Teleskopschlagstock zu gefährlich?

Es gibt 141 Antworten in diesem Thema, welches 25.479 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (5. Januar 2011 um 14:23) ist von Kentucky.

  • in erster linie werd ich sowiso versuchen eher einfach ins büro und polizei rufen,nur für notfälle wenn man da mal nicht mehr hinkommt.

    einer scrieb schlagstock nur für zu hause? firma =befriedetes grundstück?!

  • hallo,

    ich habe mir vor kurzem auch einen TSS gekauft. Und bis ich diesen Thread gelesen habe, dachte ich, das führen sei legal. Daraufhin bin ich mal das Waffenrecht hier im Forum durchgegangen (auch per Browsersuche "F3"). Das einzige was ich gefunden habe ist:

    Abschnitt 1:
    Verbotene Waffen
    Der Umgang mit folgenden Waffen und Munition ist verboten:
    .
    .
    1.3.2 Stahlruten, Totschläger oder Schlagringe;


    Aber Stahlruten sind ja keine TSS´s. Kann mir bitte jemand den Abschnitt nennen, in dem der TSS verboten wird?


    mfg rose

  • Zitat

    Original von withered-rose
    Aber Stahlruten sind ja keine TSS´s. Kann mir bitte jemand den Abschnitt nennen, in dem der TSS verboten wird?

    TSS sind nicht verboten. Man darf sie nur seit 1.4. nicht mehr führen.

    Rheinländischer Europäer.

    "Wenn ich bei Magdeburg in die norddeutsche Tiefebene komme, beginnt für mich Asien." - Konrad Adenauer

  • Zitat

    Original von withered-rose
    ok, ich hätte mich deutlicher ausdrücken sollen. ich meinte natürlich den Abschnitt indem das Führen eines TSS verboten wird.

    http://bundesrecht.juris.de/waffg_2002/__42a.html

    "(1) Es ist verboten

    2. Hieb- und Stoßwaffen nach Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 2 Nr. 1.1
    zu führen."

    Ein TSS ist eine Hiebwaffe, und im Gegensatz zu Totschlägern etc. legal zu besitzen. Aber man darf KEINE Hiebwaffe mehr führen.

    Rheinländischer Europäer.

    "Wenn ich bei Magdeburg in die norddeutsche Tiefebene komme, beginnt für mich Asien." - Konrad Adenauer

  • Unterabschnitt 2:
    Tragbare Gegenstände
    1. Tragbare Gegenstände nach § 1 Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe a sind insbesondere
    1.1 Hieb- und Stoßwaffen (Gegenstände, die ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind, unter unmittelbarer Ausnutzung der Muskelkraft durch Hieb, Stoß, Stich, Schlag oder Wurf Verletzungen beizubringen),

    vielen dank für die antwort.

    mfg rose

  • Hier die offizielle Einstufung des BKA zum Thema Telekopschlagstock.

    Er ist kein verbotener Gegenstand, wie z.B. ein Totschläger, jedoch ist das Führen des Teleskopschlagstockes nach dem neuen WaffG seit dem 01.04.2008 außerhalb des befriedeten Besitztums nicht mehr erlaubt.

  • Dito. Da ich abends berufsmässig auf Kundenfahrten oft Hausnummern suche, hab ich ne 6 D-Cell Maglite im Auto. Kann man fürchterlich mit zudreschen wenns mal sein müsste...

  • Ist halt etwas unhandlich für den abendlichen Spaziergang. ;)


    Gruß K.

    Only a government that is afraid of its citizens tries to control them.

    Die Feder ist mächtiger als das Schwert. Vorausgesetzt natürlich sie ist als Verschlussfeder in einer Glock 17 verbaut! :lol:

  • Aber 1. nix verbotenes und im Gegensatz zu einem Spazierstock hat man Licht :nuts:

    Gibt auch solche Gürtelschlaufen, unter einer langen Jacke sieht man die nicht..

  • Ist zwar seit Ewigkeiten nichts mehr geschrieben worden, aber über Umwege gelangte ich hier hin und muss nu auch mal eben meine Meinung kund tun:

    An sich hab ich mir auch mal son einen Schlagstock zugelegt, aber mehr so aus Interesse mal einen in der Hand zu haben, benutzen würde ich sowas vermutlich eh nicht, ob erlaubt hin oder her.
    Ich hab meistens ein Pfefferspray dabei, was generell nur gegen Tiere in Deutschland zugelassen ist, aber in Notwehrsituationen darf mans meines Erachtens benutzen, weil mans ja zufällig in ner Notwehrsituation dabei hat. Im Zweifelsfall nebel ich in die Runde und nehm die Beine in die Hand.
    Das ist an sich auch der einfachste Weg aus so ner Situation raus: Rennen. Ist nicht schön, aber der Weg mit dem geringsten (Verletzungs-)Risiko, sofern man einigermaßen gut zu Fuß ist.
    Ich hab nämlich am meisten Bedenken wegen Notwehrexzess, also übertriebener Notwehr. Und jemandem die Knochen zu brechen, wenn er mein Handy klauen will könnte so mancher Richter vielleicht schon als Exzess auslegen (also die Handy-Tele-Aktion...).

    Eine weitere Idee wäre vielleicht noch ein Quarzsandhandschuh oder ein Protektorhandschuh, für Privatpersonen sind die zulässig, wenn nicht öffentliche Veranstaltung oder ähnliches, also der einsame Weg durch die nächtliche Stadt, was ja vermutlich Hauptschauplatz aller Notwehrsituationen ist. Weil mit den Dingern kann man selbst nen Tele recht gut abwehren, auch das hab ich getestet (ich geb zu einen leichten Hang zu Waffen zu haben, hab aber nie jemanden willentlich und aus Versehen (schwer) Verletzt, habs auch nicht vor, es fasziniert mich nur). Schläge mit einem Tele nimmt son Handschuh bis einer recht kräftigen Stärke recht gut auf, klar ist es nicht so leicht damit was abzuwehren im Ernstfall, aber auch ne Option. Sicher ist aber, der Schlag von so nem Handschuh beendet nen Kampf meistens auch. In irgendeinem Artikel wo's darum ging, dass Polizisten die nicht benutzen dürfen, meinte ein Polizist, dass der Schlag damit wie mit einem Backstein wäre, ich würde das auch vermuten. Im Winter hab ich die also auch manchmal dabei, die Kassler Discoszene rund um die Nachthallen hat sich arg verschlechtert, ich hab erst Verteidigungsmittel gekauft, aber dann einfach die Disco gewechselt und lass die da alleine weiter prügeln (um zu erklären warum ich son leichten Hang zu Waffen habe: war rund um besagten Laden selbst in 2 Schlägerreien verwickelt, bei der ich meines Erachtens unschuldig war(naja, das meinen alle) und mind. ein Kumpel wurde dort abends mit hier disskutierten Schlagstöcken aufs übelste Verdroschen, Fazit: 2 Wochen Krankenhaus und mehrere Brüche).

    Was ich eine interessante Frage finde: Was ist das? E-Schocker oder Schlagstock?
    http://www.asmc.de/de/Security-Wa…r-Magnum-p.html
    Weil die Teile sind auch nicht zu unterschätzen und gelten wenn ich den Text recht verstehe als Elektroschocker, gibts auch als kleinere Version, muss nicht gleich der Elektrische Basballschläger sein und haben vielleicht ein bisschen bessere Chancen als ein normaler E-Schocker...

    Je nach Kleidergeschmack kann man auch noch Stahlkappenschuhe anziehen, ein kräftiger Tritt und das Schienbein ist durch, schwere Ketten am Gürtel geht auch, leider sind das Dinge die sich meist schwer mit ner vernünfigen Garderobe vereinbaren lassen...

    Mehr als Alternative zum Tele fällt mir auch nicht mehr ein, Messer und Schlagstöcke halte ich aber eher für eskalierende und nicht deeskalierende Gegenstände die eher verschlimmern als verbessern, aber ich kenne niemanden, der im "richtigen" Moment mal so was dabei hatte um meine These bestätigen zu können...

    Was ich aber für gut halte ist, dass Schusswaffen hier nicht erlaubt sind, man sieht in Amerika wie wunderbar das da... nicht klappt, mit enorm viel weniger Waffen in Kanada hingegen klappt es deutlich besser... was vor allem zeigt: die beste Verteidigung ist ein gut funktionierendes Staatssystem ;)

  • Das stimmt net ganz, in Kanada ist das Waffengesetz fast genau so locker wie in den USA , allerdings haben sie um ein Meilen besseres Sozialsystem als in den USA .

  • Was ich eine interessante Frage finde: Was ist das? E-Schocker oder Schlagstock?
    http://www.asmc.de/de/Security-Wachschut…r-Magnum-p.html
    Weil die Teile sind auch nicht zu unterschätzen und gelten wenn ich den Text recht verstehe als Elektroschocker, gibts auch als kleinere Version, muss nicht gleich der Elektrische Basballschläger sein und haben vielleicht ein bisschen bessere Chancen als ein normaler E-Schocker...


    Das ist seit dem 1.1. dieses Jahres hinfällig.

    Die aktuell erhältlichen Elektroschocker sind nun verbotene Gegenstände. Altbestand der vor dem 1.1. besessen wurde, ist wieterhin erlaubnisfrei zu besitzen (Besitz muss man halt durch Rechnung etc. nachweisen können).

    Das Führen der Geräte ist generell verboten.

    Und falls es irgendwann Geräte gibt, die den neuen Anforderungen der PTB entsprechen, werden diese vermutlich nur noch zum Kitzeln tauglich sein.
    Die zulässige Leistung wurde drastisch heruntergeschraubt.

    Gruß K.

    Only a government that is afraid of its citizens tries to control them.

    Die Feder ist mächtiger als das Schwert. Vorausgesetzt natürlich sie ist als Verschlussfeder in einer Glock 17 verbaut! :lol:

  • Und falls es irgendwann Geräte gibt, die den neuen Anforderungen der PTB entsprechen, werden diese vermutlich nur noch zum Kitzeln tauglich sein.
    Die zulässige Leistung wurde drastisch heruntergeschraubt.


    Das kann in der Tat passieren.
    Ich habe vor ein paar Tagen meinen Büma gefragt. Er sagte mir, es sind noch keine E-Shocker mit Prüfzeichen auf dem Markt. Das hat mich verwundert, da er noch nicht mal Ankündigungen neuer Geräte kannte. Normalerweise ist die Industrie doch immer gut informiert und stürzt sich auf neue Geschäfte. Folglich liegen neue Produkte quasi fertig in der Schublade.
    Immerhin führen die Leute sowas, was nun verboten ist. Das müsste doch schon automatisch einen gewissen Bedarf generieren.

    Aber wahrscheinlich haben es die betroffenen Personen noch gar nicht mitbekommen.

  • Sehr richtig.
    Da weder Berichte in den Medien erschienen, noch irgendwelche Veröffentlichungen (ausserhalb der BKA-Seite) stattfanden, rennen jetzt viele (zumeist Frauen) ins offene Messer der Justiz.

    Mein Umfeld hab ich "bereinigt" in dem ich allen, von denen ich wusste daß sie sowas haben, rechtzeitig Bescheid gegeben hab. Und das waren allein schon über 10 Leute. Möchte nicht wissen wieviele so ein Teil in der Schublade daheim haben und nicht ahnen, daß dort das Böse schlummer ;)

    Und daß es keine Geräte gibt, die den derzeitigen Anforderungen entsprechen, könte daran liegen, daß die Anforderungen einfach zu hoch sind. Elektroschocker werden ja nicht nur für Deutschland produziert. Der Markt für die Geräte dürfte auch nicht allzu groß sein.
    Hätten die Leute, die jetzt einen verbotenen Schocker haben, von dem drohenden Unheil gehört, würden sie vielleicht erwägen ihr Gerät gegen ein Erlaubtes auszutauschen, aber das fand ja nicht statt.

    Und wie schon erwähnt, die erlaubten Geräte wären lange nicht so wirksam wie die jetzt Verbotenen.
    Zwei Anforderungen hab ich jetzt noch im Kopf.
    Erstens ist die zulässige Leistung mehr als halbiert worden.
    Und zweitens muss das Gerät nach max. 4 Sekunden selbständig abschalten und darf erst nach min. 2 Sekunden wieder funktionsfähig sein.
    Was für ein Schwachsinn. Aber ist jetzt Gesetz.

    Gruß K.

    Only a government that is afraid of its citizens tries to control them.

    Die Feder ist mächtiger als das Schwert. Vorausgesetzt natürlich sie ist als Verschlussfeder in einer Glock 17 verbaut! :lol:

  • Der E-Shocker war zumindest eine gute Möglichkeit sich in geschlossenen Räumen zu verteidigen ,wo Gas und Pfefferspray nicht möglich sind ohne sich selbst zu treffen konnte man den E-Shocker einsetzen.

    Ich kann mir einen Elektroschocker auch kaum als Verteidigungswaffe vorstellen.


    Wieso das,wen du mal von so einem Teil getroffen wirst denkst du bestimmt anders.
    Da ist man unfähig sich zu bewegen,Krämpfe die unkontroliert durch den körper jagen und einen zu Boden gehen lassen,das ganze auch durch Kleidung durch,ich glaube damit kann man einen Angriff schon stoppen.

    Einem E-Shocker traue ich mehr zu wie einer SSW.

    StGB §328, Absatz 2.3

    Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine nukleare Explosion verursacht.

  • Bis dahin musst du erstmal kommen. So ein Schocker ist sehr kurz, du musst vollständigen Körperkontakt haben. Etwas, was man mit SV Mitteln eigentlich vermeiden möchte. Selbst ein Schlagstock ist eine Distanzwaffe.

    Dass ein E-Shocker, wenn eingesetzt, sehr wirkungsvoll sein kann, kann ich mir vorstellen. Deshalb wohl die Beliebtheit bei Raubüberfällen.

  • Den Körperkontakt setze ich voraus bei einem E-Shocker,was noch ein weiterer Vorteil zumindest bei einigen Modellen ist das man selbst damit nicht gegrillt werden kann,denn bei Verlust wird ein stift gezogen der den E-Shocker unbrauchbar macht.

    Wie gesagt im Haus setze ich auf den E-Shocker.

    Bei nem Banküberfall werden auch immer Autos eingesetzt,verbieten wir die doch aus mal zur Sicherheit. :thumbsup:

    StGB §328, Absatz 2.3

    Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine nukleare Explosion verursacht.

  • Nun ... Google gibt ganz schön viele Berichte über ANGRIFFE mit Elektroschockern. Ich kann mir einen Elektroschocker auch kaum als Verteidigungswaffe vorstellen.
    Die Änderung dürfte wohl wirklich auf die Angriffe mit E-Shockern zurückzuführen sein.

    Beispiel: http://www.welt.de/die-welt/vermi…roschocker.html

    Na ja, such mal nach Fällen bei denen Gaspistolen als Angriffswaffe verwendet werden.
    Wenn man danach geht, wären die noch vor den Schockern dran.

    Ich denkenicht, daß für das Verbot der Schocker (oder für irgendein Verbot in letzter Zeit) konkrete Anlässe eine Rolle spielten.

    Es wird einfach Scheibchen für Scheibchen weggeschnitten was grad geht und sich grad gut verkaufen lässt.
    Wer würde schon nein sagen wenn er so einen link wie deinen vorgesetzt bekommt?
    Genau, weg mit dem Teufelszeug!

    Mit dieser Begründung könnnte man sofort ALLES aus dem Verkehr ziehen was einem nicht passt.
    Denn irgwndwo hat es mit sogut wie jedem Gegenstand schon eine Gewalttat gegeben, wenn nicht schon tausende.
    Wenn wir mal das allseits beliebte lange Küchenmesser nehmen, wäre das die Nummer eins der zu verbietenden Dinge. Denn welcher Haushalt braucht schon ein so langes Messer? Da könnte man doch die Länge beschränken. Damit kann man schließlich dann immer noch sein Steak schneiden ;)

    Siehst du was ich meine? Man kann alles zu irgendwas missbrauchen. Aber ich bin der Meinung, daß man wegen eines >möglichen Missbrauchs< den Gegenstand nicht verbieten sollte.
    Er fehlt schließlich den Leuten, die ihn z.B. zu ihrem Schutz einsetzen wollen.
    So ein Verbot ist eine Kapitulation vor der Kirminalität.

    Weil einige böse Menschen damit böse Dinge machen, nehme ich das Ding den Guten.
    Das ist doch irgendwie hirnrissig. Denn die Bösen werden diese Dinge weiterhin haben und auch benutzen. Die halten sich nämlich normalerweise nicht ans Gesetz ;)


    Gruß K.

    Only a government that is afraid of its citizens tries to control them.

    Die Feder ist mächtiger als das Schwert. Vorausgesetzt natürlich sie ist als Verschlussfeder in einer Glock 17 verbaut! :lol: