hallo zusammen, mich würde mal interessieren ob man das messer "COLD STEEL BLACK ROCK HUNTER " nach deutschem waffengesetz legal bei sich tragen darf als taschenmesser !? es ist weder butterfly noch einhandmesser .
Cold Steel Black Rock Hunter legal ?
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Ja, darf man.
Die Klinge ist mit 4 Zoll (10,16 cm) kurz genug, das Messer lässt sich nicht einhändig einsatzbereit machen.
Kannst Du vollkommen legal spazieren tragen.
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Zitat
Second, the Black Rock Hunter requires the use of both hands to make the four distinct movements required to rotate both handles 180 degrees from closed to open.
Heißt das du zwei Hände dafür brauchst, insofern legal.
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Hmm, ich würde es Butterfly Messer nennen
Zitat2.1.4 Faltmesser mit zweigeteilten, schwenkbaren Griffen (Butterflymesser),
Damit wäre es dann sogar verboten.Joachim
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Zitat
Original von pupsnase
Hmm, ich würde es Butterfly Messer nennen
Damit wäre es dann sogar verboten.Joachim
Nee nee, die Griffhälften müssen mit beiden Händen GEGEN den Widerstand von Federn geöffnet werden. Ich glaub kaum, dass man das als Butterfly bezeichnen kann.
"The Black Rock Hunter is not a butterfly knife, gravity knife, flick knife or switchblade. It can't be opened by a wrist snap, or any single-handed opening technique."
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Also ich würde es als legal Bezeichnen da es in meinen Augen KEIn Butterfly ist sondern nur ein Zweihandmesser http://www.knivesplus.com/coldsteelknifecs-24sjp.html
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Die Meinungen zu dem Messer sind ziemlich weit gestreut, auch im Messerforum.
Ich persönlich würde daher einen BKA-Feststellungsbescheid abwarten ohne den das
Messer in Deutschland ohnehin nicht verkauft werden wird.Wie im WaffG. zu sehen ist müssen die Hälften des zweigeteilten Griffs nur schwenkbar
sein um das Messer als Butterfly einzustufen, und das sind sie nunmal.
(eine Machete wird auch nicht als Brotmesser eingestuft nur weil der Hersteller in der
Beschreibung "keine Machete" schreibt.)Ich fände es schade wenn das Messer in Deutschland nicht zu erwerben wäre (obwohl
ich es mir nicht kaufen werde) da ich selbst keinen Grund für ein Verbot sehe. Das BKA
hat mich bisher aber immer positiv überrascht, daher bin ich auch hier zuversichtlich.mfg,
Martin -
Wieso ?
Die einzige wichtige Definition steht im WaffG und danach ist es ein Butterfly.
Das es mittlerweile in De erhältlich ist sagt ja nun nicht viel.
Das wäre mal wieder ein Fall in dem das BKA einen Feststellungsbeschied erstellen müsste.
Aber allein aus dieser Unsicherheit heraus würde ich es nicht spazieren führen.Joachim
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Welcher deutsche Shop hat das Messer denn im Sortiment?
Dann könnte man sich direkt an den wenden und fragen aufgrund welcher rechtlichen
Grundlage er es verkauft! -
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Hmm wird vielleicht wie mit den Tasern sein zuerst legal und dann ganz schnell Illegal
Aber wenn die das verkaufen wird das schon legal sein oder wieder mal eins der Berühmten Grauzonenartikel
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vielen dank für eure tollen antworten ich denke im moment ist es wohl legal da es in deutschland zu erwerben ist ein butterfly ist auch nur ein butterfly wenn es mit einer hand geöffnet werden kann ! das kann man beim black rock hunter nicht ! vielleicht findet ja noch jemand von euch einen artikel oder einen beschluss ???? vielen dank erstmal
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Noch einmal
Zitat2.1.4 Faltmesser mit zweigeteilten, schwenkbaren Griffen (Butterflymesser),
Das ist die Definition die in WaffG steht. Kommt da irgendwas von " mit einer Hand öffnen " vor ?Wer nicht glaubt kann ja selbst im WaffG suchen. Der Link ist oben.
Joachim
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Also ich finde das ist wieder mal ne Gratwanderung.
Wenn man den Gesetzestext liest handelt es sich dabei um ein Butterfly, auf der anderen Seite ist es aber ein Folder der sich nur umständlich mit beiden Händen öffnen lässt und ausserdem, wenn ich das richtig sehe, keine richtige Klingenarettierung hat (nur Federn, also Slipjoint).
Es entspricht also in keiner Weise einem klassischen Ballisong, streng genommen könnte man dann auch die meisten Multitools als Butterfly einordnen.Ich würde da auch erst mal auf einen Feststellungsbescheid des BKA warten, der jetzt wo es schon in Deutschland verkauft wird ja irgendwann kommen sollte.
Wenn es was in Deutschland zu kaufen gibt, sagt das meiner Meinung nach eh nicht viel über die Legalität aus, da ich seit April ja auch für 90% meiner Klappmesser einen sozial adequaten Grund zum Führen brauche bin ich da jetzt lieber vorsichtig.
Wäre natürlich schade, wenn es in Deutschland verboten wird, auch wenn ich es mir persönlich nicht unbedingt kaufen würde.
Gruß
Schildkröte
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Genau das was Schildkröte da sagt hatte ich oben schon erwähnt.
Nur eine Sache: Die Multitools die ich kenne Benutzen die Griffhälften dann als Griff für
eine Zange, nicht für ein Messer! Die sind also auf keinen Fall als Butterfly einzuordnen. -
Mit den Multitools ist schon klar, sind natürlich keine Butterflys.
Ich hatte das auch mehr provokant gemeint, Toggo-Lutscher funktionieren ja schließlich auch nach dem selben Prinzip und sind mit Sicherheit ungesünder als die meisten Ballisong.Bei vielen Tools kann man die Klinge, weil innenliegend doch erst ausklappen wenn man die beiden Griffhälften vorher aufklappt.
Wenn Du dann also den Gesetzestext mit dem entsprechenden negativen Intellekt verknüpfst kann auch aus einem Tool, dessen Werkzeugcharakter ja unbestritten ist, ein ganz böser Gegenstand gemacht werden.Gruß
Schildkröte
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ich habe das black rock hunter bestellt und geliefert bekommen und ich kann nur sagen , dieses messer hat nichts mit einem butterfly zu tun ! es ist nur schwer zu öffnen ! mit einer hand geht es gar nicht ! mit zwei händen muss man schon aufpassen das man sich nicht verletzt also ich denke dieses messer fällt nicht unters führungsverbot
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Zitat
Original von beefee
ich habe das black rock hunter bestellt und geliefert bekommen und ich kann nur sagen , dieses messer hat nichts mit einem butterfly zu tun ! es ist nur schwer zu öffnen ! mit einer hand geht es gar nicht ! mit zwei händen muss man schon aufpassen das man sich nicht verletzt also ich denke dieses messer fällt nicht unters führungsverbotWird es einen Testbericht geben?
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ich denke nicht das ich einen testbericht schreiben werde sowas liegt mir nicht , sorry
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Zitat
Original von Tailgunner667
Ja, darf man.Die Klinge ist mit 4 Zoll (10,16 cm) kurz genug, das Messer lässt sich nicht einhändig einsatzbereit machen.
Kannst Du vollkommen legal spazieren tragen.
Nur mal zur Klarstellung:
Es gibt KEINE Längenbegrenzung bei Klappmessern, nur feststehende Messer dürfen mit Klingen über 12 cm, ohne Grund, nicht geführt werden.Klappmesser die 2-händig zu bedienen sind, ODER keine Verriegelung haben, können 200 cm Klingen haben (hmm dann wird das einhändige bedienen auch schwer... die wären also IMMER legal)
Springmesser:
Nur bis 8,5 cm Klinge KEINE Begrenzung der Klingenbreite ( früher mind. 20% der länge)
Wenn sie verriegeln; Trageverbot2 Schneidige Messer, egal welche Länge oder Bauart, Trageverbot
Bailsong(Butterfly) Verbotener Gegenstand ( Besitzt ist schon strafbar)
ABER...
Unter 4,7 cm Klinge ist ALLES erlaubt, sogar OTF oder ButterflySo, ich hoffe damit sind jetzt alle Klarheiten beseitigt, und niemand versteht das Gesetz....
P.s.
OTF: Out of The Front, Messer bei denen die Klinge vorn herausspringt. -