Habe mal 'ne Frage an die Sportschützen hier im Forum:
Weiß jemand zuverlässig, ob es nach aktueller Rechtslage OK ist, die Doppelkoffer zum Transport der SpoPi zu benutzen? Ich meine damit diese Alukoffer, die in der Mitte getrennt sind und jede Seite läßt sich einzeln verschließen, so dass man auf der einen Seite die SpoPi und auf der anderen Seite die Munition nebst Utensilien einschließen kann. Sehe das aktuell eher als Grauzone, da zwar verschließbar aber ist das auch wirklich gesetzlich als getrennt zu sehen?