Fragen zum KWS: Angaben über Modelle und Aufbewahrung?

Es gibt 47 Antworten in diesem Thema, welches 4.687 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (21. Januar 2009 um 19:27) ist von Cabal.

  • Zitat

    Original von Derringer
    Sparky: Das ist falsch ! Mitnahme von Schusswaffen (auch eine SSW ist z.B. eine solche) hat bei der Bahn AG (im Personenverkehr) einen Beförderungsausschluß zufolge.
    Siehe 7.2.1 der Beförderungsbestimmungen Bahn AG:

    Von mir nur ein Kommentar dazu: Es kann einen (zivilrechtlichen) Beförderungsausschluß zur Folge haben. ;)

    Suum cuique.
    "Blessed are those who, in the face of death, think only about the front sight." - Jeff Cooper

  • Zitat

    Original von ZEBO

    Von mir nur ein Kommentar dazu: Es kann einen (zivilrechtlichen) Beförderungsausschluß zur Folge haben. ;)

    klar,wenn mans dem schafner auf die nase bindet.

    ich habe aber auch schon leute im zug gesehen mit der jagdbüchse im futeral.

  • Zitat

    Original von ZEBO

    Von mir nur ein Kommentar dazu: Es kann einen (zivilrechtlichen) Beförderungsausschluß zur Folge haben. ;)

    [BLOCK]Fast richtig: Die Mitnahme von Schußwaffen durch Privatpersonen ist von vornherein durch die Bahn AG in Personenzügen untersagt. Sie als alleinige Hausrechtsinhaberin bestimmt, daß eben keine Privatpersonen mit Waffen ihre Züge/Gebäude betreten dürfen. Wie z.B. Du selber bei Dir zu Hause. Die Beförderungsbestimmungen erkennst Du in dem Moment an, indem Du eine Fahrkarte löst und den Personenzug der Bahn AG besteigst. Insofern bist Du zumindest theoretisch in dem Moment von der Beförderung ausgeschlossen, indem Du dagegen verstößt. Selbstverständlich kommt das in den wenigsten Fällen heraus, deshalb heißt es aber noch lange nicht, das es erlaubt ist. Dies könnte aber passieren, indem Du z.B. als polizeipflichtige Person aus irgendwelchen Gründen von der sachlich und ortlich zuständigen Bundespolizei (http://www.gesetze-im-internet.de/bgsg_1994/__3.html) kontrolliert werden würdest. Wer auch sonst außer der Polizei sollte in bestimmten Fällen mit Begründung in Deine Taschen schauen dürfen... ? Die Erklärung wann und in welchem Falle dies sein könnte führt hier sicherlich zu weit und würde auch den Rahmen und Inhalt des Threads sprengen. Also belassen wir´s dabei; außerdem hatten wir das Thema schonmal ausführlich.
    Übrigens: Es könnte in Einzelfällen auch dazu kommen, daß Dich die Bahn AG deswegen wegen Hausfriedensbruch (§ 123 StGB) anzeigt und dann ist es keine zivilrechtliche Sache mehr, sondern eine strafrechtliche. [/BLOCK]

    4 Mal editiert, zuletzt von Derringer (3. Januar 2009 um 21:39)

  • Hallo Derringer,

    ich hätte es nicht für möglich gehalten, weil es noch vor einigen Jahren anders geregelt war. Aber im Laufe der Zeit hat sich die Bahn wohl durch schlechte Erfahrungen dazu entschieden diesen Weg einzuschlagen. Die neuere Regelung kannte ich nicht, womit du natürlich absolut Recht hast. :)

    Das ist halt das Schöne an diesem Forum, einem fällt es auf und wird richtig gestellt, besser kann es doch nicht laufen. :)

    LG Andreas

    Die Zukunft ist jetzt und jetzt ist schon Vergangenheit.

  • Zitat

    Original von Sparky
    Hallo Derringer,

    ich hätte es nicht für möglich gehalten, weil es noch vor einigen Jahren anders geregelt war. Aber im Laufe der Zeit hat sich die Bahn wohl durch schlechte Erfahrungen dazu entschieden diesen Weg einzuschlagen. Die neuere Regelung kannte ich nicht, womit du natürlich absolut Recht hast. :)

    Das ist halt das Schöne an diesem Forum, einem fällt es auf und wird richtig gestellt, besser kann es doch nicht laufen. :)

    LG Andreas

    So isset ! ;)

  • Hallo,

    gilt der KWS eigentlich bundesweit? Ich bin zum Beispiel von Schleswig-Holstein nach Nordrhein-Westfalen umgezogen. Den KWS hab ich mir damals in SH geholt. Gilt dieser trotzdem in NRW oder muss ich einen neuen beantragen (welche Behörde den ausgestellt hat steht ja drauf)?

    Gruß Cabal

  • Hallo,

    danke für den Tipp. Da hier in Bonn die Polizei-Behörde für die Waffenscheine zuständig ist, hab ich denen mal eine Mail geschickt. Als Antwort bekam ich:


    Also muss ich mich glücklicherweise nicht mehr darum kümmern :)