...nämlich ein bekanntes Automatikgewehr (AK-47, AK 74, Minigun, G36, Steyr AUG, etc.) als CO2-Ausführung ?? Meinetwegen auch in Lizenz gefertigt.
Mir ist klar, dass man solche Waffen hier (leider?) nicht
erwerben kann, denn es verstößt min. gegen 2 Gesetzte. Wenn einer weiß, ob sowas irgendwo im Internet präsentiert wird, dann möge er es mir bitte durch einen Link zugänglich machen. Ich finde es nämlich ausgesprochen amüsant mir sowas anzugucken.
Gibt es folgendes....
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BlackDust -
4. November 2002 um 19:14 -
Geschlossen
Es gibt 12 Antworten in diesem Thema, welches 1.454 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (
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...na dann guck mal:
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Ab 1.4.2003 verstoest man gegen mindestens einen § weniger, wenn der Anscheinsschwachsinn wegfaellt.
Dann waere zumindest das Aussehen irrelevant und der Rest muesste sich mit Umbau auf Halbauto und loesen lassen.
Schaun mer mal. Vielleicht ist das der einzig gute Punkt am kommenden Waffenunrecht.
Gruss, Frank
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Zitat
Original von promillo
Ab 1.4.2003 verstoest man gegen mindestens einen § weniger, wenn der Anscheinsschwachsinn wegfaellt.Dann waere zumindest das Aussehen irrelevant und der Rest muesste sich mit Umbau auf Halbauto und loesen lassen.
Schaun mer mal. Vielleicht ist das der einzig gute Punkt am kommenden Waffenunrecht.
Gruss, Frank
...vergiss es lieber. Ich bin mir ziemlich sicher, dass über die nachgeschobenen Verordnungen noch einiges mehr reglementiert wird als vorher. Sicherlich wird es keine Erleichterungen geben, dass wird quasi nur anders verpackt.
gunimo
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Seh ich leider auch so.
Durch spätere Verordnungen ist es nun leicht möglich, beliebige Waffen jederzeit zu verbieten.Läuft jemand Amok mit (z.B.) nem Indianerkriegsbeil - verboten.
Ohne Gesetzesänderung.Eddi
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Gunimo und Edbru:
Welche Verordnungen koennten das sein und betreffen die uns ueberhaupt?
Alles, was mit der Reichssportkasmmer und der staatlichen Gaengelung des Schiessports zusammenhaengt, betrifft uns mit den freien Waffen nicht.
Die koennen verbieten und Beduerfnisse widerrufen, so viel sie wollen. Wenn man kein Beduerfnis nachweisen muss, um eine -Waffe zu kaufen, kann es einem auch nicht entzogen werden
Erst ein neues WaffG koennte s dergestalt erfassen, dass Reichssportkammer und andere Buettel etwas verbieten koennen.
Zur Zeit ist im ab 1.4. gueltigen Waffenunrecht nunmal kein Anscheinparagraph mehr drin, ergo werden Dekos, halbautomatische Softair, CO2 u.v.m. nicht mehr deswegen verboten sein, weil sie wie eine Kriegswaffe aussehen.Gruss, Frank
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Frank: das versuche ich Gunimo auch schon seit Monaten klarzumachen, aber bei seinem durch jahrelange Erfahrung gestählten Pessimismus beißt man da auf Granit...
Marcus
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was genau wäre dann der sinn und zweck des wegfalls von §37, wenn es sowieso wieder verboten wird ?
Klaus
P.S: Ich glaube Gunimo ist der einzig vernünftige hier. ich habe mich heute dabei erwischt, wie ich in meinem zimmer einen platz gesucht habe, wo man eine co2 Ak dekorativ plazieren könnte.
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Wo wir schon beim Thema an die Wand haengen sind...ich hatte gerade einen feuchten Traum: Wie waere es, wenn man die zur Verschrottung anstehenden G3 der Bundeswehr in LEPs konvertieren wuerde?
Zumindest einen Kaeufer wuesste ich
Ich meine, AK47 und co2 ist ja gut und schoen, ich wuerde mir wohl auch so eine der Vollstaendigkeit halber holen. Aber noch lieber als die Waffe des "Klassenfeindes" waere mir unser Schaetzchen.
Gruss, Frank, seinem alten G3 immer noch hinterhertrauernd.
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Schreib doch mal ne nette Mail an Peter Struck, der findet sie Idee sicher auch superklasse....
Das Thema gab's glaube ich auch schon mal drüben bei Visier: warum eigentlich nicht zu Halbautomaten umbauen und unters schießende Volk bringen? Natürlich nicht die kaputtgeputzten Plömpen aus der Grundausbildungskompanie, aber was bei den Einheiten so auf Kammer stand...
Wie auch immer, ich denke, an Deko-umgebauten G3s wird nächstes Jahr eh kein Mangel mehr herrschen. Wer sowas mag...
Marcus
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Sinn und Zweck ist eigendlich immer, es den Behörden einfacher zu machen.
Jetzt steht statt §37 nur noch §2 Abs. 3 und §40 in Verbindung mit der Anlage 2 Waffenliste Abschnitt 1 Verbotene Waffen.
Das ist die Liste, wo schon die Wurfsterne und "Pumpguns" drinstehen.
Und diese wird garantiert gegebenenfalls beliebig erweitert.Und dann lies mal noch §41 Abs. 1 genau durch.
Da kann Dir im Einzelfall auch der Besitz einer freien Waffe verboten werden.
Stichwort böser Nachbar.Ich teile da voll und ganz gunimos Pessimismus, denn noch nie wurde ein Waffengesetz gelockert.
Eddi
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§41 ist so eine Sache... prinzipiell ist das ein kompletes Unding und einer der §§en, die sicher noch von Gerichten auf ihre Verfassungskonformitaet abgeklopft werden. Bisher haben wir den Grundsatz der Unschuldsvermutung, mal sehen, ob der auch weiterhin gilt.
Aber von der Perversion, die darin zu finden ist, mal abgesehen, richtet sich dieser § auf den Einzelfall und hat mit einer besonderen Art oder dem Aussehen einer freien Wafe nichts zu tun.
§40 und der Anhang KOENNTE ein Problem werden, ist es aber noch nicht, zumindest im hinblick auf .
Was garantiert gehen wird, sind Dekos und Nachbildungen, denn die sind keine Waffen im Sinne des WaffneuRegG mehr. (Siehe Anl. 1, Abschn. 1 Unterabschn1.ff)
Aufgebohrtes und verschweisstes G3, ich komme... :-)))
Gruss, Frank
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Zitat
Original von edbru
Jetzt steht statt §37 nur noch §2 Abs. 3 und §40 in Verbindung mit der Anlage 2 Waffenliste Abschnitt 1 Verbotene Waffen.
Das ist die Liste, wo schon die Wurfsterne und "Pumpguns" drinstehen.
Und diese wird garantiert gegebenenfalls beliebig erweitert.Das ist durchaus möglich, aber dazu ist die Zustimmung von Bundestag und Bundesrat nötig. Wenn etwas schlimmes mit einer bestimmten Art von Waffe passiert ist, kann das sicher sehr schnell gehen, aber diese Gefahr einer weiteren Verschärfung besteht immer.
Jedenfalls kann das noch nicht in den zu erwartenden Ausführungsbestimmungen und Verordnungen stehen.
Aber das haben wir ja schon x-mal durchgekaut.
Marcus