citizens tries to control them.

    Die Feder ist mächtiger als das Schwert. Vorausgesetzt natürlich sie ist als Verschlussfeder in einer Glock 17 verbaut! :lol:

  • [quote]Originally posted by diana52
    vielleicht ist damit ja das führen außerhalb von privatgelände also z.B. im Wald gemeint[/quote

    Im Wald dürfen das ja nur Jäger, das ist ja durch den Jagdschein geregelt. Und sonst hast Du kein Bedürfnis, um im Wald zu schießen.

  • Zitat

    Originally posted by F600

    Tierpfleger oder Tieraerzte fuer das Mitfuehren von Teleinjektionsgeraeten. Wenn sie nachweisen koennen, das sie haeufiger auf oeffentlichem Grund entsprechende Tiere betaeuben muessen wird sicherlich auch jemand Ihnen einen Schein dafuer ausstellen.
    Waere ja peinlich wenn ein Nashorn irgendwo aus dem Safaripark ausbricht und der Tierarzt steht an der Gartenpforte und wartet, das es vorbeikommt ;D

    Das glaube ich nicht! So wie bei Jägern dürfen das bestimmte Berufe automatisch.

  • Da gebe ich Dir recht! Das ist wirklich eine Hintertür!

  • Zitat

    Original von Treibspiegel
    Das glaube ich nicht! So wie bei Jägern dürfen das bestimmte Berufe automatisch.

    Leider nein, ausgenommen die im Gesetz aufgefuehrten lieben Gesetzeshueter, Bundesorganisationen und Reisegruppe Y unterliegen alle Personen dem AffG und muessen fuer das Fuehren einer Waffe einen entsprechenden Schein beantragen.
    Ich wuerde ja auch gerne fuer meine Patienten eine Fangschusswaffe fuehren, aber das mache einmal einer dem Amt klar, das das auch notwendig ist.....

    Ihr Glück ist Trug und ihre Freiheit Schein:
    Ich bin ein Preuße, will ein Preuße sein!

  • Zitat

    Originally posted by F600

    Leider nein, ausgenommen die im Gesetz aufgefuehrten lieben Gesetzeshueter, Bundesorganisationen und Reisegruppe Y unterliegen alle Personen dem AffG und muessen fuer das Fuehren einer Waffe einen entsprechenden Schein beantragen.
    Ich wuerde ja auch gerne fuer meine Patienten eine Fangschusswaffe fuehren, aber das mache einmal einer dem Amt klar, das das auch notwendig ist.....

    Ja, aber Du würdest doch niemals als Fangschusswaffe (=als Sportschütze hasse ich diesen Ausdruck!) ein Luftgewehr bzw. eine Luftpistole verwenden!

    Und für Ärzte gelten bei der Berufsausübung immer Ausnahmen.

  • Für Ärzte gilt das Waffengesetz auch! Verstehst du das nicht?

    Abschnitt 5
    Ausnahmen von der Anwendung des Gesetzes
    § 55 Ausnahmen für oberste Bundes- und Landesbehörden, Bundeswehr, Polizei und Zollverwaltung, erheblich gefährdete Hoheitsträger sowie Bedienstete anderer Staaten
    (1) Dieses Gesetz ist, wenn es nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt, nicht anzuwenden auf
    1. die obersten Bundes- und Landesbehörden und die Deutsche Bundesbank,
    2. die Bundeswehr und die in der Bundesrepublik Deutschland stationierten ausländischen Streitkräfte,
    3. die Polizeien des Bundes und der Länder,
    4. die Zollverwaltung und deren Bedienstete, soweit sie dienstlich tätig werden.
    Bei Polizeibediensteten und bei Bediensteten der Zollverwaltung mit Vollzugsaufgaben gilt dies, soweit sie durch Dienstvorschriften hierzu ermächtigt sind, auch für den Besitz über dienstlich zugelassene Waffen oder Munition und für das Führen dieser Waffen außerhalb des Dienstes.

  • Zitat

    Original von Treibspiegel
    Ja, aber Du würdest doch niemals als Fangschusswaffe (=als Sportschütze hasse ich diesen Ausdruck!) ein Luftgewehr bzw. eine Luftpistole verwenden!


    Nein, da zu geringe Energie als Fangschuss ..... aber mit dem starken LG auf Kleintiere oder einem entsprechend grossen LG (Dragonslayer, Exile o.Ae.) auch auf anderes Getier ist hier vor Ort legal und wird auch durchaus praktiziert aber das wollen wir nicht weiter diskutieren, da es sonst Aerger mit den Mods gibt. Zudem waere das ja wieder eine Jagdausuebung....

    Das ein reines LG als einzige Waffe aber ausgenommen als Teleinjekt irgendwie sinnvoll herumzutragen ist, wage ich aber zu bezweifeln.


    Zitat

    Und für Ärzte gelten bei der Berufsausübung immer Ausnahmen.


    Wenn Du eine rote Jacke anhast, haut Dich auf der Demo die Polizei wahrscheinlich nicht. Ausnahmen sind bis heute noch am zivilrechtlichen Einklagen ihres Verdienstausfalles.
    Verguenstigungen waffenrechtlicher Art gibt es aber wie schon im Post vorher gesagt nicht.

    Ihr Glück ist Trug und ihre Freiheit Schein:
    Ich bin ein Preuße, will ein Preuße sein!

    Einmal editiert, zuletzt von F600 (6. Januar 2009 um 20:35)

  • Zitat

    Original von Treibspiegel
    Das glaube ich nicht! So wie bei Jägern dürfen das bestimmte Berufe automatisch.

    Glauben heisst nicht wissen! Fuer Teleinjektionswaffen ist eine waffenrechtliche Erlaubnis erforderlich.

    Gruss
    pak9

  • Zitat

    Original von Treibspiegel
    Das glaube ich nicht! So wie bei Jägern dürfen das bestimmte Berufe automatisch.

    Zitat

    Original von Treibspiegel
    Und für Ärzte gelten bei der Berufsausübung immer Ausnahmen.

    Kannst Du diese Rechtsauffassung auch irgendwie belegen? ???

    Suum cuique.
    "Blessed are those who, in the face of death, think only about the front sight." - Jeff Cooper

  • Zitat

    Original von pak9
    Glauben heisst nicht wissen! Fuer Teleinjektionswaffen ist eine waffenrechtliche Erlaubnis erforderlich.

    Jepp, und die ist auch tatsächlich zu bekommen. Ich weiß z.B. das einige Tierzüchterverbände einen eigenen Sachkundekurs anbietet, zum einen für Teleinjekt und zum anderen auch (und damit sind wir beim 2. möglichen Waffenschein für :F:-Waffen) für Makierer um Tiere auf Distanz zu kennzeichnen.

    Stell' Dir vor, es ist Krieg und keiner geht hin. Dann kommt der Krieg zu Dir. Willst Du jedoch Gutmensch sein, behalt' einfach die Hälfte ein.

    Einmal editiert, zuletzt von Erklärbär (7. Januar 2009 um 02:10)

  • Dachte ich auch anfangs. Aber ich wurde durch einen Sachbearbeiter von höchster Stelle darauf hingewiesen das es sehr wohl ein simples Bedürfnis für LEP's gibt. Es muss nicht immer die Sportdisziplin sein die als Bedürfnis herangezogen werden muss.
    Schiesst man in einem Verein z.B.eine GK-Waffe dann reicht als Bedüfnis das Argument :"Ich möchte mir zu Hause im Keller eine Trainingsmöglichkeit schaffen." vollkommen aus.
    GK-schiessen ist im Keller nicht erlaubt, eine :F:-gestempelte LEP oder 4mm Waffe darf ich (da unter 7.5 Joule) im Keller aber schiessen.
    In diesem Falle muss der Sachbearbeiter dem Erwerb einer LEP oder 4mm Waffe erlauben.
    Wie gesagt, aber nur wenn man schon das Bedürfnis einer GK-Waffe nachgewiesen hat.
    Nachteil: Das LEP-Bedürfnis erlischt natürlich ( genau so wie das GK-Bedurfnis) wenn man den Schiesssport an den Nagel hängt.

    Gruß,
    Rene'

    Einmal editiert, zuletzt von Rene' (7. Januar 2009 um 09:48)