KWS angeblich immer nötig? (SSW am Flughafen)

Es gibt 105 Antworten in diesem Thema, welches 12.807 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (30. Dezember 2008 um 13:56) ist von Kontrollturm.

  • Zitat

    Original von MarkoS.
    das sehe ich ähnlich wie FloppyK.
    Ich werde jetzt im Anhörungsbogen genau den Sachverhalt nochmal darlegen und auf die entsprechenden Gesetze hinweisen.
    Ein Anwalt wäre zu teuer für mich, da ist mein Glaube an den Rechtsstaat im Moment noch zu groß. Falls tatsächlich Anklage erhoben wird, werde ich mir wohl einen suchen.

    Drei Dinge sind zu sehen:
    - Einzug der Waffe,
    - Verfahren wegen des Tatvorwurfs, evtl. Verurteilung,
    - kann Dich die waffenrechtliche Zuverlaessigkeit kosten.

    Wenn sich die Sache so zugetragen hat, wie Du sie schilderst, muesste Dein Vertrauen in den Rechtsstaat etwas beschaedigt sein.
    Beauftrage einen Fachanwalt und lasse von diesem den Anhoerungsbogen ausfuellen wenn und wie er das fuer richtig haelt. Im do-it-yourself-Verfahren kannst Du leicht Fehler machen. Mache Dich von dem Gedanken frei, dass Du als Laie die Staatsanwaltschaft mit Zitaten aus dem Gesetz ueberzeugen kannst. Wenn die Polizeibeamten auf Fuehren, also nicht im verschlossenen Behaeltnis transportiert, abstellen kannst Du das schlecht widerlegen. Wird eventuell als Schutzbehauptung angesehen.
    Die Aussage des Beamten, dass Du die Waffe beim Vorzeigen des KWS zurueckbekommst hat sich ja schon als falsch erwiesen. Wenn ueberhaupt, erhaeltst Du sie nach Abschluss der Verfahrens zurueck.
    Recht haben und bekommen sind leider oft verschiedene Dinge.

    Viel Erfolg
    pak9

  • das Problem ist einfach, dass alleine die Erstberatung vom Anwalt schon fast mehr kostet als die Waffe.
    Einen Fachanwalt in meiner Nähe habe ich nicht gefunden. So müsste ich auch noch Fahrkosten zusätzlich zahlen.
    Das sind Gründe warum ich es erstmal (solange kein Strafbefehl oder Anklageerhebung ins Haus flattern) auf einen Anwalt verzichten muss.

  • Zitat

    Original von MarkoS.
    das Problem ist einfach, dass alleine die Erstberatung vom Anwalt schon fast mehr kostet als die Waffe.
    Einen Fachanwalt in meiner Nähe habe ich nicht gefunden. So müsste ich auch noch Fahrkosten zusätzlich zahlen.
    Das sind Gründe warum ich es erstmal (solange kein Strafbefehl oder Anklageerhebung ins Haus flattern) auf einen Anwalt verzichten muss.

    Wenn es ja nur die Waffe wäre. Aber wenn Du nun den KWS beantragen willst, um in ähnlichen Situation künftig ein Argument zu haben, wird der u.U. abgelehnt, für die nächsten paar Jahre.
    Prima, dass man noch draufzahlen muss, wenn man im Recht ist :evil:

  • Zitat

    Original von Gummiente
    Wenn es ja nur die Waffe wäre. Aber wenn Du nun den KWS beantragen willst, um in ähnlichen Situation künftig ein Argument zu haben, wird der u.U. abgelehnt, für die nächsten paar Jahre.

    Jo WBK, Jagdschein etc. sind dann für die nächsten 10 Jahre auch im Arsch...

  • Marko S.

    wenn du die Sache im Sande verlaufen lässt, dann weicht Recht der Willkür - und du hast keine Chance auf KWS, WBK oder ähnliches auf mindestens die nächsten 10 Jahre! Siehe verdammt nochmal zu, daß du dein Recht bekommst und damit du nicht letztendlich auf den Kosten sitzen bleibst, verklage die verantwortlichen Beamten wegen illegaler Enteignung und wegen Rechtbeugung, sichere dir Unterlagen und schriftliche Aussagen, aus denen hervorgeht, daß die Waffe ordnungsgemäß transport wurde und nicht geführt!

    Ansonsten war dieser Thread zum Pferde scheu machen und ein Puzzlestein zum Untergang dieses Staates, aber am Ziel vorbei.

  • Ich hab niemals gesagt, dass ich das im Sande verlaufen lassen werde. Nur werde ich mir erstmal keinen Anwalt einschalten, weil das wieder nur zusätzliche Kosten sind.
    Ich habe immer noch die Hoffnung, dass die Sache nach meiner schriftlichen Stellungnahme, die ich morgen rausschicken werde, erledigt.
    Ansonsten werde ich nen Anwalt einschalten und die nächsten Jahre Nudeln mit Ketchup essen ;)

  • Hallo Marko,

    würdest du in dein Postfach schauen, wäre die Sache vermutlich schon erledigt. Einen Anwalt würde ich erst dann einschalten, wenn das was ich dir im obigen Post vorgeschlagen habe, keinen Erfolg hatte. Davon, dass du dich ohne ausreichende Kenntnis selbst äußerst, würde ich Abstand nehmen.
    Dafür hängt einfach zu viel dran, das sich für dich noch lange in die Zukunft auswirken kann.

    Denn: Jetzt genau lesen!

    Wenn du den Tatbestand des unerlaubten Führens verwirklicht hättest, würdest du die Waffe natürlich auch nicht mehr zurückbekommen, weil der Verwaltungsakt (die Erlaubnis eine SRS-Waffe zu führen), zum Zeitpunkt der Tat noch nicht ergangen war. Ein nachträgliches Vorzeigen des KWS hat gar keinen Sinn, weil es bei Straftaten (Vergehens- und Verbrechenstatbeständen) keinen Ermessensspielraum gibt, wie es im Ordnungswidrigkeitenrecht praktiziert wird. Ein nachträgliches legalisieren gibt es also nicht.

    Der Beamte hat seine Hausaufgaben nicht gemacht. Setzen 6. Aber das macht er nicht absichtlich, das Ganze beruht wohl auf einem Missverständnis.

    Wenn ich dir helfen soll, dann setze dich per PN mit mir in Verbindung.

    LG Andreas

    Die Zukunft ist jetzt und jetzt ist schon Vergangenheit.

  • Moin!

    Mal eine Frage :
    Wenn er das jetzt alles schön selber macht, und das geht nach hinten los.
    Wie ist es dann mit Führungszeugnis?
    Bekommt er einen Eintrag?
    Wann würde der gelöscht werden? 5/10/15 oder 20Jahre?
    Denn das würde auch seine Jobchancen schmälern. Gibt inzwischen ja recht viele Arbeitgeber die ein sauberes Führungszeugnis fordern...
    Und dann ist der Rechtsanwalt „günstig“ im Vergleich zum Lohnausfall.

    Mit freundlichen Grüßen
    Hedgehog

  • Da er keinen Fach-RA beauftragen kann/will, muss er auch mit dem Ergebnis leben.
    Ohne substantielle Rechtskenntnisse wird schon das Ausfuellen des Anhoerungsbogens zum Gluecksspiel.
    Zu Deiner Frage, wenn der Schuss nach hinten los geht:
    Mit Sicherheit wird es einen Eintrag in das staatsanwaltschaftliche Verfahrensregister geben. Ist fuer waffenrechtliche Erlaubnisse schaedlich.
    Ob es einen Eintrag in das Bundeszentralregister gibt, haengt von den Sanktionen ab. Loeschungsfristen siehe http://www.bundesjustizamt.de/cln_101/nn_257…nhalte/FAQ.html
    Beim Fuehrungszeugnis/Auszug aus dem BZR gibt es 2 Varianten. Einmal die Auskunft, welche der Antragsteller beantragen kann (z.B. fuer eine Bewerbung). Dann die Behoerdenauskunft, diese ist umfangreicher. Siehe http://www.bundesjustizamt.de/cln_101/nn_257…257952bodyText8

    Gruss
    pak9

  • Moin.

    Natürlich ist es eine sehr ernst zu nehmende Situation. Aber du bzw. wir wissen ja noch gar nicht, was dir konkret vorgeworfen wird. Da wäre erstmal Info recht nützlich - ein Anwalt kann das einholen, du könntest allerdings auch einfach bei der Wache nachfragen, ob ein Verfahren gegen dich eröffnet worden ist bzw. was man dir vorwirft.

    Da du allerdings eine "schriftliche Stellungnahme" erwähnt hast, vermute ich mal, dass so etwas schon im Gang ist - und da kann man dann auch nicht mehr "nachträglich" mit dem KWS bei den fehlgeleiteten Beamten vorbeischauen und freundlich nach der Einhaltung ihres "Versprechens" fragen, die Waffe wieder zu bekommen.

    Das ganze scheint ziemlich verstrickt (auch bzgl. der Zeugenaussagen der Polizisten, die vielleicht das Schloss am Rucksack gesehen haben, aber nicht zu Protokoll gegeben bzw. wieder vergessen haben). Deswegen wäre ein Anwalt eine große Hilfe.
    Zuerst musst du natürlich herausfinden, was man dir konkret vorwirft, da würde ich aber wie gesagt einfach mal anrufen und nachfragen.

    Ansonsten: Waffenrechtliche Zuverlässigkeit
    - Ist voraussichtlich für 5 Jahre dahin (da keine Gewalttat / ab 1 Jahr Haft, Mitglied in einer verfassungsfeindlichen Organisation oder wiederholter WaffG-Verstoß) - das reicht aber auch erstmal, und das wegen eines Fehlers der Exekutive aufs Spiel zu setzten muss sich jeder selber überlegen. Im Bundeszentralregister werden alle gerichtlich verurteilten Straftaten übernommen, egal welche Strafhöhe, allerdings mit unterschiedlichen Löschfristen. Dass ein SSW-Verstoß allerdings die für einen Führungszeugniseintrag erforderliche Mindestgrenze von 90 Tagessätzen überschreitet, wage ich zu bezweifeln.

    MfG, Mike.

  • Zitat

    Original von pak9

    Ohne substantielle Rechtskenntnisse wird schon das Ausfuellen des Anhoerungsbogens zum Gluecksspiel.
    Zu Deiner Frage, wenn der Schuss nach hinten los geht:
    Mit Sicherheit wird es einen Eintrag in das staatsanwaltschaftliche Verfahrensregister geben. Ist fuer waffenrechtliche Erlaubnisse schaedlich.

    Sorry, aber das ist schlichtweg falsch.

    Ich hab 3 Jahre in ner Kanzlei gearbeitet, so nen Bogen kann jeder halbwegs intelligente ausfüllen, ohne sich selbst zu belasten. Was die Sachkenntnis angeht, ist der Threadstarter den Beamten die Ihn kontrolliert haben überlegen. Daher schätze ich ihn für intelligent genug. :nuts: Der Sachverhalt ist auch rechtlich absolut Wasserdicht, und zwar FÜR den Threadersteller.

    Auch ein Fachanwalt kocht nur mit Wasser. Viele Leute denken Anwälte könnten Wunder vollziehen. Sehe ich auch tagtäglich auf der Arbeit. Da bekomme ich auch regelmäßig fast nen Lachkrampf, wenn da mit dem Rechtsanwalt "gedroht" wird. Ändern kann der auch nix.

    Wenn der Threadsteller den Sachverhalt so schildert wie hier (verschlossenes Behältnis, Erlaubnis Flughafen zur Mitnahme etc.) wird jeder Staatsanwalt die Sache fallen lassen.

    Probleme gibts nur, wenn die Polizisten was anderes behaupten, z.B. wegen dem Schloß, z.B. das keines vorhanden wäre. Hier wäre Akteineinsicht sinnvoll. Ob man sich deshalb schon zum jetztigen Zeitpunkt nen Anwalt suchen muss, wage ich zu bezweifeln...

    Browning GPDA 8 x2. Colt 1911 2. Geco 225, 1910. Glock 17 SV. Walther P 22 x2 + P22R, P22Q, P 88 x2, PK 380, PPK, PP x2, P99+SV. HW 88 Super Airw. x2. Erma EGP 55. Röhm Little Joe, RG 3, 8, 9, 56, 69, 89 + RG 96. Mauser HSC 84, HSC 90 , K 50 + Magnum. Perfecta FBI 8000, IWG Government Sportclub IPSC. Reck Miami 92, Commander, G5 "light", Baby. ME Mini Para, Falcon. SM 110 x 2, SM 110a. Valtro 85, 98. Zoraki 906, 914, 917, 918. Umarex Python, Sherlock Holmes .22. Berloque + diverse weitere.

  • Zitat

    Original von crassmike
    Im Bundeszentralregister werden alle gerichtlich verurteilten Straftaten übernommen, egal welche Strafhöhe, allerdings mit unterschiedlichen Löschfristen. Dass ein SSW-Verstoß allerdings die für einen Führungszeugniseintrag erforderliche Mindestgrenze von 90 Tagessätzen überschreitet, wage ich zu bezweifeln.

    MfG, Mike.

    Moin!

    Vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand...

    Mit freundlichen Grüßen
    Hedgehog

  • Hi,

    ob SSW oder 9mm Para, da macht unser Gesetz glaube ich keinen Unterschied.

    Gruß C.C.

    Zeige einem schlauen Menschen einen Fehler und er bedankt sich.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen!

  • Gibt's was neues? Dieser Fall ist ja wirklich spannend

    Wird privater Waffenbesitz zum Verbrechen, haben nur noch Verbrecher Waffen!
    Scharf: Repetiergewehr, .22 LR, Mauser-Verschlusssystem + Zielfernrohr
    SSW:.357 Magnum "Peacemaker", Röhm RG56 - Revolver, Königsklasse der Faustfeuerwaffen

  • Zitat

    Original von MarkoS.
    dass es erlaubt sei eine SSW in einem verschlossenden Behältnis zu transportieren(mein Rucksack, in dem sich der Pistolenkoffer mit der Pistole befand, war mit einem Vorhängeschloss verschlossen).

    Hat jetzt nicht unbedingt etwas mit diesem speziellen Thema zu tun aber diese frage beschäftigt mich schon lange, seid dem ich ein Gespräch zwischen Händler(ein Jäger) und einem kunden in einem Waffengeschäft halb mitgehört habe.
    Als ich zur Sicherheit nochmal nachfragte sagte er mir das nochmal so wie ich es verstanden hatte.

    Er meinte das "verschlossen" nicht zwangsläufig Schloss bedeutet sondern es auch ausreichen würde wenn ich zb eine Tasche mit Reißverschluss habe und dieser zu ist, das das als verschlossen gilt. Ob er noch meinte das es eine extra Tasche in einer Tasche sein muss weiß ich leider nicht mehr.
    Eigentlich ist es ja auch so das sie dann verschloßen ist, was allerdings nen Thema für sich ist da man sowas ja auslegen kann wie man will.

    Habe das WaffG nicht studiert deswegen meine frage...

    MfG: PlayerMace

  • Verschlossen heißt seit der Waffenrechtsnovellierung im Frühjahr diesen Jahres auch verschlossen und nicht geschlosssen...
    Das war mal !

  • -.- jetzt steh ick aufem Schlauch, eventuell ist auch die Uhrzeit daran schuld.
    Heist das nun das nen Reißverschluss bzw. nen Schnappverschluss von einer Plastik/Alubox ausreicht oder nicht.

    MfG: PlayerMace

    Einmal editiert, zuletzt von PlayerMace (6. Dezember 2008 um 23:33)