ZitatOriginal von Derringer
Sparky: Das ist falsch ! Mitnahme von Schusswaffen (auch eine SSW ist z.B. eine solche) hat bei der Bahn AG (im Personenverkehr) einen Beförderungsausschluß zufolge.
Siehe 7.2.1 der Beförderungsbestimmungen Bahn AG:
Von mir nur ein Kommentar dazu: Es kann einen (zivilrechtlichen) Beförderungsausschluß zur Folge haben.