Habt ihr SSW schon zur SV Benutzt ?

Es gibt 280 Antworten in diesem Thema, welches 39.310 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (15. Januar 2009 um 23:35) ist von White.

  • ich mischel mich hier einfach mal mit ein


    ich denke das eine SSW schon als ssw taugt, kann zwar nur erfahrungen beim führen meiner "scharfen" beitragen, aber der unterschied ist nicht so gross denk ich, denn eine waffe auf einen menschen ( und auch auf tiere - obwohl da wohl offensichtlich die hemschwelle niedriger ist) zu richten sollte immer gut überlegt sein, den man weiß nie was das gegenüber aus dem holster zaubert, in einem text hier wurde beschrieben das die ausbildung zur effektiven nutzung einer waffe illegal oder verboten sei. dazu muss ich sagen wir trainieren nur mit ssw ( ausser schießtraining selbstverständlich) ,aber eben alles beruflich. und ich bin der meinung jeder der eine waffe führt ( ínsbesondere ssw) sollte sich damit beschäftigen, und auch den einsatz im ernstfall "trocken" üben. das ist eigentlich auch laut gesetz vorgeschrieben, den mit der beantragung des kleinen ssw ( der wbk und co ja sowieso ) erklärt ihr das ihr dafür die volle verantwortung übernehmt ( und gewalt über die waffe ausüben könnt)

    ich habe das grosse glück eine ausbildung genossen zu haben bzw genieße um mich umfangreich ohne eine waffe selbst zu verteidigen.und wer das nicht kann ist mit einer ssw gut beraten, ich habe meine " echte" zwar oft am mann, aber ich würde wirklich nur benutzen wenn es fast schon zu spät ist, denn es hängt eine menge verantwortung daran, auch wenn der schaden den eine ssw anrichtet ( richtiger abstand vorrausgesetzt) nicht so gross ist, haftet jeder verursacher für entstandene schäden, heisst wenn euch jemand angreift,und ihr verletzt ihn,seid ihr zwar im recht, müsst aber für gesundheitliche schäden aufkommen ( oder halt die haftplicht)
    und auch wer auf tiere schiesst braucht einen guten grund,und ist in der beweislasst wenn der halter klagt, denn solange der hund oder was auch immer nicht gebissen hat , hat er sich nicht "strafbar" gemacht.


    kurzum eine ssw ist in den richtigen händen auch eine wirkungsvolle sv

  • Zitat

    Original von comandoklaus
    heisst wenn euch jemand angreift,und ihr verletzt ihn,seid ihr zwar im recht, müsst aber für gesundheitliche schäden aufkommen ( oder halt die haftplicht)

    Quelle?

    Ich musste für nichts aufkommen, obwohl die Angreifer in Notwehr durch unvermeidbare Nahschüsse verletzt wurden ( Behandlung im Krankenhaus ).

  • hallo

    dann hattest du glück das der/ die angreifer bzw ihre krankenkasse nicht auf kosten erstattung bzw beteiligung geklagt haben, denn das ist leider rechtens in deutschland. kann gern morgen mal den passenden gesetzestext raussuchen, vorraussetzung ist fristgerechte antragstellung.die regel besagt aber wer sich schuldig fühlt hält sich lieber zurück

  • Zitat

    Original von wArRiE
    Ich führe auch öfter mal eine :F: Waffe. Gott sei Dank konnte ich bisher alles verbal lösen und es kam nicht zum Einsatz. Allerdings stellt sich mir schon länger die Frage, was ich dann tun muss um mich nicht selber strafbar zu machen.

    Gruß

    Nur noch mal als Hinweis: Das Führen einer F-Waffe ohne (großen)Waffenschein ist eine Straftat. Nicht dass du dir, sei es aus Unwissenheit, schwere Probleme bereitest.
    Zum Thema Hilfeleistung: Den Notruf zu wählen sollte reichen. Niemand kann erwarten, dass du in der Nähe des Täters bleibst, der dir gerade ein Messer in den Bauch rammen wollte!

    Gruß, Yoda

    Ohne Gaffee gönn mer nich gämpfn!

  • Zitat

    Original von comandoklaus
    dann hattest du glück das der/ die angreifer bzw ihre krankenkasse nicht auf kosten erstattung bzw beteiligung geklagt haben, denn das ist leider rechtens in deutschland.

    Hab ich mit einem der in einem frueheren post aufgelisteten Spezis hinter mir, der medizinische Behandlung, Schmerzensgeld, Verdienstausfall und was weis ich nicht alles haben wollte - wohlgemerkt nachdem von der StaA Anklage gegen ihn erhoben wurde.
    Mehr als einen scharf formulierten Brief von seinem Anwalt habe ich nie zu Gesicht bekommen. Auch wenn man einen zivilrechtlichen Prozess fuehren koennte, faellt es schnell auf die Schuldfrage und damit auf den strafrechtlichen Prozess zurueck.
    Wenn strafrechtlich eindeutig eine Notwehr auf eurer Seite (ohne Exzess) einem taetlichen Angriff gegenuebersteht sind die Erfolgsaussichten einer Zivilklage sehr fraglich.

    Ihr Glück ist Trug und ihre Freiheit Schein:
    Ich bin ein Preuße, will ein Preuße sein!

  • Zitat

    Original von F600

    Wenn strafrechtlich eindeutig eine Notwehr auf eurer Seite (ohne Exzess) einem taetlichen Angriff gegenuebersteht sind die Erfolgsaussichten einer Zivilklage sehr fraglich.

    So sprach damals auch der Richter, der meinen Fall verhandelte.
    Begründung: Ohne den rechtswidrigen Angriff wäre es gar nicht zu den nachfolgenden Verletzungen hekommen.

  • Hallo comandoclaus,

    da kann ich ja nur hoffen, das die von dir angesprochene Ausbildung, die du genossen hast um dich ohne Waffe in einem Ernstfall zu verteidigen, besser ist, als die Ausbildung, die dich zu den Aussagen in deinem ersten Beitrag befähigt. Das ist nämlich übelstes Halbwissen, bis auf wenige Passagen.

    Mehr will ich jetzt dazu gar nicht sagen, aber wenn ich sehe, wie viel Mühe sich hier der Großteil der User bei der Erstellung ihrer Beiträge gibt, auch hinsichtlich ihrer Rechtschreibung und in grammatikalischer Hinsicht, kann ich nur verwundert meinen Kopf schütteln.

    Liegt mir eigentlich völlig fern jemanden blöd anzumachen, aber hier kann ich nur hoffen, dass du das mit dem bewaffneten Personenschützer nur geträumt hast. Wenn jemand diese Hürde genommen hat, dann kennt er sich auch aus und weiß von was er redet.

    Trotzdem l. G.

    Andreas

    Die Zukunft ist jetzt und jetzt ist schon Vergangenheit.

  • Zitat

    Original von comandoklaus
    ...auch wer auf tiere schiesst braucht einen guten grund,und ist in der beweislasst wenn der halter klagt, denn solange der hund oder was auch immer nicht gebissen hat , hat er sich nicht "strafbar" gemacht.

    Hm, worauf will der Halter mich verklagen? Genau! Maximal Sachbeschaedigung!
    Ein Hund ist eine Sache und kann sich nicht "strafbar" verhalten. Was vor Gericht zaehlt ist nur die subjektive Bedrohungslage, in der man sich selbst befand und in zweiterer Hinsicht dann die objektive Bedrohung. Insbesondere bei Hunden, die ja gerne ein Drohverhalten zeigen das sich dem nicht-Hundebesitzer nicht erschliesst, kann man nur schwer sagen ob sie im naechsten Moment einen anspringen oder nur das Bein heben wollen so das ein Notstandsirrtum mindestens anzunehmen ist. Wenigstens wird der Hund (vierbeinig) nicht gegen mich aussagen koennen :nuts: und so bleibt es bei einer schwierigen Interpretation eines Verhaltens, die vor Gericht wesentlich bessere Aussichten hat als jeder SSW-Einsatz gegen einen Zweibeiner.

    Um comandosantaclaus post noch weiter auseinanderzunehmen. Das Verteidigungstraining mit scharfen Waffen ist nicht verboten, es bedarf nur der Genehmigung. Eine solche ist z.B. fuer Personenschuetzer, bewaffnetes Wachpersonal und auch fuer sonstige Inhaber eines WS gesetzlich vorgesehen und oft wird sogar von Behoerdenseite ein solches Training vor der Ausstellung des WS verlangt. (WaffV § 38 ff.)
    Ein vergleichbares Training mit einer SSW, das sich zwangslaeufig in wesentlichen Punkten von dem Training mit einer scharfen Waffe unterscheiden sollte, muesste dem Gesetz nach erlaubt sein. Das die Behoerden darauf recht panisch reagieren werden, sollte aber trotzdem jedem klar sein (holpophobe Bande)
    .
    Von dem Ersatz einer scharfen Waffe durch eine SSW fuer Trainingszwecke habe ich gelinde gesagt noch nichts gehoert, da man eigentlich immer versucht das Gefuehl fuer das Originalobjekt durch Benutzung desselben zu erlangen. Wo man schiessen kann - scharf. Wo man nicht schiessen kann - scharf mit Pufferpatronen. Wo man keine scharfe Waffe sehen will - gewichts- und abmassidentischer Dummy. In Spezialfaellen eventuell eine blue gun oder Farbgeschosse. Aber nochmal, solange es moeglich ist trainiert man nicht trocken. Scharf wird mit scharf trainiert, SRS mit SRS und ja, man sollte definitiv auch Reizstoffpatronen verfeuern. Man lernt ja auch nicht vom Sitzen am Beckenrand schwimmen.

    Neben der Verwendung einer SSW zum Training erscheint mir auch wieder der Satz - und was der Andere aus dem Holster zaubert - etwas merkwuerdig. In welcher Ausbildung weisst man darauf hin, das man den Gegenueber ungehindert etwas aus einem Holster ziehen laesst? Entweder liegt er am Boden und man holt es fuer Ihn aus dem Holster oder er greift schnell und hektisch dahin und hat dann halt Pech gehabt. Ist die Waffe erst einmal gezogen hat jede Deeskalation bereits versagt (Pol mal aussen vor) und entweder gibt der Gegenueber auf oder... und das gilt insbesondere wenn man die Verantwortung fuer das Wohlergehen einer anderen Person traegt.

    Fuer den Kinderwaffenschein ist gesetzlich kein Training vorgesehen und man unterschreibt auch keine pauschale Erklaerung, das man fuer alles verantwortlich ist. Die haben wir durch die Wahl entsprechender waffenfeindlicher Politiker schon vor Jahrzehnten abgegeben und erneuern sie alle 4 Jahre mit einem Kreuzchen wieder.


    @comandoclaus: Wenn Du wider meines Erwartens als bewaffneter Personenschuetzer arbeiten solltest, hoffe ich, dass Du wenigstens in den Bereichen Erkennung und Vermeidung von Gefahrensituationen besser ausgebildet bist als das, was Du hier gezeigt hast. Solltest Du Details (auch ausserhalb des hier im Forum gewuenschten) diskutieren wollen, stehe ich auch gerne fuer eine Stellungnahme per PN/mail/andererweitig fuer eine sachliche Diskussion zur Verfuegung.

    Ihr Glück ist Trug und ihre Freiheit Schein:
    Ich bin ein Preuße, will ein Preuße sein!

  • Zitat

    Original von F600

    Hm, worauf will der Halter mich verklagen? Genau! Maximal Sachbeschaedigung!

    Der Halter verklagt Dich nicht auf Sachbeschädigung. Er erstattet höchstens Strafantrag wegen Sachbeschädigung und ggf. wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz (Strafrecht). Verklagen könnte er Dich dann auf Schadensersatz. (Zivilrecht)

    Zitat


    Ein Hund ist eine Sache und kann sich nicht "strafbar" verhalten.

    Ein Hund ist eben keine Sache.
    Er wird aber wie eine Sache behandelt, § 90a BGB :n17:

    Zitat


    Was vor Gericht zaehlt ist nur die subjektive Bedrohungslage, in der man sich selbst befand und in zweiterer Hinsicht dann die objektive Bedrohung. Insbesondere bei Hunden, die ja gerne ein Drohverhalten zeigen das sich dem nicht-Hundebesitzer nicht erschliesst, kann man nur schwer sagen ob sie im naechsten Moment einen anspringen oder nur das Bein heben wollen so das ein Notstandsirrtum mindestens anzunehmen ist.

    Wg des "Notstandirrtums" (diesen Begriff gibt es zwar nicht, aber wir können uns denken was du meinst ;)) spielst du hier vermutlich auf den strafrechtlichen Teil ab.
    Allerdings ist die Einheit und Widerspruchsfreiheit der Rechtsordnung zu beachten. Wer nach § 228 BGB gerechtfertig ist, muss nicht auf § 34 StGB (Rechtfertigender Notstand) zurückgreifen, um nicht bestraft zu werden.
    Bei einem Irrtum (wollte der Hund nun tatsächlich angreifen - oder nur spielen?) kommen dann die Regelungen über den Erlaubnistatbestandsirrum in Betracht, bei dem der Täter Umstände annimmt, bei deren tatsächlichen Vorliegen er gerechtfertigt wäre.


    Sorry, musste sein. :new2: :n17:

  • Zitat

    Original von F600
    Aber nur wenns brennt. Die Polente ist immer noch 110

    Ach ne, und wie hilft die einem (Schwer-)Verletzten? Es geht um den Rettungsdienst.

    "Der Gott, der Eisen wachsen ließ, der wollte keine Knechte, drum gab er Säbel, Schwert und Spieß dem Mann in seine Rechte, drum gab er ihm den kühnen Mut, den Zorn der freien Rede, dass er bestände bis aufs Blut, bis in den Tod die Fehde." Ernst Moritz Arndt

  • Zitat

    Original von Broadhead

    Ach ne, und wie hilft die einem (Schwer-)Verletzten? Es geht um den Rettungsdienst.

    Dann wählen wir die 19222. :n17:

    2 Mal editiert, zuletzt von Floka (15. Januar 2009 um 11:43)

  • Oder die hier ;).

    Im Grunde kann man die 110 oder die 112 wählen, die leiten das dann weiter. Man verliert nur (gerade bei Notfällen) wichtige Zeit.
    Also wenn der Schwerpunkt Rettungsdienst-Feuerwehr sein soll 112, wenn in erster Linie die Polizei gefordert ist, dann die 110.

    Wenn man also die 110 ruft, um sich von dem Vorwurf der unterlassenen Hilfeleistung zu befreien, reicht das. Besser ist natürlich die 112.
    Insgesamt ist man bei der 112 wohl auch besser bedient, da man in gewissen Landkreisen bei der 110 in längeren Warteschleifen sitzt als bei der 112.

  • Hallo Sparky und F600


    erstmal was in allgemeinem interesse, wer hier immer wieder rechtschreibfehler und fehler in gramatik und co sucht sollte doch besser beim admin oder forumsbetreiber eine regel erwirken in der festgelegt wird das man nur posten darf wenn alles seine richtige form hat, ich denke da bin ich hier nicht der einzige, und keine bange, ich fühle mich weder böld angemacht noch provoziert, jeder hat das recht zu sagen wie er denkt und das ist gut so!! ich habe eine abgeschlossene ausbilung zum ps anerkannt von der IHK. und werde " agentur intern" regelmässig weitergebildet. wenn ich im obigen trade tatsachen geschrieben habe welche keine sind, dann entschuldige ich mich dafür. :huldige:ich bin leider kein jurist, wir werden in vielen gebieten ausgebildet. und wenn wir alle gesetze der rechtswirtschaft lernen würden, dann hätte der tag 48h für uns. zur "trockenübung mit der waffe " selbstverteidigung ohne waffe üben wir mit waffe am mann. denn man legt sie ja im konfliktfall nicht bei seite. und sie stellt eine behinderung dar, mit welcher man lernen muss umzugehen.auch wenn manche sage es wäre ein " traumjob" ich mache ihn nicht gerne, ich habe auch mal was "anständiges" gelernt und auch einen meisterbrief . aber damit könnt ich in der heutigen gesellschaft warscheinlich Haus ,hund, auto und co nicht bezahlen, nicht weil man zu wenig verdient, ehr weil man von vorn bis hinten übern tisch gezogen wird. zudem bin ich noch ein "Ossi" mit ruschischkenntnissen, nur englich war damals nicht auf unserem stundenplan( kam im laufe der zeit).wenn jemand eine frage hat kann jener mich gern anschreiben. und alles in allem. es gibt in meiner branche eine "regel" die besagt -Mensch bleib Mensch-.
    man kann keine gefahrensituation trainieren, aber man kann darauf vorbereitet sein. und eins sollte jedem klar sein, eine waffe ist immer das allerletzte verteidigungsmittel. wer das nicht begreift hat entweder aggressionspunkte oberhalb der 300 oder zu viele ballerfilme gesehen,


    wie gesagt ich mag hier weder streiten noch zank und co schüren.
    wir sind hier ein forum ( oki bin neu hier aber ich hoffe ich darf "wir " sagen)und wenn jemand den anderen verbessern kann ist es eine bereicherung denke ich ,oder denke ich da falsch?

    ich wünsch euch allen auf jeden fall was und vergesst nicht, wir sind total vom eigentlichen thema abgekommen.

  • Zitat

    Original von comandoklaus
    beim admin oder forumsbetreiber eine regel erwirken in der festgelegt wird das man nur posten darf wenn alles seine richtige form hat

    meinst du sowas hier? ;)

    Zitat

    . Sprache und guter Ton

    1.1. Das Forum ist kein Chat und kein Laberforum, sondern für den sachlichen Info- und Meinungsaustausch unter Erwachsenen gedacht. Jeder sollte sich deshalb bemühen, seine Beiträge in für alle verständlichem Schriftdeutsch zu schreiben. Dazu gehören auch eine vernünftige Interpunktion (Satzzeichen), Absätze und vollständige Sätze. Unerwünscht sind Schulhofslang, 1337-Speak, Dialektgeschwurbel ("Verschluss hinde vorsichtg ausnandr drückn", "aba", "net"), GESCHREI (Nur Großbuchstaben), !!!!!- und ? ? ? ?-Anhäufungen und ähnlicher Sprachmüll. Das ist keine Schikane unsererseits, sondern gehört unmittelbar zur Rücksicht auf die anderen Benutzer und zum guten Ton im Forum.

  • Zitat

    Original von Floka
    Dann wählen wir die 19222. :n17:

    Klar, wenn die in der Gegend noch geschaltet ist und du beim Handy die Vorwahl der zuständigen Stelle weist, das Handy entsperrt, mit genug Guthaben versehen und gerade ein providerseitig erlaubtes Netz empfangen wird, kannst du es ja probieren.
    Die 19222 ist ein Auslaufmodell, würde ich mir nicht als erste Nummer im Kopf zurechtlegen.

    Die 112 geht überall, mit jedem verfügbaren Netz, ohne Vorwahl, mit gesperrtem Handy, ohne Guthaben, von Telefonzellen ohne Karte usw. und bei überlastetem Netz mit höchster Priorität!

    "Der Gott, der Eisen wachsen ließ, der wollte keine Knechte, drum gab er Säbel, Schwert und Spieß dem Mann in seine Rechte, drum gab er ihm den kühnen Mut, den Zorn der freien Rede, dass er bestände bis aufs Blut, bis in den Tod die Fehde." Ernst Moritz Arndt

    Einmal editiert, zuletzt von Broadhead (15. Januar 2009 um 16:22)

  • Zitat

    Original von comandoklaus
    wenn ich im obigen trade tatsachen geschrieben habe welche keine sind, dann entschuldige ich mich dafür.

    Daher auch meine Frage nach der Quelle, als Du behauptetest, dass man bei gerechtfertigter Notwehr/ Nothilfe in irgendeiner Weise schadenersatzpflichtig gemacht werden kann.

    Zitat

    Original von comandoklaus
    wie gesagt ich mag hier weder streiten noch zank und co schüren.
    wir sind hier ein forum ( oki bin neu hier aber ich hoffe ich darf "wir " sagen)und wenn jemand den anderen verbessern kann ist es eine bereicherung denke ich ,oder denke ich da falsch?

    Meiner Meinung nach nicht.

    Zitat

    Original von comandoklaus
    ich wünsch euch allen auf jeden fall was und vergesst nicht, wir sind total vom eigentlichen thema abgekommen.

    Dito, aber was ich mir persönlich von Dir wünschen würde, wären ein paar Kommas, Punkte und kein Text im SMS- Format- fällt halt schwer sich durch so etwas durchzukämpfen.

  • ich bin der meinung das erst vor kurzem tiere nicht mehr als sachen gesetzlich eingestuft sind , aber da muss ich noch einmal nachschauen , und das ich für den schaden am angreifer aufkommen muss ist kot ^^ , rein gesetzlich ist es legal jemanden zu töten der vorher zu mir gesagt hat "ich bring dich um" , natürlich würde nie ein richter so entscheiden aber er würde einem opfer auch keine finanzielle last auflegen ...

    EDIT :

    Seit Inkrafttreten des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) am 01.01.1900 wird das Tier im Zivilrecht grundsätzlich wie jeder bewegliche Gegenstand, der gekauft und verkauft wird, behandelt. Im Jahre 1990 wurde durch das Gesetz zur Verbesserung der Rechtsstellung des Tieres im BGB die ursprüngliche rechtliche Qualifizierung von Tieren als Sachen beseitigt. Der neu eingefügte § 90 a BGB bestimmt, dass Tiere keine Sachen sind und durch besondere Gesetze geschützt werden. Diese neue rechtliche Qualifizierung wird auch in der Ergänzung des § 903 BGB deutlich, die die Eigentümerbefugnisse durch die Pflicht zur Beachtung der besonderen Vorschriften zum Schutze der Tiere einschränkte. Im Bereich des Schadensersatzrechts kommt die neue Auffassung in § 251 Abs. 2 S. 2 BGB zum Ausdruck. Die Heilungskosten bei der Verletzung von Tieren sind nunmehr grundsätzlich ein ersatzfähiger Schaden, selbst wenn sie den materiellen Wert des Tieres erheblich überschreiten.

    Marion Steinel, ETN-Rechtsanwältin

    geht ein zyklop zum augearzt

    :n17:

    :laugh:

    3 Mal editiert, zuletzt von der_fuchs (15. Januar 2009 um 22:55)