Umbau Umarex 850 Airmagnum auf Druckluft

Es gibt 57 Antworten in diesem Thema, welches 12.155 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (13. März 2015 um 18:05) ist von compair.

  • Na ja, die meisten Leute haben noch nicht begriffen das es kein Problem ist die Teile auszutauschen die die Leistung beeinflußen können. Dazu gehörden ja auch Ventile und die Schlagstückfeder. Zum Problem wird das erst wenn die Waffe eine e0 von > 7,5J erteilt. Lt. PTB wird sogar die e5 gemessen, aber das soll jeder selber ausklamüsern.

    Es ist ein Märchen das nur ein Büchsenmacher die Leistung verändern darf (Achtung, wir reden immer noch von <=7,5J). Das steht nirgends. Wie sichergestellt ist das man beim Probieren niemals > 7,5J bekommt ist ein ganz anderes Thema. Zudem reden wir hier nicht von Leistung verändern, sondern von Wechseln des Antriebsmediums. Das ist übrigens nix neues, die meisten Paintball-Markierer liefen früher mit CO² und werden heute fast ausnahmslos mit HPA (High Pressure Air) betrieben. Ähnlich siehts auch bei den Softairs aus, hier wird Softair-Gas (Propan+Krempel) oftmals durch CO² ersetzt.

    JoHannes89
    Danke, für mich brauchst du das nicht machen.

  • Die Waffe liegt ja sogar beim Beschussamt mit den Pressluftkram als Bauartmuster vor,nur halt mit einem anderen Namen,was soll an dem Umbau illegal sein?
    Zur Not einfach mit einem Dominator Aufkleber den Airmagnum Schriftzug überkleben,dann wird es wohl auch vor dem letzten Michel in Ordnung sein :tine::new11: !


    Grüßchen Marcus

    Ein Stock im Ar3ch hat nix mit Rückrad zu tuhen! ^^

  • Hallo meine lieben Experimentierfreunde.
    Natürlich ist es nicht legal ein Lg umzubauen was unter CO2 Lg gelistet ist.
    Denn die Airmagnum 850 ist mit CO2 betrieb verwendbar und die fast baugleiche Dominator 1250 mit Pressluft.
    Woher sollte sonst der Namensunterschied kommen.
    Allerdings habe ich mich mit gleicher Proplematik beschäftigt und mich mal intensiefst mit Testberichten und Tetails befast.
    Als ich zu einem passenden schluß gekommen bin habe ich einfach mal 60 EU investiert,im bereich Paintball.
    Da dieser auch mit Druckluft arbeitet. Mit wenigen handgriffen stand meine Airmagnum unter Pressluft und wurde zwecks Groni gemessen.
    Eine kurze umrechnung hatte ergeben dass das angewendete System statt wie erwartet eine geringere V0 erbrachte ,eine deutlich höere ergab (ca.205m/s).
    Die Diabolos schlugen auch noch in 30 Meter ein,mit verherender wirkung.
    Fazit: Mit geringen Mitteln ist ein umbau möglich.
    Allerdings rate ich aus Rechtlichen Gründen für die verwendung in Deutschland ab und möchte nicht weiter darauf eingehen!!
    Auf Komentare würde ich mich sehr freuen.

  • Natürlich ist es nicht legal ein Lg umzubauen was unter CO2 Lg gelistet ist.


    Kannst du das auch irgendwie belegen oder denkst du dir das nur?

    Weise einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hin und er wird sich bedanken.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.

  • Wenn die Problematik so glasklar ist dann sollte es ja kein Problem sein einen entsprechenden Paragraphen oder ein Gerichtsurteil zu zitieren.

    Damit es jetzt aber auch jeder kapiert hat... Hier geht's nicht drum irgendwas umzupfriemeln, sondern 2(!) Originalteile eines bestehenden Gewehres zu verbauen.

    Wie ich bereits weiter oben geschrieben habe ist Wechseln des Antriebsmediums und Erzeugen von mehr als 7,5J e0 etwas vollkommen unterschiedliches. Das sollte man schon verstehen..,

  • Boa so langsam geht mir das hier aus den geist!!

    ich kann nur von meinen Postings sprechen:
    wenn man alle 4 teile tauscht (die ich anfangs aufgelistet hat)hat man ein original dominator und es kann nicht mehr V0 rauskommen!! und nun zeig mir den gesetzestex wo drinnen steht das man den Waffennamen expliziet drauf sein muss oder nicth geändert werden darf ( zB durch tarnlack ect)

    aber ich werde demnächst es selbst mit einem Chrony austesten

  • Modellbezeichnung,
    Firmenname oder Markenzeichen des inländischen Herstellers, Importeurs oder Händlers,
    F-Zeichen und
    Geschosskaliber.
    Quelle:


    Aber auch bin der meinung das es legal ist solange die Waffe unter 7,5j bleibt. Das das jemand nicht hinbekommen hat ist nicht das Problem derer die es gemacht und hinbekomen haben.

    Gruß Daniel

  • Nachdem alle im "Nichtwissen" waten, wäre es ja nicht verkehrt Herrn Umarex/Walther zu befragen. Damit macht man sich nicht strafbar. Nach Prüfung der blöden Gesetzestexte ergibt sich für mich nicht, dass ein Umbau von CO2 auf Pressluft irgendwas illegales sein soll, wenn die 7,5 Joules Grenze eingehalten wird.

    Bei den Vorderladern ist das z.B. anders, alles was mit Perkussionsschloss, Hammer, Zündmechanismus zu tun hat, muss vom Büma gemacht werden. Das ist klar geregelt.

    Aber bitte es ist des Laien Meinung...

    Übrigens macht der Umbau wie Marc geschrieben hat schon Sinn, wenn man die Teile gebraucht einkauft. Es wird nämlich vergessen dass die CO2 92g Kartuschen immer mit ca. 8-10 EUR zu Buche schlagen. Hat man die "Einwegdinger" steht die Waffe ständig unter Druck ( ja ich weiss einige meinen das macht nix andere meinen was anderes ).

    Ja klar es gibt die 2x12 Adapter aber auch die Dinger kosten Geld.

    Wenn man sich dann noch den ganzen Müll ansieht, den man produziert, ist Pressluft die einfach saubere Variante, kostet am Anfang etwas mehr wird aber am Ende deutlich billiger, selbst wenn man Handpumpe oder/oder Pressluftflasche einkalkuliert

    "Wege entstehen dadurch, dass man Sie geht" ( Franz Kafka )

  • Abschnitt 1
    Allgemeine Bestimmungen
    § 1 Gegenstand und Zweck des Gesetzes, Begriffsbestimmungen
    (4) Die Begriffe der Waffen und Munition sowie die Einstufung von Gegenständen nach Absatz 2 Nr. 2 Buchstabe b als Waffen, die Begriffe der Arten des Umgangs und sonstige waffenrechtliche Begriffe sind in der Anlage 1 (Begriffsbestimmungen) zu diesem Gesetz näher


    § 26 Nichtgewerbsmäßige Waffenherstellung
    (1) Die Erlaubnis zur nichtgewerbsmäßigen Herstellung, Bearbeitung oder Instandsetzung von Schusswaffen wird durch einen Erlaubnisschein erteilt. Sie schließt den Erwerb von zu diesen Tätigkeiten benötigten wesentlichen Teilen von Schusswaffen sowie den Besitz dieser Gegenstände ein.


    Anlage 1 (zu § 1 Abs. 4)
    Begriffsbestimmungen
    Abschnitt 2:
    Waffenrechtliche Begriffe
    8.2 wird eine Schusswaffe insbesondere bearbeitet oder instand gesetzt, wenn sie verkürzt, in der Schussfolge verändert oder so geändert wird, dass andere Munition oder Geschosse anderer Kaliber aus ihr verschossen werden können, oder wenn wesentliche Teile, zu deren Einpassung eine Nacharbeit erforderlich ist, ausgetauscht werden; eine Schusswaffe wird weder bearbeitet noch instand gesetzt, wenn lediglich geringfügige Änderungen, insbesondere am Schaft oder an der Zieleinrichtung, vorgenommen werden,

    http://www.gutefrage.net/frage/softair-tuning-mit-f-legal < weiter unten steht ne Erklärung.

  • Johannes, hast du 8.2 auch verstanden? Denn dort steht doch was man unter Bearbeitung im Sinne des WaffG versteht. Eben das bearbeiten von Wesendlichen Teilen und die Energie versorgung gehört nur dazu wenn sie fest mit det Waffe verbunden ist. Das ist sie aber bei der Airmagnun meines erachtens nicht.

    btw. bitte keine weiteren links zu "gutefrage" die Fragen dort sind zwar gut, aber die Antworten in der Regel ehr bescheiden bis total daneben. Is abet kur eine Bitte von mir an Dir.

    Einmal editiert, zuletzt von jollyhoker (17. Februar 2015 um 10:16)

  • Waffengesetz (WaffG)
    Abschnitt 1
    Allgemeine Bestimmungen
    § 1 Gegenstand und Zweck des Gesetzes, Begriffsbestimmungen
    (4) Die Begriffe der Waffen und Munition sowie die Einstufung von Gegenständen nach Absatz 2 Nr. 2 Buchstabe b als Waffen, die Begriffe der Arten des Umgangs und sonstige waffenrechtliche Begriffe sind in der Anlage 1 (Begriffsbestimmungen) zu diesem Gesetz näher


    § 26 Nichtgewerbsmäßige Waffenherstellung
    (1) Die Erlaubnis zur nichtgewerbsmäßigen Herstellung, Bearbeitung oder Instandsetzung von Schusswaffen wird durch einen Erlaubnisschein erteilt. Sie schließt den Erwerb von zu diesen Tätigkeiten benötigten wesentlichen Teilen von Schusswaffen sowie den Besitz dieser Gegenstände ein.


    Anlage 1 (zu § 1 Abs. 4)
    Begriffsbestimmungen
    Abschnitt 2:
    Waffenrechtliche Begriffe
    8.2 wird eine Schusswaffe insbesondere bearbeitet oder instand gesetzt, wenn sie verkürzt, in der Schussfolge verändert oder so geändert wird, dass andere Munition oder Geschosse anderer Kaliber aus ihr verschossen werden können, oder wenn wesentliche Teile, zu deren Einpassung eine Nacharbeit erforderlich ist, ausgetauscht werden; eine Schusswaffe wird weder bearbeitet noch instand gesetzt, wenn lediglich geringfügige Änderungen, insbesondere am Schaft oder an der Zieleinrichtung, vorgenommen werden,


    § 52 Strafvorschriften
    (3) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
    3. ohne Erlaubnis nach § 2 Abs. 2 in Verbindung mit Anlage 2 Abschnitt 2 Unterabschnitt 1 Satz 1 in Verbindung mit § 26 Abs. 1 Satz 1 eine Schusswaffe herstellt, bearbeitet oder instand setzt,


    Anlage 2 (zu § 2 Abs. 2 bis 4)
    Waffenliste
    Abschnitt 2:
    Erlaubnispflichtige Waffen
    Unterabschnitt 2:
    Erlaubnisfreie Arten des Umgangs
    1. Erlaubnisfreier Erwerb und Besitz

    1.1 Druckluft-, Federdruckwaffen und Waffen, bei denen zum Antrieb der Geschosse kalte Treibgase Verwendung finden, wenn den Geschossen eine Bewegungsenergie von nicht mehr als 7,5 Joule erteilt wird und die das Kennzeichen nach Anlage 1 Abbildung 1 zur Ersten Verordnung zum Waffengesetz vom 24. Mai 1976 (BGBl. I S. 1285) in der zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Gesetzes geltenden Fassung oder ein durch Rechtsverordnung nach § 25 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe c bestimmtes Zeichen tragen;


    http://www.gutefrage.net/frage/softair-tuning-mit-f-legal < weiter unten steht ne Erklärung

  • Jetzt hast du zwar eine Meng Text kopiert, belegt aber rein gar nichts.
    Und auf "gutefrage" brauche ich wohl gar nicht erst einzugehen...

    Unser Affengesetz ist wirklich schlimm genug, da braucht es wirklich nicht
    noch Hobbyjuristen die das nicht verstehen und falsche Informationen
    als Tatsachen darstellen.

    Weise einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hin und er wird sich bedanken.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.


  • § 26 Nichtgewerbsmäßige Waffenherstellung
    (1) Die Erlaubnis zur nichtgewerbsmäßigen Herstellung, Bearbeitung oder Instandsetzung von Schusswaffen wird durch einen Erlaubnisschein erteilt. Sie schließt den Erwerb von zu diesen Tätigkeiten benötigten wesentlichen Teilen von Schusswaffen sowie den Besitz dieser Gegenstände ein.

    Wie schon von anderen Leuten angemerkt, es nützt nix einen Haufen Text zu kopieren den man nicht versteht oder wenn man nicht in der Lage ist die genannten Dinge zu erklären.

    Zuerstmal, wir stellen keine Waffe her. Wir verändern auch keine wesentlichen Teile (Lauf, Verschluss, bei Kurzwaffen auch das Griffstück). Wenn man sich an dem Wort "Instandsetzen" hochzieht sollte man den zweiten Teil des Satzes lesen und verstehen:

    Zitat

    Sie schließt den Erwerb von zu diesen Tätigkeiten benötigten wesentlichen Teilen von Schusswaffen sowie den Besitz dieser Gegenstände ein.

    Ventile sind keine wesentlichen Teile, deshalb sind sie auch frei ab 18.

    Dann kommt der nächste Kram:

    Zitat

    1.1 Druckluft-, Federdruckwaffen und Waffen, bei denen zum Antrieb der Geschosse kalte Treibgase Verwendung finden, wenn den Geschossen eine Bewegungsenergie von nicht mehr als 7,5 Joule erteilt wird und die das Kennzeichen nach Anlage 1 Abbildung 1 zur Ersten Verordnung zum Waffengesetz vom 24. Mai 1976 (BGBl. I S. 1285) in der zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Gesetzes geltenden Fassung oder ein durch Rechtsverordnung nach § 25 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe c bestimmtes Zeichen tragen;

    Das "F" entfernt sich nicht von selber. Ganz konkret ist es nicht geregelt ob ein Wechsel des Antriebsmediums von CO² auf Pressluft verboten ist. Ist es nicht verboten, ist es erlaubt. Wenn wir jetzt anfangen würden Hersteller danach zu fragen, dann sollte man auch zb. die Firma Steyr fragen warum sie dann Pressluftumrüstsätze für ihre CO²-Matchpistolen verkauft.

    Aber: Ob und was Firmen tun hat oftmals nix mit dem Gesetz zu tun, sondern mit Firmenpolitik. Bei Feinwerkbau bekommt man seit einiger Zeit zb. keine Druckminderer mehr einzeln als Privatperson. Das hat es in der Vergangenheit immer wieder gegeben und ist auch sonst kein Problem. Sendet man seinen Druckminderer (egal ob F oder WBK-Version) zur Instandsetzung bekommt man den auch klaglos wieder zurück.

    Für mich ist das oben geschriebene, ohne jemanden angreifen zu wollen, nur Gewäsch und sinnloses zitieren. Es wird behauptet das wäre "verboten" oder das dürfe nur ein Büchsenmacher. Der Büchsenmacher darf Änderungen an Schusswaffen durchführen, zb. Lauf kürzen, Gewinde draufschneiden etc. Bei beschusspflichtigen Waffen prüft das aber das Beschussamt nach und stempelt u.U. den Instandsetzungsbeschuss. Bei nicht beschusspflichtigen Waffen (Für Luftgewehre gibts keine Überdruckdiabolos) trifft das aber nicht zu. Der Büchsenmacher darf nicht mal das F stempeln, das macht ebenfalls das Beschussamt nachdem es die erteilte Energie gemessen hat.

  • so ich hatte bereits das Ventil etc. getauscht. und war immer weit unterhalb der erlaubten 175m/S

    Nun kamen die original Walther dominator Ersatzteile an (Schlagstück 465.30.18.0 und Stift für Schlagstück ) an.

    zu erkenne ist das das schlagstück eine größere Bohrung hat. habs verbaut und ich komme nun recht konstant auf die 175m/s heran.

    also ist der tausch von air Magnum zu dominator ohne zwingenden tausch des schlagstückes möglich. Anders verhällt es sich aber vom tausch von Pressluft dominator auf airmagnum!!!

  • um es genau zu machen:

    laut chrony immer so im schnitt v0 von 173

    getestet mit: H N Wettkampf-Diabolos MATCH 0,49 g


    entspricht also 7,3 Joule

    mit dem air Magnum Schlagstück waren es nur ca 6,2 joule