Fällt dieses Leatherman Tool unter das Führverbot?
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Also meines Wissens nach fallen Multitools nicht unter das Führungsverbot.
Ich führe auch das selbe
und da haben die netten Herren in Grün (Blau) auch noch nie was gesagt.Ich denke das gilt als Werkzeug aber vielleicht wissen andere hier genaueres. -
Um mal ganz pingelig zu sein:
Die Klinge sieht aus, als wäre sie gemacht, um sie mit einer Hand öffnen zu können (wegen dem Loch). Also darf man es nicht führen
Wird überhaupt noch zwischen Werkzeug und Waffe entschieden? Früher war es so, dass ein Taschenmesser ein Werkzeug war und eine Waffe sobald sein ursprünglicher Zweck war, es gegen Menschen einzusetzen...
Ich blicke mitlerweile auch nichtmehr durch, ich lass einfach alles mit Klinge zuhauseEDIT: Also, nochmal auf den Punkt gebracht:
Bekommst du die Klinge mit einer Hand aus dem Griff gezaubert, egal wie lang sie ist, dann lässt du es zuhause.
Ebenso, wenn die Klinge länger als 12cm und feststehend ist...EDIT2: Achja, und die dolchartigen oder beidseitig geschliffenen Exemplare auchnoch...
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Unser (?) Kentucky hat da im Messerforum einen interessanten Text gepostet, bitte
durchlesen:http://www.messerforum.net/showpost.php?p=474177&postcount=3
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Zitat
Original von Jogi
Bekommst du die Klinge mit einer Hand aus dem Griff gezaubert, egal wie lang sie ist, dann lässt du es zuhause.
Ebenso, wenn die Klinge länger als 12cm und feststehend ist...
Sehe ich genau so. -
Ja, euer (!) Kentucky hatte intressanten Mailkontakt mit dem BKA und dort wurde mir mitgeteilt daß ein Multitool NICHT als Einhandmesser angesehen wird, selbst wenn es eine Einhandklinge besitzt.
Fragt mich nicht nach der Logik. Ich nehme das BKA aber beim Wort und führe mein Leatherman Wave auch weiterhin ohne schlechtes Gewissen.
Gruß K.
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Interessante Rechtsauffassung ...
In diesem Fall aber, denke ich, positiv.
ZitatOriginal von Jogi
... dann lässt du es zuhause.Aber nur, wenn kein Grund im Sinne des § 42a WaffG vorliegt.
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Zitat
Original von Kentucky
Ja, euer (!) Kentucky hatte intressanten Mailkontakt mit dem BKA und dort wurde mir mitgeteilt daß ein Multitool NICHT als Einhandmesser angesehen wird, selbst wenn es eine Einhandklinge besitzt.Fragt mich nicht nach der Logik. Ich nehme das BKA aber beim Wort und führe mein Leatherman Wave auch weiterhin ohne schlechtes Gewissen.
Gruß K.
Gibts das irgendwo schwarz auf weiss zum Ausdrucken?
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Da viele Sacharbeiter mit diesen neuen Regelungen auch nicht umgehen können - die im Forum beschriebene LEP-Geschichte ist ein Beispiel dafür - würde ich das auch schriftlich zurücklegen.
So kann man sich im Zweifelsfall wenigstens auf einen Verbotsirrtum berufen. -
Interessanter Mailverkehr, den unser Kentucky da geführt hat, sehr aufschlussreich.
Aber irre ich mich da jetzt, oder war es nicht ohnehin so, dass auch bei Einhandmessern kein generelles Trageverbot existiert, sondern lediglich ein "sozial adequater Grund" für das Führen gegeben sein muss, etwa aus beruflichen Gründen.
Ich lasse mich da auch gerne eines Besseren belehren.Wenn das aber der Fall ist, sollte einem doch gerade bei einem solchen Taschenwerkzeugkasten was plausibles einfallen.
Gruß
Schildkröte
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Zitat
Gibts das irgendwo schwarz auf weiss zum Ausdrucken?
Jo, wenn du auf den Link oben gehst, da ist der Komplette Mailverkehr von mir und dem netten Herrn aufgeführt.
Und ja, das Trageverbot bezieht sich auf ein "Tragen ohne allgemein anerkannten Grund".
Was auch immer das bedeuten mag.
Auf der Straße wird es vermutlich so ablaufen daß dein Grund erst mal der "nicht zulässigste" der ganzen Welt ist.
Der Polizist wird es so hinstellen als wäre das die schlimmste Sache die du jemals gemacht hast ein solches Mordinstrument mitzuschleppen und das Messer / Tool erst mal einziehen und eine Ordnungswidrigkeitenanzeige scheiben.Dann kannst du widersprechen und sehen ob es eingestellt wird oder ob es vielleicht sogar verhandelt wird. Ausserdem darfst du deinem Messerchen vermutlich auch nachlaufen damit du es wiederkriegst.
Einigkeit und Recht und Freiheit............
Entschuldigt die Schwarzmalerei aber wenn ich in einem anderen Thread lese daß Polizisten sogar die eindeutig geklärten und im Gesetz festgeschriebenen Regeln zum Transport von SSW mit und ohne KWS nicht kennen, erst mal die Waffe einziehen und eine Anzeige schreiben, dann sehe ich echt schwarz für eine so uneindeutige Formulierung wie "allgemein anerkannter Zweck".
Es wird immer gegen den Bürger ausgelegt werden. Warum sollte der Polizist auch anders handeln?
Es ist doch gut für die Laufbahn wenn möglichst viele Anzeigen geschrieben werden, selbst wenn zum Schluss nichts dabei rauskommt.
Die Unannehmlichkeiten hat ja der Bürger, für den Polizisten ist es mit dem Ausfüllen des Papierkrams erledigt.Gruß K.